Selbstgenutztes Eigenheim
Selbstgenutztes Eigenheim
am 05.06.2006 19:38:57 von Dirk Dreisbach
Hallo zusammen,
ich hab da mal `ne frage,ich besitze ein kleines Eigenheim und höhere immer
andere aussagen in bezug auf die zinsen der Finanzierung.Die einen sagen
Ja,die anderen nein.
Also ich möchte wissen ob man die zinsen für die Finanzierung nun in
irgendeiner weise absetzen kann oder nicht.Stutzig macht mich das ich auf
den Jahres Auszug der finanzierenden Bank auf der Rückseite stehen habe das
dieses Dokument zur Vorlage beim Finanzamt dient.
Re: Selbstgenutztes Eigenheim
am 05.06.2006 19:53:30 von Matthias Hanft
Dirk Dreisbach schrieb:
> ich hab da mal `ne frage,ich besitze ein kleines Eigenheim und höhere immer
> andere aussagen in bezug auf die zinsen der Finanzierung.Die einen sagen
> Ja,die anderen nein.
> Also ich möchte wissen ob man die zinsen für die Finanzierung nun in
> irgendeiner weise absetzen kann oder nicht.
Wenns _nur_ selbstgenutzt ist, nicht. Da muß schon alles (oder ein Teil
davon) vermietet sein.
> Stutzig macht mich das ich auf
> den Jahres Auszug der finanzierenden Bank auf der Rückseite stehen habe das
> dieses Dokument zur Vorlage beim Finanzamt dient.
Wird halt ein allgemeiner Kreditvordruck sein. Dem Kredit ist es ja
wurscht, ob Du Dein Haus vermietest oder selber einziehst :-)
Gruß Matthias.
Re: Selbstgenutztes Eigenheim
am 05.06.2006 20:25:37 von Carlos Duerschmidt
"Dirk Dreisbach" <> skrev:
>Also ich möchte wissen ob man die zinsen für die Finanzierung nun in
>irgendeiner weise absetzen kann oder nicht.Stutzig macht mich das ich auf
Du könntest folgenden Ansatz durch Anruf beim Finanzamt prüfen:
Bei vermieteten Objekten sind Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge)
Werbungskosten und gehören in Anlage V.
Bei selbstgenutzten Objekten sind Schuldzinsen naturgemäß keine
Werbungskosten, da ja keine Einnahmen erzielt werden sollen.
Bei Objekten mit gemischter Nutzung gibt es Gestaltungsmöglichkeiten
in der Zuordnung der eingesetzten Mittel. Hat zumindest der BFH
gesagt, und der kennt sich aus.
Gruß
Carlos
Re: Selbstgenutztes Eigenheim
am 07.06.2006 14:42:02 von Michael Lukaschek
Carlos Duerschmidt schrieb am 05.06.2006 20:25:
> "Dirk Dreisbach" <> skrev:
>
>> Also ich möchte wissen ob man die zinsen für die Finanzierung nun in
>> irgendeiner weise absetzen kann oder nicht.Stutzig macht mich das ich auf
>
> Du könntest folgenden Ansatz durch Anruf beim Finanzamt prüfen:
>
> Bei vermieteten Objekten sind Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge)
> Werbungskosten und gehören in Anlage V.
>
> Bei selbstgenutzten Objekten sind Schuldzinsen naturgemäß keine
> Werbungskosten, da ja keine Einnahmen erzielt werden sollen.
>
> Bei Objekten mit gemischter Nutzung gibt es Gestaltungsmöglichkeiten
> in der Zuordnung der eingesetzten Mittel. Hat zumindest der BFH
> gesagt, und der kennt sich aus.
>
> Gruß
> Carlos
Hallo zusammen,
im Falle des Hauptwohnsitzes sehe ich da auch keine Möglichkeiten, ein
(ausschließlich) selbstgenutztes Eigenheim steuerlich in Anrechnung zu
bringen.
Als Ergänzung habe ich eine weitere Frage:
Wie sieht es aus, wenn ein Eigenheim/Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz
am Arbeitsort genutzt wird? Sind dann ggf. die Finanzierungszinsen (ohne
Tilgung) auch bei Eigennutzung als Werbungskosten (Stichwort: Doppelte
Haushaltsführung) absetzbar? (Die Mietkosten für eine Wohnung am
Arbeitsplatz sind ja absetzbar.)
Grüße,
Michael