Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 29.05.2006 16:47:45 von Reiner Schubeck

Nochmal ne Frage zur Abschreibung von Fahrzeugen. Über einen Bekannten habe
ich gehört, daß die Abschreibungsfristen bei gebrauchten KFZ umgangen werden
können, wenn z.B. der Bruder ein gebrauchtwagen kauft und einem dann
"vermietet" . Dazu also fiktives Beispiel:

Unternehmer U braucht zur Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit ein
Fahrzeug. Weil Gebrauchtwagen ja ohnehin oft ohne ausgeschriebene MWST.
vertikkert werden, bittet er seinen Bruder B, ein solches Fahrzeug zu
kaufen. Der Bruder Kauft einen Transporter für 3000 Euro und stellt diesen U
zur Verfügung. U meldet sas Fahrzeug auf seinen Namen an und zahlt B im
ersten Jahr monatl. 250 Euro. Fahrzeugbrief bleibt bei B. Nach Ablauf des
Jahres stellt B dem U das Fahrzeug unentgeldlich zur Verfügung. Grundlage
ist also ein Mietvertrag zwischen U und B, wobei B nicht als Unternehmer
auftritt sondern als Privatperson (es liegt ja keine Gewinnabsicht seitens B
vor).

Nun meine Vermutung.: Bitte korregiert mich, wenn ich da irgendwie falsch
liege.

B hat aus diesem Geschäft keine Gewinne erziehlt. Somit ist er nicht
steuerlich belastet.

U kann die Kosten von 3000 Euro in einem Jahr steuerlich geltend machen.

Zudem ist das Fahrzeug ja immernoch Eigentum von B und kann, wenn U pleite
geht nicht gepfändet werden.

Wie könnte so ein Modell funktionieren, wenn es sich um ein neues Fahrzeug
handelt, bei dem U auch die MWST rausbekommen will?

Vien Dank im Vorraus für Eure Beiträge

Gruß Reiner
--

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 29.05.2006 19:04:50 von Alexander Wolff

Reiner Schubeck schrieb folgendes:
> Nochmal ne Frage zur Abschreibung von Fahrzeugen. Über einen
> Bekannten habe ich gehört, daß die Abschreibungsfristen bei
> gebrauchten KFZ umgangen werden können, wenn z.B. der Bruder ein

Du willst nicht "Abschreibungsfristen umgehen", also: überhaupt über mehrere
Perioden abschreiben, sondern sofortigen Aufwand, nehme ich an.

Bei mir hat niemand gemeckert, als ich ein sehr altes Auto über nur noch 2
Jahre abgeschrieben habe. AfA aus Tabellen kann jederzeit durch Fakten
widerlegt werden!

> gebrauchtwagen kauft und einem dann "vermietet" . Dazu also fiktives
> Beispiel:
>
> Unternehmer U braucht zur Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit
> ein Fahrzeug. Weil Gebrauchtwagen ja ohnehin oft ohne ausgeschriebene
> MWST. vertikkert werden, bittet er seinen Bruder B, ein solches
> Fahrzeug zu kaufen. Der Bruder Kauft einen Transporter für 3000 Euro
> und stellt diesen U zur Verfügung. U meldet sas Fahrzeug auf seinen
> Namen an und zahlt B im ersten Jahr monatl. 250 Euro. Fahrzeugbrief
> bleibt bei B. Nach Ablauf des Jahres stellt B dem U das Fahrzeug
> unentgeldlich zur Verfügung. Grundlage ist also ein Mietvertrag
> zwischen U und B, wobei B nicht als Unternehmer auftritt sondern als
> Privatperson (es liegt ja keine Gewinnabsicht seitens B vor).
>
> Nun meine Vermutung.: Bitte korregiert mich, wenn ich da irgendwie
> falsch liege.
> B hat aus diesem Geschäft keine Gewinne erziehlt. Somit ist er nicht
> steuerlich belastet.

Doch, 3000 Euro (abzüglich von Kosten, die das Kfz betreffen, wie St, Vers,
Rep und AfA) hat er eingenommen. B mußte ja eine Rechnung schreiben, sonst
hat U nix in der Hand. Wo eine Rechnung, da auch ein Finanzamt (FA).


Während der Kauf tatsächlich einen steuerlich unerheblichen Aktivtausch
darstellt, sind die Vermietungserlöse bei B sehr wohl zu versteuern. Schon
deshalb, weil U den Vermietungsaufwand geltend machen will. Am FA vorbei
kommt (bis auf Freibetragsausnutzungen oder Steueruntergrenzen) letztlich
niemand, der Aufwand und Ertrag ZUGUNSTEN des Aufwands verschieben möchte.

> U kann die Kosten von 3000 Euro in einem Jahr steuerlich geltend
> machen.


Stimmt, wenn eine gültige Rechnung vorliegt.

> Zudem ist das Fahrzeug ja immernoch Eigentum von B und kann, wenn U
> pleite geht nicht gepfändet werden.

Stimmt.

> Wie könnte so ein Modell funktionieren, wenn es sich um ein neues
> Fahrzeug handelt, bei dem U auch die MWST rausbekommen will?


Das Modell hat ja nicht funktioniert.

Die MwSt würde U beim Kauf zahlen. Ist es ein Betriebsfahrzeug, kann er sie
als Vorsteuer geltend machen, also bei 20.000 Brutto 2758,62 VSt.

Später einmal, wenn er das Auto für 5000 verkauft, muß er 800 USt (bis Ende
2006) aufschlagen.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 29.05.2006 20:39:49 von Reiner Schubeck

"Alexander Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5f9n4$iri$03$
> Reiner Schubeck schrieb folgendes:
> > Nochmal ne Frage zur Abschreibung von Fahrzeugen. Über einen
> > Bekannten habe ich gehört, daß die Abschreibungsfristen bei
> > gebrauchten KFZ umgangen werden können, wenn z.B. der Bruder ein
>
> Du willst nicht "Abschreibungsfristen umgehen", also: überhaupt über
mehrere
> Perioden abschreiben, sondern sofortigen Aufwand, nehme ich an.
>
> Bei mir hat niemand gemeckert, als ich ein sehr altes Auto über nur noch 2
> Jahre abgeschrieben habe. AfA aus Tabellen kann jederzeit durch Fakten
> widerlegt werden!
>
> > gebrauchtwagen kauft und einem dann "vermietet" . Dazu also fiktives
> > Beispiel:
> >
> > Unternehmer U braucht zur Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit
> > ein Fahrzeug. Weil Gebrauchtwagen ja ohnehin oft ohne ausgeschriebene
> > MWST. vertikkert werden, bittet er seinen Bruder B, ein solches
> > Fahrzeug zu kaufen. Der Bruder Kauft einen Transporter für 3000 Euro
> > und stellt diesen U zur Verfügung. U meldet sas Fahrzeug auf seinen
> > Namen an und zahlt B im ersten Jahr monatl. 250 Euro. Fahrzeugbrief
> > bleibt bei B. Nach Ablauf des Jahres stellt B dem U das Fahrzeug
> > unentgeldlich zur Verfügung. Grundlage ist also ein Mietvertrag
> > zwischen U und B, wobei B nicht als Unternehmer auftritt sondern als
> > Privatperson (es liegt ja keine Gewinnabsicht seitens B vor).
> >
> > Nun meine Vermutung.: Bitte korregiert mich, wenn ich da irgendwie
> > falsch liege.
> > B hat aus diesem Geschäft keine Gewinne erziehlt. Somit ist er nicht
> > steuerlich belastet.
>
> Doch, 3000 Euro (abzüglich von Kosten, die das Kfz betreffen, wie St,
Vers,
> Rep und AfA) hat er eingenommen. B mußte ja eine Rechnung schreiben, sonst
> hat U nix in der Hand. Wo eine Rechnung, da auch ein Finanzamt (FA).

Die hat er doch beim Kauf des Fahrzeugs aufgewendet? Naja.. Nun könnte man
ja sagen, er ist ja noch Eigentümer des Fahrzeugs .. aber dieses hat ja
mittlerweile auch an Wert verloren.

Gruß Reiner

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 29.05.2006 20:52:15 von Reiner Schubeck

"Alexander Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e5f9n4$iri$03$
> Reiner Schubeck schrieb folgendes:
> > Nochmal ne Frage zur Abschreibung von Fahrzeugen. Über einen
> > Bekannten habe ich gehört, daß die Abschreibungsfristen bei
> > gebrauchten KFZ umgangen werden können, wenn z.B. der Bruder ein
>
> Du willst nicht "Abschreibungsfristen umgehen", also: überhaupt über
mehrere
> Perioden abschreiben, sondern sofortigen Aufwand, nehme ich an.
>
> Bei mir hat niemand gemeckert, als ich ein sehr altes Auto über nur noch 2
> Jahre abgeschrieben habe. AfA aus Tabellen kann jederzeit durch Fakten
> widerlegt werden!
>
> > gebrauchtwagen kauft und einem dann "vermietet" . Dazu also fiktives
> > Beispiel:
> >
> > Unternehmer U braucht zur Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit
> > ein Fahrzeug. Weil Gebrauchtwagen ja ohnehin oft ohne ausgeschriebene
> > MWST. vertikkert werden, bittet er seinen Bruder B, ein solches
> > Fahrzeug zu kaufen. Der Bruder Kauft einen Transporter für 3000 Euro
> > und stellt diesen U zur Verfügung. U meldet sas Fahrzeug auf seinen
> > Namen an und zahlt B im ersten Jahr monatl. 250 Euro. Fahrzeugbrief
> > bleibt bei B. Nach Ablauf des Jahres stellt B dem U das Fahrzeug
> > unentgeldlich zur Verfügung. Grundlage ist also ein Mietvertrag
> > zwischen U und B, wobei B nicht als Unternehmer auftritt sondern als
> > Privatperson (es liegt ja keine Gewinnabsicht seitens B vor).
> >
> > Nun meine Vermutung.: Bitte korregiert mich, wenn ich da irgendwie
> > falsch liege.
> > B hat aus diesem Geschäft keine Gewinne erziehlt. Somit ist er nicht
> > steuerlich belastet.
>
> Doch, 3000 Euro (abzüglich von Kosten, die das Kfz betreffen, wie St,
Vers,
> Rep und AfA) hat er eingenommen. B mußte ja eine Rechnung schreiben, sonst
> hat U nix in der Hand. Wo eine Rechnung, da auch ein Finanzamt (FA).

Die hat er doch beim Kauf des Fahrzeugs aufgewendet? Naja.. Nun könnte man
ja sagen, B ist ja noch Eigentümer des Fahrzeugs. Wenn B also nach diesem
Jahr das Fahrzeug an Vater (Rentner) für einen Euro verkauft, würde es doch
gehen. Oder?

Gruß Reiner

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 30.05.2006 15:05:20 von Joachim Peter

>>Rep und AfA) hat er eingenommen. B mußte ja eine Rechnung schreiben, sonst
>>hat U nix in der Hand. Wo eine Rechnung, da auch ein Finanzamt (FA).
>
>
> Die hat er doch beim Kauf des Fahrzeugs aufgewendet?
Ja klar.
Naja.. Nun könnte man ja sagen, er ist ja noch Eigentümer des Fahrzeugs
muss man sogar

.. aber dieses hat ja
> mittlerweile auch an Wert verloren.
klar,den Wert der Abschreibung vo einem Jahr. Hätte es auch,wenn es u
gekauft hätte.

merkst du nicht, dass du rechnen kannst was du willst, die Katze beißt
sich immer in den Schwanz.
Joachim

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 30.05.2006 21:55:10 von Reiner Schubeck

"Joachim Peter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> >>Rep und AfA) hat er eingenommen. B mußte ja eine Rechnung schreiben,
sonst
> >>hat U nix in der Hand. Wo eine Rechnung, da auch ein Finanzamt (FA).
> >
> >
> > Die hat er doch beim Kauf des Fahrzeugs aufgewendet?
> Ja klar.
> Naja.. Nun könnte man ja sagen, er ist ja noch Eigentümer des Fahrzeugs
> muss man sogar
>
> .. aber dieses hat ja
> > mittlerweile auch an Wert verloren.
> klar,den Wert der Abschreibung vo einem Jahr. Hätte es auch,wenn es u
> gekauft hätte.
>
> merkst du nicht, dass du rechnen kannst was du willst, die Katze beißt
> sich immer in den Schwanz.

Sieht echt so aus :-(
Wie ist es, wenn das Fahrzeug nach dem Jahr nun für einen Euro verkauft
wird? Vielleicht an einen weiteren Bruder oder an die Eltern? Oder kann das
Finanzamt dann sagen, der Wert ist deutlich höher und muß vom ketzten Käufer
als Gewinn versteuert werden?

Danke für das Öffnen meiner Augen :-)
Grüße Reiner

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 31.05.2006 11:44:16 von Alexander Wolff

Reiner Schubeck schrieb folgendes:
>> Doch, 3000 Euro (abzüglich von Kosten, die das Kfz betreffen, wie
>> St, Vers, Rep und AfA) hat er eingenommen. B mußte ja eine Rechnung
>> schreiben, sonst hat U nix in der Hand. Wo eine Rechnung, da auch
>> ein Finanzamt (FA).
>
> Die hat er doch beim Kauf des Fahrzeugs aufgewendet? Naja.. Nun
> könnte man ja sagen, er ist ja noch Eigentümer des Fahrzeugs .. aber
> dieses hat ja mittlerweile auch an Wert verloren.

Nein. Dies ist kein Aufwand, sondern ein Aktivtausch. Aufwand hat man nur
bis 800 DM netto bzw. dem gerade geltenden Nachfolgewert in Euro. Also kann
B gegen seine Mieteinnahmen von 3000 im Jahre 01 nur die Abschreibung von
600 geltend machen. Beides ist um enthaltene MwSt zu kürzen, falls B
umsatzsteuerpflichtig. Wird in den Jahren 2-5 nicht vermietet, gibts auch
keine AfA-Abzugmöglichkeit; allenfalls im Jahre 2, wenn ein Mietertrag dort
noch vereinnahmt wird.

Eine denkbare andere Möglichkeit ist, daß B über die 410 Euro-Regelung
"Fahrleistungen" in Höhe von 250 mtl vergütet bekommt. Die sind dann ggü der
Vermietungsalternative steuerfrei. Die AfA ist dann aber nicht vorzunehmen.

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 31.05.2006 23:28:07 von Eric Lorenz

Alexander Wolff schrieb:

> Nein. Dies ist kein Aufwand, sondern ein Aktivtausch. Aufwand hat man nur
> bis 800 DM netto bzw. dem gerade geltenden Nachfolgewert in Euro. Also kann
> B gegen seine Mieteinnahmen von 3000 im Jahre 01 nur die Abschreibung von
> 600 geltend machen. Beides ist um enthaltene MwSt zu kürzen, falls B
> umsatzsteuerpflichtig. Wird in den Jahren 2-5 nicht vermietet, gibts auch
> keine AfA-Abzugmöglichkeit; allenfalls im Jahre 2, wenn ein Mietertrag dort
> noch vereinnahmt wird.
>
> Eine denkbare andere Möglichkeit ist, daß B über die 410 Euro-Regelung
> "Fahrleistungen" in Höhe von 250 mtl vergütet bekommt. Die sind dann ggü der
> Vermietungsalternative steuerfrei. Die AfA ist dann aber nicht vorzunehmen.

Könntest Du das bitte mal sortieren. Ich versuche gerade deine Argumente
anhand der Gesetze und Kommentare nachzuvollziehen.

Willst Du da irgendetwas als GWG bauen? Oder deute ich falsch? Außerdem
ziehst Du munter irgendwelche Umsatzsteuerbeträge...

Eric

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 02.06.2006 19:31:23 von Alexander Wolff

Eric Lorenz schrieb folgendes:
> Alexander Wolff schrieb:
>
>> Nein. Dies ist kein Aufwand, sondern ein Aktivtausch. Aufwand hat

Das müßte klar sein.

>> man nur bis 800 DM netto bzw. dem gerade geltenden Nachfolgewert in

Dies auch (Bis wann wendet man auf, und ab wann aktiviert man bei
Gegenständen, nicht Leistungen).

>> Euro. Also kann B gegen seine Mieteinnahmen von 3000 im Jahre 01 nur
>> die Abschreibung von 600 geltend machen. Beides ist um enthaltene

Dies bezieht sich wieder auf den Aktivtausch = Aktivierung.

>> MwSt zu kürzen, falls B umsatzsteuerpflichtig. Wird in den Jahren

Dies müßte auch wieder klar sein. War das Auto brutto gekauft für 3000, wird
netto (manchmal = brutto) aktiviert und vom netto abgeschrieben. Natürlich
ziehe ich bei der AfA keine USt, damit das für Dich hier nochmal gesagt sei.
Ich sagte "gekürzt", nicht "gezogen", weil ich nicht den Nettowert von 600
ausrechnen wollte.

>> 2-5 nicht vermietet, gibts auch keine AfA-Abzugmöglichkeit;
>> allenfalls im Jahre 2, wenn ein Mietertrag dort noch vereinnahmt
>> wird. Eine denkbare andere Möglichkeit ist, daß B über die 410
>> Euro-Regelung "Fahrleistungen" in Höhe von 250 mtl vergütet bekommt.
>> Die sind dann ggü der Vermietungsalternative steuerfrei. Die AfA ist
>> dann aber nicht vorzunehmen.
>
> Könntest Du das bitte mal sortieren. Ich versuche gerade deine
> Argumente anhand der Gesetze und Kommentare nachzuvollziehen.
>
> Willst Du da irgendetwas als GWG bauen? Oder deute ich falsch?

Nein, ich wollte was als 410-Euro-Job bauen. So als Idee.

> Außerdem ziehst Du munter irgendwelche Umsatzsteuerbeträge...

Siehe oben.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 03.06.2006 02:25:31 von Reiner Schubeck

gibt es da Wörterbücher für Steuerdeutsch? :-)

Also ich dachte.. B kauft Fahrzeug für 3000 Euro ohne ausgewiesener MWSt und
läßt U damit gegen eine Entschädigung von 3000 Euro ein Jahr lang fahren. B
ist halt ein netter Mensch und verkauft das Fahrzeug danach an V (Vater) für
einen Euro.

So hat B einen "gewinn" von einen Euro und muß keine Steuern Zahlen.

U hat nur Kosten gehabt (3000 Euronen) und zieht diese von den Einnahmen ab
um den Gewinn zu ermitteln.

V hat jetzt ein Fahrzeug für einen Euro bekommen und freut sich ein Loch in
den Bauch.

Wenn ich die Postings davor lese, kommt es mir so vor, als ob die Sachlage
deutlich schwieriger ist als ich erwartet hätte. Sieht aus alb bräuchte ich
einen Dolmetscher oder Steuerberater... naja - ist ja das Selbe :-)

Liebe Grüße
aus den Tal der Ahnungslosen

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 06.06.2006 20:18:05 von Alexander Wolff

Reiner Schubeck schrieb folgendes:
> gibt es da Wörterbücher für Steuerdeutsch? :-)
>
> Also ich dachte.. B kauft Fahrzeug für 3000 Euro ohne ausgewiesener
> MWSt und läßt U damit gegen eine Entschädigung von 3000 Euro ein Jahr
> lang fahren. B ist halt ein netter Mensch und verkauft das Fahrzeug
> danach an V (Vater) für einen Euro.

Ein Kauf von irgendetwas ist grundsätzlich kein Aufwand. Ausnahmen gibt's
zwar viele aus Billigkeitsgründen (geringer Wert bis 800 Maak z.B.,
Reparatur- oder Erhaltungskäufe auch größerer Beträge), aber sie stärken
diese Aussage nur.

Stricken wir es mal gröber: AMD kauft in Dresden eine Fabrik für
1.000.000.000. Findest Du, daß das Aufwand ist? Meinst Du, AMD darf in genau
diesem Jahr diese Mrd. vom Ergebnis abziehen?

Nein.

Dafür gibt es die Absetzungen für Abnutzung, die bei der Fabrik
unterstellen, dass sie 40 Jahre lang funktioniert. AMD darf 25 Mio ansetzen
als AfA.

Und Deine Karre kostet nun mal mehr als 800 Maak. Damit unterliegt sie
grundsätzlich der AfA. Du kannst natürlich den Gegenbeweis antreten:
Verschleißteile total abgenutzt, so dass deren Erneuerung teurer wäre, als
das Fzg. Oder Du kannst Fakten herbeiführen, indem Du das Fzg im Dezember
verkaufst. Dann läuft es in einer Mischung aus AfA und Buchverlust auf -
vielleicht sogar ein von Dir gewünschtes - Ergebnis hinaus.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Fahrzeugmiete abschreiben wenn Bruder das KFZ kauft?

am 06.06.2006 23:54:48 von Reiner Schubeck

"Alexander Wolff" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e64h0r$788$00$
> Reiner Schubeck schrieb folgendes:
> > gibt es da Wörterbücher für Steuerdeutsch? :-)
> >
> > Also ich dachte.. B kauft Fahrzeug für 3000 Euro ohne ausgewiesener
> > MWSt und läßt U damit gegen eine Entschädigung von 3000 Euro ein Jahr
> > lang fahren. B ist halt ein netter Mensch und verkauft das Fahrzeug
> > danach an V (Vater) für einen Euro.
>
> Ein Kauf von irgendetwas ist grundsätzlich kein Aufwand. Ausnahmen gibt's
> zwar viele aus Billigkeitsgründen (geringer Wert bis 800 Maak z.B.,
> Reparatur- oder Erhaltungskäufe auch größerer Beträge), aber sie stärken
> diese Aussage nur.
>
> Stricken wir es mal gröber: AMD kauft in Dresden eine Fabrik für
> 1.000.000.000. Findest Du, daß das Aufwand ist? Meinst Du, AMD darf in
genau
> diesem Jahr diese Mrd. vom Ergebnis abziehen?
>
> Nein.
>
> Dafür gibt es die Absetzungen für Abnutzung, die bei der Fabrik
> unterstellen, dass sie 40 Jahre lang funktioniert. AMD darf 25 Mio
ansetzen
> als AfA.
>
> Und Deine Karre kostet nun mal mehr als 800 Maak. Damit unterliegt sie
> grundsätzlich der AfA. Du kannst natürlich den Gegenbeweis antreten:
> Verschleißteile total abgenutzt, so dass deren Erneuerung teurer wäre, als
> das Fzg. Oder Du kannst Fakten herbeiführen, indem Du das Fzg im Dezember
> verkaufst. Dann läuft es in einer Mischung aus AfA und Buchverlust auf -
> vielleicht sogar ein von Dir gewünschtes - Ergebnis hinaus.

Genau das ist das fehlende Glied in der Kette. Dann geht es vermutlich doch,
wenn B die "Karre" nach einem Jahr an U oder eine andere Person verkauft.
Der Verlußt von 2999,- Euronen wiegt die Einnahmen von 3000 um nur einen
Euro auf. Somit kann B sagen, er hatte keine Gewinnabsicht und hatte U die
Kiste nur aus Nächstenliebe überlassen. Wenn die Karre dann wirklich an eine
wildfremde Person verkauft wird, wird das Finanzamt kaum eine Mauschelei
annehmen.

Gruß Reiner