Berechnung der Fahrtkosten

Berechnung der Fahrtkosten

am 08.06.2006 08:14:40 von J Bender

HAllo,
Annahme: Ich berechne einem Kunden eine Pauschale für eine Veranstaltun=
g=20
mit Bewirtung. Macht es da steuerlich einen Unterschied ob ich die=20
Fahrtkostenpauschale extra auf der Rechnung ausweise oder kann ich alles =

einfach in einen gesamt Pauschalpreis einrechnen?

Es werden nur Speisen vor Ort ausgegeben und Anfahrtskosten entstehen.

Danke für eine Anwort im Voraus!

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 08.06.2006 15:24:05 von Alexander Wolff

J. Baden schrieb folgendes:
> HAllo,
> Annahme: Ich berechne einem Kunden eine Pauschale für eine
> Veranstaltung mit Bewirtung. Macht es da steuerlich einen Unterschied
> ob ich die Fahrtkostenpauschale extra auf der Rechnung ausweise oder
> kann ich alles einfach in einen gesamt Pauschalpreis einrechnen?
>
> Es werden nur Speisen vor Ort ausgegeben und Anfahrtskosten entstehen.
>
> Danke für eine Anwort im Voraus!


Du zielst auf die besondere Behandlung von Bewirtung von Geschäftsfreunden
ab. Da geht es aber um Einladungen und die Geltendmachung beim Aufwendenden,
also bei Dir.

Hier berechnest Du dem Kunden etwas, und zwar anscheinend so, daß Dein
tatsächlicher Aufwand für die Bewirtung der Veranstaltung dadurch annähernd
wieder hereinkommt. Damit zahlt der Kunde seine Bewirtung selbst, Du hast
einen durchlaufenden Posten, und er - falss überhaupt - das Problem mit dem
Bewirtungsaufwand, nicht Du.

Nun wäre es evtl. ihm ggü. freundlich, den Bewirtungsanteil auszuweisen,
damit er seine Tagesspesen rechnen kann oder verschieden buchen kann
(Seminar hier, Verpflegung/Bewirtung hier).

Da ich praktisch nie an irgendwelchen Bezahlevents teilnehme, weiß ich
nicht, wie eine BP die Buchung evtl. korrigiert hätte. Ich erinnere nur,
dass fast immer nur ein Gesamtpreis genannt wird.

Ich weiß nicht, ob das FA mangels Angabe einen entspr. Anteil schätzt.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 08.06.2006 15:51:38 von J Bender

Hallo,

danke für die Antwort erstmal. Nein, ich habe mich wohl unverständlic=
h=20
ausgedrückt, sorry. Ich bin auf einer privaten Feier der "Caterer" also=
=20
dem Privatkunden enstehen Kosten für meine Dienstleistung.
Ich meinte ob es für mich einen Unterschied macht wenn ich meine Kosten=
=20
aufschlüssele in Fahrtkosten und Kosten für das Essen.

Oder kann ich schreiben Pauschal für Bewirtung und Aufwand
Betrag X + 16% MwSt.

Oder:
Pos 1: Essen Betrag x +16% MwSt
Pos 2: Fahrtkosten Betrag y + 16% MWst

Hintergrund: Manchen Leuten sind die Fahrtkosten zu hoch bzw. fangen=20
dann erst an zu überlegen.
Wenn die Fahrtkosten allerdings mit drinn sind in dem Pauschalpreis wird =

das eben einfach ausgeblendet im Gehirn, ist halt so. Nur weis ich nicht =

ob ich mir damit ein Eigentor schiesse.

Danke im Voraus


Alexander Wolff schrieb:

>=20
> Du zielst auf die besondere Behandlung von Bewirtung von Geschäftsfre=
unden=20
> ab. Da geht es aber um Einladungen und die Geltendmachung beim Aufwende=
nden,=20
> also bei Dir.
>=20
> Hier berechnest Du dem Kunden etwas, und zwar anscheinend so, daß Dei=
n=20
> tatsächlicher Aufwand für die Bewirtung der Veranstaltung dadurch a=
nnähernd=20
> wieder hereinkommt. Damit zahlt der Kunde seine Bewirtung selbst, Du ha=
st=20
> einen durchlaufenden Posten, und er - falss überhaupt - das Problem m=
it dem=20
> Bewirtungsaufwand, nicht Du.
>=20
> Nun wäre es evtl. ihm ggü. freundlich, den Bewirtungsanteil auszuwe=
isen,=20
> damit er seine Tagesspesen rechnen kann oder verschieden buchen kann=20
> (Seminar hier, Verpflegung/Bewirtung hier).
>=20
> Da ich praktisch nie an irgendwelchen Bezahlevents teilnehme, weiß ic=
h=20
> nicht, wie eine BP die Buchung evtl. korrigiert hätte. Ich erinnere n=
ur,=20
> dass fast immer nur ein Gesamtpreis genannt wird.
>=20
> Ich weiß nicht, ob das FA mangels Angabe einen entspr. Anteil schät=
zt.

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 08.06.2006 16:00:56 von Alexander Wolff

J. Baden schrieb folgendes:

> also dem Privatkunden enstehen Kosten für meine Dienstleistung.

> Pos 1: Essen Betrag x +16% MwSt
> Pos 2: Fahrtkosten Betrag y + 16% MWst
>
> Hintergrund: Manchen Leuten sind die Fahrtkosten zu hoch bzw. fangen
> dann erst an zu überlegen.
> Wenn die Fahrtkosten allerdings mit drinn sind in dem Pauschalpreis
> wird das eben einfach ausgeblendet im Gehirn, ist halt so. Nur weis
> ich nicht ob ich mir damit ein Eigentor schiesse.

Ggü privat kein Problem, alles zusammenzufassen. Du merkst die Reaktionen ja
schon bei der komprimierten schriftlichen Angebotsabgabe; wenn die Rg. dann
genauso aussieht, kann ja niemand klagen. Und wenn jmd. überraschenderweise
ein detailliertes Angebot möchte, machst Du eins.

--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 08.06.2006 23:22:55 von Matthias Koehler

[J. Baden:]

> Wenn die Fahrtkosten allerdings mit drinn sind in dem Pauschalpreis wird
> das eben einfach ausgeblendet im Gehirn, ist halt so. Nur weis ich nicht
> ob ich mir damit ein Eigentor schiesse.

Wir haben doch Vertragsfreiheit. Das bedeutet auch: Wie genau Du Deine
Kosten aufschlüsselst, das bleibt Dir überlassen. Hängt ja auch davon ab,
wie viel Transparenz der Auftraggeber haben möchte. In Deiner Branche ist es
doch wohl üblich, mit einer "Kopfpauschale" zu arbeiten, also zum Beispiel
ein Buffet für 25 Personen zu machen, was dann pro Nase einen bestimmten
Betrag kostet. Da würde ich die An- und Abfahrt gleich mit reinrechnen, auch
das Saubermachen von Chafing Dishes und so weiter. Also alles, was sowieso
anfällt. Das ist aus meiner Sicht geschickter als sowas einzeln zu addieren.

Eine Ausnahme würde ich lediglich dann machen, wenn der Einsatzort
außergewöhnlich weit von Deinem Sitz entfernt liegt. Dafür hat dann aber
auch wieder jeder Verständnis.

Übrigens: Das ist keine buchhalterische, sondern eine rein unternehmerische
Frage. Aus meiner Sicht sollte man die Hauptleistung in den Vordergrund
stellen und sie möglichst transparent machen und die ohnehin anfallenden
Nebenkosten darin verstecken. Ich zum Beispiel setze lieber einen
zusätzlichen Dreh- oder Schnitt-Tag an und schreibe dann großzügig runter,
dass keine Reisekosten berechnet werden... :-)

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 10.06.2006 15:30:12 von Anja

J Baden schrieb:

> HAllo,
> Annahme: Ich berechne einem Kunden eine Pauschale für eine Veranstaltung
> mit Bewirtung. Macht es da steuerlich einen Unterschied ob ich die
> Fahrtkostenpauschale extra auf der Rechnung ausweise oder kann ich alles
> einfach in einen gesamt Pauschalpreis einrechnen?
>
> Es werden nur Speisen vor Ort ausgegeben und Anfahrtskosten entstehen.
>
> Danke für eine Anwort im Voraus!

Hallo,

du hast auf deine Frage ja schon kompetente Antworten bekommen.
Vielleicht rührt deine Überlegung, die anfallenden Kosten einzeln
aufzuzeigen, von der Umsatzsteuerlichen Seite.
Fallen für die jeweiligen Kosten verschiedene Ust-Sätze (7 oder 16 %)
an, so bist du schon deswegen verpflichtet, die Kosten einzeln
aufzusplitten. Lebensmittel werden mit 7 % Ust belegt, Fahrtkosten
hingegen mit 16 %. Du kennst doch sicherlich die berühmte Frage im
Fast-Food-Restaurant: zum Mitnehmen oder hier essen? Damit wird der
Steuersatz abgefragt. Essen vor Ort sind Ust-lich gesehen
Dienstleistungen und werden mit 16 % belegt. Wird das Essen mitgenommen
werden nur 7 % fällig, da steuerlich eine Lebensmittel-Lieferung
vorliegt.=20
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Lg
Anja

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 10.06.2006 21:48:02 von Eric Lorenz

Anja schrieb:

>
> du hast auf deine Frage ja schon kompetente Antworten bekommen.
> Vielleicht rührt deine Überlegung, die anfallenden Kosten einzeln
> aufzuzeigen, von der Umsatzsteuerlichen Seite.
> Fallen für die jeweiligen Kosten verschiedene Ust-Sätze (7 oder 16 %)
> an, so bist du schon deswegen verpflichtet, die Kosten einzeln
> aufzusplitten. Lebensmittel werden mit 7 % Ust belegt, Fahrtkosten
> hingegen mit 16 %. Du kennst doch sicherlich die berühmte Frage im
> Fast-Food-Restaurant: zum Mitnehmen oder hier essen? Damit wird der
> Steuersatz abgefragt. Essen vor Ort sind Ust-lich gesehen
> Dienstleistungen und werden mit 16 % belegt. Wird das Essen mitgenommen
> werden nur 7 % fällig, da steuerlich eine Lebensmittel-Lieferung
> vorliegt.

Hmm! Das in so einem Fall durchaus die Möglichkeit besteht, das die
Nebenleistung (Fahrtkosten) das Schicksal der Hauptleistung (Lieferung
LM) teilt, hast du etwas unbeachtet gelassen, oder?

Eric

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 09:59:57 von Alexander Wolff

Eric Lorenz schrieb folgendes:
> Anja schrieb:
>>
>> du hast auf deine Frage ja schon kompetente Antworten bekommen.
>> Vielleicht rührt deine Überlegung, die anfallenden Kosten einzeln
>> aufzuzeigen, von der Umsatzsteuerlichen Seite.
>> Fallen für die jeweiligen Kosten verschiedene Ust-Sätze (7 oder 16 %)
>> an, so bist du schon deswegen verpflichtet, die Kosten einzeln
>> aufzusplitten. Lebensmittel werden mit 7 % Ust belegt, Fahrtkosten
>> hingegen mit 16 %. Du kennst doch sicherlich die berühmte Frage im
>> Fast-Food-Restaurant: zum Mitnehmen oder hier essen? Damit wird der
>> Steuersatz abgefragt. Essen vor Ort sind Ust-lich gesehen
>> Dienstleistungen und werden mit 16 % belegt. Wird das Essen
>> mitgenommen werden nur 7 % fällig, da steuerlich eine
>> Lebensmittel-Lieferung vorliegt.
>
> Hmm! Das in so einem Fall durchaus die Möglichkeit besteht, das die
> Nebenleistung (Fahrtkosten) das Schicksal der Hauptleistung (Lieferung
> LM) teilt, hast du etwas unbeachtet gelassen, oder?

Aber doch nur, wenn man sie in 1 Position packt, was ja grad die Frage war,
ob.

Bei Einzelausweis könnte entsprechend billiger brutto angeboten werden.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 10:56:26 von Matthias Koehler

[Alexander:]

> Aber doch nur, wenn man sie in 1 Position packt,
> was ja grad die Frage war, ob.

Aber die steuerliche Behandlung hat doch nichts mit dem Layout einer
Rechnung zu tun...

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 12:36:55 von Alexander Wolff

Matthias Koehler schrieb folgendes:
> [Alexander:]
>
>> Aber doch nur, wenn man sie in 1 Position packt,
>> was ja grad die Frage war, ob.
>
> Aber die steuerliche Behandlung hat doch nichts mit dem Layout einer
> Rechnung zu tun...

Dann schau mal die verschiedene MwSt-Sätze berücksichtigende Rechnung
(Kassenbon) eines Lebensmittelhandels an.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 13:03:34 von Martin Schoenbeck

Hallo Alexander,

Alexander Wolff schrieb:

> Dann schau mal die verschiedene MwSt-Sätze berücksichtigende Rechnung
> (Kassenbon) eines Lebensmittelhandels an.

Du meinst, das Toilettenpapier sei eine Nebenleistung zur Wurst?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 13:14:46 von Matthias Koehler

[Alexander:]

> Dann schau mal die verschiedene MwSt-Sätze berücksichtigende Rechnung
> (Kassenbon) eines Lebensmittelhandels an.

Da hast Du doch aber keine Haupt- und Nebenleistungen, sondern Du kaufst da
eben einige Artikel mit 16 Prozent und einige Artikel mit 7 Prozent, die
nichts mit einander zu tun haben. Das ist wieder was anderes.

Bei der Frage Haupt-/Nebenleistung ist es jedenfalls nicht erforderlich,
beides in einer Summe auszuwerfen, sondern Du führst auf der Rechnung die
Hauptleistung auf, dann die Nebenleistung und dann addierst Du je nach
Hauptleistung den vollen oder ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Du kannst schreiben: "90 EUR Lebensmittel plus 10 EUR Lieferung gleich 100
EUR, plus 7 EUR Umsatzsteuer gleich 107 EUR". Du kannst auch schreiben: "100
EUR Lebensmittel incl. Lieferung plus 7 EUR Umsatzsteuer gleich 107 EUR".

Ob man Fahrtkosten getrennt auswirft oder sie in den Einzelpreisen
versteckt, bleibt also eine rein unternehmerische Frage, die keine
umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 17:48:33 von Alexander Wolff

Matthias Koehler schrieb folgendes:
> [Alexander:]
>
>> Dann schau mal die verschiedene MwSt-Sätze berücksichtigende Rechnung
>> (Kassenbon) eines Lebensmittelhandels an.
>
> Da hast Du doch aber keine Haupt- und Nebenleistungen, sondern Du
> kaufst da eben einige Artikel mit 16 Prozent und einige Artikel mit 7
> Prozent, die nichts mit einander zu tun haben. Das ist wieder was
> anderes.
>
> Bei der Frage Haupt-/Nebenleistung ist es jedenfalls nicht
> erforderlich, beides in einer Summe auszuwerfen, sondern Du führst
> auf der Rechnung die Hauptleistung auf, dann die Nebenleistung und
> dann addierst Du je nach Hauptleistung den vollen oder ermäßigten
> Umsatzsteuersatz.
>
> Du kannst schreiben: "90 EUR Lebensmittel plus 10 EUR Lieferung
> gleich 100 EUR, plus 7 EUR Umsatzsteuer gleich 107 EUR". Du kannst
> auch schreiben: "100 EUR Lebensmittel incl. Lieferung plus 7 EUR
> Umsatzsteuer gleich 107 EUR".
>
> Ob man Fahrtkosten getrennt auswirft oder sie in den Einzelpreisen
> versteckt, bleibt also eine rein unternehmerische Frage, die keine
> umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat.

Darf er also nicht wollen, wenn schon nicht müssen, wie der
Lebensmitteleinzelhandel?
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Berechnung der Fahrtkosten

am 12.06.2006 18:28:00 von Anja

Eric Lorenz wrote:
> Anja schrieb:
>
> >
> > du hast auf deine Frage ja schon kompetente Antworten bekommen.
> > Vielleicht rührt deine Überlegung, die anfallenden Kosten einzeln
> > aufzuzeigen, von der Umsatzsteuerlichen Seite.
> > Fallen für die jeweiligen Kosten verschiedene Ust-Sätze (7 oder 16 =
%)
> > an, so bist du schon deswegen verpflichtet, die Kosten einzeln
> > aufzusplitten. Lebensmittel werden mit 7 % Ust belegt, Fahrtkosten
> > hingegen mit 16 %. Du kennst doch sicherlich die berühmte Frage im
> > Fast-Food-Restaurant: zum Mitnehmen oder hier essen? Damit wird der
> > Steuersatz abgefragt. Essen vor Ort sind Ust-lich gesehen
> > Dienstleistungen und werden mit 16 % belegt. Wird das Essen mitgenommen
> > werden nur 7 % fällig, da steuerlich eine Lebensmittel-Lieferung
> > vorliegt.
>
> Hmm! Das in so einem Fall durchaus die Möglichkeit besteht, das die
> Nebenleistung (Fahrtkosten) das Schicksal der Hauptleistung (Lieferung
> LM) teilt, hast du etwas unbeachtet gelassen, oder?
>=20
> Eric

jo, eric, da hast du wohl recht!!! Vgl. R42f (1) s. 2 UstR