doppelbesteuerung
am 26.06.2006 15:01:32 von abfindungHallo, es wäre schön wenn mir jemand bei folgender Fragestellung
helfen könnte:
Ich würde im Januar 2007 gerne ein Abfindungsangebot meiner Firma
annehmen. Die Abfindung beträgt ca. 95.000 =80 brutto. Unter Anwendung
der 1/5 Regelung bleiben (nach meiner Recherche!) gut 85.000 =80 netto
übrig.
Problem:
Würde ich im laufenden Jahr 2007 weiterhin (in Deutschland) als
Angestellter Geld verdienen, würde jeder verdiente Euro direkt wieder
von der Steuer (Steuerprogression!) aufgefressen.
Meine Lösungsidee:
Ich kassiere Anfang Januar die Abfindung, versteuere diese in
Deutschland. Verlege dann meinen Wohnsitz ins Ausland (z.B. Frankreich
oder Spanien) um dort als Angestellter Geld zu verdienen.
Ist diese Idee umsetzbar und rechtlich unbedenklich?
- Ist es im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen möglich so
vorzugehen?
- Würde die in Deutschland erhaltene Abfindung im Ausland
einkommenssteuerpflichtig?
- Oder anders herum: Würde das im Ausland verdiente Gehalt in
Deutschland einkommenssteuerpflichtig?
- Gibt es Dittländer - ggf. außerhalb der EU - wo das funktionieren
würde?
Für Antworten wäre ich dankbar!