Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 11:15:01 von Werner Schmitz
Hallo,
mich würde interessieren, was mir im schlimmsten Fall passieren kann, wenn
ich meine Einkommenssteuererklärung nicht bis zum 31. Mai abgebe. Da ich
mit meiner Frau die Lohnsteuergruppen 3 und 5 habe, bin ich wohl zur
Abgabe bis zum 31.5. verpflichtet, oder? Die Sache ist nur, dass wir
umgezogen sind (200km) und nun denken, dass wir einfach warten, bis sich
unser neues Finanzamt bei uns meldet, da wir wohl eine relativ hohe
Nachzahlung zu erwarten haben...
Danke für eure Hilfe,
Werner
Re: Einkommenssteuererklärung zu spätabgeben - Folgen?
am 30.05.2006 11:44:40 von Christoph von Nathusius
[Posted & Mailed]
"Werner Schmitz" wrote:
> mich würde interessieren, was mir im schlimmsten Fall passieren kann,
> wenn ich meine Einkommenssteuererklärung nicht bis zum 31. Mai
> abgebe.
Beantrage doch ein Fristverlängerung, das geht oft noch
kurzfristig und telefonisch. (Oder bei uns z.B. per
Mail über die Web-Seite des Finanzamts.)
CvN
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 20:21:17 von axbnospamatall
Am Tue, 30 May 2006 11:15:01 +0200 schrieb "Werner Schmitz"
<>:
>Hallo,
>mich würde interessieren, was mir im schlimmsten Fall passieren kann,
Ohne Fristverlängerung wahrscheinlich ein Verspätungszuschlag.
Grüße
Axel
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 20:30:51 von Werner Schmitz
Axel Böhm <> hat geschrieben:
> Ohne Fristverlängerung wahrscheinlich ein Verspätungszuschlag.
....dessen Höhe sich nach der Länge der Verspätung richtet?
Gruß
Werner
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 21:23:40 von Werner Baderschneider
Werner Schmitz schrieb:
>
>
> Axel Böhm <> hat geschrieben:
>
>
>> Ohne Fristverlängerung wahrscheinlich ein Verspätungszuschlag.
>
> ...dessen Höhe sich nach der Länge der Verspätung richtet?
Wg. der Höhe eines Verspätungszuschlages müsste man sich wohl mal den
Anwendungserlaß zur Abgabenordnung (AEAO, speziell zu §152AO) genauer
anschauen, sowie die Verwaltungsanweisungen hierzu. Nach dem Gesetz darf
der VspZ. 10% der Steuer, max 25000 betragten.
Ich halte die Festsetzung eines Verspätungszuschlags aber für äußerst
unwahrscheinlich, wenn es sich wie hier nur um eine erstmalige, relativ
kurzfristige Verspätung und dazu noch um eine voraussichtliche hohe
Steuererstattung handelt.
Meine Erfahrung ist hier eher, dass es so läuft: z.B. ESt 2004 -> 31.Mai
2005 läuft ab -> weiterer Termin läuft ab (Sept.?) -> Automatisierte
Versendung einer Erinnerung aus dem Finanzrechenzentrum (Je nach
Bundesland: in Bayern schon, in NRW scheinbar nicht) -> Irgendwann in
2005 erfolgt dann eine manuelle Erinnerung durch den Bearbeiter (außer,
der Stpfl. verzögert schon seit Jahr und Tag, dann kommt
gleich...)->anschließend Schätzung der Besteuerungsgrundlagen samt
Zahlungsaufforderung.
Was man sich dann eingehandelt hat ist ein Haufen Arbeit: Einspruch
einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, schleunigst
Steuererklärung abgeben.
Das hier ...
| Die Sache ist nur, dass wir umgezogen sind (200km) und nun
| denken, dass wir einfach warten, bis sich unser neues Finanzamt
| bei uns meldet,
.... ist aber ein Fehler. Dein neues Finanzamt kann sich ja erst melden,
wenn es von seiner neuen Zuständigkeit erfahren hat. Am schnellsten geht
das, wenn Du dem alten Finanzamt Deine Adressänderung mitteilst. Dann
beeilen die sich nämlich, Deinen Fall (und damit Arbeit) loszuwerden.
Grüße
Werner
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 21:26:17 von Werner Baderschneider
Werner Baderschneider schrieb:
> Bundesland: in Bayern schon, in NRW scheinbar nicht) -> Irgendwann in
> 2005 erfolgt dann eine manuelle Erinnerung durch den Bearbeiter
^
|---ich meinte 2006
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 21:33:51 von Uwe Schmitz
Werner Schmitz wrote:
> Hallo,
> mich würde interessieren, was mir im schlimmsten Fall passieren kann,
> wenn ich meine Einkommenssteuererklärung nicht bis zum 31. Mai
> abgebe. Da ich mit meiner Frau die Lohnsteuergruppen 3 und 5 habe,
> bin ich wohl zur Abgabe bis zum 31.5. verpflichtet, oder? Die Sache
> ist nur, dass wir umgezogen sind (200km) und nun denken, dass wir
> einfach warten, bis sich unser neues Finanzamt bei uns meldet, da wir
> wohl eine relativ hohe Nachzahlung zu erwarten haben...
Sofern für Dich eine Antragsveranlagung in Frage kommt (nach dem Sachverhalt
sehr wahrscheinlich), dann hast Du Zeit bis zum 31.12.2007 und keinen Tag
länger (Erstattungsanspruch verfällt dann).
Das neue Finanzamt wird Dich nicht auffordern, denn es weiß ja gar nicht,
dass Du verzogen bist.
Tipp:
Schreibe dem alten Finanzamt, dass Du verzogen bist.
Dann geben die schon mal die Akten ab, Du hats zeit gewonnen und Deine
Erstattung kommt schneller.
Uwe
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 30.05.2006 21:44:49 von Florian Kleinmanns
"Uwe Schmitz" <> schrieb:
>> Da ich mit meiner Frau die Lohnsteuergruppen 3 und 5 habe,
>
>Sofern für Dich eine Antragsveranlagung in Frage kommt (nach dem Sachverhalt
>sehr wahrscheinlich),
Irrtum, § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG.
Grüße
Florian
--
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Re: Einkommenssteuererklärungzu spätabgeben - Folgen?
am 30.05.2006 22:58:36 von Sven Gottwald
* Quoting Werner Schmitz <>:
> mich würde interessieren, was mir im schlimmsten Fall passieren kann, wenn
> ich meine Einkommenssteuererklärung nicht bis zum 31. Mai abgebe.
Zwei Alternativen:
- Zwangsverfahren: Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld (bis 25.000
¤), bei Uneinbringlichkeit Ersatzzwanghaft (einen Tag bis zwei Wochen)
- Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Ansonsten kannst Du Dir so oder so auch noch einen Verspätungszuschlag
einfangen.
Bei allem hat das Finanzamt natürlich die Verhältnismäßigkeit der Mittel
zu wahren...
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 31.05.2006 00:56:06 von axbnospamatall
Am Tue, 30 May 2006 21:23:40 +0200 schrieb Werner Baderschneider
<>:
>Wg. der Höhe eines Verspätungszuschlages müsste man sich wohl mal den
>Anwendungserlaß zur Abgabenordnung (AEAO, speziell zu §152AO) genauer
>anschauen, sowie die Verwaltungsanweisungen hierzu. Nach dem Gesetz darf
>der VspZ. 10% der Steuer, max 25000 betragten.
>
>Ich halte die Festsetzung eines Verspätungszuschlags aber für äußerst
>unwahrscheinlich, wenn es sich wie hier nur um eine erstmalige, relativ
>kurzfristige Verspätung und dazu noch um eine voraussichtliche hohe
>Steuererstattung handelt.
Der OP sagte aber was von erheblicher Nachzahlung.
>Meine Erfahrung ist hier eher, dass es so läuft: z.B. ESt 2004 -> 31.Mai
>2005 läuft ab -> weiterer Termin läuft ab (Sept.?) ->
Wobei der weitere Termin nun der 31.12. Dezember ist und, wie zuvor
der 30.9., nur für Steuerpflichtige gilt, die von einem Steuerberater
betreut werden. Alle anderen müssen am 31.5. abgeben bzw. bis dahin
eine Fristverlängerung beantragt haben.
Grüße
Axel
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 31.05.2006 17:50:10 von Werner Baderschneider
Axel Böhm schrieb:
> Am [...] schrieb Werner Baderschneider
>> kurzfristige Verspätung und dazu noch um eine voraussichtliche hohe
>> Steuererstattung handelt.
>
> Der OP sagte aber was von erheblicher Nachzahlung.
Oops. Falsch gelesen. Es dürfte aber trotzdem nicht allzu tragisch
werden. Wenn man die Verspätung ein bischen begründet ("Umzug, und
außerdem zum ersten Mal(?) ...") gibts vielleicht gar keinen und
ansonsten soll der VspZ ja in erster Linie den erlangten Zinsvorteil
ausgleichen. Der dürfte auch noch nicht so groß sein.
>
>> Meine Erfahrung ist hier eher, dass es so läuft: z.B. ESt 2004 -> 31.Mai
>> 2005 läuft ab -> weiterer Termin läuft ab (Sept.?) ->
>
> Wobei der weitere Termin nun der 31.12. Dezember ist und, wie zuvor
> der 30.9., nur für Steuerpflichtige gilt, die von einem Steuerberater
> betreut werden. Alle anderen müssen am 31.5. abgeben bzw. bis dahin
> eine Fristverlängerung beantragt haben.
Theorie und Praxis...
Ich hab allerdings auch noch nie ne Nachzahlung dabei gehabt...
Grüße
Werner
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 04.06.2006 16:30:05 von Uwe Schmitz
Axel Böhm wrote:
> Wobei der weitere Termin nun der 31.12. Dezember ist und, wie zuvor
> der 30.9., nur für Steuerpflichtige gilt, die von einem Steuerberater
> betreut werden. Alle anderen müssen am 31.5. abgeben bzw. bis dahin
> eine Fristverlängerung beantragt haben.
Nur, wenn ich eine Steuererklärung abgeben *muss*.
Also nicht bei Antragsveranlagung.
Uwe
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 04.06.2006 21:04:11 von axbnospamatall
Am Sun, 4 Jun 2006 16:30:05 +0200 schrieb "Uwe Schmitz"
<>:
>Axel Böhm wrote:
>
>> Wobei der weitere Termin nun der 31.12. Dezember ist und, wie zuvor
>> der 30.9., nur für Steuerpflichtige gilt, die von einem Steuerberater
>> betreut werden. Alle anderen müssen am 31.5. abgeben bzw. bis dahin
>> eine Fristverlängerung beantragt haben.
>
>Nur, wenn ich eine Steuererklärung abgeben *muss*.
>Also nicht bei Antragsveranlagung.
Sicherlich. Ansonsten erübigt sich die Diskussion um eine
Fristverlängerung. Die gibt es bei Antragsveranlagung nämlich nicht.
Grüße
Axel
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 04.06.2006 21:08:21 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
>
> Sicherlich. Ansonsten erübigt sich die Diskussion um eine
> Fristverlängerung. Die gibt es bei Antragsveranlagung nämlich nicht.
Stimmt! Dann nur noch die Möglichkeit mit Wiedereinsetzung.
Aber der Termin für die Antragsveranlagung kann sich u.U. um 2-3 Tage
verlängern (wegen Sonntag)
Eric
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 04.06.2006 21:15:36 von Florian Kleinmanns
Eric Lorenz <> schrieb:
>> Sicherlich. Ansonsten erübigt sich die Diskussion um eine
>> Fristverlängerung. Die gibt es bei Antragsveranlagung nämlich nicht.
>
>Stimmt! Dann nur noch die Möglichkeit mit Wiedereinsetzung.
>
>Aber der Termin für die Antragsveranlagung kann sich u.U. um 2-3 Tage
>verlängern (wegen Sonntag)
Um drei Tage?! Die Süddeutschen haben zwar viele Feiertage, aber doch
nicht um Neujahr herum...
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 04.06.2006 21:59:26 von Eric Lorenz
Florian Kleinmanns schrieb:
> Um drei Tage?! Die Süddeutschen haben zwar viele Feiertage, aber doch
> nicht um Neujahr herum...
Fällt der 31.12. auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist für die
Abgabe der Steuererklärung am darauffolgenden Werktag 24 Uhr.
Also sehe das so aus:
31.12. ist Samstag oder Sonntag
01.01. ist Feiertag
dann Abgabe also am 02.01.
Jut, es sind 2 Tage...Fehler von mir (übrigens kennen viele
Finanzämter die Regelung nicht. Beruht auf ein BFH-Urteil.
Eric
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 05.06.2006 10:45:41 von axbnospamatall
Am Sun, 04 Jun 2006 21:59:26 +0200 schrieb Eric Lorenz
<>:
>Florian Kleinmanns schrieb:
>
>> Um drei Tage?! Die Süddeutschen haben zwar viele Feiertage, aber doch
>> nicht um Neujahr herum...
>
>Fällt der 31.12. auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist für die
>Abgabe der Steuererklärung am darauffolgenden Werktag 24 Uhr.
>
>Also sehe das so aus:
>
>31.12. ist Samstag oder Sonntag
>01.01. ist Feiertag
>dann Abgabe also am 02.01.
>
>Jut, es sind 2 Tage...Fehler von mir (übrigens kennen viele
>Finanzämter die Regelung nicht. Beruht auf ein BFH-Urteil.
Ist der 31.12. (Silvester) nicht Feiertag in Bayern?
Dann wäre in Bayern, wenn der 31.12. ein Donnerstag ist, das Fristende
am 4.1.
Grüße
Axel
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 05.06.2006 10:49:17 von Eric Lorenz
Axel Böhm schrieb:
> Ist der 31.12. (Silvester) nicht Feiertag in Bayern?
> Dann wäre in Bayern, wenn der 31.12. ein Donnerstag ist, das Fristende
> am 4.1.
Noe, Silvester ist kein Feiertag. Neujahr schon.
Eric
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 05.06.2006 11:11:39 von Uwe Schmitz
"Axel Böhm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Ist der 31.12. (Silvester) nicht Feiertag in Bayern?
Selbst in Bayern nicht.
Uwe
Re: Einkommenssteuererklärung zu spät abgeben - Folgen?
am 05.06.2006 11:35:49 von Eric Lorenz
Uwe Schmitz schrieb:
> Selbst in Bayern nicht.
Wir arbeiten dran...
Eric