Beruflich genutzter DSL-Anschluss

Beruflich genutzter DSL-Anschluss

am 24.06.2006 17:19:54 von Bernd Maier

Hallo,

demnächst werde ich ins Berufsleben einsteigen. Um auch zu Hause arbeiten zu
können, benötige ich einen DSL-Zugang, hauptsächlich für Remote-Shell,
Remote-Desktop und Datenübertragung. Websurfen und Email werde ich auch
privat über diesen Zugang. Der private Anteil wird schätzungsweise bei unter
5% (auf Zeitbasis) bzw. weit unter 1% (auf Datenvolumenbasis) liegen. Zur
Zeit habe ich keinen DSL-Anschluss.
Ich habe nun einige Fragen bezüglich der Geltendmachung der Ausgaben bei der
nächsten Steuererklärung. Hauptsächlich möchte ich schon im vorhinein
vermeiden, dass meine Angaben vom Finanzamt angezweifelt werden.

Könnte ich die Anschlussgebühr geltend machen? Oder sollte ich besser einen
Vertrag wählen, bei dem die Anschlussgebühr niedrig und dafür die
Monatsgebühr höher ist?

Im Moment favorisiere ich einen reinen DSL-Anschluss (mit Flatrate), d.h.
nicht das übliche Bundle aus ISDN+DSL+Flatrate. Ein Bundle (bei einem
anderen Anbieter) wäre allerdings billiger als der reine DSL-Anschluss. Sind
deshalb Probleme zu erwarten?

Wie weise ich den beruflichen/privaten Anteil nach? Wie gesagt, WWW ist nur
ein winziger Bruchteil des Traffics. Würde ein Router-Logfile ausreichen,
welches beispielsweise den Gesamttraffic und den Traffic zu meinem
Arbeitgeber anhand der IP-Adresse aufschlüsselt? Oder muss ich zwingend den
Zeitanteil privat/beruflich nachweisen? Wie?

Vielen Dank,
Bernd

Re: Beruflich genutzter DSL-Anschluss

am 24.06.2006 20:45:48 von Alexander Wolff

> Wie weise ich den beruflichen/privaten Anteil nach? Wie gesagt, WWW ist
> nur ein winziger Bruchteil des Traffics. Würde ein Router-Logfile
> ausreichen, welches beispielsweise den Gesamttraffic und den Traffic zu
> meinem Arbeitgeber anhand der IP-Adresse aufschlüsselt? Oder muss ich
> zwingend den Zeitanteil privat/beruflich nachweisen? Wie?

Beim geschäftlich angemeldeten Handy gilt als eine Pauschalannahme 30%
Privatanteil. Dies könnte eine denkbare Grundlage auch für DSL sein.

Ansonsten könntest Du bis zu 100% gehen, wenn Du in der EDV- oder Webbranche
tätig wirst. Ich würde es dann mit 10% Privatanteil pauschal versuchen.

Eine weitere Möglichkeit wären mehrere Rufnummern, z.B. bei ISDN. Du
könntest alle Fixanteile und die Surf-Flat (z.B. beim Angebot von Arcor) dem
Geschäft zuschlagen und die private MSN mit Einzelverbindungsnachweis
herausrechnen.

Gruss Alexander

Re: Beruflich genutzter DSL-Anschluss

am 25.06.2006 16:53:37 von Frank Peters

"Bernd Maier" <> schrieb:

> demnächst werde ich ins Berufsleben einsteigen. Um auch zu Hause
> arbeiten zu können, benötige ich einen DSL-Zugang, hauptsächlich für
> Remote-Shell, Remote-Desktop und Datenübertragung. Websurfen und
> Email werde ich auch privat über diesen Zugang. Der private Anteil
> wird schätzungsweise bei unter 5% (auf Zeitbasis) bzw. weit unter 1%
> (auf Datenvolumenbasis) liegen. Zur Zeit habe ich keinen
> DSL-Anschluss.
> Ich habe nun einige Fragen bezüglich der Geltendmachung der Ausgaben
> bei der nächsten Steuererklärung. Hauptsächlich möchte ich schon im
> vorhinein vermeiden, dass meine Angaben vom Finanzamt angezweifelt
> werden.
>
> Könnte ich die Anschlussgebühr geltend machen? Oder sollte ich besser
> einen Vertrag wählen, bei dem die Anschlussgebühr niedrig und dafür
> die Monatsgebühr höher ist?

Meine Steuerhilfe-Sammlung sagt mir:

"Ohne Nachweis können Sie für Telekommunikationskosten monatlich 20 %
des Rechnungsbetrages, höchstens 20 Euro absetzen."

So habe ich es bislang auch immer gehalten und keine Probleme gehabt.
Wenn du also alle DSL-Rechnungen bzw. diejenigen von drei
repräsentativen Monaten einreichst und 20% des Gesamtbetrages ansetzt -
und ggf. kurz begründest, weshalb du deinen Privatanschluss auch
dienstlich nutzt, sofern sich das nicht durch deine Berufsangabe (z.B.
Lehrer) ergibt -, dürftest du gut damit fahren.

Frank

Re: Beruflich genutzter DSL-Anschluss

am 25.06.2006 17:52:58 von Lutz Schulze

On Sun, 25 Jun 2006 16:53:37 +0200, "Frank Peters" <>
wrote:

>Meine Steuerhilfe-Sammlung sagt mir:
>
>"Ohne Nachweis können Sie für Telekommunikationskosten monatlich 20 %
>des Rechnungsbetrages, höchstens 20 Euro absetzen."
>
>So habe ich es bislang auch immer gehalten und keine Probleme gehabt.
>Wenn du also alle DSL-Rechnungen bzw. diejenigen von drei
>repräsentativen Monaten einreichst und 20% des Gesamtbetrages ansetzt -
>und ggf. kurz begründest, weshalb du deinen Privatanschluss auch
>dienstlich nutzt, sofern sich das nicht durch deine Berufsangabe (z.B.
>Lehrer) ergibt -, dürftest du gut damit fahren.

Vielleicht sollte er vorher mal kurz überschlagen, ob er überhaupt
über die Werbungskostenpauschale für AN kommt. Ansonsten kann er sich
den ganzen Aufwand sparen, da Auswirkung = 0

Wird beim Belegesammeln oft vergessen. Mancher freut sich dann noch,
dass das FA 'alles anerkannt' hat.

Wenn das aber gegeben ist, wäre es bei dieser Nutzung

>>Der private Anteil wird schätzungsweise bei unter
>>5% (auf Zeitbasis) bzw. weit unter 1% (auf Datenvolumenbasis) liegen.

IMHO abwegig, dann nur 20% der Kosten anzusetzen. Eine gute Begründung
braucht er aber dafür, denke ich.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Beruflich genutzter DSL-Anschluss

am 25.06.2006 19:24:56 von Frank Peters

"Lutz Schulze" <> schrieb:

> Wenn das aber gegeben ist, wäre es bei dieser Nutzung
>
>>>Der private Anteil wird schätzungsweise bei unter
>>>5% (auf Zeitbasis) bzw. weit unter 1% (auf Datenvolumenbasis)
>>>liegen.
>
> IMHO abwegig, dann nur 20% der Kosten anzusetzen. Eine gute
> Begründung
> braucht er aber dafür, denke ich.

Ups, natürlich hast du Recht! Ich hatte fäschlich gelesen, der
GESCHÄFTLICHE liege bei 5% bzw. 1%. Aber wie die Dinge liegen, würde
ich natürlich die gesamten Kosten absetzen - die paar Prozentpunkte
fallen nun wirklich nicht ins Gewicht. (Am Arbeitsplatz wird ein
bestimmter kleiner privater Anteil bei der PC-Nutzung ja auch
zugestanden.)

Ist es in solchen Fällen denn nicht möglich, sich vom Arbeitgeber die
Notwendigkeit der PC-Nutzung von zuhause aus bescheinigen zu lassen?

Frank