Gewinn ab wann versteuern

Gewinn ab wann versteuern

am 05.06.2006 10:56:26 von Arne Pietsch

Hallo,

ich habe hier ein kleines Verständnisproblem. Ich bin mit einer kleinen
Firma selbstständig und möchte die Ust 2005 durchführen. Bei meiner
Einnahme- Ausgabeüberschußrechnung habe ich einen Gewinn von rund 2000,-
¤. Wird dieser Gewinn versteuert oder gibt es da eine Grenze ab der
versteuert wird und die ich mit diesem Betrag noch nicht überschritten habe?
Bei der Führung meiner Ein- und Ausgaben habe ich von August 2005-
Dezember 2005 keine privaten Entnahmen geführt, oder ein Gehalt für mich
als Ausgabe ausgewiesen. Kann und soll ich das jetzt noch nachträglich,
im Kassenbuch z.B., einrechnen um den Gewinn zu schmälern?

Gruß Arne

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 05.06.2006 11:34:45 von Eric Lorenz

Arne Pietsch schrieb:

> ich habe hier ein kleines Verständnisproblem. Ich bin mit einer kleinen
> Firma selbstständig und möchte die Ust 2005 durchführen. Bei meiner
> Einnahme- Ausgabeüberschußrechnung habe ich einen Gewinn von rund 2000,-
> ¤. Wird dieser Gewinn versteuert oder gibt es da eine Grenze ab der
> versteuert wird und die ich mit diesem Betrag noch nicht überschritten
> habe?

Moment, sortieren wir erstmal etwas:

Du machst eine EÜR und hast einen ermittelten Gewinn von 2000 Euro. Das
ist der Gewinn für die EINKOMMENSTEUER! So, nun geht es weiter mit der
Umsatzsteuer:
Deine Umsätze (als das du von deinen Kunden bekommen hast) waren mit
Umsatzsteuer. Von dieser Umsatzsteuer ziehst du bezahlte Umsatzsteuer
(die nennt man dann Vorsteuer) ab. Und schon hast Du deine Zahllast.


> Bei der Führung meiner Ein- und Ausgaben habe ich von August 2005-
> Dezember 2005 keine privaten Entnahmen geführt, oder ein Gehalt für mich
> als Ausgabe ausgewiesen. Kann und soll ich das jetzt noch nachträglich,
> im Kassenbuch z.B., einrechnen um den Gewinn zu schmälern?


Privatentnahmen mindern den Gewinn nicht. Aber mal eine Frage am Rande:
Seit wann bist du selbständig? Was hast du im Fragebogen zum Thema
Umsatzsteuer angekreuzt und warum hast du keine Voranmeldungen abgegeben?

Eric

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 05.06.2006 11:37:15 von Martin Hentrich

Arne Pietsch <> schrieb am Mon, 05 Jun 2006
10:56:26 +0200 :

>ich habe hier ein kleines Verständnisproblem. Ich bin mit einer kleinen
>Firma selbstständig...

Nun ja, also wohl Einzelunternehmer, das mit der Firma vergessen wir
mal:


>... und möchte die Ust 2005 durchführen.

Meinst du die USt = Umsatzsteuer - und was willst du da durchführen?
Deine weiteren Ausführungen lassen eher an die
Einkommensteuererklärung denken samt Anlage GSE und EÜR. Eine
Umsatzsteuererklärung mußt du selbstverständlich aber auch abgeben. da
interessiert allerdings der Umsatz, nicht der Gewinn. Du mußt die
USt-Erklärung auch abgeben, wenn du von der Zahlung der Umsatzsteuer
nach §19 UStG befreit bist! Die Abgabe dieser USt-Erklärung hat dann
keine Steuerzahlung zur Folge, soll nur die Unterschreitung der in §19
UStG angegebenen Grenzen dokumentieren, damit das Finanzamt das auch
weiß.

>...Bei meiner
>Einnahme- Ausgabeüberschußrechnung habe ich einen Gewinn von rund 2000,-
>¤. Wird dieser Gewinn versteuert...

Ja.

>... oder gibt es da eine Grenze ab der
>versteuert wird und die ich mit diesem Betrag noch nicht überschritten habe?

Du hast eine Grenze von 410 Euro überschritten, bis zu der Einkünfte
aus selbst. Arbeit steuerfrei sind, falls du noch einen
lohnsteuerpflichtigen Hauptjob hast.

Aber du verwechselst möglichweise eine tatsächliche Steuerpflicht mit
dem Ergebnis, tatsächlich auch Steuern zahlen zu müssen. Das ist
nämlich nicht dasselbe.

>Bei der Führung meiner Ein- und Ausgaben habe ich von August 2005-
>Dezember 2005 keine privaten Entnahmen geführt, oder ein Gehalt für mich
>als Ausgabe ausgewiesen. Kann und soll ich das jetzt noch nachträglich,
>im Kassenbuch z.B., einrechnen um den Gewinn zu schmälern?

ROTFL!

Diese privaten Entnahmen sind entnommener Gewinn, ein
Einzelunternehmer kann sich kein Gehalt zahlen, die Privatentnahmen
haben keinen Einfluß auf den ertragssteuerlich zu bewertenden Gewinn,
es sind *keine* Betriebsausgaben!

Bei einer GmbH wäre das Gehalt für einen Geschäftsführer
Betriebsausgabe der GmbH, mindert dann die Gewerbesteuer und die
Körperschaftssteuer der GmbH, ist aber steuerpflichtiges Einkommen der
Person des Geschäftsführers, auch wenn der der Gesellschafter der GmbH
ist. Das trifft aber wohl auf dich nicht zu...

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 09:12:52 von axel

Die Voranmeldungen habe ich gemacht. Mich machen hier nur alle
verrückt. Weil die behaupten:
1 Privatentnahmen(Gehalt für mich) senken den Gewinn
2 Der Gewinn wird bei der Ust versteuert
3 Eine Firma/privater Unternehmer die es seit 09/2005 gibt kann, darf
und sollte keinen Gewinn haben.

Wenn ich das hier alles richtig verstehe, mache ich meine Ust und meine
Zahllast habe ich(zum größten Teil) mit der Voranmeldungen geleistet!

Gruß Arne



Eric Lorenz schrieb:

> Arne Pietsch schrieb:
>
> > ich habe hier ein kleines Verständnisproblem. Ich bin mit einer klein=
en
> > Firma selbstständig und möchte die Ust 2005 durchführen. Bei mein=
er
> > Einnahme- Ausgabeüberschußrechnung habe ich einen Gewinn von rund 2=
000,-
> > =A4. Wird dieser Gewinn versteuert oder gibt es da eine Grenze ab der
> > versteuert wird und die ich mit diesem Betrag noch nicht überschritten
> > habe?
>
> Moment, sortieren wir erstmal etwas:
>
> Du machst eine EÜR und hast einen ermittelten Gewinn von 2000 Euro. Das
> ist der Gewinn für die EINKOMMENSTEUER! So, nun geht es weiter mit der
> Umsatzsteuer:
> Deine Umsätze (als das du von deinen Kunden bekommen hast) waren mit
> Umsatzsteuer. Von dieser Umsatzsteuer ziehst du bezahlte Umsatzsteuer
> (die nennt man dann Vorsteuer) ab. Und schon hast Du deine Zahllast.
>
>
> > Bei der Führung meiner Ein- und Ausgaben habe ich von August 2005-
> > Dezember 2005 keine privaten Entnahmen geführt, oder ein Gehalt für=
mich
> > als Ausgabe ausgewiesen. Kann und soll ich das jetzt noch nachträglic=
h,
> > im Kassenbuch z.B., einrechnen um den Gewinn zu schmälern?
>
>
> Privatentnahmen mindern den Gewinn nicht. Aber mal eine Frage am Rande:
> Seit wann bist du selbständig? Was hast du im Fragebogen zum Thema
> Umsatzsteuer angekreuzt und warum hast du keine Voranmeldungen abgegeben?
>=20
> Eric

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 09:28:17 von Lutz Schulze

On 6 Jun 2006 00:12:52 -0700, "Axel" <> wrote:

>Die Voranmeldungen habe ich gemacht. Mich machen hier nur alle
>verrückt. Weil die behaupten:
>1. Privatentnahmen(Gehalt für mich) senken den Gewinn

Das wäre ein interessantes Modell, klappt aber in der Konstellation
überhaupt nicht.

>2. Der Gewinn wird bei der Ust versteuert

Das stimmt so auch nicht. Gewinn und Umsatzsteuer sind zwei paar
Stiefel.

>3. Eine Firma/privater Unternehmer die es seit 09/2005 gibt kann, darf
>und sollte keinen Gewinn haben.

Interessant, und weshalb?

>Wenn ich das hier alles richtig verstehe, mache ich meine Ust und meine
>Zahllast habe ich(zum größten Teil) mit der Voranmeldungen geleistet!

Vielleicht solltest du wirklich mal jemand hinzuziehen, der sich mit
sowas auskennt. Oder mit Büchern gründlich einarbeiten. Die Gefahr von
Fehlern ist recht gross.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 10:07:11 von Arne Pietsch

Meine Kunden haben mir ein Honorar gezahlt. Das sind meine Einnahmen.
In der Vorsteuer habe ich das ja schon angegeben und gezahlt.
Was soll ich denn jetzt noch Zahlen? Nach meinem Verständnis ist doch
schon alles beglichen! Die 2000 EUR in der EÜR sind doch das was ich
ua. in der Vorsteueranmeldung mit angegeben habe. Diese EÜR kommt aus
dem Kassenbuch WISO 2006.
Warum soll ich jetzt noch die 2000 EUR in der Est?
Kann mir das mal einer plausibel erklären?

Gruß Arne

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 15:26:07 von Carlos Duerschmidt

"Arne Pietsch" <> skrev:

>In der Vorsteuer habe ich das ja schon angegeben und gezahlt.

[...]

>Warum soll ich jetzt noch die 2000 EUR in der Est?
>Kann mir das mal einer plausibel erklären?

Ich versuche es mal (Vorsicht, sehr vereinfacht):

Du hast es mit mehreren Sorten von Steuern zu tun:
Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Die Umsatzsteuer mußt Du nicht bezahlen; Du ziehst sie
nur im Auftrag des Finanzamts von Deinen Kunden ein.
Weil das Finanzamt nicht weiß, wieviel das jeweils ist,
mußt Du natürlich Rechenschaft darüber ablegen.

Das tust Du mit der Umsatzsteuererklärung. Damit das
nicht immer gleich so ein fetter Brocken ist, gibst
Du auch immer eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Die
kannst Du als Abschlagszahlung betrachten.

Jetzt gibt es auch noch die Einkommensteuer:
Die hängt davon ab, wieviel Du hinterher übrig hast.
Wenn Du also 20000 EUR Gewinn machst, dann mußt Du
Steuern zahlen. Damit das Finanzamt berechnen kann,
wieviel das ist, muß es wissen, wieviel Du verdient hast.
Beim Arbeitnehmer wird es vom Arbeitgeber informiert.
Beim Gewerbetreibenden klappt das natürlich nicht;
daher braucht das Finanzamt die EÜR.

"Halt!", wirst Du jetzt sagen, "das stimmt doch
gar nicht! Die wissen doch schon bescheid, weil
ich die Zahlen ja schon in der Umsatzsteuererklärung
eingetragen habe". Und das stimmt eben nicht.
In der Umsatzsteuererklärung stehen nur die Dinge
drin, die mit der Umsatzsteuer zu tun haben. Aber
es hat nicht alles etwas mit Umsatzsteuer zu tun.
Prüfen kannst Du das beispielsweise, indem Du einen
beliebigen Versicherungsvertrag betrachtest - keine
Umsatzsteuer, aber vielleicht trotzdem Betriebsausgaben.

Nun zu den Berührungspunkten zwischen den beiden:
In gewissen Konstellationen gilt die USt., die Du
eingenommen hast, als Betriebseinnahme; diejenige, die
Du ausgegeben hast als Betriebsausgabe. Daher wird in
der EÜR auch nach der Umsatzsteuer gefragt. Dir gibt
das die Möglichkeit, innerhalb gewisser Grenzen den
Gewinn zu steuern, indem Du zum Jahreswechsel auf das
richtige Timing achtest.

Ich hoffe, ich habe jetzt mehr Klarheit als Verwirrung
gestiftet. Wenn nicht, dürft ihr alle schimpfen.

Gruß
Carlos

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 17:30:54 von Martin Hentrich

"Axel" <> schrieb am 6 Jun 2006 00:12:52 -0700
:

>Mich machen hier nur alle
>verrückt. Weil die behaupten:
>1. Privatentnahmen(Gehalt für mich) senken den Gewinn

Das ist totaler Nonsens, geäßert von völlig Unkundigen. Bei einem
Einzelunternehmer ist eine Privatentnahme für die gewinnermittlung
unerheblich. Die Privatentnahme ist quasi entnommener Gewinn.

Beispiel für ein jahr von januar bis Dezember:

Einnahmen (Netto): 10.000 Euro
Eingenommene MwSt.: 1.600 Euro
Betriebsausgaben 2000 Euro netto + 320 Euro MwSt. als Vorsteuer

Gewinn = (10.000 + 1600) - (2000 +320) - (1600-320) = 8.000 Euro
Dieser Gewinn unterliegt der Einkommensteuer.

Umsatzsteuer wurde gezahlt 1600-320=1280 Euro.

Ob du nun den Jahresgewinn auf dem Konto beläßt oder im Februar oder
August schon mal paar Tausend Euro vom Konto entnommen hast spielt
überhaupt keine Rolle. Das ist die Art der Gewinnverwendung.

>2. Der Gewinn wird bei der Ust versteuert

Der gewinn spielt bei der Umsatzsteuer gar keine Rolle, weil es eine
*Umsatz*steuer ist. Es geht nur um den Umsatz, die im Bruttoumsatz
enthaltenen 16% (oder 16% vom Nettoumsatz) vermindert um die
Vorsteuer.

>3. Eine Firma/privater Unternehmer die es seit 09/2005 gibt kann, darf
>und sollte keinen Gewinn haben.

Das ist nun totaler absoluter Nonsense. Aus welchem schrägen Hirn
quillt das? Ein Unternehmen, im dezember gegründet kann selbstredent
schon im Dezember Gewinn machen, es kann aber auch sein, daß es die
ersten drei jahre nur verlust macht. Das kann auch für einen
Einzelunternehmer zutreffen, dann hatte er aber wohl genügend
Rücklagen, denn irgendwovon muß er ja leben.

>Wenn ich das hier alles richtig verstehe, mache ich meine Ust und meine
>Zahllast habe ich(zum größten Teil) mit der Voranmeldungen geleistet!

Wenn man die USt-Voranmeldungen korrekt ausführt, dann ergeben sich
mit der USt-Erklärung nur sehr kleine Differenzen im Cent-Bereich.

Aber wie gesagt: Umsatzsteuer ist eine Baustelle, die Einkommensteuer
und die gewinnermitllung ist eine ganz andere.

Martin

Noch ein Tipp: Erweitere deinen Bekanntenkreis um klügere Menschen mit
Sachverstand!
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 17:37:34 von Martin Hentrich

"Arne Pietsch" <> schrieb am 6 Jun 2006
01:07:11 -0700 :

>Meine Kunden haben mir ein Honorar gezahlt. Das sind meine Einnahmen.

Das ist dein Umsatz, ja.

Haben sie dir z.B. ein Honorar von 3480 Euro gezahlt, dann sind das
wohl 3000 Euro + 480 Euro MwsSt.

Hattest du z.B. auch Ausgaben, z. B. 1160 Euro incl. MwSt, dann zahlst
du auf deinen Umsatz folgende Umsatzsteuer:

480 - 160 = 320 Euro.

>In der Vorsteuer habe ich das ja schon angegeben und gezahlt.

Im obigen Beispiel wird der betrag von 160 Euro, also die von dir als
betriebsausgabe gezahlte MwSt. als Vorsteuer bezeichnet.

>Was soll ich denn jetzt noch Zahlen?

Du zahlst Umsatzsteuer auf den Umsatz und
Einkommensteuer auf den Gewinn.

Überschreitet der gewinn die grenze von 24.500 Euro dann zahlst du
(wenn du ein Gewerbe angemeldet hast) auch noch Gewerbesteuer.

> Nach meinem Verständnis ist doch
>schon alles beglichen!

[ ] Du kennst die einfachen grundlagen des Steuerrechts

>Die 2000 EUR in der EÜR sind doch das was ich
>u.a. in der Vorsteueranmeldung mit angegeben habe.

Es gibt keine Vorsteueranmeldung.

> Diese EÜR kommt aus
>dem Kassenbuch WISO 2006.

Die EÜR dient der Gewinnermittlung, nicht der Umsatzermittlung.

>Warum soll ich jetzt noch die 2000 EUR in der Est?

Weil der gewinn = Einnahmen - Ausgaben einkommensteuerpflichtig ist,
darum gehört er in die Anlage GSE der Einkommensteuererklärung.

>Kann mir das mal einer plausibel erklären?

Kannst du das bitteschön einmal verstehen. Schwer ist es nicht.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 20:51:52 von Arne Pietsch

Hi,

ja das habe ich gut verstanden! Und so sehe ich das eigentlich auch von
Anfang an. Vielleicht gebrauche ich Begriffe die bei den Fachleuten zu
Mißverständnissen führt.

Jetzt habe ich die Berechnung der USt vor mir und da fällt mir auf das
die abziehbaren Vorsteuerbeträge aus meiner EÜR viel kleiner als
erwartet sind.

Umsatzsteuer 555,04
Abziehbare Vorsteuerbeträge 203,61
Erstattungsanspruch 351,43

Nach meiner monatl. USt-Voranmeldung für die Monate 08-12 2005 habe ich
aber schon wesentlich mehr als 203,61 bezahlt
Wie ist das mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen zu verstehen?

Gruß Arne

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 06.06.2006 23:14:52 von Carlos Duerschmidt

Arne Pietsch <> skrev:

>Nach meiner monatl. USt-Voranmeldung für die Monate 08-12 2005 habe ich
>aber schon wesentlich mehr als 203,61 bezahlt
>Wie ist das mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen zu verstehen?

Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind die nur Beträge, die Du als
Mehrwertsteuer an andere Unternehmer gezahlt hast, als Du dort
eingekauft hast. Die Umsatzsteuer ist nur die Mehrwertsteuer, die
Du Deinen Kunden in Rechnung gestellt hast.

Gruß
Carlos

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 07.06.2006 11:11:57 von Arne

Aha! Also hätte ich nach meinem obigen Beispiel noch 351,43 € zu
zahlen. Was ist den mit den Beträgen der monatl. USt-Voranmeldung? Wo
bleiben die? Werden die Gegengerechnet?

Gruß Arne


Carlos Duerschmidt schrieb:
> Arne Pietsch <> skrev:
>
>
>>Nach meiner monatl. USt-Voranmeldung für die Monate 08-12 2005 habe ich
>>aber schon wesentlich mehr als 203,61 bezahlt
>>Wie ist das mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen zu verstehen?
>
>
> Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind die nur Beträge, die Du als
> Mehrwertsteuer an andere Unternehmer gezahlt hast, als Du dort
> eingekauft hast. Die Umsatzsteuer ist nur die Mehrwertsteuer, die
> Du Deinen Kunden in Rechnung gestellt hast.
>
> Gruß
> Carlos

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 07.06.2006 11:46:44 von Martin Hentrich

Arne <> schrieb am Wed, 07 Jun 2006 11:11:57
+0200 :

>Aha! Also hätte ich nach meinem obigen Beispiel noch 351,43 ¤ zu
>zahlen. Was ist den mit den Beträgen der monatl. USt-Voranmeldung? Wo
>bleiben die? Werden die Gegengerechnet?

Die Umsatzsteuervoranmeldungen gibst du monatlich ab. Dabei werden
monatlich die von dir über deine Umsätze eingenommenen MwSt.-Beträge
um die Vorsteuerbeträge gekürzt, falls du in dem selben Monat
Betriebsausgaben hattest.

Den jeweils so ermittelten Betrag deiner anzumeldenden Umsatzsteuer
überweist du ans Finanzamt.

Ist das Jahr vorbei, dann machst du deine Umsatzsteuererklärung. Da
werden nun alle Monate aufgerechnet. Die bereits angemeldeten
Umsatzsteuern werden gegenrechnet. Meist bleiben nur paar Cent, die
fallen dann aber unter den Tisch.

Martin

PS: Deine immer wiederkehrenden Fragen sind schon nicht mehr lustig.
Bitte besorg dir mal ein passendes Buch.
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 07.06.2006 12:13:59 von Carlos Duerschmidt

Martin Hentrich <> skrev:

>PS: Deine immer wiederkehrenden Fragen sind schon nicht mehr lustig.
>Bitte besorg dir mal ein passendes Buch.

Mir scheint, das sind die Standardfragen, die Jeder *vor* der
Gründung haben sollte. Je mehr Unternehmer von den Arbeitsämtern
unaufgeklärt auf den Markt gedrängt werden, desto öfter werden
sie hier zu lesen sein.

Ich frage mich, ob es wohl schon gegen ein Gesetz verstieße, ein
Merkblatt "Grundzüge der Umsatzsteuer für Dummies" ins Netz zu
stellen, um dem vorzubeugen.

Gruß
Carlos

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 07.06.2006 14:00:47 von Martin Hentrich

Carlos Duerschmidt <> schrieb am Wed, 07 Jun 2006
12:13:59 +0200 :

>Mir scheint, das sind die Standardfragen, die Jeder *vor* der
>Gründung haben sollte.

Er sollte die Fragen haben und sich selbstverständlich selbständig
auch die Antworten besorgen.

> Je mehr Unternehmer von den Arbeitsämtern
>unaufgeklärt auf den Markt gedrängt werden, desto öfter werden
>sie hier zu lesen sein.

Wenn jemand keine Ahnung hat, dann sind immer die anderen schuldig?

>Ich frage mich, ob es wohl schon gegen ein Gesetz verstieße, ein
>Merkblatt "Grundzüge der Umsatzsteuer für Dummies" ins Netz zu
>stellen, um dem vorzubeugen.

Es gibt das und sehr viel. Aber man muß eben suchen, lesen,
nachdenken, weiter suchen, wieder lesen, lesen und verstehen, fragen
und suchen, lesen, lesen und suchen und lesen.

Das ist normal und die übliche Vorgehensweise, wenn man etwas lernen
will.

Allerdings scheint es heutzutage für alles den Anspruch zu geben, ein
einfaches Kochrezept, eine einfache Checkliste und überhaupt alles
schnell haben zu wollen. So lief das noch nie, so läuft das nicht und
so wird das nicht laufen.

Es ist nicht schwierig, sich die Grundkenntnisse im Steuerrecht, also
wirklich die grundlegendsten Prinzipien selbst anzulesen. An dieser
Stelle ist das deutsche Steuerrecht noch nicht kompliziert. Aber etwas
denken und ein Mindestmaß an Mühe ist nun einmal nötig.

Ein define:Umsatzsteuer in die google-Suchzeile getippt gibt schon
einmal die ersten Ansatzpunkte.

Damit will ich nicht gegen ein fragen hier in debs reden, klar soll
man auch. Aber wenn ersichtlich ist, das der Frager nicht den
Mindestaufwand eigener Mühe erkennen läßt, dann ist dem nicht zu
helfen, jedenfalls nicht für umme.

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 07.06.2006 16:55:49 von Hartmut Schaefer

Hallo Martin,

> Es gibt das und sehr viel. Aber man muß eben suchen, lesen,
> nachdenken, weiter suchen, wieder lesen, lesen und verstehen, fragen
> und suchen, lesen, lesen und suchen und lesen.

das ist doch viel zu aufwendig und kostet Zeit und schmerzt im Kopf.
Kann nicht mal jemand den ganzen Steuerkram unter besonderer
Beruecksichtigung der Gewerbesteuer in einer 3-seitigen
Powerpoint-Praesentation zusammenfassen? Wenn die Einkommensteuer schon
auf einen Bierdeckel passt, sollte das doch kein Problem sein. Darf auch
mit Animation sein...

Gruesse
Hartmut

Re: Gewinn ab wann versteuern

am 07.06.2006 22:01:41 von Martin Hentrich

Hartmut Schaefer <> schrieb am
Wed, 07 Jun 2006 16:55:49 +0200 :

>Darf auch mit Animation sein...

ROTFL... YMMD

Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -