Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 01.07.2006 20:34:41 von Frank Peters

Hallo,

wenn ich mich mit Kollegen in einem Restaurant treffe, um - im
gemütlichen Rahmen - dienstliches zu besprechen: Kann ich die Quittung
dann von der Einkommenssteuer absetzen?!

Frank

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 01.07.2006 23:08:29 von Eric Lorenz

Frank Peters schrieb:

> wenn ich mich mit Kollegen in einem Restaurant treffe, um - im
> gemütlichen Rahmen - dienstliches zu besprechen: Kann ich die Quittung
> dann von der Einkommenssteuer absetzen?!

Bedenklich. Geht nicht. Laut laufender Rechtsprechung nur Chancen, wenn
z.b Vorgesetzter und Untergebender was besprechen will. Sehr grenzwertig.

Eric

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 10:38:08 von Martin Hentrich

"Frank Peters" <> schrieb am Sat, 1 Jul 2006 20:34:41
+0200 :

>wenn ich mich mit Kollegen in einem Restaurant treffe, um - im
>gemütlichen Rahmen - dienstliches zu besprechen: Kann ich die Quittung
>dann von der Einkommenssteuer absetzen?!

Als Betriebsausgabe nicht. Als Werbungskosten wegen
Erhaltung/Sicherung des Arbeitsplatzes? Liegt eine schriftliche
Weisung des Arbeitgebers vor? Na ja, dann hätte der das ja wohl
bezahlt? Und darum - wohl eher nein. Es sei denn du hast eine
handfeste Begründung oder es rutscht eben einfach so durch. Und im
übrigen wären es auch nur 80% WIMRI.

Unmaßgebliche Meinung: Eine Unverschämtheit, uns Steuerzahler deinen
*gemütlichen* Rahmen mitfinanzieren zu lassen.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 13:56:00 von Frank Peters

"Martin Hentrich" <> schrieb:

>>wenn ich mich mit Kollegen in einem Restaurant treffe, um - im
>>gemütlichen Rahmen - dienstliches zu besprechen: Kann ich die
>>Quittung
>>dann von der Einkommenssteuer absetzen?!

> Unmaßgebliche Meinung: Eine Unverschämtheit, uns Steuerzahler deinen
> *gemütlichen* Rahmen mitfinanzieren zu lassen.

Sachte, sachte: Auch ich bin gegen jeden Mißbrauch des
Werbungskostenabzugs. Und ich spare (mir und dem Staat) gerne jeden
unnötigen Restaurantbesuch. Aber hier geht es um das Treffen von an
verschiedenen Einsatzorten tätigen Personen, die sich während der
Mittagspause an einem neutralen Ort (keinem ****-Restaurant) treffen
wollen, um Dienstliches zu beraten und dabei nicht zu verhungern. Also
um Kosten, die ohne den dienstlichen Anlass nicht entstanden wären.

Frank

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 14:03:12 von Lutz Schulze

On Sun, 2 Jul 2006 13:56:00 +0200, "Frank Peters" <>
wrote:

>Sachte, sachte: Auch ich bin gegen jeden Mißbrauch des
>Werbungskostenabzugs. Und ich spare (mir und dem Staat) gerne jeden
>unnötigen Restaurantbesuch. Aber hier geht es um das Treffen von an
>verschiedenen Einsatzorten tätigen Personen, die sich während der
>Mittagspause an einem neutralen Ort (keinem ****-Restaurant) treffen
>wollen, um Dienstliches zu beraten und dabei nicht zu verhungern. Also
>um Kosten, die ohne den dienstlichen Anlass nicht entstanden wären.

Dafür gibt es doch die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei
längerer Abwesenheit von günstigen Verpflegungsquellen. Wenn die
Voraussetzungen gegeben sind, kannst du die ansetzen, wenn nicht, dann
eben nicht.

Lutz
--
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mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 14:20:27 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: e88c8f$pbk$ tippte Frank Peters:
> Sachte, sachte: Auch ich bin gegen jeden Mißbrauch des
> Werbungskostenabzugs. Und ich spare (mir und dem Staat) gerne jeden
> unnötigen Restaurantbesuch. Aber hier geht es um das Treffen von an
> verschiedenen Einsatzorten tätigen Personen, die sich während der
> Mittagspause an einem neutralen Ort (keinem ****-Restaurant) treffen
> wollen, um Dienstliches zu beraten und dabei nicht zu verhungern.
> Also um Kosten, die ohne den dienstlichen Anlass nicht entstanden
> wären.

Essen muss jeder - und wenn es dem Unternehmen dient, sollte der AG es
bezahlen.

Gruß
Will

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 17:10:46 von Frank Peters

"Will Berghoff" <> schrieb:

> Essen muss jeder - und wenn es dem Unternehmen dient, sollte der AG
> es bezahlen.

Wenn der Arbeitgeber (in diesem Fall: Vater Staat) alle beruflich
bedingten Ausgaben bezahlte, bräuchte es keine Absetzbarkeit der
Werbungskosten mehr. ;-)
Da dem aber nicht so ist, soll ein Arbeitnehmer - im Idealfall
jedenfalls - alle aus eigener Tasche bezahlten beruflichen Aufwendungen
zumindest nicht auch noch versteuern müssen. (Wie weit die Realität von
diesem Ideal abrückt, zeigen gleichwohl die jüngsten Entscheidungen des
Bundestages ... :-( )

Das jedenfalls war der Hintergrund für meine Frage.

Frank

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 18:35:37 von Martin Hentrich

"Frank Peters" <> schrieb am Sun, 2 Jul 2006 13:56:00
+0200 :

>Aber hier geht es um das Treffen von an
>verschiedenen Einsatzorten...

Der Region oder der Stadt?

>... tätigen Personen, die sich während der
>Mittagspause an einem neutralen Ort (keinem ****-Restaurant) ...

McDoof wird es ja auch nicht sein...

>...treffen wollen, um Dienstliches zu beraten....

Ach, warum hast du uns das nicht mit deiner ersten Frage verraten?

>... und dabei nicht zu verhungern.

Du hast das Verdursten vergessen.

>...Also
>um Kosten, die ohne den dienstlichen Anlass nicht entstanden wären.

Also ohne den Anlaß hätten sie *nichts* gegessen/getrunken und wären
verhungert?

Oder hätten sie zuhause gegessen, wo es ja *nix* kostet?... :-)

Martin


--
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- Curt Goetz -

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 19:20:45 von Alexander Wolff

Frank Peters schrieb folgendes:
> "Will Berghoff" <> schrieb:
>
>> Essen muss jeder - und wenn es dem Unternehmen dient, sollte der AG
>> es bezahlen.
>
> Wenn der Arbeitgeber (in diesem Fall: Vater Staat) alle beruflich
> bedingten Ausgaben bezahlte, bräuchte es keine Absetzbarkeit der
> Werbungskosten mehr. ;-)
> Da dem aber nicht so ist, soll ein Arbeitnehmer - im Idealfall
> jedenfalls - alle aus eigener Tasche bezahlten beruflichen
> Aufwendungen zumindest nicht auch noch versteuern müssen. (Wie weit
> die Realität von diesem Ideal abrückt, zeigen gleichwohl die jüngsten
> Entscheidungen des Bundestages ... :-( )
>
> Das jedenfalls war der Hintergrund für meine Frage.

Ich würde es so sehen:

a) Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreunde werden 80:20 aufgeteilt
b) Ein AG bespricht dienstlich etwas mit AN beim Mittagsessen. Der gute Ton
verlangt es vielleicht von ihm, dass er Dein Essen übernimmt, wenn Du wenig
verdienst; selbst bei besser verdienenden AN würde es peinlich anmuten, wenn
er es nicht tut. Stl. absetzen kann er es aber nicht (nur hr.), so wie Du es
auch nicht kannst. Restaurant ist Privatvergnügen!
c) Bei Dienstreisen decken ggflls Tagespauschalspesen einen Teil Deiner
Aufwendungen ab; lädt er Dich ein, mußt Du sogar eigentlich Deine
Tagespauschale um 30% kürzen; er hingegen kann Dich immer noch nicht mit
absetzen, so daß rein steuerlich die Selbstbezahlung insgesamt in der Summe
für beide günstiger ist (oder sein kann).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 19:32:13 von Frank Peters

"Martin Hentrich" <> schrieb:

> Also ohne den Anlaß hätten sie *nichts* gegessen/getrunken und wären
> verhungert?
>
> Oder hätten sie zuhause gegessen, wo es ja *nix* kostet?... :-)

Jedenfalls nicht im Restaurant - und damit deutlich billiger.

Frank

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 20:54:05 von Lutz Schulze

On Sun, 2 Jul 2006 19:20:45 +0200, "Alexander Wolff" <>
wrote:

>b) Ein AG bespricht dienstlich etwas mit AN beim Mittagsessen. Der gute Ton
>verlangt es vielleicht von ihm, dass er Dein Essen übernimmt, wenn Du wenig
>verdienst; selbst bei besser verdienenden AN würde es peinlich anmuten, wenn
>er es nicht tut. Stl. absetzen kann er es aber nicht (nur hr.), so wie Du es
>auch nicht kannst. Restaurant ist Privatvergnügen!

Das habe ich aber schon anders gelesen, oder irre ich da?

Lutz
--
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neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 22:24:19 von Alexander Wolff

Lutz Schulze schrieb folgendes:
>> AN würde es peinlich anmuten, wenn er es nicht tut. Stl. absetzen
>> kann er es aber nicht (nur hr.), so wie Du es auch nicht kannst.
>> Restaurant ist Privatvergnügen!
>
> Das habe ich aber schon anders gelesen, oder irre ich da?

Betriebsfeste können mit einem Maximalbetrag pro Kopf geltend gemacht
werden, da hier eine Gleichbehandlung aller AN erfolgt. Dienstliche
Individual-Essen jedoch nicht, denn das geschähe ja tatsächlich auf Kosten
des Steuerzahlers, während der Fiskus das Betriebsfest die steuerliche
Einheit Betrieb als Ganzes sieht, ihr gewissermaßen einen Freibetrag
einräumt, der gemolkenen Kuh sozusagen ein Extrawürstchen nicht verweigert.

Wie heißt es so schön: "Für die Kaffeekasse!" Denn selbst der Kaffee im
Betrieb ist Privatvergnügen. Immerhin wird wohl bei Kaffeemaschine und
anteilig verbrauchtem Strom ein Auge zugedrückt.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 23:28:57 von Alexander Schroeder

Lutz Schulze wrote:
> "Alexander Wolff" <> wrote:
>
>> b) Ein AG bespricht dienstlich etwas mit AN beim Mittagsessen. Der gute Ton
>> verlangt es vielleicht von ihm, dass er Dein Essen übernimmt, wenn Du wenig
>> verdienst; selbst bei besser verdienenden AN würde es peinlich anmuten, wenn
>> er es nicht tut. Stl. absetzen kann er es aber nicht (nur hr.), so wie Du es
>> auch nicht kannst. Restaurant ist Privatvergnügen!
>
> Das habe ich aber schon anders gelesen, oder irre ich da?

IMHO irrst Du nicht. Das Essen ist Arbeitslohn, also BA beim ArbG und
Einnahme beim ArbN.

Alex

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 02.07.2006 23:41:20 von usenet-01-2006

Alexander Wolff schrieb:
> Denn selbst der Kaffee im
> Betrieb ist Privatvergnügen.

Ich dachte der AG darf die Angestellten steuerfrei mit Kaffee und Gebäck
versorgen? Mich dünkte, ich hätte mal sowas in den LStR gelesen ...

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 03.07.2006 00:22:06 von Eric Lorenz

Alexander Wolff schrieb:
Hallo Alexander!
> Wie heißt es so schön: "Für die Kaffeekasse!" Denn selbst der Kaffee im
> Betrieb ist Privatvergnügen. Immerhin wird wohl bei Kaffeemaschine und
> anteilig verbrauchtem Strom ein Auge zugedrückt.

Blick in die Lohnsteuer-Richtlinien geworfen?

R 73. Aufmerksamkeiten
....
(2) 1 Als Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die
der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich
oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum Arbeitslohn. 2 Dasselbe gilt
für Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und
während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z.B. während einer
außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz
überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des
Arbeitsablaufs unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt und deren
Wert 40 Euro nicht überschreitet.


Also ist dein Kaffee kein Privatvergnügen! Wie kommst Du auf sowas?

Eric

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 03.07.2006 00:31:34 von Eric Lorenz

Alexander Wolff schrieb:
Hallo Alexander:
> Ich würde es so sehen:
>
> a) Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreunde werden 80:20 aufgeteilt

Falsch, die Aufteilung beträgt jetzt 70:30. Und der AG hat aber den
vollen Vorsteuerabzug aus 100%

Eric

Re: Dienstessen mit Kollegen: absetzbar?

am 03.07.2006 09:42:27 von Eric Lorenz

Alexander Wolff schrieb:

> Betriebsfeste können mit einem Maximalbetrag pro Kopf geltend gemacht
> werden, da hier eine Gleichbehandlung aller AN erfolgt. Dienstliche
> Individual-Essen jedoch nicht, denn das geschähe ja tatsächlich auf K=
osten
> des Steuerzahlers, während der Fiskus das Betriebsfest die steuerliche
> Einheit Betrieb als Ganzes sieht, ihr gewissermaßen einen Freibetrag
> einräumt, der gemolkenen Kuh sozusagen ein Extrawürstchen nicht verwe=
igert.

Wenn das Essen betrieblich veranlaßt ist, z.b. im Rahmen einer
Dienstbesprechung, ergibt sich ein voller Abzug als BA. Anders
allerdings, wenn der Chef seine MA
zum Geburtstag einläd. Dann ist es nichtabzugsfähig.

Eric