Gewerbeanmeldung nötig?

Gewerbeanmeldung nötig?

am 28.05.2006 13:28:32 von Reiner Schubeck

Hallo.. ich hoffe mit der folgenden Frage hier richtig zu sein. Falls nicht,
bitte um Entschuldigung und würde mich über einen Hinweis freuen.

Als Ausbildungsunternehmen (keine festen Angestellten - selbst eigendlich
der hauptsächliche Ausbilder) im Bereich Erste Hilfe wurde mir vom
Gewerbeamt gesagt, daß eine Gewerbeanmeldung unbedingt notwendig sei.

Aus anderer Quelle wurde mir allerdings gesagt, daß es sich um eine freie
Tätigkeit wie z.B. Arzt Rechtsanwalt... handelt. Da ich nun selber kein Arzt
bin, muß ich für die Zulassung eine sogenannte ärztliche Fachaufsicht
benennen, mit dem ich ein "Beratervertrag" habe und der in "Stoßzeiten" auch
mal als Ausbilder einspringt.

Da ich logischerweise keine Lust habe, Gewerbesteuern zu zahlen, würde ich
auf das Gewerbe am liebsten verzichten und als freiberufler weitermachen.
Kennt jemand Quellen hirzu oder kann es mir erklären?

Gruß Reiner

Re: Gewerbeanmeldung nötig?

am 28.05.2006 14:42:19 von Carlos Duerschmidt

"Reiner Schubeck" <> skrev:

>auf das Gewerbe am liebsten verzichten und als freiberufler weitermachen.
>Kennt jemand Quellen hirzu oder kann es mir erklären?

Wenn Du Dich in §18 EStG wiederfindest, kannst Du als Freiberufler
weitermachen. Meiner unqualifizierten Meinung nach bist Du aber
ungefähr so gewerblich wie eine Fahrschule.

Gruß
Carlos

Re: Gewerbeanmeldung nötig?

am 28.05.2006 15:01:24 von Reiner Schubeck

"Reiner Schubeck" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5c1fj$b10$
> Hallo.. ich hoffe mit der folgenden Frage hier richtig zu sein. Falls
nicht,
> bitte um Entschuldigung und würde mich über einen Hinweis freuen.
>
> Als Ausbildungsunternehmen (keine festen Angestellten - selbst eigendlich
> der hauptsächliche Ausbilder) im Bereich Erste Hilfe wurde mir vom
> Gewerbeamt gesagt, daß eine Gewerbeanmeldung unbedingt notwendig sei.
>
> Aus anderer Quelle wurde mir allerdings gesagt, daß es sich um eine freie
> Tätigkeit wie z.B. Arzt Rechtsanwalt... handelt. Da ich nun selber kein
Arzt
> bin, muß ich für die Zulassung eine sogenannte ärztliche Fachaufsicht
> benennen, mit dem ich ein "Beratervertrag" habe und der in "Stoßzeiten"
auch
> mal als Ausbilder einspringt.
>
> Da ich logischerweise keine Lust habe, Gewerbesteuern zu zahlen, würde ich
> auf das Gewerbe am liebsten verzichten und als freiberufler weitermachen.
> Kennt jemand Quellen hirzu oder kann es mir erklären?
>
Nachtrag...

Habe gerade gelesen, daß auch Rettungsassistenten und Fahrschulen zu den
freien Berufen gehören und daher keine Gewerbe beantragen müssen. Parallel
zur Fahrschule könnte auch die Ausbildung in Erster Hilfe gewertet werden ?
Allerdings ist für die Zulassung als eigener Ausbildungsbetrieb diese
"fachliche Aufsicht" nötig, so daß es hier vielleicht Probleme gibt?
Andererseits werden die Ausbildungen eigenverantwortlich vom Ausbilder
Durchgeführt und der Lehrplan ist größtenteils von der BG bzw Regierung
vorgeschrieben. Oft ist es sogar so, daß der Arzt(Fachaufsicht) mangels
Ausbilderschein selbst keine Ausbildungen halten darf. Bei den Fahrlehrern
ist es so, daß wenn der Besitzer einer Fahrschule keinen Fahrlehrerschein
hat, er gewerbescheinpflichtig ist. Nun bin ich hiermit ein wenig
verunsichert. Kennt jemand vielleicht Grundsatzurteile zu diesen Fällen?

Danke nochmals
Reiner

Re: Gewerbeanmeldung nötig?

am 28.05.2006 15:34:02 von Reiner Schubeck

"Reiner Schubeck" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5c6tn$dp3$
>
> "Reiner Schubeck" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:e5c1fj$b10$
> > Hallo.. ich hoffe mit der folgenden Frage hier richtig zu sein. Falls
> nicht,
> > bitte um Entschuldigung und würde mich über einen Hinweis freuen.
> >
> > Als Ausbildungsunternehmen (keine festen Angestellten - selbst
eigendlich
> > der hauptsächliche Ausbilder) im Bereich Erste Hilfe wurde mir vom
> > Gewerbeamt gesagt, daß eine Gewerbeanmeldung unbedingt notwendig sei.
> >
> > Aus anderer Quelle wurde mir allerdings gesagt, daß es sich um eine
freie
> > Tätigkeit wie z.B. Arzt Rechtsanwalt... handelt. Da ich nun selber kein
> Arzt
> > bin, muß ich für die Zulassung eine sogenannte ärztliche Fachaufsicht
> > benennen, mit dem ich ein "Beratervertrag" habe und der in "Stoßzeiten"
> auch
> > mal als Ausbilder einspringt.
> >
> > Da ich logischerweise keine Lust habe, Gewerbesteuern zu zahlen, würde
ich
> > auf das Gewerbe am liebsten verzichten und als freiberufler
weitermachen.
> > Kennt jemand Quellen hirzu oder kann es mir erklären?
> >
> Nachtrag...
>
> Habe gerade gelesen, daß auch Rettungsassistenten und Fahrschulen zu den
> freien Berufen gehören und daher keine Gewerbe beantragen müssen. Parallel
> zur Fahrschule könnte auch die Ausbildung in Erster Hilfe gewertet werden
?
> Allerdings ist für die Zulassung als eigener Ausbildungsbetrieb diese
> "fachliche Aufsicht" nötig, so daß es hier vielleicht Probleme gibt?
> Andererseits werden die Ausbildungen eigenverantwortlich vom Ausbilder
> Durchgeführt und der Lehrplan ist größtenteils von der BG bzw Regierung
> vorgeschrieben. Oft ist es sogar so, daß der Arzt(Fachaufsicht) mangels
> Ausbilderschein selbst keine Ausbildungen halten darf. Bei den
Fahrlehrern
> ist es so, daß wenn der Besitzer einer Fahrschule keinen Fahrlehrerschein
> hat, er gewerbescheinpflichtig ist. Nun bin ich hiermit ein wenig
> verunsichert. Kennt jemand vielleicht Grundsatzurteile zu diesen Fällen?
>

Gerade gefunden ... <3>Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der
Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe
fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf
Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

Dann also ab sofort Freiberuflich???

Re: Gewerbeanmeldung n?tig?

am 28.05.2006 19:11:58 von Sven Gottwald

* Quoting Reiner Schubeck <>:
> Als Ausbildungsunternehmen (keine festen Angestellten - selbst eigendlich
> der hauptsächliche Ausbilder) im Bereich Erste Hilfe wurde mir vom
> Gewerbeamt gesagt, daß eine Gewerbeanmeldung unbedingt notwendig sei.
>
> Aus anderer Quelle wurde mir allerdings gesagt, daß es sich um eine freie
> Tätigkeit wie z.B. Arzt Rechtsanwalt... handelt. Da ich nun selber kein Arzt
> bin, muß ich für die Zulassung eine sogenannte ärztliche Fachaufsicht
> benennen, mit dem ich ein "Beratervertrag" habe und der in "Stoßzeiten" auch
> mal als Ausbilder einspringt.

Ich unterstelle mal, dass für diese Tätigkeit ausreichend qualifiziert
bist. M.E. handelt es sich um eine unterrichtende oder vielleicht auch
erzieherische Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Eventuell sind die Einnahmen sogar nach § 3 Nr. 26 EStG bis 1.848 ¤ im
Jahr steuerfrei, zumindest Du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst und
Du für die "richtigen" Auftraggeber tätig bist:

,----[R 17 LStR - Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten ]
| 3 Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören z. B. die Tätigkeit eines
| Sporttrainers, eines Chorleiters oder Orchesterdirigenten, die Lehr- und
| Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung, z.
| B. Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen, Mütterberatung,
| Erste-Hilfe-Kurse, Schwimm-Unterricht, oder im Rahmen der beruflichen
| Ausbildung und Fortbildung, nicht dagegen die Ausbildung von Tieren, z.
| B. von Rennpferden oder Diensthunden.
`----

> Da ich logischerweise keine Lust habe, Gewerbesteuern zu zahlen, würde ich
> auf das Gewerbe am liebsten verzichten und als freiberufler weitermachen.

Erstens ist die Gewerbeanmeldung steuerlich gesehen nur ein Indiz für
die Gewerblichkeit der Einkünfte, eine "Bindungswirkung" für die
Qualifizierung der EInkünfte als freiberuflich oder gewerblich besteht
nicht. Eine freiberufliche Tätigkeit mußt Du nicht beim Gewerbeamt
anmelden, Du bist aber nach § 138 Abs. 1 S. 3 AO verpflichtet die
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt
anzuzeigen.

Ansonsten würdest Du auch erst bei einem *Gewinn* von über 24.500 ¤ in
die Verlegenheit kommen Gewerbesteuer bezahlen zu müssen.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Gewerbeanmeldung n?tig?

am 28.05.2006 21:11:38 von Reiner Schubeck

"Sven Gottwald" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5clku$49j$
> * Quoting Reiner Schubeck <>:
> > Als Ausbildungsunternehmen (keine festen Angestellten - selbst
eigendlich
> > der hauptsächliche Ausbilder) im Bereich Erste Hilfe wurde mir vom
> > Gewerbeamt gesagt, daß eine Gewerbeanmeldung unbedingt notwendig sei.
> >
> > Aus anderer Quelle wurde mir allerdings gesagt, daß es sich um eine
freie
> > Tätigkeit wie z.B. Arzt Rechtsanwalt... handelt. Da ich nun selber kein
Arzt
> > bin, muß ich für die Zulassung eine sogenannte ärztliche Fachaufsicht
> > benennen, mit dem ich ein "Beratervertrag" habe und der in "Stoßzeiten"
auch
> > mal als Ausbilder einspringt.
>
> Ich unterstelle mal, dass für diese Tätigkeit ausreichend qualifiziert
> bist. M.E. handelt es sich um eine unterrichtende oder vielleicht auch
> erzieherische Tätigkeit i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 EStG.
>
> Eventuell sind die Einnahmen sogar nach § 3 Nr. 26 EStG bis 1.848 ¤ im
> Jahr steuerfrei, zumindest Du die Tätigkeit nebenberuflich ausübst und
> Du für die "richtigen" Auftraggeber tätig bist:
>
> ,----[R 17 LStR - Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten ]
> | 3 Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören z. B. die Tätigkeit eines
> | Sporttrainers, eines Chorleiters oder Orchesterdirigenten, die Lehr- und
> | Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung, z.
> | B. Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen, Mütterberatung,
> | Erste-Hilfe-Kurse, Schwimm-Unterricht, oder im Rahmen der beruflichen
> | Ausbildung und Fortbildung, nicht dagegen die Ausbildung von Tieren, z.
> | B. von Rennpferden oder Diensthunden.
> `----

Zumindest können mein Arzt und die Kurshelfer, die mich ab und an vertreten
/unterstützen Ihre Einnahmen als Aufwandsentschädigung werten. Bei mir wird
man sicherlich die nebenberuflichkeit nicht anerkennen, weil es ja meine
Haupttätigkeit ist. Auftraggeber sind in der Regel die
Berufsgenossenschaften/Unfallkassen und Schulen aber auch private wie
Fahrschüler, die den Erste Hilfe Schein für ein Führerschein vorlegen
müssen.

> > Da ich logischerweise keine Lust habe, Gewerbesteuern zu zahlen, würde
ich
> > auf das Gewerbe am liebsten verzichten und als freiberufler
weitermachen.
>
> Erstens ist die Gewerbeanmeldung steuerlich gesehen nur ein Indiz für
> die Gewerblichkeit der Einkünfte, eine "Bindungswirkung" für die
> Qualifizierung der EInkünfte als freiberuflich oder gewerblich besteht
> nicht. Eine freiberufliche Tätigkeit mußt Du nicht beim Gewerbeamt
> anmelden, Du bist aber nach § 138 Abs. 1 S. 3 AO verpflichtet die
> Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt
> anzuzeigen.
>
> Ansonsten würdest Du auch erst bei einem *Gewinn* von über 24.500 ¤ in
> die Verlegenheit kommen Gewerbesteuer bezahlen zu müssen.

Na ich hoffe, daß mit dem Gewinn bekomme ich hin. Ich muß davon ja
eigendlich leben :-)
Nochmals vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Hat mir sehr
geholfen.

Gruß Reiner