Besteuerung Stipendium

Besteuerung Stipendium

am 02.07.2006 10:02:27 von Claude Bastellus

Ich habe im Ausland ein Stipendium erworben, mit dem Geld konnte ich in
Deutschland an der Uni leben. Das Stipendium ist ausgelaufen und ich
habe eine normale Stelle angenommen. Frage:

Kann ich das Stipendium im Ausland (EU) versteuern und nur das Gehalt
meines späteren Jobs in Deutschland? Gibt es da irgendwelche Abkommen
(welche?) oder muss ich gar beide hier versteuern?

Würde mich Erklärungen sehr freuen

Claude

Re: Besteuerung Stipendium

am 02.07.2006 16:39:38 von Alexander Wolff

Claude schrieb folgendes:
> Ich habe im Ausland ein Stipendium erworben, mit dem Geld konnte ich
> in Deutschland an der Uni leben. Das Stipendium ist ausgelaufen und
> ich habe eine normale Stelle angenommen. Frage:

Der Sachverhalt ist mir nicht klar.

> Kann ich das Stipendium im Ausland (EU) versteuern und nur das Gehalt
> meines späteren Jobs in Deutschland? Gibt es da irgendwelche Abkommen
> (welche?) oder muss ich gar beide hier versteuern?

Es gilt im Grundsatz die 183-Tage-Regelung: Wenn Du mehr als 183 Tage des
Kalenderjahres in einem der beiden Länder bist, versteuerst Du alle
Einkünfte dieses Jahres dort. Ausnahme: Vermietungseinkünfte werden - nach
den meisten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland - am Ort der
Immobilie versteuert (Belegenheitsprinzip).
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2

Re: Besteuerung Stipendium

am 02.07.2006 22:59:01 von Claude Bastellus

Direkter gefragt: Muss ich das Stipendium, welches ich im Ausland
erhalte, bei der deutschen Steuererklärung angeben oder nicht?

Gruß
Claude

Alexander Wolff schrieb:
> Claude schrieb folgendes:
>> Ich habe im Ausland ein Stipendium erworben, mit dem Geld konnte ich
>> in Deutschland an der Uni leben. Das Stipendium ist ausgelaufen und
>> ich habe eine normale Stelle angenommen. Frage:
>
> Der Sachverhalt ist mir nicht klar.
>
>> Kann ich das Stipendium im Ausland (EU) versteuern und nur das Gehalt
>> meines späteren Jobs in Deutschland? Gibt es da irgendwelche Abkommen
>> (welche?) oder muss ich gar beide hier versteuern?
>
> Es gilt im Grundsatz die 183-Tage-Regelung: Wenn Du mehr als 183 Tage des
> Kalenderjahres in einem der beiden Länder bist, versteuerst Du alle
> Einkünfte dieses Jahres dort. Ausnahme: Vermietungseinkünfte werden - nach
> den meisten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland - am Ort der
> Immobilie versteuert (Belegenheitsprinzip).

Re: Besteuerung Stipendium

am 05.07.2006 21:09:43 von Werner Baderschneider

Claude schrieb:
> Direkter gefragt: Muss ich das Stipendium, welches ich im Ausland
> erhalte, bei der deutschen Steuererklärung angeben oder nicht?

| § 3 Einkommensteuergesetz:
|
| Steuerfreie Einnahmen
|
| Steuerfrei sind
| [...]
| 44. Stipendien, die unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder von
| zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die
| Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der
| Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder
| künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden

Kommt scheinbar drauf an, woher genau das Stipednium kommt. Inwieweit $
22 Nr. 1 S. 1 EStG zum Zug kommt, kann ich nicht sagen...

Grüße
Werner

Re: Besteuerung Stipendium

am 05.07.2006 21:12:23 von Werner Baderschneider

Claude schrieb:
> Direkter gefragt: Muss ich das Stipendium, welches ich im Ausland
> erhalte, bei der deutschen Steuererklärung angeben oder nicht?

Nachtrag zum vorherigen Posting:

wie wär's, wenn Du einfach mal beim Finanzamt anrufst? (FA-Antwort bitte
hier posten...)

Grüße
Werner

Re: Besteuerung Stipendium

am 15.07.2006 09:22:56 von Claude Bastellus

Habe nun dort angerufen, und die gute Frau hat gar nicht erst nach dem
Stipendium gefragt, sondern nur aus welchem Land (=Lux). Dann wäre ja
alles ok, und sie wird mir meine Steuerabrechnung zuschicken ...

Werner Baderschneider schrieb:
> Claude schrieb:
>> Direkter gefragt: Muss ich das Stipendium, welches ich im Ausland
>> erhalte, bei der deutschen Steuererklärung angeben oder nicht?
>
> Nachtrag zum vorherigen Posting:
>
> wie wär's, wenn Du einfach mal beim Finanzamt anrufst? (FA-Antwort bitte
> hier posten...)
>
> Grüße
> Werner