Wo steht, dass Steuern miteinander verrechnet werden können?
am 29.06.2006 17:27:59 von Stephan Meierz.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
USt-Zahllast durch das Fa?
z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
USt-Zahllast durch das Fa?
Stephan Meier schrieb:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?
§ 226 AO, AEAO zu § 226 AO, i. V. m. §§ 387 BGB ff
Stephan Meier schrieb:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?
§ 226 AO, AEAO zu § 226 AO, i. V. m. §§ 387 BGB ff
Stephan Meier schrieb folgendes:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit
> der USt-Zahllast durch das Fa?
Die Quelle wurde Dir genannt.
Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2
Stephan Meier schrieb folgendes:
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit
> der USt-Zahllast durch das Fa?
Die Quelle wurde Dir genannt.
Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2
> Die Quelle wurde Dir genannt.
>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
Man stellt dann einen Antrag auf Verrechnungsstundung (Zinsen fallen
an!)
Eric
Alexander Wolff schrieb:
>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
Ach, manchmal macht das das FA auch selber, es folgt dann ein Schreiben,
sinngemäß:
Wir haben Ihr Umsatzsteuerguthaben von 0,23 EUR mit Ihrer
Umsatzsteuerschuld von 0,23 EUR verrechnet.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind,können Sie innerhalb....
Nun sach bloß einer, das Finanzamt hat kein Geld (keine Ahnung, wie die
0,23 Euro auf Soll und Haben gelangt sind).
Joachim
Alexander Wolff schrieb:
>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
Ach, manchmal macht das das FA auch selber, es folgt dann ein Schreiben,
sinngemäß:
Wir haben Ihr Umsatzsteuerguthaben von 0,23 EUR mit Ihrer
Umsatzsteuerschuld von 0,23 EUR verrechnet.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind,können Sie innerhalb....
Nun sach bloß einer, das Finanzamt hat kein Geld (keine Ahnung, wie die
0,23 Euro auf Soll und Haben gelangt sind).
Joachim
> Die Quelle wurde Dir genannt.
>
> Einen Antrag dafür mußt Du aber selbst stellen (schriftlich, formlos).
Man stellt dann einen Antrag auf Verrechnungsstundung (Zinsen fallen
an!)
Eric
"Stephan Meier" <> schrieb im Newsbeitrag
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?
die Du bereits zum Fälligkeitstag üerwisesen hast...
Bitte ruf den Beamren im FA an, und bitte um Korrektur
und um Rücküberweisung das jetzt doppelt bezahlten
Betrages.
Auch erhäslt Du einen kostenlosen Kontoauszug....
Dieser üblen Veechungspraxis kann widersprochen werden...
Am besten klappt es immernoch mit einer Einzugsermächtigung in
Kombination mit einen Verechnungsverbot. Dann weiß der Copm-
puter, was er darf, und was nicht.
"Stephan Meier" <> schrieb im Newsbeitrag
> z.B. die Aufrechnung von ESt-Erstattung eines Einzelunternehmers mit der
> USt-Zahllast durch das Fa?
die Du bereits zum Fälligkeitstag üerwisesen hast...
Bitte ruf den Beamren im FA an, und bitte um Korrektur
und um Rücküberweisung das jetzt doppelt bezahlten
Betrages.
Auch erhäslt Du einen kostenlosen Kontoauszug....
Dieser üblen Veechungspraxis kann widersprochen werden...
Am besten klappt es immernoch mit einer Einzugsermächtigung in
Kombination mit einen Verechnungsverbot. Dann weiß der Copm-
puter, was er darf, und was nicht.