Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
am 31.05.2006 17:44:43 von Achim Waldek
Tag,
ich hätte da mal ne Frage.
ich bin im Hauptberuf selbstständig als Freiberufler. Ich unterliege der
Ist Besteuerung und habe keine Dauerfristverlängerung. Außerdem bin ich
-auch zu Zeiten des Angestelltentums- Dozent an einer BA. Dort ist man
"nebenberuflich selbstständig" und kann den Freibetrag iHv. 18xx Euros /
Jahr nutzen, genau wie Fußball- Tanz- oder Ikebanalehrer in
Sportvereinen oder VHS.
So, als ehrlicher Mensch habe ich die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten
in meine EÜR übernommen- insbesondere auch in die
Umsatzsteuervoranmeldungen (natürlich in die passende Zeile als
umsatzsteuerfreie Einnahme).
So und meine Frage ist für die Steuererklärung: Bislang habe ich für die
SE lediglich anlage GSE ausgefüllt und die Nettoeinnahme ( Brutto -
Unkosten- Freibetrag) der Dozententätigkeit eingetragen.
Jetzt muss ich ja GSE und EÜR ausfüllen. und wo kann ich den freibetrag
geltend machen?
Danke
gruß
Re: Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
am 31.05.2006 18:01:56 von Martin Hentrich
Achim Waldek <> schrieb am Wed, 31 May 2006
17:44:43 +0200 :
>Bislang habe ich für die
>SE lediglich anlage GSE ausgefüllt und die Nettoeinnahme ( Brutto -
>Unkosten- Freibetrag) der Dozententätigkeit eingetragen.
Den Freibetrag dabei selbst anzuziehen war IMHO flasch. Gehört in
Zeile 24 der Anlage N.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Re: Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
am 31.05.2006 18:19:32 von Achim Waldek
Martin Hentrich schrieb:
> Achim Waldek <> schrieb am Wed, 31 May 2006
> 17:44:43 +0200 :
>
>> Bislang habe ich für die
>> SE lediglich anlage GSE ausgefüllt und die Nettoeinnahme ( Brutto -
>> Unkosten- Freibetrag) der Dozententätigkeit eingetragen.
>
> Den Freibetrag dabei selbst anzuziehen war IMHO flasch. Gehört in
> Zeile 24 der Anlage N.
>
> Martin
Ähm, wie meinen? In Zeile 24 der Anlage N version 2004 ( meine letzte
erklärung) steht eine Frage, die nichts mit dem Problem zu tun hat.
Und im Steuerbescheid ist alles korrekt berücksichtigt- schließlich
meldet die besoldungsstelle das honorar ans FA.
Gruß
Re: Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
am 31.05.2006 18:25:12 von Achim Waldek
Achim Waldek schrieb:
> Martin Hentrich schrieb:
>> Achim Waldek <> schrieb am Wed, 31 May 2006
>> 17:44:43 +0200 :
>>
>>> Bislang habe ich für die SE lediglich anlage GSE ausgefüllt und die
>>> Nettoeinnahme ( Brutto - Unkosten- Freibetrag) der Dozententätigkeit
>>> eingetragen.
>>
>> Den Freibetrag dabei selbst anzuziehen war IMHO flasch. Gehört in
>> Zeile 24 der Anlage N.
>>
>> Martin
>
> Ähm, wie meinen? In Zeile 24 der Anlage N version 2004 ( meine letzte
> erklärung) steht eine Frage, die nichts mit dem Problem zu tun hat.
> Und im Steuerbescheid ist alles korrekt berücksichtigt- schließlich
> meldet die besoldungsstelle das honorar ans FA.
> Gruß
Gerade nochmals nachgeguckt: bislang gehörte das in Zeile 59 Anlage GSE
samt Freibetrag. Zukünftig werde ich das genauso handhaben und den BA
kram aus der EÜR rausrechnen. Schließlich mache ich die ja für meine
hauptamtliche Tätigkeit. Und die EÜR ist in erster Näherung ja
unabhängig von der UST VA.
denn, würde ich außer der freiberuflichen tätigkeit noch eine zweite
freiberufliche Tätigkeit ausüben ( z.B. künstler, dann würde ich auch 2
EÜRs führen...
mal sehen, wie die Jungs das vom FA sehen- schließlich sind zumindest
meine sehr nett und entgegehnkommend.
Gruß
Re: Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
am 31.05.2006 18:26:38 von Martin Hentrich
Achim Waldek <> schrieb am Wed, 31 May 2006
18:19:32 +0200 :
>Ähm, wie meinen? In Zeile 24 der Anlage N version 2004
das war vor 12 Monaten. Ich meine die Version für 2005. und die
Angaben dazu im Handbuch für Taxman von haufe.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Re: Haupt- und nebenamtliche Selbstständigkeit
am 31.05.2006 18:43:41 von Achim Waldek
Martin Hentrich schrieb:
> Achim Waldek <> schrieb am Wed, 31 May 2006
> 18:19:32 +0200 :
>
>> Ähm, wie meinen? In Zeile 24 der Anlage N version 2004
>
> das war vor 12 Monaten. Ich meine die Version für 2005. und die
> Angaben dazu im Handbuch für Taxman von haufe.
>
> Martin
Ah jetzt ja. nein, das kommt da nicht rein, weil es eben nicht
steuerfrei ist. Das Entgeld ist ersteinmal hundordinäres einkommen,
keine Aufwandsentschädigung. Aber gemäß §3 Abs irgentwas des ESTg gibt
es den freibetrag iHv 1848 Euro/jahr
Gruß