Einkommensteuererklärung => auÃergewöhnliche Belastungen
am 28.05.2006 18:17:25 von Sascha Blum
Hallo Leute,
ich hätte da mal die ein oder andere Frage zum Thema auÃergewöhnliche
Belastungen auf Bezug zur Einkommensteuererklärung ...
.... zum einen würde mich mal interessieren in wieweit man die Fahrtkosten
als auÃergewöhnliche Belastungen angegeben kann. Also kann man da die
Gesamt-km angeben die mal da pro Arzt-Besuch hatte, also Hin- & Rückfahrt
oder wie wird das gehandhabt? Ich gehe mal davon aus, das man da wiederum
den kürzesten Weg fahren muss. Wie sieht das aus, kann man da eigentlich
sämtliche Fahrkosten die man pro Arzt-Termin hatte angeben, egal ob man nun
5 km fahren muss oder mehr? Diese Ausgaben hatte man ja schlieÃlich und
sind ja so gesehen schon auÃergewöhnliche Belastungen ...
.... So Sachen wie Zahnersatz kann man sicherlich auch als auÃergewöhnliche
Belastungen angeben oder sehe ich das falsch?
Und wie würde das eigentlich aussehen, wenn man z.B. eine chronische
Erkrankung hätte und mehrmals pro Jahr Tabletten aus der Apotheke braucht
und da seine 5 EUR oder so pro Rezept zahlt, kann man das auch als
auÃergewöhnliche Belastungen angeben? Reicht als Nachweis ein ganz
einfacher Kassenzettel dafür aus oder wird das was besonderes verlangt?
Und die Praxisgebühr kann man sicherlich auch weiterhin als auÃergewöhnliche
Belastungen mit angeben oder?
Würde mir über Antworten sehr freuen. Besten Dank vorab.
Viele GrüÃe
Sascha
=> Re: EinkommensteuererklärungaußergewöhnlicheBelastungen
am 28.05.2006 18:53:49 von Sven Gottwald
* Quoting Sascha Blum <>:
> ... zum einen würde mich mal interessieren in wieweit man die Fahrtkosten
> als außergewöhnliche Belastungen angegeben kann. Also kann man da die
> Gesamt-km angeben die mal da pro Arzt-Besuch hatte, also Hin- & Rückfahrt
> oder wie wird das gehandhabt? Ich gehe mal davon aus, das man da wiederum
> den kürzesten Weg fahren muss. Wie sieht das aus, kann man da eigentlich
> sämtliche Fahrkosten die man pro Arzt-Termin hatte angeben, egal ob man nun
> 5 km fahren muss oder mehr? Diese Ausgaben hatte man ja schließlich und
> sind ja so gesehen schon außergewöhnliche Belastungen ...
Wir sprechen jetzt aber nicht von einem schwerbehinderten Menschen, der
pauschal Fahrtkosten geltend machen kann?
Ansonsten werden Aufwendungen für Fahrtkosten zum Arzt, Kur, Krankenhaus
usw. auch bei Benutzung des eigenen PKW grundsätzlich nur in Höhe der
vergleichbaren Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel anerkannt, BFH
Urteil vom 12.06.1991 - III R 102/89.
> ... So Sachen wie Zahnersatz kann man sicherlich auch als außergewöhnliche
> Belastungen angeben oder sehe ich das falsch?
Grundsätzlich richtig, wenn ärztlich verordnet.
> Und wie würde das eigentlich aussehen, wenn man z.B. eine chronische
> Erkrankung hätte und mehrmals pro Jahr Tabletten aus der Apotheke braucht
> und da seine 5 EUR oder so pro Rezept zahlt, kann man das auch als
> außergewöhnliche Belastungen angeben? Reicht als Nachweis ein ganz
> einfacher Kassenzettel dafür aus oder wird das was besonderes verlangt?
Wenn die Arzneimittel ärztlich verordnet wurden, handelt es sich grds.
um a.g.B. Wenn die 5 ¤ die Zuzahlung für das Medikament sind, dies auf
dem Kassenzettel auch so vermerkt ist, sehe ich da keine Probleme.
Zumal Du als Kassenpatient das Rezept AFAIK auch nicht behalten kannst.
Im Normalfall werden auch die Sammelbescheinigungen der Apotheken von
den Finanzämter akzeptiert.
> Und die Praxisgebühr kann man sicherlich auch weiterhin als
> außergewöhnliche Belastungen mit angeben oder?
Yep.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Einkommensteuererklärung => außergewöhnliche Belastungen
am 28.05.2006 23:59:47 von Frank Kozuschnik
Sascha Blum schrieb:
> [außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten]
Bevor du dir im Einzelnen überlegst, welche Ausgaben in welcher Höhe
absetzbar sind: Von den außergewöhnlichen Belastungen wird generell
die zumutbare Belastung abgezogen. Als "zumutbare Belastung" gelten -
je nach Familienstand und Einkunftshöhe - 1 bis 7 % der Einkünfte.
Wenn deine Ausgaben darunter liegen, kannst du es gleich vergessen.
Re: Einkommensteuererklärung => außergewöhnliche Belastungen
am 09.06.2006 08:00:38 von Frank Schletz
Frank Kozuschnik wrote:
> Sascha Blum schrieb:
>
>> [außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten]
>
> Bevor du dir im Einzelnen überlegst, welche Ausgaben in welcher Höhe
> absetzbar sind: Von den außergewöhnlichen Belastungen wird generell
> die zumutbare Belastung abgezogen. Als "zumutbare Belastung" gelten -
> je nach Familienstand und Einkunftshöhe - 1 bis 7 % der Einkünfte.
> Wenn deine Ausgaben darunter liegen, kannst du es gleich vergessen.
BEsser spät als nie: Hier noch ein Hinweis
Die Deckelung der Eigenbeteiligung bei den Krankenkassen ist
niedriger, so dass man (evtl) eine Befreiung von den
Zuzahlungen (evtl. auch nachträglich => Rückzahlung)
durch die Krankenkasse eher bekommt, als einen Steuerlichen
Vorteil.
MfG