BU-Rente für depressiven Vers.makler

BU-Rente für depressiven Vers.makler

am 23.05.2006 07:51:14 von Gisbert Sachs

Köstlich. Aus der aktuellen "Focus Money Versicherungsprofi":

Berufsunfähiger Betrüger

Beruht die Berufsunfähigkeit auf der Ausführung eines Verbrechens,
besteht in der Regel kein Anspruch gegen den Versicherer. Allerdings
kommt es dabei darauf an, dass der dem Delikt eigentümliche
Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich ist. Einem
Versicherungsmakler, der wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt=

worden war, war für zwei Jahre die Ausübung seines Berufs untersagt
worden. Aufgrund einer schweren Depression infolge der Untersuchungshaft
machte er Ansprüche gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung gelten=
d.
Das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 60/05) sprach ihm
die vereinbarte Rente von 1500 Euro zu. Straftaten zu ahnden zähle nich=
t
zu den Aufgaben von Versicherern.

Gruss, GS

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