Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 28.05.2006 19:30:25 von Sven Gottwald
Hallo,
gibt es irgendeinen Grund, warum eine Jubiläumszuwendung aus Anlass
der 35-jährigen Betriebszugehörigkeit nicht ermäßigt besteuert wird?
Der Arbeitgeber hat die Jubiläumszuwendung dem "normalen" Arbeitslohn
zugeschlagen und nicht ermäßigt besteuert. Sozialbeiträge wurden
ebenfalls in voller Höhe einbehalten.
Gruß
Sven
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 28.05.2006 22:26:02 von Alexander Schroeder
Sven Gottwald wrote:
> gibt es irgendeinen Grund, warum eine Jubiläumszuwendung aus Anlass
> der 35-jährigen Betriebszugehörigkeit nicht ermäßigt besteuert wird?
Ich sehe keinen Grund.
> Der Arbeitgeber hat die Jubiläumszuwendung dem "normalen" Arbeitslohn
> zugeschlagen und nicht ermäßigt besteuert.
Meiner Meinung nach sind das ao Einkünfte iSd § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.
Alex
Re: Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 29.05.2006 00:47:40 von axbnospamatall
Am Sun, 28 May 2006 22:26:02 +0200 schrieb Alexander Schröder
<>:
>Sven Gottwald wrote:
>> gibt es irgendeinen Grund, warum eine Jubiläumszuwendung aus Anlass
>> der 35-jährigen Betriebszugehörigkeit nicht ermäßigt besteuert wird?
>
>Ich sehe keinen Grund.
Ich schon. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG verlangt ein Entgelt für eine
mehrjärige Tätigkeit. Die Tätigkeit ist aber bereits vergütet. Die
Jubiläumszuwendung wird jedoch nur ausbezahlt, weil das
Arebistverhältnis in diesem Jahr besteht. Daher keine ermäßigte
Besteuerung.
(vgl. BFH VI R 43/86; BStBl. II 87, 820).
Grüße
Axel
Re: Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 29.05.2006 18:11:51 von Sven Gottwald
* Quoting Axel Böhm <>:
>>> gibt es irgendeinen Grund, warum eine Jubiläumszuwendung aus Anlass
>>> der 35-jährigen Betriebszugehörigkeit nicht ermäßigt besteuert wird?
>>
>>Ich sehe keinen Grund.
>
> Ich schon. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG verlangt ein Entgelt für eine
> mehrjärige Tätigkeit. Die Tätigkeit ist aber bereits vergütet. Die
> Jubiläumszuwendung wird jedoch nur ausbezahlt, weil das
> Arebistverhältnis in diesem Jahr besteht. Daher keine ermäßigte
> Besteuerung.
> (vgl. BFH VI R 43/86; BStBl. II 87, 820).
Ja, für Zuwendungen anläßlich eines Betriebsjubiläums (also wenn
beispielsweise die Firma 35 Jahre besteht). Mir geht es um eine
Zuwendung anläßlich der 35 jährigen Betriebszugehörigkeit.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 29.05.2006 20:41:18 von axbnospamatall
Am Mon, 29 May 2006 18:11:51 +0200 (CEST) schrieb Sven Gottwald
<>:
>> Ich schon. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG verlangt ein Entgelt für eine
>> mehrjärige Tätigkeit. Die Tätigkeit ist aber bereits vergütet. Die
>> Jubiläumszuwendung wird jedoch nur ausbezahlt, weil das
>> Arebistverhältnis in diesem Jahr besteht. Daher keine ermäßigte
>> Besteuerung.
>> (vgl. BFH VI R 43/86; BStBl. II 87, 820).
>
>Ja, für Zuwendungen anläßlich eines Betriebsjubiläums (also wenn
>beispielsweise die Firma 35 Jahre besteht). Mir geht es um eine
>Zuwendung anläßlich der 35 jährigen Betriebszugehörigkeit.
Ist aber analog anzuwenden. Es wird mit der Zuwendung nicht die
Arbeitsleistung der vergangenen Jahre entlohnt, sondern nur weil das
Arbeitsverhältnis in diesem, nämlich dem Jubiläumsjahr, bestanden hat.
Eine Alternativlösung ist die Jubiläumszuwendung anders zu
vereinbaren. Z.B. " Der AN erhält eine jährliches zusätzliches
Arbeitsentgelt in Höhe von EUR X, welches nach 10 Jahren
Betriebszugehörigkeit ausgezahlt wird."
Nur damit hättest Du dann auch einen Anspruch auf ein Teilentgelt,
wenn Du vorher ausscheidest.
Grüße
Axel
Re: Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 30.05.2006 00:20:20 von Alexander Schroeder
Axel Böhm wrote:
> Am Sun, 28 May 2006 22:26:02 +0200 schrieb Alexander Schröder
> <>:
>> Sven Gottwald wrote:
>>> gibt es irgendeinen Grund, warum eine Jubiläumszuwendung aus Anlass
>>> der 35-jährigen Betriebszugehörigkeit nicht ermäßigt besteuert wird?
>> Ich sehe keinen Grund.
> Ich schon. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG verlangt ein Entgelt für eine
> mehrjärige Tätigkeit. Die Tätigkeit ist aber bereits vergütet. Die
> Jubiläumszuwendung wird jedoch nur ausbezahlt, weil das
> Arebistverhältnis in diesem Jahr besteht. Daher keine ermäßigte
> Besteuerung.
> (vgl. BFH VI R 43/86; BStBl. II 87, 820).
In dem von Dir zitierten Urteil lese ich aber etwas anderes (wobei der §
34 Abs. 3 EStG a.F. allerdings vor meinem Einstieg ins Steuerrecht lag):
"Anders als bei Zuwendungen aus Anlaß von Dienstjubiläen der
Arbeitnehmer, auf die grundsätzlich § 34 Abs. 3 EStG anzuwenden ist
(BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 48/82, BFHE 141, 532, BStBl II
1985, 117), ...".
Im vom BFH zitierten BFH-Urteil heißt es:
"Jubiläumszuwendungen, die aus Anlaß von Dienstjubiläen gewährt werden,
stehen wirtschaftlich mit der vom Arbeitnehmer in den zurückliegenden
Dienstjahren geleisteten Arbeit in Zusammenhang."
Alex
Re: Tarifbeguenstigung einer Jubilaeumszuwendung
am 30.05.2006 20:19:54 von axbnospamatall
Am Tue, 30 May 2006 00:20:20 +0200 schrieb Alexander Schröder
<>:
>Im vom BFH zitierten BFH-Urteil heißt es:
>"Jubiläumszuwendungen, die aus Anlaß von Dienstjubiläen gewährt werden,
>stehen wirtschaftlich mit der vom Arbeitnehmer in den zurückliegenden
>Dienstjahren geleisteten Arbeit in Zusammenhang."
Hab nochmal nachgelesen. Du hast Recht. Die Einnahmen aus dem
Dienstjubiläum sind tarifbegünstigt.
Grüße
Axel