Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
am 30.05.2006 17:10:37 von blauk
Hallo zusammen,
sollte man bei einer GmbH, bei der nur der der
Gesellschafter-Geschäftsführer ein firmeneigenes Mobiltelefon zur
Verfügung gestellt bekommt und dieses auch steuerfrei privat nutzen
darf, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder zusätzlich
dazu vereinbaren, um sich vor verdeckter Gewinnausschüttung zu
schützen?
Im Extremfall könnte das FA ja unterstellen, dass dieser womöglich
mehr private Telefonate führt als ein Fremdgeschäftsführer.
Die anderen Arbeitnehmer haben kein betriebliches Handy, würden aber
auch keines benötigen, so viel zum Fremdvergleich.
Danke
Klaus
Re: Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
am 30.05.2006 21:30:56 von Uwe Schmitz
Klaus Müller wrote:
> Hallo zusammen,
>
> sollte man bei einer GmbH, bei der nur der der
> Gesellschafter-Geschäftsführer ein firmeneigenes Mobiltelefon zur
> Verfügung gestellt bekommt und dieses auch steuerfrei privat nutzen
> darf, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder zusätzlich
> dazu vereinbaren, um sich vor verdeckter Gewinnausschüttung zu
> schützen?
>
> Im Extremfall könnte das FA ja unterstellen, dass dieser womöglich
> mehr private Telefonate führt als ein Fremdgeschäftsführer.
> Die anderen Arbeitnehmer haben kein betriebliches Handy, würden aber
> auch keines benötigen, so viel zum Fremdvergleich.
Privatnutzung von Telekommunikationseinrichtungen durch Arbeitnehmer sind
steuerfrei.
Nicht so bei Gewerbetreibenen / Freiberuflern.
Verfahren vor dem BFH anhängig.
BFH-Az: XI R 50/05 und IV R 19/06.
Uwe
Re: Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
am 30.05.2006 21:45:37 von Florian Kleinmanns
"Uwe Schmitz" <> schrieb:
>> sollte man bei einer GmbH, bei der nur der der
>> Gesellschafter-Geschäftsführer ein firmeneigenes Mobiltelefon zur
>> Verfügung gestellt bekommt [...]
>
>Privatnutzung von Telekommunikationseinrichtungen durch Arbeitnehmer sind
>steuerfrei.
>
>Nicht so bei Gewerbetreibenen / Freiberuflern.
>Verfahren vor dem BFH anhängig.
>BFH-Az: XI R 50/05 und IV R 19/06.
Ein GmbH-Geschäftsführer ist kein Gewerbetreibender oder Freiberufler.
Grüße
Florian
--
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Re: Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
am 30.05.2006 23:31:20 von Martin Schoenbeck
Hallo Florian,
Florian Kleinmanns schrieb:
> Ein GmbH-Geschäftsführer ist kein Gewerbetreibender oder Freiberufler.
Deshalb will der OP sich das ja auch steuerfrei zugestehen, befürchtet aber
wohl, daß es dann als vGA gilt.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
am 31.05.2006 09:59:07 von Alexander Wolff
Klaus Müller schrieb folgendes:
> sollte man bei einer GmbH, bei der nur der der
> Gesellschafter-Geschäftsführer ein firmeneigenes Mobiltelefon zur
> Verfügung gestellt bekommt und dieses auch steuerfrei privat nutzen
> darf, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder zusätzlich
> dazu vereinbaren, um sich vor verdeckter Gewinnausschüttung zu
> schützen?
>
> Im Extremfall könnte das FA ja unterstellen, dass dieser womöglich
> mehr private Telefonate führt als ein Fremdgeschäftsführer.
> Die anderen Arbeitnehmer haben kein betriebliches Handy, würden aber
> auch keines benötigen, so viel zum Fremdvergleich.
Vertrag schützt im Zweifel auch nicht vor einer Gestaltungs-Annahme. Und
privat bleibt vGA o.ä., da beißt kein Vertrag keinen Faden nicht ab.
Übrigens gibt es einen pauschalierten Privatanteil-Ansatz beim Handy. Er
macht mE 30% aus. Vielleicht reicht Dir das ja.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2
Re: Private Telefonnutzung bei GmbH-Gesellschaftern-Geschäftsführer (GGf)
am 04.06.2006 16:34:39 von Uwe Schmitz
Alexander Wolff wrote:
..
>
> Vertrag schützt im Zweifel auch nicht vor einer Gestaltungs-Annahme.
> Und privat bleibt vGA o.ä., da beißt kein Vertrag keinen Faden nicht
> ab. Übrigens gibt es einen pauschalierten Privatanteil-Ansatz beim
> Handy. Er macht mE 30% aus. Vielleicht reicht Dir das ja.
Woraus ergibt sich das bei Arbeitnehmern?
Uwe