Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:05:26 von herbert.gruenzig
Hallo,
kurze Frage. Wenn man sich selbständig macht und für seine Tätigkeit auf
existierende Wirtschaftsgüter zurückgreift, z.B. einen vormals privat
genutzen Laptop, kann man dann den Werteverfall in der
Einnahme-Überschussrechnung angeben?
Janar 2005: Anschaffungskosten Laptop 2000?. Private Nutzung
Januar 2006: Beginn Selbständigkeit, Laptop wird ausschliesslich
geschäftlich genutzt.
Danke,
Herbert
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:25:07 von Matthias Hanft
Herbert Grünzig schrieb:
> kurze Frage. Wenn man sich selbständig macht und für seine Tätigkeit auf
> existierende Wirtschaftsgüter zurückgreift, z.B. einen vormals privat
> genutzen Laptop, kann man dann den Werteverfall in der
> Einnahme-Überschussrechnung angeben?
Im Prinzip ja. Wird halt mit dem Zeitwert ins Betriebsvermögen über-
nommen und dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Den Neupreis
kannst Du als Zeitwert dabei aber nimmer ansetzen...
Gruß Matthias.
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:26:36 von Eric Lorenz
Herbert Grünzig schrieb:
> kurze Frage. Wenn man sich selbständig macht und für seine Tätigkeit auf
> existierende Wirtschaftsgüter zurückgreift, z.B. einen vormals privat
> genutzen Laptop, kann man dann den Werteverfall in der
> Einnahme-Überschussrechnung angeben?
>
> Janar 2005: Anschaffungskosten Laptop 2000?. Private Nutzung
> Januar 2006: Beginn Selbständigkeit, Laptop wird ausschliesslich
> geschäftlich genutzt.
Jo, das geht natürlich. Einlagewert wäre in diesem Falle 2/3 der
Anschaffungskosten.
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:30:58 von herbert.gruenzig
> kurze Frage. Wenn man sich selbständig macht und für seine Tätigkeit auf
> existierende Wirtschaftsgüter zurückgreift, z.B. einen vormals privat
> genutzen Laptop, kann man dann den Werteverfall in der
> Einnahme-Überschussrechnung angeben?
>
> Janar 2005: Anschaffungskosten Laptop 2000?. Private Nutzung
> Januar 2006: Beginn Selbständigkeit, Laptop wird ausschliesslich
> geschäftlich genutzt.
>
> Danke,
> Herbert
Hat sich erledigt. Der Laptop gehört zum gewillkürten Betriebsvermögen.
Herbert
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:32:10 von Eric Lorenz
Matthias Hanft schrieb:
> Im Prinzip ja. Wird halt mit dem Zeitwert ins Betriebsvermögen über-
> nommen und dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Den Neupreis
> kannst Du als Zeitwert dabei aber nimmer ansetzen...
Nein! Steht im Gesetz:
2 Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu
kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung
des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. 3 Ist die Einlage ein
Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des
Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme
angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung
oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:36:15 von Eric Lorenz
Herbert Grünzig schrieb:
>
> Hat sich erledigt. Der Laptop gehört zum gewillkürten Betriebsvermögen.
>
Bei 100% betrieblicher Nutzung? Wo hast du diese Erkenntnis her?
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:48:14 von herbert.gruenzig
> Bei 100% betrieblicher Nutzung? Wo hast du diese Erkenntnis her?
>
> Eric
Ich nehm's zurück. Gewillkürtes Vermögen ist von 10 bis 50% iger
betrieblicher Benutzung, laut WIkipedia in dem Fall.
Herbert
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 12:55:35 von Alexander Wolff
"Herbert Grünzig" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e60vek$1s9$
> kurze Frage. Wenn man sich selbständig macht und für seine Tätigkeit auf
> existierende Wirtschaftsgüter zurückgreift, z.B. einen vormals privat
> genutzen Laptop, kann man dann den Werteverfall in der
> Einnahme-Überschussrechnung angeben?
>
> Janar 2005: Anschaffungskosten Laptop 2000?. Private Nutzung
> Januar 2006: Beginn Selbständigkeit, Laptop wird ausschliesslich
> geschäftlich genutzt.
Aufgrund der Tatsache, dass man ihn über 3, höchstens 4 Jahre abschreibt
(Du also fiktiv schon abgeschrieben hättest), könntest Du Dir so helfen:
Kaufe das Laptop (Neupreis 1400) für 300 oder 400 von einem
Bekannten/Verwandten mit Rechnung "zurück", d.h. es fließt kein Geld, da es
dem gar nicht gehört hat. Nimm einen, der keine MwSt ausweisen muss.
Nun kannst Du den Aufwand in 2006 voll ansetzen (da geringer als 800 DM
netto bzw. derzeit geltender Euro-Wert).
Wenn Du 500 Euro ansetzst, sollte dies aufgrund des tatsächlichen Zustands
oder der Nutzbarkeit mit einer Restnutzungsdauer von einem Jahr auch noch
möglich sein. Sonst nimm halt 2 Jahre, also 2 x 250 Euro.
Achtung: Es gilt nicht mehr die frühere Halbjahres-Vereinfachungsregel für
AfA. Falls im Mai gekauft, kannst Du in 2006 nun nur noch nur 8/12 der AfA
ansetzen (167), in 2007 12/12= 250 und in 2008 4/12= 83.
Gruss Alexander
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 13:22:06 von Eric Lorenz
Alexander Wolff schrieb:
>> Janar 2005: Anschaffungskosten Laptop 2000?. Private Nutzung
>> Januar 2006: Beginn Selbständigkeit, Laptop wird ausschliesslich
>> geschäftlich genutzt.
>
> Aufgrund der Tatsache, dass man ihn über 3, höchstens 4 Jahre abschreibt
> (Du also fiktiv schon abgeschrieben hättest), könntest Du Dir so helfen:
Unsinn!
> Kaufe das Laptop (Neupreis 1400) für 300 oder 400 von einem
> Bekannten/Verwandten mit Rechnung "zurück", d.h. es fließt kein Geld, da es
> dem gar nicht gehört hat. Nimm einen, der keine MwSt ausweisen muss.
>
> Nun kannst Du den Aufwand in 2006 voll ansetzen (da geringer als 800 DM
> netto bzw. derzeit geltender Euro-Wert).
>
> Wenn Du 500 Euro ansetzst, sollte dies aufgrund des tatsächlichen Zustands
> oder der Nutzbarkeit mit einer Restnutzungsdauer von einem Jahr auch noch
> möglich sein. Sonst nimm halt 2 Jahre, also 2 x 250 Euro.
>
> Achtung: Es gilt nicht mehr die frühere Halbjahres-Vereinfachungsregel für
> AfA. Falls im Mai gekauft, kannst Du in 2006 nun nur noch nur 8/12 der AfA
> ansetzen (167), in 2007 12/12= 250 und in 2008 4/12= 83.
Nun rechnen wir mal so:
Anschaffung Januar 2005 für 2000 Euro!
Einlagewert: gem. § 6 EStG 1.334,00 Euro
Abschreibung: 2006 und 2007 jeweils 667 Euro.
Das was du machen willst, ist einfach......(ohne Kommentar)
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 13:29:02 von herbert.gruenzig
Eric, trotz deiner konstruktiven Kommentare, bitte mäßige dich im Ton.
Herbert
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 13:32:47 von Eric Lorenz
Herbert Grünzig schrieb:
> Eric, trotz deiner konstruktiven Kommentare, bitte mäßige dich im Ton.
Nur für das Wort "Unsinn"?
Das ist noch kein schlechter Tonfall, sondern normaler Sprackgebrauch.
Wenn ich unhöflich werde (auch in NG) hört sich das ganz anders an.
Aber ok! Werde mich bessern!
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 13:37:56 von Alexander Wolff
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44840839$0$4515$
> Matthias Hanft schrieb:
>
>> Im Prinzip ja. Wird halt mit dem Zeitwert ins Betriebsvermögen über-
>> nommen und dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Den Neupreis
>> kannst Du als Zeitwert dabei aber nimmer ansetzen...
>
> Nein! Steht im Gesetz:
>
> 2 Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die
> Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu
> kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des
> Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. 3 Ist die Einlage ein
> Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des
> Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der
> Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme
> angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung
> oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.
Da hier dann ein Einlagewert von Null resultieren würde: S. meine Antwort.
Gruss Alexander
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 13:56:10 von Eric Lorenz
Alexander Wolff schrieb:
> "Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:44840839$0$4515$
>> Matthias Hanft schrieb:
>>
>>> Im Prinzip ja. Wird halt mit dem Zeitwert ins Betriebsvermögen über-
>>> nommen und dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Den Neupreis
>>> kannst Du als Zeitwert dabei aber nimmer ansetzen...
>> Nein! Steht im Gesetz:
>>
>> 2 Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die
>> Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu
>> kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des
>> Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. 3 Ist die Einlage ein
>> Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des
>> Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der
>> Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme
>> angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung
>> oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.
>
> Da hier dann ein Einlagewert von Null resultieren würde: S. meine Antwort.
Wieso 0???????
In 2005 gekauft lt. OP. Und bei 3 Jahren Abschreibung greift der Spaß
bis 2008!
Bitte lies doch mal das OP:
Anschaffung im Januar 2005 für 2000 Euro
Betriebseröffnung im Januar 2006!
Wie kommst Du denn nun auf 0 Euro?
Außerdem muss man es auch bei älteren Geräten nicht so kompliziert
machen. Angenommen, der Schlepptop ist in 2000 gekauft worden und soll
eingelegt werden. Dann wird er eben mit dem Teilwert von 250 Euro
(angenommen) ins BV genommen und gut ist.
Mit irgendwelchen getürkten Rechnungen muss man da absolut nichts machen!
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 14:00:47 von Alexander Wolff
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:448413ed$0$4515$
> Alexander Wolff schrieb:
>
>>> Janar 2005: Anschaffungskosten Laptop 2000?. Private Nutzung
>>> Januar 2006: Beginn Selbständigkeit, Laptop wird ausschliesslich
>>> geschäftlich genutzt.
>>
>> Aufgrund der Tatsache, dass man ihn über 3, höchstens 4 Jahre abschreibt
>> (Du also fiktiv schon abgeschrieben hättest), könntest Du Dir so helfen:
>
> Unsinn!
Entschuldige, großer Guru Eric. Ich habe mir erlaubt, die 2000? irrtümlich
als Anschaffungsjahr zu lesen. Natürlich hast Du recht. Dass ich wieder
Deine massgebliche Meinung beleidigen musste, lag nicht in meiner Absicht.
Ohne Gruss
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 14:07:33 von Eric Lorenz
Alexander Wolff schrieb:
> Entschuldige, großer Guru Eric. Ich habe mir erlaubt, die 2000? irrtümlich
> als Anschaffungsjahr zu lesen. Natürlich hast Du recht. Dass ich wieder
> Deine massgebliche Meinung beleidigen musste, lag nicht in meiner Absicht.
>
> Ohne Gruss
Die sei heute nochmal verziehen. Mir fällt nur in der letzten Zeit
verstärkt auf, das OP nicht ordentlich gelesen werden und dann Sachen
losgetreten werden, die den OP absolut verwirren und in diesem
Zusammenhang falsch sind. Die Postings entwickeln sich in eine falsche
Richtung weiter und helfen dann überhaupt nicht.
Ich kann ja meine Postings mit einem Warnzeichen versehen...
Eric
P.s.
Und nachher müssen die armen Betriebsprüfer wieder seitenlange Berichte
schreiben, weil was falsch angesetzt war.
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 14:39:32 von Alexander Schroeder
Eric Lorenz wrote:
> Matthias Hanft schrieb:
>
>> Im Prinzip ja. Wird halt mit dem Zeitwert ins Betriebsvermögen über-
>> nommen und dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Den Neupreis
>> kannst Du als Zeitwert dabei aber nimmer ansetzen...
>
> Nein! Steht im Gesetz:
> 2 Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die
> Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu
> kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung
> des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. 3 Ist die Einlage ein
> Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des
> Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der
> Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme
> angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung
> oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.
Der Satz 1 hätte an dieser Stelle aber auch mitzitiert werden sollen:
"Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der
Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn
das zugeführte Wirtschafsgut
a) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der
Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder
b) ..."
Grundsätzlich ist also der Teilwert anzusetzten. Eine Ausnahme vom
Grundsatz besteht aber, wenn ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb
der letzten drei Jahre angeschafft worden ist. Dann muß geprüft werden,
ob die fortgeführten AK niedriger als der Teilwert sind. Ist dies der
Fall, dann sind die fortgeführten AK anzusetzen. Ansonsten bleibt es
beim Ansatz des Teilwertes.
Alex
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 14:47:00 von Eric Lorenz
Alexander Schröder schrieb:
>
> Grundsätzlich ist also der Teilwert anzusetzten. Eine Ausnahme vom
> Grundsatz besteht aber, wenn ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb
> der letzten drei Jahre angeschafft worden ist. Dann muß geprüft werden,
> ob die fortgeführten AK niedriger als der Teilwert sind. Ist dies der
> Fall, dann sind die fortgeführten AK anzusetzen. Ansonsten bleibt es
> beim Ansatz des Teilwertes.
Stimmt! Hat ich ja in einem anderen Posting geschrieben. War aber so
nicht Bestandteil der Frage, deswegen hatte ich das etwas ausgeklammert.
Eric
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 15:31:47 von herbert.gruenzig
> Außerdem muss man es auch bei älteren Geräten nicht so kompliziert
> machen. Angenommen, der Schlepptop ist in 2000 gekauft worden und soll
> eingelegt werden. Dann wird er eben mit dem Teilwert von 250 Euro
> (angenommen) ins BV genommen und gut ist.
>
> Mit irgendwelchen getürkten Rechnungen muss man da absolut nichts machen!
>
> Eric
Stimmt ihr mir zu, dass das Ansetzen des Wertes einer degressiven
Abschreibung (20% über ein Jahr) aber nicht möglich wäre, also 2000 * 0,8 =
1600? um dann im Jahr 2006 1600 * 0,2 = 320? abzuschreiben und in 2007 den
Restbetrag von 1600-320 = 1280?
Auch kann man wahrscheinlich nicht anteilsmäßig die Umsatzsteuer für das
Anschaffen des Schlepptops rückerstatten? Schliesslich hatte ich ja im Jahr
2005 noch 16% Mehrwertsteuer darauf gezahlt.
Herbert
Re: Einnahme-Überschussrechnung und existierende Wirtschaftsgüter
am 05.06.2006 23:21:17 von Oliver Trost
"Herbert Grünzig" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e614bb$b0k$
> Eric, trotz deiner konstruktiven Kommentare, bitte mäßige dich im Ton.
>
> Herbert
Herr Lorenz hatte absolut recht und hatte sich auch nicht im Ton vergriffen.
Mit was für einer selbstherrlichen Selbsteinschätzung maßregelst du ihn
also. Bist du hier der selbsternannte "Wächter des guten Ton`s"? Jeder hat
das gute Recht getroffene Aussagen auf Richtigkeit zu korrigieren. Und das
Wort "Unsinn" hat den Nagel auf den Kopf getroffen.
"Mit freundlichen Grüßen"