Steuerliche Situation bei Renovierungsarbeiten?
Steuerliche Situation bei Renovierungsarbeiten?
am 30.05.2006 15:29:10 von Moritz Utsch
Hallo NG!
Ich bin Mieter und habe letztlich aufgrund einer von mir nicht
verschuldeten Reparatur an der Elektrik 2 Zimmer neu verputzt,
um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Dazu habe ich mit dem Vermieter vereinbart,
daß er mir 400 Euro überweist.
150 Euro für's Material plus 250 Euro Arbeitszeit-entschädigung.
Mein Vermieter möchte nun von mir eine Art Rechnung über die 400 Euro
mit den Quittungen für das Material und meiner Arbeitszeit.
Wie ist nun die steuerrechtliche Situation?
Ich nehme an, der Vermieter kann diese Rechnung über 400 Euro dann genau
so absetzen wie eine Rechnung von einem richtigen Handwerker, oder?
Wie sieht die steuerliche Situation für mich aus?
Wenn ich das jetzt beruflich oder nebenberuflich gemacht hätte, müsste
ich diese Rechnung ja versteuern.
Wie ist das bei einem wie oben geschilderten Mietsverhältnis. Muss ich
diese Rechnung über 400 Euro irgendwie in meiner Steuererklärung angeben
und als Einkommen versteuern?
Für Aufklärung und Hinweise bin ich dankbar!
Gruss, Moritz
Re: Steuerliche Situation bei Renovierungsarbeiten?
am 30.05.2006 22:57:24 von Martin Hentrich
Moritz Utsch <> schrieb am Tue, 30 May 2006 15:29:10
+0200 :
>Wie ist das bei einem wie oben geschilderten Mietsverhältnis. Muss ich
>diese Rechnung über 400 Euro irgendwie in meiner Steuererklärung angeben
>und als Einkommen versteuern?
Zunächst betragen die Einkünfte nicht 400 Euro, das steht auf der
rechnung und sind die Einnahmen. Davon mußt du die Ausgaben abziehen,
mindestens also das meterial. Bleiben die 250 Euro Arbeitsentgelt als
quasi Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Und falls du einen
lohnsteuerpflichtigen Job hast, dann sind solche Einkünfte bis zu 410
Euro im Jahr steuerfrei.
>Für Aufklärung und Hinweise bin ich dankbar!
Mach dir also keine Sorgen.
Schreib aber *keine* MwSt. auf die Rechnung, gar keine! Die müßtest du
dann nämlich ans Finanzamt abführen. Laß dich da nicht ins Bockshorn
jagen!
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Re: Steuerliche Situation bei Renovierungsarbeiten?
am 31.05.2006 08:39:06 von Joachim Wiesemann
Am Tue, 30 May 2006 15:29:10 +0200 schrieb Moritz Utsch:
> Hallo NG!
>
> Ich bin Mieter und habe letztlich aufgrund einer von mir nicht
> verschuldeten Reparatur an der Elektrik 2 Zimmer neu verputzt,
> um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
>
> Dazu habe ich mit dem Vermieter vereinbart,
> daß er mir 400 Euro überweist.
> 150 Euro für's Material plus 250 Euro Arbeitszeit-entschädigung.
>
> Mein Vermieter möchte nun von mir eine Art Rechnung über die 400 Euro
> mit den Quittungen für das Material und meiner Arbeitszeit.
Wenn Du eine rechnung über alles schreibst, dann _musst_ Du die Rechnung
behalten, um Deine Kosten nachweisen zu können. (Dein Vermiter würde
gern das Material plus die 400 EUR als Kosten absetzen.)
Viele Grüße
Joachim
--
Dr. Joachim Wiesemann
Seiten über Webdesign und Usability
Ingenieurdienstleistungen, Usabilityberatung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!"
Re: Steuerliche Situation bei Renovierungsarbeiten?
am 31.05.2006 11:04:55 von Alexander Wolff
Joachim Wiesemann schrieb folgendes:
>> Mein Vermieter möchte nun von mir eine Art Rechnung über die 400 Euro
>> mit den Quittungen für das Material und meiner Arbeitszeit.
>
> Wenn Du eine rechnung über alles schreibst, dann _musst_ Du die
> Rechnung behalten, um Deine Kosten nachweisen zu können. (Dein
Korrektur: .. die Original-Quittungen behalten und höchstens eine Kopie der
Rechnung beifügen.
> Vermiter würde gern das Material plus die 400 EUR als Kosten
> absetzen.)
Ebend. Das wäre dann zumindest denkbar. Allerdings auch offensichtlich.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2