Berechnung Körperschaftssteuer und Bilanzierung dieser
am 13.06.2006 21:37:58 von Frank Josiger
Hallo!
Ich habe eben irgendwie einen Denkfehler und finde den Faden nicht
mehr. Ich nehme mal "runde" Zahlen für mein Beispiel und den Soli
sowie GewSteuern sollen mal komplett außen vor gelassen werden, mir
geht es ja nur ums Verständnis. Ich habe da so ein Huhn-Ei-Problem
(was war zuerst). Ich orientiere mich an dem Bild
(2. Treffer beim
Googeln nach 'Körperschaftssteuer Berechnung'). Es gibt ein Vorjahr,
ein laufendes Jahr und ein Folgejahr. Für das laufende Jahr will ich
den Aufbau der Bilanz und GuV in Bezug auf die Körperschaftssteuer
wissen.
Eine GmbH hat ohne Berücksichtigung jeglicher Steuern im laufenden
Jahr einen Gewinn von 1.000 Euro. Im laufenden Jahr hat sie 300 Euro
Körperschaftssteuer für das Vorjahr nachgezahlt sowie 500 Euro
Vorauszahlungen für das laufende Geschäftsjahr. Der vorläufige
Steuerbilanzgewinn wäre laut Bild demnach 200 Euro. Darauf kommen die
Vorauszahlungen, so dass sich ein Steuerbilanzgewinn vor Ertragssteuern
von 700 Euro ergibt. Hieraus 25% wären 175 Euro Körperschaftssteuer,
die für das laufende Jahr fällig wären. Demnach ergibt sich ein
Körperschaftssteuererstattungsanspruch von 325 Euro. Der
Steuerbilanzgewinn wäre 525 Euro (700 minus 175).
Das alles ergibt für mich aber keinen Sinn, denn die für das aktuelle
Jahr zu zahlende Körperschaftssteuer mindert in diesem Beispiel den
Steuerbilanzgewinn um 125 Euro, die 300 Euro vom Vorjahr sind ja aber
auch gewinnmindernd in der GuV drin. Im Folgejahr dürfte man ja aber
die 125 Euro gar nicht berücksichtigen, weshalb man eigentlich die 300
Euro Steuer für das Vorjahr im laufenden Jahr auch nicht
berücksichtigen darf. Hier setzt es dann bei mir aus.
Ich würde jetz "einfach" die Körperschaftssteuer in Höhe von 800
Euro in der GuV berücksichtigen, so dass sich ein Gewinn von 200 Euro
ergibt.Für Ertragssteuern (=3DKörperschaftssteuer) darf man keine
Rückstellungen bilden (stimmt das so?), weshalb ich das so machen
würde und die im Folgejahr für das laufende Jahr festgelegte
Kösperschaftssteuer (Körperschaftssteuerbesheid) im laufenden Jahr
gar nicht berücksichtigen darf. Auf eine Steuerbilanz würde ich
sowieso verzichten (kleine GmbH). Also GuV für das laufende Jahr:
1000 Euro Ertrag
-300 Euro Körperschaftssteuer Vorjahre
-500 Euro Körperschaftssteuervorauszahlungen
=3D200 Euro Gewinn
Meine Bilanz hätte in diesem Fall (und so würde ich es wohl machen)
links 200 Euro Bankguthaben (von den 1000 Euro Ertrag hat das Finanzamt
schon 800 Euro bekommen), rechts würden 200 Euro Gewinn stehen
(Grundkapital, etc. bleibt außen vor). Verbindlichkeiten oder
Forderungen gegenüber dem Finanzamt würde ich nicht ausweisen.
Dagegen: Bei der Berechnung ganz oben wären links in der Bilanz 200
Euro Bankguthaben plus 325 Euro Forderungen gegenüber dem Finanzamt,
rechts wären 525 Euro Gewinn (Steuerbilanzgewinn).
Im Folgejahr würde ich die Steuererstattung als negativen Aufwand
berücksichtigen. Aber wie hoch wird die Körperschaftssteuererstattung
denn dann sein? Bei 200 Euro Gewinn wären es ja 50 Euro
Körperschaftssteuer (nicht wie oben 175), also müsste ich 450
zurückbekommen (nicht wie oben 325).
Wie müsste denn nun die Handelsbilanz mit dazugehöriger GuV wirklich
aussehen und wie hoch wird die Körperschaftssteuererstattung im
Folgejahr ausfallen?
Ich hoffe mich kann jemand aufklären.
Gruß Frank
Re: Berechnung Körperschaftssteuer und Bilanzierung dieser
am 13.06.2006 21:58:37 von Eric Lorenz
Frank Josiger schrieb:
> Hallo!
>
> Ich habe eben irgendwie einen Denkfehler und finde den Faden nicht
> mehr. Ich nehme mal "runde" Zahlen für mein Beispiel und den Soli
> sowie GewSteuern sollen mal komplett außen vor gelassen werden, mir
> geht es ja nur ums Verständnis. Ich habe da so ein Huhn-Ei-Problem
> (was war zuerst). Ich orientiere mich an dem Bild
> (2. Treffer beim
> Googeln nach 'Körperschaftssteuer Berechnung'). Es gibt ein Vorjahr,
> ein laufendes Jahr und ein Folgejahr. Für das laufende Jahr will ich
> den Aufbau der Bilanz und GuV in Bezug auf die Körperschaftssteuer
> wissen.
>
> 1000 Euro Ertrag
> -300 Euro Körperschaftssteuer Vorjahre
> -500 Euro Körperschaftssteuervorauszahlungen
> =200 Euro Gewinn
Ganz spontan, ohne auf die Berechnung einzugehen:
1. KSt-Vorjahre - keine Rückstellung gebildet?
2. wenn nicht, dann ist das periodenfremder Aufwand
3. Die Vorauszhalungen werden nur auf die KSt angerecht
4. Für die Nachzahlung der KSt bildest du eine Rückstellung.
Eric
Re: Berechnung Körperschaftssteuer und Bilanzierung dieser
am 13.06.2006 22:06:52 von axbnospamatall
Am 13 Jun 2006 12:37:58 -0700 schrieb "Frank Josiger"
<>:
>Eine GmbH hat ohne Berücksichtigung jeglicher Steuern im laufenden
>Jahr einen Gewinn von 1.000 Euro. Im laufenden Jahr hat sie 300 Euro
>Körperschaftssteuer für das Vorjahr nachgezahlt sowie 500 Euro
>Vorauszahlungen für das laufende Geschäftsjahr. Der vorläufige
>Steuerbilanzgewinn wäre laut Bild demnach 200 Euro. Darauf kommen die
>Vorauszahlungen, so dass sich ein Steuerbilanzgewinn vor Ertragssteuern
>von 700 Euro ergibt. Hieraus 25% wären 175 Euro Körperschaftssteuer,
Falsch. Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu
versteuernde Einkommen der Gesellschaft und nicht der
Steuerbilanzgewinn. Daher also 25 % von 1000 EUR = 250 EUR KSt.
Die zu zahlende Körperschaftsteuer (KSt-Rückstellung) bzw. die
Vorauszahlungen oder Nachzahlungen für frühere Jahre mindern das zu
versteuernde Einkommen nicht bzw. sind dem Bilanzgewinn wieder
hinzuzurechnen. Analog werden natürlich Erstattungen behandelt.
>Ich würde jetz "einfach" die Körperschaftssteuer in Höhe von 800
>Euro in der GuV berücksichtigen, so dass sich ein Gewinn von 200 Euro
>ergibt.
Du würdest jetzt die 500 EUR Vorauszahlungen abzüglich 250 EUR
tatsächliche Steuer = 250 EUR Erstattungsanspruch als Forderung
einbuchen. Im Steueraufwand dürfen sich dann nur 250 EUR wiederfinden.
Im Einzelnen:
Buchung der Nachzahlung für das Vorjahr:
Steuerrückstellungen an Bank 300
(Die Steuerrückstellung hast Du ja im Vorjahr zum 31.12. gebildet)
Buchung Vorauszahlungen:
Steueraufwand an Bank 500
Buchung der Forderung:
sonstige Vermögensgegenstände an Steueraufwand 250
>Für Ertragssteuern (=Körperschaftssteuer) darf man keine
>Rückstellungen bilden (stimmt das so?),
Nein. Sie müssen sogar gebildet werden, wenn eine Nachzahlung zu
erwarten ist.
>Also GuV für das laufende Jahr:
>
>1000 Euro Ertrag
>-300 Euro Körperschaftssteuer Vorjahre
>-500 Euro Körperschaftssteuervorauszahlungen
>=200 Euro Gewinn
1000 EUR Betriebsergebnis
- 250 EUR Steueraufwand
= 750 EUR Jahresüberschuss
Grüße
Axel
Re: Berechnung Körperschaftssteuer und Bilanzierung dieser
am 14.06.2006 12:40:39 von Alexander Wolff
Frank Josiger schrieb folgendes:
Wegen Nachzahlungen: Siehe Eric, Rückstellung gebildet?
Wegen Vorauszahlungen: Diese - sämtliche - behandle ich (bilanzierend) immer
als (temporäre) Forderung ans Finanzamt, statt als Aufwand. So habe ich als
buchh. Ergebnis zu jeder Zeit das unbesteuerte, statt irgendeiner Mischform.
Aufwandsgebuchte KöSt wird zur Berechnung (oder Kontrolle) des unbesteuerten
Gewinns wieder hinzugezählt. Daraufhin kann die Soll-KöSt ermittelt werden,
wobei nach Abzug der vorausgezahlten Steuer der Rückstellungsanteil
ermittelt wird.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2