Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 00:51:13 von Michael Koenig
Hallo zusammen,
folgendes ist die Situation: mir hat Nachbars Waschmaschine Anfang Mai
den Keller unter Wasser gesetzt, und da der bei mir ausgebaut ist,
laufen da nun die Sanierungsarbeiten. Der Kostenvoranschlag bewegt
sich so im Bereich von 6000 Euro, die Gebäudeversicherung hat die
Übernahme des Schadens (mündlich) zugesagt.
Nun hab ich kurz vor Torschluß beim Finanzamt eine Verlängerung der
Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung beantragt, und die wurde
soweit auch bewilligt. Ich bin gerade dabei, mir die Unterlagen
zusammen zu stellen und mich über den aktuellen Stand der
Steuerrechtslage zu bringen. Und dabei bin ich über den Punkt
"haushaltsnahe Dienstleistungen" gestolpert.
Ab 2006 ist es ja nun so, daß auch Renovierungsarbeiten begünstigt
werden. Voraussetzung ist AFAIK, daß der Auftraggeber eine Rechnung
erhalten hat und das Geld überwiesen wurde. Zudem dürfen die Kosten
nicht anderweitig steuerlich absetzbar sein. Das heißt, die
Renovierung/Sanierung meines Wasserschadens würde grundsätzlich auch
erst mal da drunter fallen.
Nun wird mir die Versicherung gegen Kostennachweis ja die
Renovierungsarbeiten ersetzen. Da das reiner Schadensersatz ist, ist
das erst mal kein zu versteuerndes Einkommen. Da die Versicherung den
Schaden reguliert, entstehen mir damit auch keine Kosten im Sinne von
außergewöhnlichen Belastungen. Da ich sowas wie ein Arbeitszimmer auch
nicht habe und der Wasserschaden in der selbstgenutzten
Eigentumswohnung aufgetreten ist, müßte theoretisch für die
Steuererklärung nächstes Jahr dieser Wasserschaden absetzbar sein.
Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, daß ich kein Geld ausgegeben
habe, aber den Fiskus um die 600 Euro (3000 Euro Arbeitsaufwand fallen
auf jeden Fall an...) völlig legal erleichtern könnte.
Dazu zwei Fragen:
1. Ist dem so?
2a Wenn ja: wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?
2b Wenn nein: wo ist mein Denkfehler?
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 08:15:41 von Matthias Hanft
Michael Koenig schrieb:
> Nun wird mir die Versicherung gegen Kostennachweis ja die
> Renovierungsarbeiten ersetzen. Da das reiner Schadensersatz ist, ist
> das erst mal kein zu versteuerndes Einkommen.
Ist das wirklich so? In einem Unternehmen zählt Schadensersatz zu den
"sonstigen betrieblichen Erträgen" und erhöht dadurch den Gewinn.
Natürlich zählen andererseits auch die Schadenskosten (z.B. Kfz-
Reparatur) zu den abzugsfähigen Ausgaben, so daß sich unterm Strich
eine Nullsumme ergibt. Was ich auch "normal" finde.
Allerdings wüßte ich jetzt auch nicht auf Anhieb, welcher Einkommens-
art ich das in einer privaten ESt-Erklärung zuordnen sollte...
Ich denke, der Widerspruch ist hier:
> Da die Versicherung den
> Schaden reguliert, entstehen mir damit auch keine Kosten
und
> müßte theoretisch für die
> Steuererklärung nächstes Jahr dieser Wasserschaden absetzbar sein.
Da Du keine Kosten hattest, kannst Du auch keine absetzen (ähnlich wie
bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber einen pauschalversteuerten
Fahrtkostenzuschuß zahlt: Die können dann auch keine Fahrtkosten abset-
zen, weil sie ja keine hatten).
Das ganze ist natürlich eine Frage der Nachprüfbarkeit. Im obigen Bei-
spiel mit den Arbeitnehmer-Fahrtkosten ist das einfach - die stehen in
der Lohnsteuerkarte. Bei Dir kommts vermutlich drauf an, was in der
Handwerkerrechnung steht - "Reparatur Wasserschaden" ist vielleicht
nicht so gut (obwohl, wenn's Deine eigene Waschmaschine gewesen wäre,
hättest Du ja auch nix von der Versicherung gekriegt); "Malerarbeiten"
dagegen unverfänglicher...
Nur mal so meine ersten spontanen Gedanken dazu. Bin gespannt auf die
anderen Meinungen :-)
Gruß Matthias.
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 08:58:45 von Will Berghoff
Du benötigst eine entsprechende Rechnung - die aber hast Du schon der
Versicherung gegeben.
Gruß
Will
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 10:50:19 von axbnospamatall
Am Mon, 05 Jun 2006 00:51:13 +0200 schrieb Michael Koenig
<>:
>1. Ist dem so?
Nein
>2a Wenn ja: wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?
Eben keiner
>2b Wenn nein: wo ist mein Denkfehler?
Dass man Ausgaben die man getätigt hat natürlich die damit verbundenen
Einnahmen gegenrechnen muss.
Bzw. Wenn man keine Ausgaben hatte, weil die Versicherung den Betrag
an den Handwerker überwiesen hat, natürlich nichts absetzen kann.
Grüße
Axel
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 12:09:31 von Alexander Wolff
> [Versicherungsleistung erhalten und Schadens-Rechnung trotzdem ansetzen]
a) hast Du Dein Haus nicht vermietet, so daß dies kein Posten aus V+V würde.
Und wenn doch vermietet, müßtest Du sowohl die Einnahmen
(Versicherungserstattung) als auch die Ausgaben (Handwerkerleistung)
ansetzen, falls überhaupt durch Dich getätigt, und nicht gleich durch die
Vers abgewickelt. So wäre nur eine evtl. anteilige Nichterstattung der Vers.
mit einnahmensenkendem Effekt übrig.
b) bei Selbstnutzung: außergewöhnliche Belastungen könntest Du nur haben,
soweit tatsächlich aufgetreten (also keine oder weniger
Versicherungserstattung erhalten). Falls ja, würde weiter einschränkend
gelten, daß Dir ein Selbstbehalt bei a.o. Belastungen je nach Einkommen
zwischen 1% und 7% zuzumuten wäre. Das wären bei Deinem Einkommen von 36.000
Euro ca. 500 Euro (nicht geprüft, nur mal so gesagt), so daß nur 5500 zum
Ansatz kämen. Jedoch beziehen sich a.o.B. mE auf einen bestimmten Katalog,
auch wenn der in Härtefällen vielleicht erweitert werden könnte. Würde er
bei Dir aber wohl nicht.
c) gibt es keinen steuerlichen Sachverhalt, bei dem man einen Beleg doppelt
geltend machen könnte. Dies zielt in Richtung gesunder Menschenverstand.
Gruss Alexander
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 13:45:38 von Martin Schoenbeck
Hallo Michael,
Michael Koenig schrieb:
> Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, daß ich kein Geld ausgegeben
> habe, aber den Fiskus um die 600 Euro (3000 Euro Arbeitsaufwand fallen
> auf jeden Fall an...) völlig legal erleichtern könnte.
>
> Dazu zwei Fragen:
>
> 1. Ist dem so?
Nein. Im Gesetz steht '(2) Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen
erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert
um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 vom Hundert,
höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, ...', Du mußt
also Aufwendungen gehabt haben, damit das anwendbar ist. Aufwendungen
hattest Du aber nicht, weil Du das Geld ja von der Versicherung bekommen
hast.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 15:01:13 von Michael Koenig
On Mon, 05 Jun 2006 08:15:41 +0200, Matthias Hanft <>
wrote:
Hallo,
>> Nun wird mir die Versicherung gegen Kostennachweis ja die
>> Renovierungsarbeiten ersetzen. Da das reiner Schadensersatz ist, ist
>> das erst mal kein zu versteuerndes Einkommen.
>
>Ist das wirklich so? In einem Unternehmen zählt Schadensersatz zu den
>"sonstigen betrieblichen Erträgen" und erhöht dadurch den Gewinn.
>
>Natürlich zählen andererseits auch die Schadenskosten (z.B. Kfz-
>Reparatur) zu den abzugsfähigen Ausgaben, so daß sich unterm Strich
>eine Nullsumme ergibt. Was ich auch "normal" finde.
geht mir genauso.
>Allerdings wüßte ich jetzt auch nicht auf Anhieb, welcher Einkommens-
>art ich das in einer privaten ESt-Erklärung zuordnen sollte...
eigentlich gar nirgends. Wenn mir einer mein Auto zu Schrott fährt und
dafür Schadensersatz leistet, ist das dem Finanzamt auch erst mal
egal....
>Ich denke, der Widerspruch ist hier:
>
>> Da die Versicherung den
>> Schaden reguliert, entstehen mir damit auch keine Kosten
>
>und
>
>> müßte theoretisch für die
>> Steuererklärung nächstes Jahr dieser Wasserschaden absetzbar sein.
>
>Da Du keine Kosten hattest, kannst Du auch keine absetzen (ähnlich wie
>bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber einen pauschalversteuerten
>Fahrtkostenzuschuß zahlt: Die können dann auch keine Fahrtkosten abset-
>zen, weil sie ja keine hatten).
>
>Das ganze ist natürlich eine Frage der Nachprüfbarkeit. Im obigen Bei-
>spiel mit den Arbeitnehmer-Fahrtkosten ist das einfach - die stehen in
>der Lohnsteuerkarte. Bei Dir kommts vermutlich drauf an, was in der
>Handwerkerrechnung steht - "Reparatur Wasserschaden" ist vielleicht
>nicht so gut (obwohl, wenn's Deine eigene Waschmaschine gewesen wäre,
>hättest Du ja auch nix von der Versicherung gekriegt);
Eben. Mein Gedankengang dahinter ist folgender: Die Versicherung
ersetzt den Schaden. D. h., ich hatte vorher einen Keller, der in
Ordnung war, nun habe ich einen sanierungsreifen Keller
(Wertminderung) plus das Geld der Versicherung, um das in Ordnung zu
bringen (Wertsteigerung). Das mir gehörende Vermögen bleibt damit aus
finanzieller Sicht erst mal gleich, wodurch es für das Finanzamt
letztendlich uninteressant bleiben dürfte.
Nun ist die Krux mit den "haushaltsnahen Dienstleistungen" ja, daß der
Grund für die Renovierung egal ist. D. h., es ist irrelevant, ob der
Keller 20 Jahre vor sich hingemodert hat oder ob die Renovierung durch
einen Wasserschaden notwendig wurde. Wichtig ist einzig und allein,
daß das Ganze auf den steuerpflichtigen Privatmenschen läuft.
>"Malerarbeiten"
>dagegen unverfänglicher...
Ähm... um es an der Stelle nochmal deutlich zu machen: mir geht es
nicht darum, das Finanzamt zu beschei*en. Mir geht es darum,
herauszufinden, ob die Idee für sich genommen legal ist.
Sollte ich das in der Steuererklärung 2007 angeben, würde ich den
Sachverhalt detailliert mitdokumentieren. Wegen 600 Euro möchte ich
mir nämlich kein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an den Hals
hängen.
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 15:02:31 von Michael Koenig
On Mon, 5 Jun 2006 08:58:45 +0200, "Will Berghoff"
<> wrote:
Hallo,
>Du benötigst eine entsprechende Rechnung - die aber hast Du schon der
>Versicherung gegeben.
nein. Die Versicherung bekommt nur eine Kopie, ggf. das Original zur
Ansicht.
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 15:07:40 von Eric Lorenz
Michael Koenig schrieb:
> nein. Die Versicherung bekommt nur eine Kopie, ggf. das Original zur
> Ansicht.
Rechne mal damit, das die Versicherung für Ihre Unterlagen ein Original
haben will.
Eric
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 15:08:35 von Michael Koenig
On Mon, 05 Jun 2006 10:50:19 +0200, Axel Böhm
<> wrote:
Hallo,
>Dass man Ausgaben die man getätigt hat natürlich die damit verbundenen
>Einnahmen gegenrechnen muss.
ich hab's ja gerade im Posting an Matthias geschrieben - das ganze
sind IMH²O zwei Paar Stiefel. Da ist erstmal der Versicherungsfall:
erst hatte ich einen normalen Keller. Dann wurde der mir unter Wasser
gesetzt, d. h. ich habe Schadensersatz von der Versicherung bekommen.
Damit hat sich das Ganze aber auch erledigt, das Vermögen bleibt aus
finanzieller Sicht gleich.
Wo ist nun der Unterschied, ob ich meinen Keller sanieren lasse, weil
er 20 Jahre vor sich hingemodert hat oder weil mir meine Nachbarin ihn
mir unter Wasser gesetzt hat? Der Grund für die haushaltsnahen
Dienstleistungen ist ja unerheblich, sofern das steuerlich nicht schon
vorher behandelt wird.
>Bzw. Wenn man keine Ausgaben hatte, weil die Versicherung den Betrag
>an den Handwerker überwiesen hat, natürlich nichts absetzen kann.
genau das passiert ja bei mir nicht. Ich löhne den Handwerker mittels
dem Geld der Versicherung.
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 15:11:51 von Michael Koenig
On Mon, 5 Jun 2006 12:09:31 +0200, "Alexander Wolff" <>
wrote:
Hallo,
>b) bei Selbstnutzung: außergewöhnliche Belastungen könntest Du nur haben,
>soweit tatsächlich aufgetreten (also keine oder weniger
>Versicherungserstattung erhalten). Falls ja, würde weiter einschränkend
>gelten, daß Dir ein Selbstbehalt bei a.o. Belastungen je nach Einkommen
>zwischen 1% und 7% zuzumuten wäre. Das wären bei Deinem Einkommen von 36.000
>Euro ca. 500 Euro (nicht geprüft, nur mal so gesagt), so daß nur 5500 zum
>Ansatz kämen. Jedoch beziehen sich a.o.B. mE auf einen bestimmten Katalog,
>auch wenn der in Härtefällen vielleicht erweitert werden könnte. Würde er
>bei Dir aber wohl nicht.
richtig. Aber auf außergewöhnliche Belastungen will ich auch gar nicht
raus - daß das keine sind, ergibt sich schon aus dem Nullsummenspiel.
>c) gibt es keinen steuerlichen Sachverhalt, bei dem man einen Beleg doppelt
>geltend machen könnte. Dies zielt in Richtung gesunder Menschenverstand.
Eben genau deswegen schrieb ich mein Ursprungsposting.
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 15:16:48 von Michael Koenig
On Mon, 5 Jun 2006 13:45:38 +0200, Martin Schoenbeck
<> wrote:
Hallo Martin,
>Nein. Im Gesetz steht '(2) Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen
>Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen
>erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert
>um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 vom Hundert,
>höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, ...', Du mußt
>also Aufwendungen gehabt haben, damit das anwendbar ist. Aufwendungen
>hattest Du aber nicht, weil Du das Geld ja von der Versicherung bekommen
>hast.
okay - was sind genau Aufwendungen im Sinne des Gesetzes (ohne jetzt
nerven zu wollen)?
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 05.06.2006 23:21:17 von axbnospamatall
Am Mon, 05 Jun 2006 15:08:35 +0200 schrieb Michael Koenig
<>:
>Wo ist nun der Unterschied, ob ich meinen Keller sanieren lasse, weil
>er 20 Jahre vor sich hingemodert hat oder weil mir meine Nachbarin ihn
>mir unter Wasser gesetzt hat?
Erstmal keiner. Die Aufwendungen sind innerhalb der gesetzlichen
Grenzen abzugsfähig, solange Du sie selber getragen hast.
>>Bzw. Wenn man keine Ausgaben hatte, weil die Versicherung den Betrag
>>an den Handwerker überwiesen hat, natürlich nichts absetzen kann.
>
>genau das passiert ja bei mir nicht. Ich löhne den Handwerker mittels
>dem Geld der Versicherung.
Da es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nicht um eine
Einkunftsart handelt, sondern um eine Steuerermäßigung, sollte die
Anerkennung auch bei einer Entschädigung durch die Versicherung
möglich sein. Jedoch muss der Aufwand durch die Vorlage der Rechnung
im Original geführt werden, so dass es praktisch kaum möglich sein
wird.
Grüße
Axel
Re: Steuerschlupfloch?
am 06.06.2006 21:12:51 von Michael Koenig
On Tue, 06 Jun 2006 00:23:02 +0200, Axel Böhm
<> wrote:
>Da es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nicht um eine
>Einkunftsart handelt, sondern um eine Steuerermäßigung, sollte die
>Anerkennung auch bei einer Entschädigung durch die Versicherung
>möglich sein. Jedoch muss der Aufwand durch die Vorlage der Rechnung
>im Original geführt werden, so dass es praktisch kaum möglich sein
>wird.
okay. D. h., wenn man einen Kostenvoranschlag der Versicherung gibt,
dann würde man das theoretisch machen können und praktisch
draufzahlen. Dann macht das ganze Sinn.
Bye, Michael
Re: Steuerschlupfloch?
am 06.06.2006 22:39:42 von axbnospamatall
Am Tue, 06 Jun 2006 21:12:51 +0200 schrieb Michael Koenig
<>:
>okay. D. h., wenn man einen Kostenvoranschlag der Versicherung gibt,
>dann würde man das theoretisch machen können und praktisch
>draufzahlen. Dann macht das ganze Sinn.
Ich habe nochmal § 35a genau gelesen.
Es werden "Aufwendungen des Steuerpflichtigen" verlangt. Aufwendungen
sind dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige durch die Ausgabe auch
tatsächlich wirtschaftlich belastet ist (vgl. Schmidt, § 10 Rn. 4 zum
Begriff der Aufwendungen).
Dies ist jedoch zumindest dann nicht der Fall, wenn der
Steuerpflichtige diesbezüglich einen Erstattungsanspruch gegen Dritte
bereits im Zeitpunkt der Zahlung hat (vgl. Schmidt, § 10 Rn. 6).
Also ist IMHO eine Steuerermäßigung zumindest dann nicht möglich, wenn
bereits zum Zeitpunkt der Zahlung der Handwerkerrechnung ein Anspruch
gegenüber der Versicherung besteht.
Grüße
Axel
Re: Steuerschlupfloch?
am 07.06.2006 09:15:21 von Michael Koenig
On Tue, 06 Jun 2006 22:39:42 +0200, Axel Böhm
<> wrote:
Hallo Axel,
>Also ist IMHO eine Steuerermäßigung zumindest dann nicht möglich, wenn
>bereits zum Zeitpunkt der Zahlung der Handwerkerrechnung ein Anspruch
>gegenüber der Versicherung besteht.
womit wir wieder bei Alexanders gesundem Menschverstand wären. Okay,
war 'ne blöde Idee... ;).
Bye, Michael