Umzugs- und Einrichtungskosten

Umzugs- und Einrichtungskosten

am 05.06.2006 16:33:34 von Wolfgang Wenzel

Hallo,

ich bin beruflich bedingt umgezogen und dabei mit meiner Familie aus
einem Mietshaus in ein erworbenes EFH gezogen. Was kann ich steuerlich
geltend machen? Eigenheimzulage ist bereits bewilligt, aber was ist mit
den Einrichtungskosten, Anschaffungskosten etc. ?

Gruß

Wolfgang




--
Antworten nur an die Newsgroup. Wer Werbung an die angegebenen Adressen
sendet, erklärt sich damit bereit, eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50
zu zahlen.

Re: Umzugs- und Einrichtungskosten

am 08.06.2006 20:52:38 von Frank Peters

"Wolfgang Wenzel" <> schrieb:

> ich bin beruflich bedingt umgezogen und dabei mit meiner Familie aus
> einem Mietshaus in ein erworbenes EFH gezogen. Was kann ich
> steuerlich geltend machen? Eigenheimzulage ist bereits bewilligt,
> aber was ist mit den Einrichtungskosten, Anschaffungskosten etc. ?

Entscheidend ist, wie groß der berufliche Nutzen des Umzugs ist. Das
wird insbesondere dann angenommen, wenn sich die tägliche Fahrtzeit zur
/ von der Arbeit um eine Stunde oder mehr verkürzt. Bei Berufen mit
Bereitschaftsdiensten (z. B. Ärzte) kann die Ersparnis auch darunter
liegen. In solchen Fällen können sämtlich Umzugskosten als
Werbungskosten abgesetzt werden.

Gerade eben habe ich gelesen, dass jedoch viele Kosten (z. B. auch der
Möbeltransport durch ein Unternehmen) im Rahmen der neuen Absetzbarkeit
von Handwerkerrechnungen absetzbar sein sollen. Das gilt aber IMHO erst
für Aufwendungen in diesem Jahr oder aber, wenn ein älterer
Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist.

Frank