Vorsteuerberichtigung

Vorsteuerberichtigung

am 30.05.2006 20:42:00 von me

Hallo,
ueberlege, aufgrund meiner geringen Umsaetze rueckwirkend ab 1.1.06 auf
Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung zu wechseln. Rechnungen
dieses Jahr bisher nicht geschrieben, und auch keine Vorsteuer bisher
geltend gemacht- sollte also wohl moeglich sein, oder?
Habe jetzt dazu gelesen, dass dann evtl. Vorsteuerberichtigung vorzunehmen
ist. Gibt es dazu ein spezielles Formular?
Und zu wann muss ich die abgeben- mit der UST-Erklaerung fuer 2006 im
naechsten Jahr?

Fuer die Berichtigung selber habe ich etwas recherchiert. Stimmen folgende
Annahmen?

Ein PKW, der seit 5 Jahren genutzt wurde, braucht nicht mehr berichtigt zu
werden; bzw wenn Nutzung zum 1.1.06 erst 4,5 Jahre, dann nur der
Vorsteueranteil, der auf die fehlenden 6 Monate entfaellt (also 10% der
urspruenglich geltend gemachten VST). Richtig?

Im Anlagevermoegen stehen noch Umbauten fuer Bueroraeume. Diese sind aber
mehr als 10 Jahre her, brauchen also auch nicht berichtigt zu werden.
Richtig?

Was kaeme noch fuer die Berichtigung in Frage? In den letzten Jahren sind
nur noch GWG erworben worden, die Hauptausgaben waren Raumnutzung,
Telefon, Internet, betrieblich entstanden Kreditzinsen.

Tschau

Re: Vorsteuerberichtigung

am 30.05.2006 22:49:31 von Sven Gottwald

* Quoting Ralf Pomkay <>:
> ueberlege, aufgrund meiner geringen Umsaetze rueckwirkend ab 1.1.06 auf
> Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung zu wechseln. Rechnungen
> dieses Jahr bisher nicht geschrieben, und auch keine Vorsteuer bisher
> geltend gemacht- sollte also wohl moeglich sein, oder?

Kommt drauf an. Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmer-
regelung bindet Dich für fünf Kalenderjahre:

,----[§ 19 UStG]
| (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der
| Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die
| Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit
| der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens
| für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines
| Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur
| Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er
| gelten soll, zu erklären.
`----

Die Frage ist also, mit welcher USt-Erklärung Du auf die Anwendung der
Kleinunternehmerregelung verzichtet hast.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Vorsteuerberichtigung

am 31.05.2006 12:29:00 von me

Hallo Sven Gottwald ,

>> ueberlege, aufgrund meiner geringen Umsaetze rueckwirkend ab 1.1.06 auf
>> Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung zu wechseln. Rechnungen
>> dieses Jahr bisher nicht geschrieben, und auch keine Vorsteuer bisher
>> geltend gemacht- sollte also wohl moeglich sein, oder?

> Kommt drauf an. Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmer-
> regelung bindet Dich für fünf Kalenderjahre:
> Die Frage ist also, mit welcher USt-Erklärung Du auf die Anwendung der
> Kleinunternehmerregelung verzichtet hast.

Habe seit 15 Jahren bisher UST-Erklaerungen abgegeben.


Tschau