Provision
am 29.05.2006 17:11:26 von Oliver Benning
Hallo,
ich habe für eine Firma mal eine Zeit lang die Homepage gepflegt und
bekam eine Art monatliche Provision, die abhängig war von der Anzahl der
Neukunden. Das ganze war eine mündliche Vereinbarung, ausser meinen
Kontoauszügen hab ich nichts schriftliches.
Wie und wo gebe ich als Gewerbetreibender jetzt diese
Beteiligung/Provision bei der Steuererklärung an und muß ich von den
Beträgen noch 16% MwSt. abführen? Es gibt ja keinerlei Rechnung, in der
die MwSt. ausgewiesen ist.
Gruß,
Oliver
Re: Provision
am 31.05.2006 11:00:21 von Alexander Wolff
Oliver Benning schrieb folgendes:
> ich habe für eine Firma mal eine Zeit lang die Homepage gepflegt und
> bekam eine Art monatliche Provision, die abhängig war von der Anzahl
> der Neukunden. Das ganze war eine mündliche Vereinbarung, ausser
> meinen Kontoauszügen hab ich nichts schriftliches.
>
> Wie und wo gebe ich als Gewerbetreibender jetzt diese
> Beteiligung/Provision bei der Steuererklärung an und muß ich von den
> Beträgen noch 16% MwSt. abführen? Es gibt ja keinerlei Rechnung, in
> der die MwSt. ausgewiesen ist.
Normalerweise müßte Dein Auftraggeber ja zuerst diese Frage stellen ...
Aber was ist schon normal?
Ich würde in Absprache mit der Firma (wegen Zeitpunkt und Buchung) eine
Honorarrechnung erstellen. Ob da Umsatzsteuer reingehört, mußt Du selbst
wissen. Falls ja, könnte sich die Firma ein wenig ärgern, da ihr die
Vorsteuer entgangen ist, wenn der Vorgang bei ihr ins letzte, vielleicht
schon steuererklärte Jahr 2005 gehört. Falls also in Absprache noch möglich,
könntest Du die Rechnung auf den 31. Mai 2006 ausstellen und ggflls
hineinschreiben, dass Du den Betrag bereits dankend erhalten hast.
Bitte beachte die Anforderungen an eine Rechnung, die diese Firma ja
steuerlich geltend machen will.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2
Re: Provision
am 31.05.2006 11:29:31 von Ulrich Hoffmann
"Alexander Wolff" schrieb:
>> ich habe für eine Firma mal eine Zeit lang die Homepage gepflegt und
>> bekam eine Art monatliche Provision, die abhängig war von der Anzahl
>> der Neukunden. Das ganze war eine mündliche Vereinbarung, ausser
>> meinen Kontoauszügen hab ich nichts schriftliches.
>>
>> Wie und wo gebe ich als Gewerbetreibender jetzt diese
>> Beteiligung/Provision bei der Steuererklärung an und muß ich von den
>> Beträgen noch 16% MwSt. abführen? Es gibt ja keinerlei Rechnung, in
>> der die MwSt. ausgewiesen ist.
>
> Ich würde in Absprache mit der Firma (wegen Zeitpunkt und Buchung)
> eine Honorarrechnung erstellen.
Wenn Provision vereinbart ist, würde ich eine Provisionsrechnung
stellen. Schon aus Gründen der Dokumentation. (Mit der Zahlung
bestätigt der Kunde ziemlich gerichtsfest, dass eine Provisions-
vereinbarung, also auch zukünftige Ansprüche bestehen. Bei einer
Honorarrechnung könnte der Kunde dagegen später behaupten,
er, der OP, habe ja in seiner Rechnung selbst anerkannt, dass ein
(dann wohl einmaliges) Honorar vereinbart gewesen sei.)
UH