Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 29.05.2006 20:05:09 von llothar
Ich bin jetzt etwas verwirrt weil ich schon öfters darauf gestossen
bin das man eigentlich gar nicht alle Rechnungen vorlegen muss, auch
wenn viele Kleinunternehmer und Freiberufer voll mit ihrem Schuhkarton
Rechnungen jeden Mai Ende zum FA laufen.
Ich bei meinem Kleinstunternehmen mit 8100 Euro Einnahmen und 3400 Euro
Ausgaben habe erhlich gesagt keine Lust auch noch alle Kontoauszüge
mitzuliefern. Und Rechnungen - muss ich die alle Einreichen ? Wo
fahren denn dann die LKW's von Aldi vor wenn dem so ist, die machen es
doch garantiert nicht.
Also was muss und was muss nicht ?
Ich hab ehrlich gesagt mittlerweile Lust nur meine 3 Seiten mit der
Einnahme/Überschuss Rechnung, der Zusammenfassung und meiner
Abschreibungsliste abzugeben. Alles andere können sich die Typen doch
bei einer Betriebsprüfung noch ansehen.
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 29.05.2006 20:49:25 von Martin Hentrich
On 29 May 2006 11:05:09 -0700, "llothar" <> wrote:
>Ich hab ehrlich gesagt mittlerweile Lust nur meine 3 Seiten mit der
>Einnahme/Überschuss Rechnung, der Zusammenfassung und meiner
>Abschreibungsliste abzugeben.
Stimmt, wenn die EÜR den Anforderungen entspricht.
>Alles andere können sich die Typen doch
>bei einer Betriebsprüfung noch ansehen.
Eben. So machen es alle. Wowereit.
Martin
Re: Was muss ich zur Einnahme ÜberschussRechnung beilegen ?
am 29.05.2006 21:01:59 von Sven Gottwald
* Quoting llothar <>:
> Ich bin jetzt etwas verwirrt weil ich schon öfters darauf gestossen
> bin das man eigentlich gar nicht alle Rechnungen vorlegen muss, auch
> wenn viele Kleinunternehmer und Freiberufer voll mit ihrem Schuhkarton
> Rechnungen jeden Mai Ende zum FA laufen.
> Also was muss und was muss nicht ?
Mußt Du nicht. Du erstellst eine Gewinnermittlung. Diese
Gewinnermittlung spricht für sich. Im Gegensatz zu den
Überschußeinkünften bist Du nicht verpflichtet Deine Aufwendungen durch
Belege nachzuweisen bzw. glauvhaft zu machen. Du bist aber
verpflichtet die Belege aufzubewahren, im Regelfall mindestens zehn
Jahre. Wenn das FA Nachweise sehen möchte, dann es diese anfordern.
Von selber mitschicken brauchst Du die Belege nicht. Gründe:
1. Die Masse an Belegen: schnell kommen einige Ordner zusammen
2. Unzuverlässigkeiten in der Postzustellung: wie sollst Du Deiner
Aufbewahrungspflicht nachkommen, wenn die Belege auf dem Postweg
verloren gehen?
3. Die Veranlagung ist ein Massengeschäft: Kein Finanzbeamter wird
soviel Langeweile haben, dass er Deine Belege durchguckt.
4. Um die Belege zu prüfen kommt eine Betriebsprüfung,
Umsatzsteuersonderprüfung oder auch eine betriebsnahe Veranlagung in
Betracht.
....
> Ich hab ehrlich gesagt mittlerweile Lust nur meine 3 Seiten mit der
> Einnahme/Überschuss Rechnung, der Zusammenfassung und meiner
> Abschreibungsliste abzugeben. Alles andere können sich die Typen doch
> bei einer Betriebsprüfung noch ansehen.
Ganz Deiner Meinung.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 01.06.2006 08:55:10 von Mlchael Thiele
Martin Hentrich schrieb:
> On 29 May 2006 11:05:09 -0700, "llothar" <> wrote:
>
>> Ich hab ehrlich gesagt mittlerweile Lust nur meine 3 Seiten mit der
>> Einnahme/Überschuss Rechnung, der Zusammenfassung und meiner
>> Abschreibungsliste abzugeben.
>
> Stimmt, wenn die EÜR den Anforderungen entspricht.
Muss er überhaupt eine EÜR abgeben? Ich dachte, das ist erst ab ca.
15.000 Euro Gewinn nötig (steht zumindest auf dem Elster GSE-Formular..)
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 02.06.2006 19:57:36 von Matthias Hanft
Mlchael Thiele schrieb:
> Muss er überhaupt eine EÜR abgeben? Ich dachte, das ist erst ab ca.
> 15.000 Euro Gewinn nötig (steht zumindest auf dem Elster GSE-Formular..)
Eine EÜR muß er immer abgeben. Nur unter dem Grenzwert reicht ein
Schmierzettel, darüber muß es das amtliche Formular sein.
Gruß Matthias.
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beileg
am 02.06.2006 21:54:46 von Matthias Kryn
Matthias Hanft schrieb:
> Eine EÜR muß er immer abgeben. Nur unter dem Grenzwert reicht
> ein Schmierzettel, darüber muß es das amtliche Formular sein.
Ganz neu: auch für 2005 ist das amtliche Formular nur in
besonderen Fällen abzugegeben.
Grüße
Matthias
Re: Was muss ich zur Einnahme ÜberschussRechnung beilegen ?
am 03.06.2006 01:46:08 von Sven Gottwald
* Quoting Matthias Kryn <>:
>> Eine EÜR muß er immer abgeben. Nur unter dem Grenzwert reicht
>> ein Schmierzettel, darüber muß es das amtliche Formular sein.
>
> Ganz neu: auch für 2005 ist das amtliche Formular nur in
> besonderen Fällen abzugegeben.
Quelle?
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 03.06.2006 08:20:05 von Eric Lorenz
Sven Gottwald schrieb:
>
> Quelle?
Trotzdem verstehe ich net, war ihr euch so gegen die EÜR wehrt. Ok, mit
DATEV ist es für mich einfacher... ;-)
Eric
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beileg en ?
am 03.06.2006 11:54:00 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 03.06.2006 12:54:44 von Matthias Hanft
Eric Lorenz schrieb:
>
Was genau ist bitte in diesem Zusammenhang eine "Risikoklasse"?
Wäppdiseiner? :-)
Gruß Matthias.
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 03.06.2006 14:05:09 von Lutz Schulze
On Sat, 03 Jun 2006 12:54:44 +0200, Matthias Hanft <>
wrote:
>>
>
>Was genau ist bitte in diesem Zusammenhang eine "Risikoklasse"?
>
>Wäppdiseiner? :-)
Bestimmt die Gewerbe, wo viel nach BAT (Bar auf Tatze) vergütet wird.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beileg
am 05.06.2006 13:09:34 von Matthias Kryn
Sven Gottwald schrieb:
> * Quoting Matthias Kryn :
> > > Eine EÜR muß er immer abgeben. Nur unter dem Grenzwert
> > > reicht ein Schmierzettel, darüber muß es das amtliche
> > > Formular sein.
> >
> > Ganz neu: auch für 2005 ist das amtliche Formular nur in
> > besonderen Fällen abzugegeben.
>
> Quelle?
Focus 23/2006, S. 13:
<zit>
EÜR - muss nicht sein
Freiberufler und Selbständige können bei der Steuererklärung für
2005 doch auf die Abgabe des neu eingeführten Zusatzformulars
EÜR verzichten. Die Finanzämter sollen das Formular "EÜR" nur
dann anfordern, wenn die Steuererklärung insgesamt nicht
vollständig sei, entschieden die Steuerabteilungsleiter des
Bundes und der Länder. (...)
Hintergrund sind offenbar Probleme der Finanzämter, das neue
Formular per Computer zu verarbeiten. (...)
"Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung ordnungsgemäß abgibt,
kann sich die Arbeit mit dem komplizierten Formular sparen", rät
Norman Peters vom Deutschen Steuerberaterverband.
</zit>
Genauer habe ich es leider nicht.
HTH und Grüße
Matthias
Re: Was muss ich zur Einnahme Überschuss Rechnung beilegen ?
am 05.06.2006 13:24:01 von Eric Lorenz
Matthias Kryn schrieb:
>
> Genauer habe ich es leider nicht.
Habe auch nur die quelle vom IWW.
Eric