EUeR-Formular
am 07.06.2006 23:56:00 von unknownPost removed (X-No-Archive: yes)
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Christian @Soemtron schrieb:
> weiß denn jemand genaueres, unter welchen, neuerdings
> geänderten Umständen das unsägliche EÜR-Formular abzugeben
> ist?
Wenn Deine Buchführung Kraut und Rüben ist, dann musst Du das
Formular mit abgeben.
Wenn Deine Buchhaltung vorbildlich ist, dann musst Du das
Formular nicht mit abgeben.
Grüße
Matthias
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Christian @Soemtron wrote:
> Hi,
>
> weiß denn jemand genaueres, unter welchen, neuerdings geänderten
> Umständen das unsägliche EÜR-Formular abzugeben ist?
>
Guckst Du da:
Uwe
Uwe Schmitz schrieb:
:
>
>
Tja, das behandelt zwar allgemein, aber nicht die Verlautbarungen der
Finanzverwaltung zu dem Thema.
Eric
Eric Lorenz wrote:
> Uwe Schmitz schrieb:
> >
> >
ulare/080,property=3DpublicationFile,cap.locale=3Dde.pdf
> Tja, das behandelt zwar allgemein, aber nicht die Verlautbarungen der
> Finanzverwaltung zu dem Thema.
Ich sehe das doch richtig, dass dieser amtliche Vordruck für die
Einnahme-Überschuß-Rechnung der Finanzbehörde neuerdings
grundsätzlich nach =A7 60 Abs. 4 EStDV auszufüllen ist? Und wer (als
nicht bilanzierender Gewerbetreibender oder Selbständiger) diesen
Vordruck nicht ausfüllt, der hat keine Steuererklärung abgegeben?!
Thomas Homilius
PS: BIZ19060006, Rechner IC07301 50, Date: 2006-06-19T12:56Z+0200
(Montag)
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Christian @Soemtron schrieb:
> Thomas Homilius <> schrieb:
>
>> Ich sehe das doch richtig, dass dieser amtliche Vordruck für die
>> Einnahme-Überschuß-Rechnung der Finanzbehörde neuerdings
>> grundsätzlich nach § 60 Abs. 4 EStDV auszufüllen ist? Und wer (als
>> nicht bilanzierender Gewerbetreibender oder Selbständiger) diesen
>> Vordruck nicht ausfüllt, der hat keine Steuererklärung abgegeben?!
>
> Hm, wurde nicht gerade kürzlich das Gegenteil als aktuelle Änderung
> verkündet - was denn nun? Wäre wirklich schön, das einigermaßen sicher zu
> wissen, denn es würde für mich z.B. einigen Mehraufwand bedeuten, meine
> Daten für diesen Vordruck aufzubereiten.
>
Hallo,
was Thomas schreibt ist schon richtig. Nur: Für das Einführungsjahr 2005
sollen in vielen Teilen Deutschlands die Finanzämter die EÜR auch ohne
Vordruck akzeptieren, wenn Sie einigermaßen sauber und übersichtlich ist
(Erläuterung auf dem EStB sinngemäß "Ab nächstem Jahr aber bitte das
Formular benutzen").
Für VZ 2006 ist mit soviel "Güte" nicht mehr zu rechnen.
Grüße
Daniel