#1: BU-Rente für depressiven Vers.makler
Posted on 2006-05-23 07:51:14 by Gisbert Sachs
K=F6stlich. Aus der aktuellen "Focus Money Versicherungsprofi":
Berufsunf=E4higer Betr=FCger
Beruht die Berufsunf=E4higkeit auf der Ausf=FChrung eines Verbrechens,
besteht in der Regel kein Anspruch gegen den Versicherer. Allerdings
kommt es dabei darauf an, dass der dem Delikt eigent=FCmliche
Gefahrenbereich f=FCr den Schaden urs=E4chlich ist. Einem
Versicherungsmakler, der wegen Betrugs und Urkundenf=E4lschung verurteilt=
worden war, war f=FCr zwei Jahre die Aus=FCbung seines Berufs untersagt
worden. Aufgrund einer schweren Depression infolge der Untersuchungshaft
machte er Anspr=FCche gegen seine Berufsunf=E4higkeitsversicherung gelten=
d.
Das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 60/05) sprach ihm
die vereinbarte Rente von 1500 Euro zu. Straftaten zu ahnden z=E4hle nich=
t
zu den Aufgaben von Versicherern.
Gruss, GS
--=20
<a href="mailto:GisbertSachs@gmx.de" target="_blank">GisbertSachs@gmx.de</a>
Report this message |