Fussball - Spielerwechsel - Ausbildungsentschädigung

Fussball - Spielerwechsel - Ausbildungsentschädigung

am 18.06.2006 11:33:47 von h.ottmann

Hallo,

wir sind ein kleiner bayerischer Fußballverein (e.V.). Da ich als
Schatzmeister eingesetzt bin
habe zu folgender Konstellation eine steuerrechtliche Frage:

Wenn ein Spieler von uns zu einem anderen Verein wechselt, so bekommen
wir nach den Richtlinien des Bayer. Fußballverbandes eine
Ausbildungsentschädigung
in Höhe von ? 500,--.
Nun meine Fragen:
1. Ist dieser Geldtransfer MwSt-pflichtig? Muss ich also auf dem Betrag noch
die MwSt
draufschlagen und dann eine Rechnun ausstellen?

2. Ist diese Entschädigung steueerrechtlich relevant oder als Entschädigung
steuerfrei bzw.
fällt dies unter die Befreiung als gemeinnütziger Verein?

Hoffe ich konnte es verständlich ausdrücken.

Danke

Hans

Re: Fussball - Spielerwechsel - Ausbildungsentschädigung

am 19.06.2006 12:00:17 von Alexander Wolff

Hans-Jürgen Ottmann schrieb folgendes:
> wir sind ein kleiner bayerischer Fußballverein (e.V.). Da ich als
> Schatzmeister eingesetzt bin
> habe zu folgender Konstellation eine steuerrechtliche Frage:
>
> Wenn ein Spieler von uns zu einem anderen Verein wechselt, so bekommen
> wir nach den Richtlinien des Bayer. Fußballverbandes eine
> Ausbildungsentschädigung
> in Höhe von ? 500,--.
> Nun meine Fragen:
> 1. Ist dieser Geldtransfer MwSt-pflichtig? Muss ich also auf dem
> Betrag noch die MwSt
> draufschlagen und dann eine Rechnun ausstellen?
>
> 2. Ist diese Entschädigung steueerrechtlich relevant oder als
> Entschädigung steuerfrei bzw.
> fällt dies unter die Befreiung als gemeinnütziger Verein?
>
> Hoffe ich konnte es verständlich ausdrücken.

Frag doch mal andere Schatzmeister in gleicher Funktion, wie sie das
handhaben, und was das Finanzamt dazu gesagt hat.

1) MwSt würde ich gefühlsmäßig schon mal ausschließen:

Ein Unternehmer (seid ihr nicht) - eine Lieferung oder Leistung
(zweifelhaft) - im Inland (ok) ...

2) Einkommensteuer bei dem Betrag wohl auch. Eine steuerfreigestellte
Körperschaft darf geringen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausüben (bis
30000 EUR); zu weiterem mußt Du Dich aber selbst informieren. Unter
Geschäftsbetrieb zählt dies aber mE nicht, da der Verein eine verbandsseitig
festgelegte Entschädigung erhält, die er ohne weiteres den Vereinsmitteln
zuführen kann. Zu diesem Zweck hält sie sich ja auch in sehr überschaubarem
Umfang.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Fussball - Spielerwechsel - Ausbildungsentschädigung

am 19.06.2006 12:26:35 von Florian Kleinmanns

"Alexander Wolff" <> schrieb:
>Ein Unternehmer (seid ihr nicht)

Doch.

Grüße
Florian
--
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Re: Fussball - Spielerwechsel - Ausbildungsentschädigung

am 24.06.2006 07:06:35 von Christian Spannknebel

Florian Kleinmanns wrote:
> "Alexander Wolff" <> schrieb:
>
>>Ein Unternehmer (seid ihr nicht)
>
>
> Doch.

Genau. Die Ablösezahlungen sind Bestandteil der Geschäfte des sog.
Zweckbetriebes, steuerbar, steuerpflichtig mit 7% USt.

Ertragsteuerlich aber ohne Konsequenzen, da nur der wirtschaftliche
Geschäftsbetrieb, nicht der Zweckbetrieb Gegenstand der
Körperschaftsteuer ist.

Natürlich IMHO

Christian