Unterstützung Bedürftiger (ESt 2005) in jedem Fall angeben?
am 31.05.2006 16:52:19 von Eberhard Storch
Hallo,
meine Steuersoftware (WISO-Sparbuch 2006) sagt, dass die
Unterstützungszahlungen an im gleichen Haushalt lebenden Sohn (ich bin
der Sohn und die Steuererklärung ist die meiner Mutter) nicht als
außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, weil Vermögen des
Unterstützten höher als die 15.500 EUR ist.
Sollte man trotzdem die Unterstützungszahlungen angeben, weil da
vielleicht noch irgendwelche Entscheidungen bei Gerichten (BFH) anhängig
sind?
Könnte ja sein, dass diese 15.500 EUR-Grenze vielleicht gekippt wird und
später dann doch nochmal evtl. Geld zurück kommt?
Sollte man vielleicht generell immer alles angeben, obwohl es im Moment
nichts bringt?
Weiß hier jemand was?
Gruß
Eberhard
Re: Unterst?tzung Bed?rftiger (ESt 2005) in jedem Fall angeben?
am 31.05.2006 23:10:35 von Sven Gottwald
* Quoting Eberhard Storch <>:
> meine Steuersoftware (WISO-Sparbuch 2006) sagt, dass die
> Unterstützungszahlungen an im gleichen Haushalt lebenden Sohn (ich bin
> der Sohn und die Steuererklärung ist die meiner Mutter) nicht als
> außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, weil Vermögen des
> Unterstützten höher als die 15.500 EUR ist.
Korrekt. Die 15.000 ¤ sind Richtlinien-Recht (EStR 33a.1), im Gesetz
steht nur was von "geringem Vermögen".
> Sollte man trotzdem die Unterstützungszahlungen angeben, weil da
> vielleicht noch irgendwelche Entscheidungen bei Gerichten (BFH) anhängig
> sind?
Du kannst auch selber auf den Internet-Seiten des BFH suchen:
<>.
Vielleicht:
,----[ <> ]
| BUNDESFINANZHOF Anhängiges Verfahren, III R 48/05 (Aufnahme in die
| Datenbank am 20.10.2005)
|
| Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei unverwertbarem
| Vermögen: 1) Ist eigenes Vermögen der unterhaltenen Person auch dann
| schädlich, wenn es derzeit nicht verwertbar ist (hier:
| Mietwohngrundstück und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zur
| Höhe des Kaufpreises belastet)? 2) Falls unschädliches Vermögen: Handelt
| es sich bei der Übernahme von Annuitäten für das selbstgenutzte Wohnhaus
| um Unterhaltsaufwendungen?
|
| -- Zulassung durch FG --
|
| Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
|
| EStG § 33a Abs 1; BGB § 1601
|
| Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 28.6.2005 (17 K
| 1731/03 E)
`----
> Sollte man vielleicht generell immer alles angeben, obwohl es im Moment
> nichts bringt?
Das Verfahren wird nur ruhend gestellt werden, wenn bereits ein
Musterverfahren anhängig ist. Ein FG-Verfahren reicht eventuell auch.
Wenn kein verfahren anhängig ist, stehst Du allein auf weiter Flur und
darfst vors FG und dann vielleicht vorn BFH marschieren.
Ich persönlich habe keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorschrift,
wie Du weiter vorgehst mußt Du zusammen mit Deinem Steuerberater
entscheiden.
--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett
Re: Unterst?tzung Bed?rftiger (ESt 2005) in jedem Fall angeben?
am 02.06.2006 23:29:45 von Eberhard Storch
Sven Gottwald wrote:
> * Quoting Eberhard Storch <>:
>
>...
>
> Ich persönlich habe keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
> Vorschrift, wie Du weiter vorgehst mußt Du zusammen mit Deinem
> Steuerberater entscheiden.
Habe gar keinen Steuerberater.
Ja, dieses 15.500 EUR-Grenze scheint wohl wirklich unstreitig zu sein.
Hatte auch noch mal im FA angerufen. Man sagte mir, dass sei wirklich
sinnlos, da seien auch keine Klagen anhängig.
Bei Sparguthaben > 15.500 EUR wäre eine Angabe sinnlos.
Habe es dann auch gelassen. Obwohl ... man hätte ja vielleicht doch ...
na ja ... jetzt ist sie im Briefkasten.
Jedenfalls schönen Dank für deine Antwort.