Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 13:36:21 von Stephan Meier

1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch zeitanteilig
angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus - stimmt das?

2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?



Vielen Dank!!!

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 15:14:23 von Alexander Wolff

Stephan Meier schrieb folgendes:
> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
> stimmt das?

Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb Erzielung
von Einkünften:

Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende AfA-Betrag
vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut
nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur Erzielung von Einkünften
verwendet wird; dies gilt auch für die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei
Wirtschaftsgütern, die im Laufe des Wirtschaftsjahres in das
Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.

> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?

Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III 3. Daher
muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue degressive Gebäude-Afa?
(Früher: ja! Ob hier schon Reformen vorgezogen wurden, weiß ich nicht).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 15:14:23 von Alexander Wolff

Stephan Meier schrieb folgendes:
> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
> stimmt das?

Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb Erzielung
von Einkünften:

Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende AfA-Betrag
vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut
nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur Erzielung von Einkünften
verwendet wird; dies gilt auch für die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei
Wirtschaftsgütern, die im Laufe des Wirtschaftsjahres in das
Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.

> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?

Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III 3. Daher
muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue degressive Gebäude-Afa?
(Früher: ja! Ob hier schon Reformen vorgezogen wurden, weiß ich nicht).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 15:41:11 von Stephan Meier

Alexander Wolff schrieb:
> Stephan Meier schrieb folgendes:
>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>> stimmt das?
>
> Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb Erzielung
> von Einkünften:
>
> Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende AfA-Betrag
> vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut
> nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur Erzielung von Einkünften
> verwendet wird; dies gilt auch für die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei
> Wirtschaftsgütern, die im Laufe des Wirtschaftsjahres in das
> Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
>
Irgendwie lese ich das trotzdem heraus.


>> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?
>
> Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III 3. Daher
> muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue degressive Gebäude-Afa?
> (Früher: ja! Ob hier schon Reformen vorgezogen wurden, weiß ich nicht).

Die Frage bezog sich auf die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich - also
nach § 4 I und § 5,
und ganz allgemein auf bewegliche WG des AV.

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 15:41:11 von Stephan Meier

Alexander Wolff schrieb:
> Stephan Meier schrieb folgendes:
>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>> stimmt das?
>
> Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb Erzielung
> von Einkünften:
>
> Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende AfA-Betrag
> vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut
> nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur Erzielung von Einkünften
> verwendet wird; dies gilt auch für die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei
> Wirtschaftsgütern, die im Laufe des Wirtschaftsjahres in das
> Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
>
Irgendwie lese ich das trotzdem heraus.


>> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?
>
> Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III 3. Daher
> muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue degressive Gebäude-Afa?
> (Früher: ja! Ob hier schon Reformen vorgezogen wurden, weiß ich nicht).

Die Frage bezog sich auf die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich - also
nach § 4 I und § 5,
und ganz allgemein auf bewegliche WG des AV.

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 16:20:20 von Alexander Wolff

Stephan Meier schrieb folgendes:
> Alexander Wolff schrieb:
>> Stephan Meier schrieb folgendes:
>>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>>> stimmt das?
>>
>> Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb
>> Erzielung von Einkünften:
>>
>> Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende
>> AfA-Betrag vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das
>> Wirtschaftsgut nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur
>> Erzielung von Einkünften verwendet wird; dies gilt auch für die AfA
>> nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe des
>> Wirtschaftsjahres in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7
>> Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
> Irgendwie lese ich das trotzdem heraus.

Ich nicht. Es geht daran nicht um Afa-Arten, sondern um einen Grund von
zeitanteiligem Aussetzen von AfA. Komplizierter als sowieso schon darfst Du
das Bewertungsrecht nicht machen.

>>> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?
>>
>> Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III
>> 3. Daher muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue
>> degressive Gebäude-Afa? (Früher: ja! Ob hier schon Reformen
>> vorgezogen wurden, weiß ich nicht).
>
> Die Frage bezog sich auf die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich -
> also nach § 4 I und § 5,
> und ganz allgemein auf bewegliche WG des AV.

Und ich bleibe bei meiner Antwort - alles andere wäre unfair.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 16:20:20 von Alexander Wolff

Stephan Meier schrieb folgendes:
> Alexander Wolff schrieb:
>> Stephan Meier schrieb folgendes:
>>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>>> stimmt das?
>>
>> Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb
>> Erzielung von Einkünften:
>>
>> Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende
>> AfA-Betrag vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das
>> Wirtschaftsgut nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur
>> Erzielung von Einkünften verwendet wird; dies gilt auch für die AfA
>> nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe des
>> Wirtschaftsjahres in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7
>> Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
> Irgendwie lese ich das trotzdem heraus.

Ich nicht. Es geht daran nicht um Afa-Arten, sondern um einen Grund von
zeitanteiligem Aussetzen von AfA. Komplizierter als sowieso schon darfst Du
das Bewertungsrecht nicht machen.

>>> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?
>>
>> Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III
>> 3. Daher muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue
>> degressive Gebäude-Afa? (Früher: ja! Ob hier schon Reformen
>> vorgezogen wurden, weiß ich nicht).
>
> Die Frage bezog sich auf die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich -
> also nach § 4 I und § 5,
> und ganz allgemein auf bewegliche WG des AV.

Und ich bleibe bei meiner Antwort - alles andere wäre unfair.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 17:12:14 von Daniel Zauft

Stephan Meier schrieb:
> Alexander Wolff schrieb:
>> Stephan Meier schrieb folgendes:
>>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>>> stimmt das?

[..] [ACK Alexander]

>>> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?
>>
>> Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III 3.
>> Daher muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue degressive
>> Gebäude-Afa? (Früher: ja! Ob hier schon Reformen vorgezogen wurden,
>> weiß ich nicht).
>
> Die Frage bezog sich auf die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich - also
> nach § 4 I und § 5,
> und ganz allgemein auf bewegliche WG des AV.

In Zusammenfassung:

- bewegliche WG des AV/UV dürfen unabhängig von der betrieblichen
Gewinnermittlungsart degressiv abgeschreiben werden
- unbewegliche WG (Gebäude) im Betriebsvermögen dürfen schon seit
geraumer Zeit nicht mehr degressiv abgeschrieben werden
- unbewegliche WG (Gebäude) im Privatvermögen dürfen, wenn die
Anschaffung oder Herstellung nach 2005 erfolgte nicht degressiv
abgeschrieben werden

Grüße

Daniel

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 17:12:14 von Daniel Zauft

Stephan Meier schrieb:
> Alexander Wolff schrieb:
>> Stephan Meier schrieb folgendes:
>>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>>> stimmt das?

[..] [ACK Alexander]

>>> 2. Dürfen BuFü-Pflichtige nach § 4 (1) auch degressiv abschreiben?
>>
>> Es gibt keine Unterschiede bei Afa für § 4 I und III, siehe § 4 III 3.
>> Daher muss die Frage lauten: Gibt es überhaupt noch neue degressive
>> Gebäude-Afa? (Früher: ja! Ob hier schon Reformen vorgezogen wurden,
>> weiß ich nicht).
>
> Die Frage bezog sich auf die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich - also
> nach § 4 I und § 5,
> und ganz allgemein auf bewegliche WG des AV.

In Zusammenfassung:

- bewegliche WG des AV/UV dürfen unabhängig von der betrieblichen
Gewinnermittlungsart degressiv abgeschreiben werden
- unbewegliche WG (Gebäude) im Betriebsvermögen dürfen schon seit
geraumer Zeit nicht mehr degressiv abgeschrieben werden
- unbewegliche WG (Gebäude) im Privatvermögen dürfen, wenn die
Anschaffung oder Herstellung nach 2005 erfolgte nicht degressiv
abgeschrieben werden

Grüße

Daniel

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 18:05:35 von Stephan Meier

Alexander Wolff schrieb:
> Stephan Meier schrieb folgendes:
>> Alexander Wolff schrieb:
>>> Stephan Meier schrieb folgendes:
>>>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>>>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>>>> stimmt das?
>>> Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb
>>> Erzielung von Einkünften:
>>>
>>> Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende
>>> AfA-Betrag vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das
>>> Wirtschaftsgut nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur
>>> Erzielung von Einkünften verwendet wird; dies gilt auch für die AfA
>>> nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe des
>>> Wirtschaftsjahres in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7
>>> Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
>> Irgendwie lese ich das trotzdem heraus.
>
> Ich nicht. Es geht daran nicht um Afa-Arten, sondern um einen Grund von
> zeitanteiligem Aussetzen von AfA. Komplizierter als sowieso schon darfst Du
> das Bewertungsrecht nicht machen.
>
Habe meinen Fehler gefunden!!!
Das Lehrbch bezog sich auf die Richtlinien von 2003 - das war damals ein
völlig anderer Text.


Ach die degressive Gebäude-AfA gibt es gar nicht mehr???

Blöd, wenn man den Mist trotzdem noch lernt, als würde man heute und
morgen ein neues Gebäude so bewerten.

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 12.06.2006 18:05:35 von Stephan Meier

Alexander Wolff schrieb:
> Stephan Meier schrieb folgendes:
>> Alexander Wolff schrieb:
>>> Stephan Meier schrieb folgendes:
>>>> 1. Wird neuerdings die degressive Gebäude-AfA auch nur noch
>>>> zeitanteilig angewendet? R 7.4 Abs. 2 Satz 1 2.HS sagt dies aus -
>>>> stimmt das?
>>> Das steht da nicht (EStR 2005), sondern nur Zeitanteile außerhalb
>>> Erzielung von Einkünften:
>>>
>>> Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende
>>> AfA-Betrag vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das
>>> Wirtschaftsgut nach der Anschaffung oder Herstellung nicht zur
>>> Erzielung von Einkünften verwendet wird; dies gilt auch für die AfA
>>> nach § 7 Abs. 5 EStG. Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe des
>>> Wirtschaftsjahres in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7
>>> Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
>> Irgendwie lese ich das trotzdem heraus.
>
> Ich nicht. Es geht daran nicht um Afa-Arten, sondern um einen Grund von
> zeitanteiligem Aussetzen von AfA. Komplizierter als sowieso schon darfst Du
> das Bewertungsrecht nicht machen.
>
Habe meinen Fehler gefunden!!!
Das Lehrbch bezog sich auf die Richtlinien von 2003 - das war damals ein
völlig anderer Text.


Ach die degressive Gebäude-AfA gibt es gar nicht mehr???

Blöd, wenn man den Mist trotzdem noch lernt, als würde man heute und
morgen ein neues Gebäude so bewerten.

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 13.06.2006 10:27:47 von Hans-Peter Popowski

"Stephan Meier" schrieb im Newsbeitrag
news:e6k3c8$lot$00$

Hallo Stephan,

> Ach die degressive Gebäude-AfA gibt es gar nicht mehr???

es gibt sie schon noch, für Altfälle und deswegen ...

> Blöd, wenn man den Mist trotzdem noch lernt, als würde man heute und
> morgen ein neues Gebäude so bewerten.

.... muss man die verschiedenen Gesetzesstände lernen.

Diese Überlegung sollte eigentlich logisch sein:
Was machst Du, wenn ein Mandant ESt-Erklärungen für 7 laufende Jahre
machen muss? Alles nach einem Gesetzesstand? Oder muss man die
jeweiligen Gesetzesstände wissen und anwenden?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Zwei Fragen zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich

am 13.06.2006 10:27:47 von Hans-Peter Popowski

"Stephan Meier" schrieb im Newsbeitrag
news:e6k3c8$lot$00$

Hallo Stephan,

> Ach die degressive Gebäude-AfA gibt es gar nicht mehr???

es gibt sie schon noch, für Altfälle und deswegen ...

> Blöd, wenn man den Mist trotzdem noch lernt, als würde man heute und
> morgen ein neues Gebäude so bewerten.

.... muss man die verschiedenen Gesetzesstände lernen.

Diese Überlegung sollte eigentlich logisch sein:
Was machst Du, wenn ein Mandant ESt-Erklärungen für 7 laufende Jahre
machen muss? Alles nach einem Gesetzesstand? Oder muss man die
jeweiligen Gesetzesstände wissen und anwenden?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter