Kontenplan für Rechtsanwälte?

Kontenplan für Rechtsanwälte?

am 10.06.2006 08:24:43 von Dirk Stein

Hallo Forum,

Gibt es einen Kontenplan für Anwaltskanzleien?

In der Tat reicht es aus, dass eine einfache
Einnahmen-Überschußrechnung geführt wird.
Wenn nicht die Mandanten- und  Forderungskontenbuchhaltung wäre.
So das bei Kontobewegungen in den Bereichen Auslagen, Fremdgeld und
Honorar mit den zugehörigen Akten-  bzw. Mandantenkonten
notwendigerweise eine Verbindung besteht.

--
Danke
D.Stein

Re: Kontenplan für Rechtsanwälte?

am 10.06.2006 09:04:25 von Eric Lorenz

Dirk Stein schrieb:

> In der Tat reicht es aus, dass eine einfache
> Einnahmen-Überschußrechnung geführt wird.
> Wenn nicht die Mandanten- und Forderungskontenbuchhaltung wäre.
> So das bei Kontobewegungen in den Bereichen Auslagen, Fremdgeld und
> Honorar mit den zugehörigen Akten- bzw. Mandantenkonten
> notwendigerweise eine Verbindung besteht.

Aus Erfahrung mit einer recht großen Anwaltskanzlei:

Nimm den SKR 04 und passe die Konten an.

Eric