Anlage EUeR und GWG

Anlage EUeR und GWG

am 28.06.2006 15:00:00 von unknown

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Re: Anlage EUeR und GWG

am 30.06.2006 11:12:41 von Alexander Wolff

Christian @Soemtron schrieb folgendes:
> nachdem sich die Zeichen mehren, daß man künftig um den unsäglichen
> EÜR- Bogen evtl. doch nicht herumkommt, habe ich mich mal genauer
> damit befaßt. Kommentar dazu: <censored>.
> Ein Problem dabei ist, daß ich bisher GWG nicht gesondert gebucht habe
> (das lief unter Bürobedarf oder sonstiges) und deshalb auch nicht

Dem FA ist das auch zunächst egal, weil es steuerlich die gleiche Auswirkung
hat. Das geht eher in die Abteilung Statistik (da ist so eine Anlage sonst
durch jeden Stpfl, wenn einschlägig, alle paar Jahr auszufüllen).

> weiter drüber nachgedacht habe. Frage: Müssen GWG denn im
> Anlagevermögen erscheinen (und werden dort Jahr für Jahr mit Restwert
> 0 mitgeschleppt)? Außerdem sehe ich schon Einordnungs-Probleme: wann

GWG erhöhen nur Zugänge und Abschreibungen, also nur die "Verkehrszahlen"
des Anlagevermögens eines Jahres. Ausnahme ist, wenn man auf 5-Jahre-AfA der
Gesamtposition GWG optiert, weil Du dann auch Buchwerte erhältst. Aber das
tut wohl keiner. Buche einfach auf ein Aufwandskonto GWG, oder, damit die
Summierung der AfA-Konten in der Buchhaltung mit dem Abschluß übereinstimmt,
auf Anlagevermögen GWG, welches Du am Jahresende voll abschreibst.

> ist etwas ein GWG und wann "sonstige Kosten" - z.B. ein Pack
> Magnetbänder, eine Pflanze, ein Spiegel...?

Höchstens der Spiegel ist GWG, sonst Kosten. Ein Magnetband kostet ja
weniger als 50 Euro (oder wo ist jetzt die GWG-Grenze?); außerdem ist es
Verbrauchsmaterial (so daß es sogar teurer sein könnte).

> Da die Kontrollierbarkeit ja auf diese Art neue Dimensionen annimmt,
> wäre es ganz schön, wenn man gewisse "Normwerte" für die jeweilige
> Betriebsart erfahren könnte, um allzu große Abweichungen zu vermeiden
> bzw. Fehler zu erkennen. Falls da jemand einen heißen Tip hat...

Da wird Dir keiner den Kopf abreissen. Ansonsten s. oben.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Anlage EUeR und GWG

am 30.06.2006 12:08:30 von Matthias Hanft

Alexander Wolff schrieb:

> Höchstens der Spiegel ist GWG, sonst Kosten. Ein Magnetband kostet ja
> weniger als 50 Euro (oder wo ist jetzt die GWG-Grenze?);

60 EUR.

R 6.13 EStR 2005, Abs. 2 Satz 2.

Gruß Matthias.

Re: Anlage EUeR und GWG

am 30.06.2006 12:10:39 von Eric Lorenz

> nachdem sich die Zeichen mehren, daß man künftig um den unsäglichen=
EÜR-
> Bogen evtl. doch nicht herumkommt, habe ich mich mal genauer damit
> befaßt. Kommentar dazu: <censored>.
> Ein Problem dabei ist, daß ich bisher GWG nicht gesondert gebucht habe
> (das lief unter Bürobedarf oder sonstiges) und deshalb auch nicht weiter
> drüber nachgedacht habe. Frage: Müssen GWG denn im Anlagevermögen
> erscheinen (und werden dort Jahr für Jahr mit Restwert 0 mitgeschleppt)?
> Außerdem sehe ich schon Einordnungs-Probleme: wann ist etwas ein GWG und
> wann "sonstige Kosten" - z.B. ein Pack Magnetbänder, eine Pflanze, ein
> Spiegel...?
>
> Da die Kontrollierbarkeit ja auf diese Art neue Dimensionen annimmt, wä=
re
> es ganz schön, wenn man gewisse "Normwerte" für die jeweilige Betrieb=
sart
> erfahren könnte, um allzu große Abweichungen zu vermeiden bzw. Fehler=
zu
> erkennen. Falls da jemand einen heißen Tip hat...


Hallo!
Für GWG gibt es eine so genannte Bewertungsvorschrift nach =A7 6 (2)
EStG. Grundsätzlich müssen die WG, für die die Bewertungsfreiheit
gewählt wird, in einem besonderen Verzeichnis geführt werden (Satz
4). Inhalt: Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage und die
Kosten.

Diese Aufzeichnungen brauch in folgenden Fällen nicht geführt werden:


- wenn die erforderlichen Angaben aus der BuHa ersichtlich sind (z.b.
Führung eines extra Konto ,,GWG"
- Wenn es ein Bestandsverzeichnis gibt.
- Wenn der AK-Wert unter 60 Euro liegt (soll auf 100 Euro angehoben
werden)


Praxistipp:
Es empfiehlt sich, GWG während der laufenden Buchhaltung auf ein
Anlagekonto zu buchen. Im Rahmen der Abschlußarbeiten prüft man nun,
ob sich die Sofortabschreibung lohnt, oder eine Verteilung auf mehrere
Jahre. Hier kommt es auf den laufenden Gewinn an etc.)

Die Berücksichtigung eines Erinnerungswertes von 1 Euro ist hier (wie
auch bei anderen Anlagegütern) nicht notwendig und ohne gesetzliche
Grundlage.

Eric

Re: Anlage EUeR und GWG

am 30.06.2006 12:10:39 von Eric Lorenz

Hallo Alexander!
>
> Dem FA ist das auch zunächst egal, weil es steuerlich die gleiche Auswi=
rkung
> hat. Das geht eher in die Abteilung Statistik (da ist so eine Anlage sonst
> durch jeden Stpfl, wenn einschlägig, alle paar Jahr auszufüllen).

Noe! Schau dir mal den =A7 6 EStG etwas genauer an!

> > weiter drüber nachgedacht habe. Frage: Müssen GWG denn im
> > Anlagevermögen erscheinen (und werden dort Jahr für Jahr mit Restwe=
rt
> > 0 mitgeschleppt)? Außerdem sehe ich schon Einordnungs-Probleme: wann
>
> GWG erhöhen nur Zugänge und Abschreibungen, also nur die "Verkehrszah=
len"
> des Anlagevermögens eines Jahres. Ausnahme ist, wenn man auf 5-Jahre-Af=
A der
> Gesamtposition GWG optiert, weil Du dann auch Buchwerte erhältst. Aber =
das
> tut wohl keiner. Buche einfach auf ein Aufwandskonto GWG, oder, damit die
> Summierung der AfA-Konten in der Buchhaltung mit dem Abschluß überein=
stimmt,
> auf Anlagevermögen GWG, welches Du am Jahresende voll abschreibst.

Du kannst für jedes einzelne GWG entscheiden, ob es sofort
abgeschrieben werden soll, oder ob du es verteilen willst (woher kommen
übrigens deine 5 Jahre?)

> Da wird Dir keiner den Kopf abreissen. Ansonsten s. oben.

Im Rahmen einer BP wird unter Umständen geprüft, ob es sich wirklich
um ein GWG handelt. Die ganze Geschichte wird grenzwertig, wenn z.B.
die Anschaffungskosten kanpp über 410 Euro liegen. Mißgelaunte
Prüfer nehmen dann den Sofortabzug raus und verteilen.

Außerdem sollte man die Aufdeckung stiller Reserven im Auge behalten.
Auch wenn ein GWG steuerlich abgeschrieben ist, wird z.b. durch den
Verkauf eine stille Reserve aufgedeckt und muss versteuert werden. Das
GWG ist noch immer im AV drin!=20

Eric

Re: Anlage EUeR und GWG

am 01.07.2006 02:14:00 von unknown

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Re: Anlage EUeR und GWG

am 01.07.2006 16:30:58 von Eric Lorenz

Christian @Soemtron schrieb:
>
> ok, danke, also beschränkt sich das ganze immerhin "nur" auf die GWG
> zwischen 60 und 410 Euro. Habe ich das richtig verstanden, daß diese GWG
> nach der Sofort-Abschreibung mit Wert 0 im Anlageverzeichnis mitgeführt
> werden müssen, solange sie sich im Betrieb befinden? Da überlegt man sich
> ja doch, ob man nicht manches besser als Wareneinsatz bucht... Nur kann
> das wieder die Statistik versauen, daher u.a. die Frage nach den
> "Normwerten". Daß die mindestens streng vertraulich sind, kann ich mir
> allerdings auch vorstellen.

Bitte unterscheide, was ein GWG ist:

Die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. der bei Einlagen
an deren Stelle tretende Wert (> Teilwert) von abnutzbaren beweglichen
> Wirtschaftsgütern des > Anlagevermögens, die einer selbstständigen >
Bewertung und Nutzung fähig sind, können im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung in voller Höhe als > Betriebsausgaben abgezogen werden,
wenn sie - ohne darin enthaltene > Umsatzsteuer - für das einzelne
Wirtschaftsgut 410 EUR nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG; R 6.13, R 9b
Abs. 2 EStR 2005; H 40 EStH 2003).
Steuerpflichtige, deren > Einkünfte ermittelt werden durch Feststellung
des > Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (insbesondere
auch > Arbeitnehmer) können diese > Bewertungsfreiheit in Anspruch
nehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG). S. R 44 LStR.
Beispiele: Notfallkoffer von Ärzten, Werkzeugkoffer von Handwerkern und
die darin enthaltenen Geräte sind jeweils GWG (BFH in BStBl 2001 II S.
41 = SIS 01 02 16).

Ansonsten reicht es aus, wenn du das GWG im Jahr der Anschaffung
in das Anlageverzeichnis nimmst und es im nächsten Jahr draußen läßt
(oder eine Zusammenfassung nach Jahren machst)

Die Idee mit dem WE ist sehr schlecht, da es sich nicht um WE handelt,
sondern um abnutzbare Anlagegüter. Nach deiner Denkart müßtest du dann
auch dein Betriebsfahrzeug auch als WE buchen.

Eric