Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 29.06.2006 17:27:59 von Stephan Meier

z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
USt-Zahllast durch das Fa?

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 29.06.2006 18:44:32 von Werner Baderschneider

Stephan Meier schrieb:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?

§ 226 AO, AEAO zu § 226 AO, i. V. m. §§ 387 BGB ff

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 29.06.2006 18:44:32 von Werner Baderschneider

Stephan Meier schrieb:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?

§ 226 AO, AEAO zu § 226 AO, i. V. m. §§ 387 BGB ff

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 30.06.2006 08:55:14 von Alexander Wolff

Stephan Meier schrieb folgendes:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit
> der USt-Zahllast durch das Fa?

Die Quelle wurde Dir genannt.

Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 30.06.2006 08:57:23 von Alexander Wolff

Stephan Meier schrieb folgendes:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit
> der USt-Zahllast durch das Fa?

Die Quelle wurde Dir genannt.

Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 30.06.2006 12:10:39 von Eric Lorenz

> Die Quelle wurde Dir genannt.
>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).

Man stellt dann einen Antrag auf Verrechnungsstundung (Zinsen fallen
an!)

Eric

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 30.06.2006 12:10:39 von Joachim Peter

Alexander Wolff schrieb:

>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).

Ach, manchmal macht das das FA auch selber, es folgt dann ein Schreiben,
sinngemäß:

Wir haben Ihr Umsatzsteuerguthaben von 0,23 EUR mit Ihrer
Umsatzsteuerschuld von 0,23 EUR verrechnet.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind,können Sie innerhalb....

Nun sach bloß einer, das Finanzamt hat kein Geld (keine Ahnung, wie die
0,23 Euro auf Soll und Haben gelangt sind).

Joachim

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 30.06.2006 12:13:16 von Joachim Peter

Alexander Wolff schrieb:

>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).

Ach, manchmal macht das das FA auch selber, es folgt dann ein Schreiben,
sinngemäß:

Wir haben Ihr Umsatzsteuerguthaben von 0,23 EUR mit Ihrer
Umsatzsteuerschuld von 0,23 EUR verrechnet.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind,können Sie innerhalb....

Nun sach bloß einer, das Finanzamt hat kein Geld (keine Ahnung, wie die
0,23 Euro auf Soll und Haben gelangt sind).

Joachim

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 30.06.2006 12:13:16 von Eric Lorenz

> Die Quelle wurde Dir genannt.
>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).

Man stellt dann einen Antrag auf Verrechnungsstundung (Zinsen fallen
an!)

Eric

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 10.07.2006 00:23:22 von Martin Kolberg

"Stephan Meier" <> schrieb im Newsbeitrag
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?

die Du bereits zum Fälligkeitstag üerwisesen hast...

Bitte ruf den Beamren im FA an, und bitte um Korrektur
und um Rücküberweisung das jetzt doppelt bezahlten
Betrages.

Auch erhäslt Du einen kostenlosen Kontoauszug....

Dieser üblen Veechungspraxis kann widersprochen werden...

Am besten klappt es immernoch mit einer Einzugsermächtigung in
Kombination mit einen Verechnungsverbot. Dann weiß der Copm-
puter, was er darf, und was nicht.

Re: Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?

am 10.07.2006 00:23:22 von Martin Kolberg

"Stephan Meier" <> schrieb im Newsbeitrag
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?

die Du bereits zum Fälligkeitstag üerwisesen hast...

Bitte ruf den Beamren im FA an, und bitte um Korrektur
und um Rücküberweisung das jetzt doppelt bezahlten
Betrages.

Auch erhäslt Du einen kostenlosen Kontoauszug....

Dieser üblen Veechungspraxis kann widersprochen werden...

Am besten klappt es immernoch mit einer Einzugsermächtigung in
Kombination mit einen Verechnungsverbot. Dann weiß der Copm-
puter, was er darf, und was nicht.