Prämie an Schüler verbuchen

Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 11:44:36 von Lutz Schulze

Hallo,

hatte im letzten Monat für 14 Tage eine Schülerin der 9. Klasse hier,
die ein Praktikum absolvierte (erstellen von CAD-Zeichnungen).

Zum Abschluss erhielt sie als kleine Anerkennung eine Prämie von 50
Euro.

Meine Frage: wo verbuche ich das im SKR03?
Habe bisher kein passendes Konto gefunden.

Andere Frage am Rande: werden dafür irgendwelche zusätzliche Abgaben
fällig?

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 12:10:41 von Matthias Hanft

Lutz Schulze schrieb:

> hatte im letzten Monat für 14 Tage eine Schülerin der 9. Klasse hier,
> die ein Praktikum absolvierte (erstellen von CAD-Zeichnungen).

Ich bin da nicht so 100%ig fit, aber die IIRC wichtigste Frage bei
Praktika ist, ob es ein Pflichtpraktikum war oder nicht - davon
hängen dann die verschiedenen SV-Pflichten ab...

> Zum Abschluss erhielt sie als kleine Anerkennung eine Prämie von 50
> Euro.
>
> Meine Frage: wo verbuche ich das im SKR03?
> Habe bisher kein passendes Konto gefunden.

4190 "Aushilfslöhne" wäre eigentlich geeignet. Aber ich lese aus
Deiner Mail irgendwie nicht so ernsthaft raus, daß sie die zwei
Wochen bei Dir _angestellt_ war?!

> Andere Frage am Rande: werden dafür irgendwelche zusätzliche Abgaben
> fällig?

Bei "kurzfristiger Beschäftigung" (bis 50 Tage/Jahr), die nicht
hauptberuflich ist, bei Schülern und Studenten zumindest keine
SV. Steuer aber schon: Man kann das mit 2% pauschalversteuern
(wie die Minijobs), oder auf Lohnsteuerkarte, und da der AN ja
ansonsten i.d.R. kaum Einkünfte hat, kriegt er das mit der ESt-
Erklärung i.d.R. wieder zurück.

Das alles gilt, wie gesagt, für Angestellte.

Wenn sie das nicht war, ist sie halt wie üblich selbständige
Unternehmerin, und Du buchst das auf Konto 4909 "Fremdleistungen".
Aber eine Rechnung oder Quittung muß sie Dir dann schon unter-
schreiben (naja, ohne Mwst. geht ja auch ein Eigenbeleg).

Beim jährlichen Fragebogen Deiner Haftpflichtversicherung mußt
Du das dann unter "an Subunternehmen vergebene Auftragssumme"
eintragen :-)

Gruß Matthias.

Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 12:31:31 von Matthias Hanft

Ich schrieb:

> Steuer aber schon: Man kann das mit 2% pauschalversteuern

Das ist Quatsch. Bei kurzfristigen Beschäftigungen beträgt die
pauschale Lohnsteuer 25% (bzw. in der Land- und Forstwirtschaft
5%). Da Schüler+Studenten i.d.R. weniger als einen Spitzen-
steuersatz von 25% haben, ist die Arbeit auf Lohnsteuerkarte
daher meist steuersparender.

Gruß Matthias.

Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 12:50:17 von Lutz Schulze

On Sun, 04 Jun 2006 12:10:41 +0200, Matthias Hanft <>
wrote:

>Lutz Schulze schrieb:
>
>> hatte im letzten Monat für 14 Tage eine Schülerin der 9. Klasse hier,
>> die ein Praktikum absolvierte (erstellen von CAD-Zeichnungen).
>
>Ich bin da nicht so 100%ig fit, aber die IIRC wichtigste Frage bei
>Praktika ist, ob es ein Pflichtpraktikum war oder nicht - davon
>hängen dann die verschiedenen SV-Pflichten ab...

Ein Pflichtpraktikum, das müssen hier alle Schüler der 9. Klasse
machen. Und da kann man ja die Zeit ja auch sinnvoll nutzen. Ich war
übrigens erstaunt, wie schnell sie zurechtkam (erst die Teile
vermessen und Bleistiftskizzen anfertigen und dann das ganze mit QCad
erfassen).

>> Zum Abschluss erhielt sie als kleine Anerkennung eine Prämie von 50
>> Euro.
>>
>> Meine Frage: wo verbuche ich das im SKR03?
>> Habe bisher kein passendes Konto gefunden.
>
>4190 "Aushilfslöhne" wäre eigentlich geeignet. Aber ich lese aus
>Deiner Mail irgendwie nicht so ernsthaft raus, daß sie die zwei
>Wochen bei Dir _angestellt_ war?!

Nein, war sie nicht. Auch die Versicherungen (speziell
Unfallversicherung) während dieser Zeit laufen über die Schule.


>> Andere Frage am Rande: werden dafür irgendwelche zusätzliche Abgaben
>> fällig?
>
>Bei "kurzfristiger Beschäftigung" (bis 50 Tage/Jahr), die nicht
>hauptberuflich ist, bei Schülern und Studenten zumindest keine
>SV. Steuer aber schon: Man kann das mit 2% pauschalversteuern
>(wie die Minijobs), oder auf Lohnsteuerkarte, und da der AN ja
>ansonsten i.d.R. kaum Einkünfte hat, kriegt er das mit der ESt-
>Erklärung i.d.R. wieder zurück.

Mit 16 Jahren?

>Das alles gilt, wie gesagt, für Angestellte.

Scheint nicht so recht zu passen.

Es war auch keine vereinbarte Vergütung sondern eine spontane
Anerkennung, weil es sehr gut lief.

So langsam scheint es mir das beste, es bei 4900 (sonstige
betriebliche Aufwendungen) zu verbuchen.
Wird ja bei Prüfungen gern genauer inspiziert und da erfahre ich dann,
wo es hingehört ;-)

>Wenn sie das nicht war, ist sie halt wie üblich selbständige
>Unternehmerin, und Du buchst das auf Konto 4909 "Fremdleistungen".
>Aber eine Rechnung oder Quittung muß sie Dir dann schon unter-
>schreiben (naja, ohne Mwst. geht ja auch ein Eigenbeleg).

Quittiert hat sie das natürlich, kein Problem. In Gelddingen muss nun
mal Ordnung herrschen.

Lutz
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Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 13:02:51 von Florian Kleinmanns

Lutz Schulze <> schrieb:
>>[...] da der AN ja
>>ansonsten i.d.R. kaum Einkünfte hat, kriegt er das mit der ESt-
>>Erklärung i.d.R. wieder zurück.
>
>Mit 16 Jahren?

Auch mit 16 Monaten. Die Einkommensteuerpflicht hängt nicht vom Alter
ab.

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.

Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 13:13:39 von Lutz Schulze

On Sun, 04 Jun 2006 13:02:51 +0200, Florian Kleinmanns
<> wrote:

>Lutz Schulze <> schrieb:
>>>[...] da der AN ja
>>>ansonsten i.d.R. kaum Einkünfte hat, kriegt er das mit der ESt-
>>>Erklärung i.d.R. wieder zurück.
>>
>>Mit 16 Jahren?
>
>Auch mit 16 Monaten. Die Einkommensteuerpflicht hängt nicht vom Alter
>ab.

Klar. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass so eine einmalige
Bagatelleinnahme so einen Aufwand lostreten soll.

Lutz
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Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 13:43:13 von Matthias Hanft

Lutz Schulze schrieb:

> Nein, war sie nicht. Auch die Versicherungen (speziell
> Unfallversicherung) während dieser Zeit laufen über die Schule.

Stimmt, BG fällt auch bei kurzfristiger Beschäftigung an.

> Mit 16 Jahren?

Unbeschränkt steuerpflichtig ist man hierzulande ab der Sekunde
seiner Geburt :-)

> Es war auch keine vereinbarte Vergütung sondern eine spontane
> Anerkennung, weil es sehr gut lief.

"Warum" etwas gezahlt wird, spielt IMHO keine Rolle.

> So langsam scheint es mir das beste, es bei 4900 (sonstige
> betriebliche Aufwendungen) zu verbuchen.
> Wird ja bei Prüfungen gern genauer inspiziert und da erfahre ich dann,
> wo es hingehört ;-)

Na, dann wäre 4909 ("Fremdleistungen") wirklich das geeignete.
Das nehmen wir hier (mit dem Segen des Steuerberaters) öfters
mal für irgendwelche Studenten, die z.B. Rechnungen fürs Über-
setzen einer Website stellen oder so.

Gruß Matthias.

Re: Prämie an Schüler verbuchen

am 04.06.2006 13:45:11 von Daniel Zauft

Lutz Schulze schrieb:
> Hallo,
>
> hatte im letzten Monat für 14 Tage eine Schülerin der 9. Klasse hier,
> die ein Praktikum absolvierte (erstellen von CAD-Zeichnungen).
>
> Zum Abschluss erhielt sie als kleine Anerkennung eine Prämie von 50
> Euro.
>
> Meine Frage: wo verbuche ich das im SKR03?
> Habe bisher kein passendes Konto gefunden.
>

Konto 4190 oder falls bereits Aushilfen beschäftigt werden, kannst du
auch ein Konto 4191 "Aushilfslöhne für kfr. Beschäftigte" anlegen.

> Andere Frage am Rande: werden dafür irgendwelche zusätzliche Abgaben
> fällig?

Ob Pflichtpraktikum oder nicht spielt bei 14 Tagen keine Rolle. Du
kannst das Ganze als sog. kurzfristige Beschäftigung laufen lassen.
Dabei fallen weder Sozialabgaben noch - aufgrund der Höhe - Lohnsteuer
an (Letzteres gilt nur, wenn du die 50 Euro in der Lohnsteuerkarte der
Schülerin einträgst vgl. § 40a EStG).

Grüße

Daniel