Fragen Eigenheimzulage

Fragen Eigenheimzulage

am 26.06.2006 07:40:37 von Axel Schaefer

Hallo,

ich habe Fragen zur Eigenheimzulage (letzte Fassung).

Wenn ich den Wohnraum bereits bewohne und renoviere, dann ist sicherlich
eine vorübergehende Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, in diesem Fall
Anstrich/Putzausbesserung und Fensterwechsel von einigen Tagen
unschädlich, oder ?

Wenn ich die Wohnung für einige Wochen verlassen muss, da ich sie nicht
zu Wohnzwecken nutzen kann, weil z.B. ein neues Badezimmer und eine neue
Installation eingebaut wird, wird dann die Eigenheimzulage anteilig für
den Zeitraum gekürzt oder für das ganze Jahr ?
Gibt es da Zeiträume, die unschädlich sind ?

Eine sogenannte "Nachschau", die wenn überhaupt, nur von außen
stattgefunden haben, (es hat sich niemand gezeigt, infolge dessen
konnten wir auch niemanden einlassen und wenn wir das Haus verlassen
lassen wir in der unteren Etage immer die Rolläden runter) muss ich wohl
nicht ernst nehmen ?
Sollte ich hierzu nocheinmal die Sachbearbeiter im FA anrufen, nicht
damit die Ärger bekommen, weil sie unbewiesene Behauptungen aufstellen
oder ist das egal ?

Mfg
Axel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 26.06.2006 13:56:50 von Uwe Schmitz

Axel Schäfer wrote:

> Wenn ich den Wohnraum bereits bewohne und renoviere, dann ist
> sicherlich eine vorübergehende Nutzung zu anderen als Wohnzwecken,
> in diesem Fall Anstrich/Putzausbesserung und Fensterwechsel von
> einigen Tagen unschädlich, oder ?
*******
Renovierungsarbeiten sind keine andere Nutzung.
Es sei, Du machst die Wohnung erstmals bezugsfertig [Deine vage
Fallgestaltung läßt darauf schließen.]


> Wenn ich die Wohnung für einige Wochen verlassen muss, da ich sie
> nicht zu Wohnzwecken nutzen kann, weil z.B. ein neues Badezimmer und
> eine neue Installation eingebaut wird, wird dann die Eigenheimzulage
> anteilig für den Zeitraum gekürzt oder für das ganze Jahr ?
> Gibt es da Zeiträume, die unschädlich sind ?
*****
Wenn Du zuvor in der bewzugsfertigen und bewohnbaren Wohnung gewohnt hast
gibt es keine Kürzung.
Ansonsten: siehe oben.



> Eine sogenannte "Nachschau", die wenn überhaupt, nur von außen
> stattgefunden haben, (es hat sich niemand gezeigt, infolge dessen
> konnten wir auch niemanden einlassen und wenn wir das Haus verlassen
> lassen wir in der unteren Etage immer die Rolläden runter) muss ich
> wohl nicht ernst nehmen ?
> Sollte ich hierzu nocheinmal die Sachbearbeiter im FA anrufen, nicht
> damit die Ärger bekommen, weil sie unbewiesene Behauptungen aufstellen
> oder ist das egal ?
*****
Dein Sachverhalt gibt nichts her, zu dem man Dir raten könnte.

Uwe

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 26.06.2006 19:27:04 von Axel Schaefer

Hallo,


Uwe Schmitz schrieb:

> Renovierungsarbeiten sind keine andere Nutzung.
> Es sei, Du machst die Wohnung erstmals bezugsfertig [Deine vage
> Fallgestaltung läßt darauf schließen.]
Nein, wir sind direkt eingezogen und haben mit der Renovierung begonnen.
Bewohnbar war alles, halt mit Ofenheizung und Elekrodurchlauferhitzer
und was sonst noch so früher Mode war.

>
>
> Wenn Du zuvor in der bewzugsfertigen und bewohnbaren Wohnung gewohnt hast
> gibt es keine Kürzung.
> Ansonsten: siehe oben.
Wir sind von April bis jetzt ausgezogen um ein neues Bad und eine
Heizung einzubauen. (Es gibt nur ein Bad dort.)
>
>
>

> Dein Sachverhalt gibt nichts her, zu dem man Dir raten könnte.
In meinem Bescheid ab 2005 über Ablehnung einer Eigenheimzulage heißt es:
"Die Eigenheimzulage kann nicht festgesetzt werden.
Erläuterungen
Eine Festsetzung der Eigenheimzulage konnte für den Förderzeitraum 2005
nicht erfolgen, da aufgrund der am 26.04.2006 durchgeführten Nachschau
festgestellt wurde, das die Wohnung / das Gebäude noch nicht zu eigenen
Wohnzwecken genutzt wird.

Wird das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt zu eigenen Wohnzwecken
genutzt können sie erneut einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen.
Der Einzug (lt. Meldebestätigung kann die Annahme der Selbstnutzung
nicht begründen."
Soweit das FA.

Tatsache ist, der Antrag auf Eigenheimzulage wurde am 28.11.2005
gestellt, die notarielle Übertragung des Hauses erfolgte am 10.11.2006.
Vom 14.11.2005 bis 21.11.2005 sind wir umgezogen, am 21.11.2005 haben
wir uns bei der Meldebehörde umgemeldet, paralell dazu wurden Gas-,
Wasser, Müllabfuhr usw. angemeldet. Mitte April 2006 sind wir dann wegen
des Umbaus des Badezimmers und dem Einbau der Zentralheizung
vorübergehend ausgezogen und wohnen in unserer alten noch nicht weiter
vermieteten Wohnung ca. 50km entfernt und werden in etwa Mitte Juli 2006
wieder in die neue Wohnung ziehen.
Da die Arbeiten in bis auf die Gastherme alle in Eigenleistung und nach
Feierabend erbracht werden, kann es gut sein, dass ich am 26.04.2006
garnicht da war oder später am abend zum Arbeiten gekommen bin.
Bei der Nachschau können die FA Mitarbeiter aber nichts gesehen haben,
da die Rolläden wie gesagt immer unten sind, wenn wir nicht da sind sie
niemand rein gelassen haben konnte.




>
> Uwe
>
>
>
>
Mfg
Axel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 26.06.2006 20:20:56 von Daniel Zauft

Hallo Axel,
>
>
>> Renovierungsarbeiten sind keine andere Nutzung.
>> Es sei, Du machst die Wohnung erstmals bezugsfertig [Deine vage
>> Fallgestaltung läßt darauf schließen.]
> Nein, wir sind direkt eingezogen und haben mit der Renovierung begonnen.
> Bewohnbar war alles, halt mit Ofenheizung und Elekrodurchlauferhitzer
> und was sonst noch so früher Mode war.
>
>>
>>
>> Wenn Du zuvor in der bewzugsfertigen und bewohnbaren Wohnung gewohnt
>> hast gibt es keine Kürzung.
>> Ansonsten: siehe oben.
> Wir sind von April bis jetzt ausgezogen um ein neues Bad und eine
> Heizung einzubauen. (Es gibt nur ein Bad dort.)
>>
>>
>>
>
>> Dein Sachverhalt gibt nichts her, zu dem man Dir raten könnte.
> In meinem Bescheid ab 2005 über Ablehnung einer Eigenheimzulage heißt es:
> "Die Eigenheimzulage kann nicht festgesetzt werden.
> Erläuterungen
> Eine Festsetzung der Eigenheimzulage konnte für den Förderzeitraum 2005
> nicht erfolgen, da aufgrund der am 26.04.2006 durchgeführten Nachschau
> festgestellt wurde, das die Wohnung / das Gebäude noch nicht zu eigenen
> Wohnzwecken genutzt wird.
>
> Wird das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt zu eigenen Wohnzwecken
> genutzt können sie erneut einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen.
> Der Einzug (lt. Meldebestätigung kann die Annahme der Selbstnutzung
> nicht begründen."
> Soweit das FA.
>
> Tatsache ist, der Antrag auf Eigenheimzulage wurde am 28.11.2005
> gestellt, die notarielle Übertragung des Hauses erfolgte am 10.11.2006.
> Vom 14.11.2005 bis 21.11.2005 sind wir umgezogen, am 21.11.2005 haben
> wir uns bei der Meldebehörde umgemeldet, paralell dazu wurden Gas-,
> Wasser, Müllabfuhr usw. angemeldet. Mitte April 2006 sind wir dann wegen
> des Umbaus des Badezimmers und dem Einbau der Zentralheizung
> vorübergehend ausgezogen und wohnen in unserer alten noch nicht weiter
> vermieteten Wohnung ca. 50km entfernt und werden in etwa Mitte Juli 2006
> wieder in die neue Wohnung ziehen.
> Da die Arbeiten in bis auf die Gastherme alle in Eigenleistung und nach
> Feierabend erbracht werden, kann es gut sein, dass ich am 26.04.2006
> garnicht da war oder später am abend zum Arbeiten gekommen bin.
> Bei der Nachschau können die FA Mitarbeiter aber nichts gesehen haben,
> da die Rolläden wie gesagt immer unten sind, wenn wir nicht da sind sie
> niemand rein gelassen haben konnte.
>

Schildere diesen Sachverhalt einfach dem Sachbearbeiter.

Schwieriger wird es, die Sachlage zu beweisen. Vielleicht lässt sich
über die Verbrauchsdaten beweisen, dass die Wohnung tatsächlich bewohnt
wurde.

Das vorübergehende Leerstehen in 2006 ist übrigens unbeachtlich, es
reicht ein einziger Tag in 2006, an dem die Wohnung genutzt wurde, um
die EigZul in ungekürzter Höhe zu erhalten.

Grüße

Daniel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 26.06.2006 21:17:34 von Axel Schaefer

Hallo,

Daniel Zauft schrieb:
> Hallo Axel,
>>
.......
>
> Schildere diesen Sachverhalt einfach dem Sachbearbeiter.
:-)
>
> Schwieriger wird es, die Sachlage zu beweisen. Vielleicht lässt sich
> über die Verbrauchsdaten beweisen, dass die Wohnung tatsächlich bewohnt
> wurde.
Das ist eine gute Idee, Ende 2005 Anfang 2006 wurden Wasseruhr und
Zähler abgelesen.
>
> Das vorübergehende Leerstehen in 2006 ist übrigens unbeachtlich, es
> reicht ein einziger Tag in 2006, an dem die Wohnung genutzt wurde, um
> die EigZul in ungekürzter Höhe zu erhalten.
Gibts dazu irgendwo einen Urteilstext oder einen Tip nach was ich
googlen sollte ?

>
> Grüße
>
> Daniel
>

Mfg
Axel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 29.06.2006 22:43:55 von Axel Schaefer

Axel Schäfer schrieb:
>
> Hallo,
>
>
> Uwe Schmitz schrieb:
>
>> Renovierungsarbeiten sind keine andere Nutzung.
>> Es sei, Du machst die Wohnung erstmals bezugsfertig [Deine vage
>> Fallgestaltung läßt darauf schließen.]
> Nein, wir sind direkt eingezogen und haben mit der Renovierung begonnen.
> Bewohnbar war alles, halt mit Ofenheizung und Elekrodurchlauferhitzer
> und was sonst noch so früher Mode war.
>
>>
>>
>> Wenn Du zuvor in der bewzugsfertigen und bewohnbaren Wohnung gewohnt
>> hast gibt es keine Kürzung.
>> Ansonsten: siehe oben.
> Wir sind von April bis jetzt ausgezogen um ein neues Bad und eine
> Heizung einzubauen. (Es gibt nur ein Bad dort.)
>>
>>
>>
>
>> Dein Sachverhalt gibt nichts her, zu dem man Dir raten könnte.
> In meinem Bescheid ab 2005 über Ablehnung einer Eigenheimzulage heißt es:
> "Die Eigenheimzulage kann nicht festgesetzt werden.
> Erläuterungen
> Eine Festsetzung der Eigenheimzulage konnte für den Förderzeitraum 2005
> nicht erfolgen, da aufgrund der am 26.04.2006 durchgeführten Nachschau
> festgestellt wurde, das die Wohnung / das Gebäude noch nicht zu eigenen
> Wohnzwecken genutzt wird.
>
> Wird das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt zu eigenen Wohnzwecken
> genutzt können sie erneut einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen.
> Der Einzug (lt. Meldebestätigung kann die Annahme der Selbstnutzung
> nicht begründen."
> Soweit das FA.
>
> Tatsache ist, der Antrag auf Eigenheimzulage wurde am 28.11.2005
> gestellt, die notarielle Übertragung des Hauses erfolgte am 10.11.2006.
> Vom 14.11.2005 bis 21.11.2005 sind wir umgezogen, am 21.11.2005 haben
> wir uns bei der Meldebehörde umgemeldet, paralell dazu wurden Gas-,
> Wasser, Müllabfuhr usw. angemeldet. Mitte April 2006 sind wir dann wegen
> des Umbaus des Badezimmers und dem Einbau der Zentralheizung
> vorübergehend ausgezogen und wohnen in unserer alten noch nicht weiter
> vermieteten Wohnung ca. 50km entfernt und werden in etwa Mitte Juli 2006
> wieder in die neue Wohnung ziehen.
> Da die Arbeiten in bis auf die Gastherme alle in Eigenleistung und nach
> Feierabend erbracht werden, kann es gut sein, dass ich am 26.04.2006
> garnicht da war oder später am abend zum Arbeiten gekommen bin.
> Bei der Nachschau können die FA Mitarbeiter aber nichts gesehen haben,
> da die Rolläden wie gesagt immer unten sind, wenn wir nicht da sind sie
> niemand rein gelassen haben konnte.
>
>
>
>
>>
>> Uwe
>>
>>
>>
>>
> Mfg
> Axel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 29.06.2006 23:04:04 von Daniel Zauft

Axel Schäfer schrieb:
> Axel Schäfer schrieb:
>>
>> Hallo,
>>
>>
>> Uwe Schmitz schrieb:
>>
>>> Renovierungsarbeiten sind keine andere Nutzung.
>>> Es sei, Du machst die Wohnung erstmals bezugsfertig [Deine vage
>>> Fallgestaltung läßt darauf schließen.]
>> Nein, wir sind direkt eingezogen und haben mit der Renovierung begonnen.
>> Bewohnbar war alles, halt mit Ofenheizung und Elekrodurchlauferhitzer
>> und was sonst noch so früher Mode war.
>>
>>>
>>>
>>> Wenn Du zuvor in der bewzugsfertigen und bewohnbaren Wohnung gewohnt
>>> hast gibt es keine Kürzung.
>>> Ansonsten: siehe oben.
>> Wir sind von April bis jetzt ausgezogen um ein neues Bad und eine
>> Heizung einzubauen. (Es gibt nur ein Bad dort.)
>>>
>>>
>>>
>>
>>> Dein Sachverhalt gibt nichts her, zu dem man Dir raten könnte.
>> In meinem Bescheid ab 2005 über Ablehnung einer Eigenheimzulage heißt es:
>> "Die Eigenheimzulage kann nicht festgesetzt werden.
>> Erläuterungen
>> Eine Festsetzung der Eigenheimzulage konnte für den Förderzeitraum
>> 2005 nicht erfolgen, da aufgrund der am 26.04.2006 durchgeführten
>> Nachschau festgestellt wurde, das die Wohnung / das Gebäude noch nicht
>> zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
>>
>> Wird das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt zu eigenen Wohnzwecken
>> genutzt können sie erneut einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen.
>> Der Einzug (lt. Meldebestätigung kann die Annahme der Selbstnutzung
>> nicht begründen."
>> Soweit das FA.
>>
>> Tatsache ist, der Antrag auf Eigenheimzulage wurde am 28.11.2005
>> gestellt, die notarielle Übertragung des Hauses erfolgte am
>> 10.11.2006. Vom 14.11.2005 bis 21.11.2005 sind wir umgezogen, am
>> 21.11.2005 haben wir uns bei der Meldebehörde umgemeldet, paralell
>> dazu wurden Gas-, Wasser, Müllabfuhr usw. angemeldet. Mitte April 2006
>> sind wir dann wegen des Umbaus des Badezimmers und dem Einbau der
>> Zentralheizung vorübergehend ausgezogen und wohnen in unserer alten
>> noch nicht weiter vermieteten Wohnung ca. 50km entfernt und werden in
>> etwa Mitte Juli 2006 wieder in die neue Wohnung ziehen.
>> Da die Arbeiten in bis auf die Gastherme alle in Eigenleistung und
>> nach Feierabend erbracht werden, kann es gut sein, dass ich am
>> 26.04.2006 garnicht da war oder später am abend zum Arbeiten gekommen
>> bin.
>> Bei der Nachschau können die FA Mitarbeiter aber nichts gesehen haben,
>> da die Rolläden wie gesagt immer unten sind, wenn wir nicht da sind
>> sie niemand rein gelassen haben konnte.
>>
>>
>>
>>
>>>
>>> Uwe
>>>
>>>
>>>
>>>
>> Mfg
>> Axel


Der Zitierstil ist genial! Was hast gerade frisch gepostet?

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 29.06.2006 23:10:15 von Daniel Zauft

Axel Schäfer schrieb:
[..]
>> Das vorübergehende Leerstehen in 2006 ist übrigens unbeachtlich, es
>> reicht ein einziger Tag in 2006, an dem die Wohnung genutzt wurde, um
>> die EigZul in ungekürzter Höhe zu erhalten.
> Gibts dazu irgendwo einen Urteilstext oder einen Tip nach was ich
> googlen sollte ?
>

Das ergibt sich rein aus dem Gesetz § 4 EigZulG: "Der Anspruch besteht
nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu
eigenen Wohnzwecken nutzt".

Es steht nirgends etwas, dass die Wohnung das _ganze_ Jahr zu eigenen
Wohnzwecken genutzt werden muss.

Für die Suche nach Fundstellen bin ich zu faul. Du kannst aber davon
ausgehen, dass es so ist (Suche mal nach dem Eigenheimzulage-Erlass auf
den Seiten des BMF).

Ziehst du erst am 31.12.06 wieder in die Wohnung ein, bekommst du
trotzdem für 2006 die volle EigZul.

Grüße

Daniel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 30.06.2006 07:12:57 von Axel Schaefer

Daniel Zauft schrieb:
>
> Der Zitierstil ist genial! Was hast gerade frisch gepostet?

Hallo,

das war keine Absicht, das Programm ist irgendwie hängengeblieben und
ich habe dabei was unfertiges weggeschickt :-)

Mfg
Axel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 30.06.2006 08:57:23 von Ralf Geist

Daniel Zauft <> schrieb:

>Es steht nirgends etwas, dass die Wohnung das _ganze_ Jahr zu eigenen
>Wohnzwecken genutzt werden muss.

Ein Kalenderjahr ist ein Jahr und nicht 3 Monate.

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 30.06.2006 08:57:23 von Ralf Geist

Daniel Zauft <> schrieb:

>Der Zitierstil ist genial! Was hast gerade frisch gepostet?

Vollquotentrottel!

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 30.06.2006 08:57:23 von Ralf Geist

Axel Schäfer <> schrieb:

>das war keine Absicht, das Programm ist irgendwie hängengeblieben und
>ich habe dabei was unfertiges weggeschickt :-)

und das merkst Du schon nach 3 Tagen, tolle Leistung.

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 30.06.2006 12:04:30 von Daniel Zauft

Kurt Guenter schrieb:
> Daniel Zauft <> schrieb:
>
>> Es steht nirgends etwas, dass die Wohnung das _ganze_ Jahr zu eigenen
>> Wohnzwecken genutzt werden muss.
>
> Ein Kalenderjahr ist ein Jahr und nicht 3 Monate.
>
>
Schöne Aussage. Ich kenne sogar drei:

1. Der Ball ist rund.
2. Ein Fussballspiel dauert 90 Minuten.
3. Die Argentinier sind gut. Ihr Pech ist nur, dass sie heute gegen
Deutschland spielen.

Haben die Aussagen eigentlich was mit dem Sachverhalt zu tun?

EigZul-Erlass, BMF 10.2.1998, IV B 3 - EZ 1010 - 11/98, BStBl 1998 I S. 190
Rz. 62:
Die Eigenheimzulage steht dem Anspruchsberechtigten auch dann in vollem
Umfang zu, wenn er die Wohnung nur während eines Teils des Jahres zu
eigenen Wohnzwecken genutzt hat

Grüße

Daniel

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 30.06.2006 15:00:09 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Fragen Eigenheimzulage

am 01.07.2006 08:36:09 von Axel Schaefer

Kurt Guenter schrieb:
>
> und das merkst Du schon nach 3 Tagen, tolle Leistung.
>
Tja, ich musste erstmal das Problem mit der Hardware lösen, die den
Absturz verursacht hat und dann hatte ich nicht daran gedacht, dass die
in Arbeit befindliche Mail abgesandt worden war und hab nicht nochmal
nachgesehen.
Wie du übrigens Thread entnehmen kannst renoviere ich und poste nicht
nur :-)

Mfg
Axel