Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

am 14.06.2006 11:38:43 von Rainer ilgmann

Man angenommen, es gibt einen Fall:

Da ist ein Einfamilienhaus, mit einem Dachschaden und das Dach droht beim
nächsten starken Sturm früher oder später ernsten Schaden zu nehmen,
einzustürzen oder gar Menschen zu verletzen.
Nun sind aber keine Barmittel verfügbar, den Schaden von einem Unternehmer
beheben zu lassen. Reparaturdauer 2 Wo., 2 Mann, komplett 12.000 Euro.

Bekannte und Verwandte, auch z. T. aus der Baubranche, erklären sich bereit,
aus Gründen der Nächstenliebe, das Dach nach den Grundsätzen der
baurechtlichen Vorschriften Unentgeltlich zu reparieren.

1. Ist das Schwarzarbeit?
2. Hat sich der Hauseigentümer strafbar gemacht?
3. Haben sich die Helfer strafbar gemacht?
4. Wenn sich ein Helfer dabei verletzt, obwohl sicherheitstechnische
Maßnahmen beachtet worden sind, welche Konsequenzen hat dies arbeits- und
versicherungstechnisch?
5. Müssten, auch wenn kein Arbeitslohn gezahlt wird, an den Staat Abgaben
zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung gezahlt werden?
6. Abgaben an die Berufsgenossenschaft?

Wie könnte das Dach repariert werden, ohne eine Straftat zu begehen?
Gruß
Ri

Re: Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

am 14.06.2006 12:11:15 von Matthias Koehler

[Rainer:]

> 1. Ist das Schwarzarbeit?

Nein.

> 2. Hat sich der Hauseigentümer strafbar gemacht?

Nein.

> 3. Haben sich die Helfer strafbar gemacht?

Nein.

> 4. Wenn sich ein Helfer dabei verletzt, obwohl sicherheitstechnische
> Maßnahmen beachtet worden sind, welche Konsequenzen hat dies arbeits- und
> versicherungstechnisch?

Siehe Frage 6.

> 5. Müssten, auch wenn kein Arbeitslohn gezahlt wird, an den Staat Abgaben
> zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung gezahlt werden?

Nein.

> 6. Abgaben an die Berufsgenossenschaft?

Ja. Du teilst der zuständigen Bau-BG den Beginn der Arbeiten mit. Die
schicken Dir dann einen sogenannten "Eigenbaunachweis", den Du dann am Ende
des betreffenden Halbjahres (oder schon nach Ende der Arbeiten) rückwirkend
ausfüllst. Da steht dann drin, wer und wie viele Stunden geholfen hat und in
welchem persönlichen Verhältnis Du zu denen stehst, also zum Beispiel
"Vater", "Sohn" oder "Freund". Die BG berechnet daraus dann den Beitrag, das
sind pro Kopf und Stunde so etwa 1,50 EUR. Die vertrauen Dir da voll und
ganz, dass Du sie nicht mit den Stunden bescheißt.

Somit sind Deine Mithelfer gesetzlich unfallversichert. Es wird dann auch
mal ein Technischer Aufsichtsbeamter erscheinen und schauen, ob alle
Sicherheitsregeln eingehalten werden, zum Beispiel am Baugerüst.

Matthias


--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

am 14.06.2006 12:31:37 von Alexander Wolff

Matthias Koehler schrieb folgendes:
> Ja. Du teilst der zuständigen Bau-BG den Beginn der Arbeiten mit. Die
> schicken Dir dann einen sogenannten "Eigenbaunachweis", den Du dann
> am Ende des betreffenden Halbjahres (oder schon nach Ende der
> Arbeiten) rückwirkend ausfüllst. Da steht dann drin, wer und wie
> viele Stunden geholfen hat und in welchem persönlichen Verhältnis Du
> zu denen stehst, also zum Beispiel "Vater", "Sohn" oder "Freund". Die
> BG berechnet daraus dann den Beitrag, das sind pro Kopf und Stunde so
> etwa 1,50 EUR. Die vertrauen Dir da voll und ganz, dass Du sie nicht
> mit den Stunden bescheißt.

Das wären 2 Männer x 10 Tage x 6 Stunden x 1,50 Euro = 180 Euro.

> Somit sind Deine Mithelfer gesetzlich unfallversichert. Es wird dann
> auch mal ein Technischer Aufsichtsbeamter erscheinen und schauen, ob
> alle Sicherheitsregeln eingehalten werden, zum Beispiel am Baugerüst.

Was bedeutet "mal"? In jedem 10. Falle? Dann ok, da die Kosten für dessen
Besuch den Beitrag schon fast aufzehren.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

am 14.06.2006 13:24:37 von Matthias Koehler

[Alexander:]

> Was bedeutet "mal"? In jedem 10. Falle? Dann ok, da die Kosten für dessen
> Besuch den Beitrag schon fast aufzehren.

Meine persönliche Erfahrung sieht so aus, dass bisher in jedem Fall, wo ich
bzw. meine Eltern ein Baugerüst zu stehen hatten, auch einmal einer von der
BG vorbeikam. Und wenn er noch was ergänzt haben wollte, kam er ein paar
Tage später noch mal vorbei und hat geschaut, ob nun wirklich keiner mehr
runterfallen kann. Also eine Quote von 100 Prozent.

Die Bau-BG ist da wirklich sehr aktiv, was ja auch gut ist, weil in diesem
Bereich nun mal das Unfallrisiko sehr hoch ist. Vor allem, wenn nicht nur
Profis arbeiten.

Matthias




--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

am 14.06.2006 14:22:06 von Rainer ilgmann

"Matthias Koehler" <> wrote in message
news:C0B5AD63.35CD7%
> [Rainer:]
>
>> 1. Ist das Schwarzarbeit?
>
> Nein.
>
>> 2. Hat sich der Hauseigentümer strafbar gemacht?
>
> Nein.
>
>> 3. Haben sich die Helfer strafbar gemacht?
>
> Nein.
>
>> 4. Wenn sich ein Helfer dabei verletzt, obwohl sicherheitstechnische
>> Maßnahmen beachtet worden sind, welche Konsequenzen hat dies arbeits- und
>> versicherungstechnisch?
>
> Siehe Frage 6.
>
>> 5. Müssten, auch wenn kein Arbeitslohn gezahlt wird, an den Staat Abgaben
>> zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung gezahlt werden?
>
> Nein.
>
>> 6. Abgaben an die Berufsgenossenschaft?
>
> Ja. Du teilst der zuständigen Bau-BG den Beginn der Arbeiten mit. Die
> schicken Dir dann einen sogenannten "Eigenbaunachweis", den Du dann am
> Ende
> des betreffenden Halbjahres (oder schon nach Ende der Arbeiten)
> rückwirkend
> ausfüllst. Da steht dann drin, wer und wie viele Stunden geholfen hat und
> in
> welchem persönlichen Verhältnis Du zu denen stehst, also zum Beispiel
> "Vater", "Sohn" oder "Freund". Die BG berechnet daraus dann den Beitrag,
> das
> sind pro Kopf und Stunde so etwa 1,50 EUR. Die vertrauen Dir da voll und
> ganz, dass Du sie nicht mit den Stunden bescheißt.
>
> Somit sind Deine Mithelfer gesetzlich unfallversichert. Es wird dann auch
> mal ein Technischer Aufsichtsbeamter erscheinen und schauen, ob alle
> Sicherheitsregeln eingehalten werden, zum Beispiel am Baugerüst.
>
> Matthias
>
Hallo Matthias,
vielen Dank für die Auskunft.
Gruß
Ri