Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung mit Mitarbeiter
Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung mit Mitarbeiter
am 07.06.2006 13:26:58 von blauk
Hallo,
muss bei einem Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug bis 44 =80
zwingend eine Abrechnung zwischen Arbeitgeber und der Tankstelle
erfolgen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer am Geldfluss beteiligt
ist?
Oder spricht etwas dagegen, dass der Arbeitnehmer den Betrag auslegt
und ihn mit seiner Gehaltsabrechnung erstattet bekommt? Würde das vom
Finanzamt dann als Barlohn gewertet werden?
Danke
Klaus
Re: Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung mit Mitarbeiter
am 07.06.2006 16:05:07 von Alexander Wolff
Klaus Müller schrieb folgendes:
> muss bei einem Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug bis 44 ?
> zwingend eine Abrechnung zwischen Arbeitgeber und der Tankstelle
> erfolgen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer am Geldfluss beteiligt
> ist?
>
> Oder spricht etwas dagegen, dass der Arbeitnehmer den Betrag auslegt
> und ihn mit seiner Gehaltsabrechnung erstattet bekommt? Würde das vom
> Finanzamt dann als Barlohn gewertet werden?
Was ist ein Tankgutschein? Von wem kommt er an wen weshalb?
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2
Re: Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung
am 07.06.2006 16:18:42 von Matthias Koehler
[Alexander:]
> Was ist ein Tankgutschein?
Vermutlich handelt es sich dabei um einen Gutschein, welcher es dem Inhaber
ermöglicht, sich einen Tank seiner Wahl aushändigen zu lassen. Einzulösen
auf jedem Schrottplatz.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung mitMitarbeiter
am 07.06.2006 17:43:37 von Daniel Zauft
Klaus Müller schrieb:
> Hallo,
>
> muss bei einem Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug bis 44
> zwingend eine Abrechnung zwischen Arbeitgeber und der Tankstelle
> erfolgen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer am Geldfluss beteiligt
> ist?
>
> Oder spricht etwas dagegen, dass der Arbeitnehmer den Betrag auslegt
> und ihn mit seiner Gehaltsabrechnung erstattet bekommt? Würde das vom
> Finanzamt dann als Barlohn gewertet werden?
>
Hallo,
Der Zahlungsweg ist unbedeutend. Auf Tankgutscheinen findet man sogar
häufig einen Satz wie "Der Arbeitgeber erstattet gegen Vorlage der
Quittung die entstandenen Kosten". Auch wenn es dazu andere Meinungen
gibt, halte ich die zeitliche Abfolge für wichtig und empfehle daher
erst nach Erhalt des Gutscheins zu tanken.
Relevant ist vor allem, dass die Formalien des Gutscheins eingehalten
werden, d.h. der Gutschein darf nur über eine bestimmte Anzahl Liter
sein, niemals über einen Betrag ("Der Arbeitnehmer darf für bis zu 44
Euro Superbenzin tanken" -> unzulässig)
Grüße
Daniel
Re: Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung mit Mitarbeiter
am 07.06.2006 17:59:27 von blauk
Daniel Zauft wrote:
> Klaus Müller schrieb:
> > Hallo,
> >
> > muss bei einem Tankgutschein als steuerfreien Sachbezug bis 44 =80
> > zwingend eine Abrechnung zwischen Arbeitgeber und der Tankstelle
> > erfolgen, ohne dass der betroffene Arbeitnehmer am Geldfluss beteiligt
> > ist?
> >
> > Oder spricht etwas dagegen, dass der Arbeitnehmer den Betrag auslegt
> > und ihn mit seiner Gehaltsabrechnung erstattet bekommt? Würde das vom
> > Finanzamt dann als Barlohn gewertet werden?
> >
>
> Hallo,
>
> Der Zahlungsweg ist unbedeutend. Auf Tankgutscheinen findet man sogar
> häufig einen Satz wie "Der Arbeitgeber erstattet gegen Vorlage der
> Quittung die entstandenen Kosten". Auch wenn es dazu andere Meinungen
> gibt, halte ich die zeitliche Abfolge für wichtig und empfehle daher
> erst nach Erhalt des Gutscheins zu tanken.
>
> Relevant ist vor allem, dass die Formalien des Gutscheins eingehalten
> werden, d.h. der Gutschein darf nur über eine bestimmte Anzahl Liter
> sein, niemals über einen Betrag ("Der Arbeitnehmer darf für bis zu 44
> Euro Superbenzin tanken" -> unzulässig)
>
> Grüße
>
> Daniel
Es handelt sich um einen Gutschein, einzulösen bei einer 3.
Tankstelle.
Ich hoffe, das geht wirklich (steuerfrei).
Kennt ihr persönlich Fälle, wo das so gehandhabt wird, also der
getankte Betrag erstattet wird?
Es steht demnächst eine Lohnsteuer-Außenprüfung an, da möchte ich
sichergehen, dass es am nicht doch steuerpflichtig und somit
sv-pflichtig wird. Andererseits habe ich in den Lohnsteuer-Richtlinien
o ä. nirgendswo Hinweise gefunden, dass es nicht so gehen würde.
Klaus
Re: Steuerfreien Sachbezug (Gutschein) durch Auslagenerstattung
am 08.06.2006 08:54:26 von Matthias Koehler
[Klaus:]
> Es handelt sich um einen Gutschein, einzulösen bei einer 3. Tankstelle.
Also Du musst an der ersten und der zweiten Tankstelle erst mal
vorbeifahren, ist das richtig? :-)
(erinnert mich an den Spot mit dem Fahrschüler, der trotz eines fast leeren
Tanks zunächst an der roten und an der grünen Tankstelle vorbeigefahren ist,
weil er gelernt hat, dass man eben nur an der blauen Tankstelle tanken soll)
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion