Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

am 04.07.2006 19:55:35 von Matthias Hanft

Hallo,

ich würde gerne eine Gehaltsabrechnung und die dazugehörigen
Buchungen in der Fibu verstehen: Es geht um einen Firmenwagen,
dessen Privatnutzung mit der 1%-Regel versteuert wird; außerdem
werden die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 15%
pauschalversteuert.

Der Wagen hatte Listenpreis 67.082,80 EUR inkl. 16% Mwst.

1% davon sind 670,83 EUR.

Dieser Betrag taucht nun zweimal in der Gehaltsabrechnung
auf: Einmal als "Sachbezug private Pkw-Nutzung" als Bezug,
und dann nochmal als Abzug bei den "Netto-Be/Abzügen".

Der Sachbezug wird in der Fibu einfach aufs normale Gehalts-
konto (4120 im SKR03) gebucht, der Abzug auf 8611 ("Verrech-
nete sonstige Sachbezüge 16 % USt (z.B. Kfz-Gestellung)").

Soweit verstehe ich das noch einigermaßen, unter der Voraus-
setzung, daß so ein Sachbezug umsatzsteuerpflichtig ist (sind
Sachbezüge, geldwerte Vorteile etc. grundsätzlich umsatz-
steuerpflichtig? Die einschlägigen Lohnhandbücher schweigen
sich über Umsatzsteuer meistens ziemlich aus - anscheinend
sind sie der Meinung, das gehöre nicht zum Thema?!).

Soweit schon mal richtig?

Dann die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Da gibts dieses
"Bezug/Abzug"-Spielchen in ähnlicher Form: Der Bezug lautet
"Fahrgeld pauschalversteuert" (Buchungskonto 4175; Pauschal-
steuern 4149), und der zugehörige Abzug in gleicher Höhe (!)
wird wieder auf 8611 gebucht (s.o.).

Erst mal: Warum ist der Abzug eigentlich umsatzsteuer-
pflichtig? Gilt das auch als Sachbezug? Bzw. als "Privat-
vergnügen des Arbeitnehmers", was ja immer umsatzsteuer-
pflichtig ist?

Und dann der Betrag. Ich hatte da schon mal einen Thread

in dem der Listenpreis des Fahrzeugs gar keine Rolle
gespielt hat. Kurze Zusammenfassung dieses Threads: Die
(damaligen) 19,44 EUR ergaben sich aus
18 Tage/Monat * 0,36 EUR/km * 3 km = 19,44 EUR
(damals war der Kilometersatz noch 36 Cent statt heute
nur noch 30 Cent).

Jetzt bin ich allerdings neuen Hinweisen bezüglich einer
"0,03%-Methode" nachgegangen und habe im Lohnhandbuch

tatsächlich gelesen, daß der Listenpreis des Fahrzeugs durch-
aus eine Rolle spielt (und daß auch nur 15, nicht 18 Tage,
angesetzt werden dürfen).

Das damalige Fahrzeug hatte einen Listenpreis von 62.135,40 EUR,
das hätte dann 0,03% * 62.135,40 EUR * 0,36 EUR/km = 20,13 EUR
ergeben, aber es standen eben nur 19,44 EUR in der Gehalts-
abrechnung - falsch?

-> da wären eigentlich 20,13-19,44=0,69 EUR zum Versteuern
übriggeblieben?! Bzw. wenn man nur die erlaubten 15 statt
18 Tage angesetzt hätte, wären damals 16,20 EUR rausgekommen,
und es hätten 3,93 EUR versteuert werden müssen? Wie hätte
man das buchen müssen? Nur die 16,20 EUR auf 4175, aber die
ganzen 20,13 EUR auf 8611? Oder die 3,93 EUR noch aufs "nor-
male" Gehalt mit drauf?

Und das ganze aus der heutigen Situation betrachtet:

Aktueller Wagen wie gesagt 67.082,80 EUR, aktuelle Entfer-
nungspauschale 0,30 EUR/km, zulässige 15 Tage/Monat:

Geldwerter Vorteil (oder wie man das nennt):
0,03% * 67.082,80 EUR * 0,30 EUR/km * 3 km = 18,11 EUR

Pauschalversteuerte Fahrtkostenerstattung:
15 Tage/Monat * 0,30 EUR/km * 3 km = 13,50 EUR

Bedeutet das: 13,50 EUR auf 4175 buchen und 18,11 EUR auf
8611? Oder müssen die Be- und Abzüge immer gleich sein, und
daher müssen die 4,61 EUR Differenz noch einfach aufs nor-
male Gehaltskonto 4120 gebucht werden (denn die müßten ja
eigentlich "ganz normal" versteuert werden)? Irgendwie hab
ich an der Stelle jetzt nen Knoten im Hirn (vielleicht liegts
auch nur an den 33°C, die's grad draußen hat... :-) ).

Und dann noch die Kristallkugel fürs Lohnhandbuch 2007: Wie
wird die pauschalversteuerte Fahrtkostenerstattung geregelt
sein, wenn Arbeitnehmer Fahrtkosten erst ab 20 km geltend
machen werden können? Weiß da jemand schon was?

Danke an alle, die bis hierhin durchgehalten haben :-)

Gruß Matthias.

PS: An die Dauernörgler In This Newsgroup[TM]: Das ist keine
Steuerberatung, ich will ja nur grundsätzlich verstehen,
wo diese Beträge herkommen... im Bedarfsfall erfinde ich
gerne auch einen fiktiven Firmenwagen für einen abstrak-
ten Musterfall :-)

Re: Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

am 04.07.2006 20:16:02 von Matthias Kryn

Matthias Hanft schrieb:

> Hallo,
>
> ich würde gerne eine Gehaltsabrechnung und die dazugehörigen
> Buchungen in der Fibu verstehen: Es geht um einen Firmenwagen,
> dessen Privatnutzung mit der 1%-Regel versteuert wird;
> außerdem
> werden die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 15%
> pauschalversteuert.

Interessante Regelung; woher kommt die Pauschalversteuerung?

> Der Wagen hatte Listenpreis 67.082,80 EUR inkl. 16% Mwst.
>
> 1% davon sind 670,83 EUR.

Der Listenpreis ist auf volle hundert Euro IIRC abzurunden.
Steht in irgendeinem Erlass/Anweisung zu dem Gesetz.


> Und dann der Betrag. Ich hatte da schon mal einen Thread
>

> in dem der Listenpreis des Fahrzeugs gar keine Rolle
> gespielt hat. Kurze Zusammenfassung dieses Threads: Die
> (damaligen) 19,44 EUR ergaben sich aus
> 18 Tage/Monat * 0,36 EUR/km * 3 km = 19,44 EUR
> (damals war der Kilometersatz noch 36 Cent statt heute
> nur noch 30 Cent).

Wo kommen denn die Tage/Monat her? Ich kenne nur
Entfernungskilometer.

Grüße
Matthias

Re: Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

am 05.07.2006 08:57:15 von Matthias Hanft

Matthias Kryn schrieb:

>>werden die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 15%
>>pauschalversteuert.
>
> Interessante Regelung; woher kommt die Pauschalversteuerung?

Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, für die der Arbeitgeber eine
pauschale Lohnsteuer abführen kann:

25% für Mahlzeiten, Betriebsveranstaltungen, Erholungs-
beihilfen, Reisekosten, Computer, Aushilfskräfte

20% für Direktversicherungen, Unfallversicherungen

15% für Fahrkostenzuschüsse, Job-Tickets, Firmenwagengestellung

5% für Land- und Forstwirtschaft

2,25% für Sachprämien

2% für Teilzeitkräfte

(alles stark verkürzt aufgeführt; nur unter Vorliegen gewisser
Randbedingungen)

> Der Listenpreis ist auf volle hundert Euro IIRC abzurunden.
> Steht in irgendeinem Erlass/Anweisung zu dem Gesetz.

Oh, interessant! Habs in R 31 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR 2005
gefunden. Danke!

> Wo kommen denn die Tage/Monat her? Ich kenne nur
> Entfernungskilometer.

Der pauschalversteuerte Fahrkostenzuschuß kann nur in der Höhe
geleistet werden, wie der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeits-
stätte als Werbungskosten ansetzen könnte. Also pro Monat
momentan 0,30 EUR/km mal Entfernungskilometer mal Anzahl_
Arbeitstage_im_Monat.

Und für Anzahl_Tage gilt gemäß R 127 Abs. 5 Nr. 1 LStR 2005:
"aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das
Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird".

Gruß Matthias.

Re: Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

am 05.07.2006 09:54:21 von Gerhard Faehling

Matthias Hanft schrieb am 05.07.2006 08:57:

>> Wo kommen denn die Tage/Monat her? Ich kenne nur
>> Entfernungskilometer.
>
> Der pauschalversteuerte Fahrkostenzuschuß kann nur in der Höhe
> geleistet werden, wie der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeits-
> stätte als Werbungskosten ansetzen könnte. Also pro Monat
> momentan 0,30 EUR/km mal Entfernungskilometer mal Anzahl_
> Arbeitstage_im_Monat.

Verwechselst Du da nicht etwas? Der Fahrkostenzuschuß ist doch etwas
anderes als der Fahrtkostenanteil bei einem Dienstwagen.

Für ersteres gelten die Entfernungskilometer mal Anzahl der Arbeitstage.
Für das zweitere spielt nur der Listenpreis mal 0,03% pro
Entfernungskilometer eine Rolle. Aber das sind zwei unterschiedliche
Dinge. Bei dem zweiten Sachverhalt ist es ja so, dass der AG alles am
Fahrzeug zahlt, also auch Betriebskosten (Benzin, Reparaturen usw.).
Beim Fahrtkostenzuschuß zahlt alles der AN - bekommt es aber quasi vom
AG wieder.

> Und für Anzahl_Tage gilt gemäß R 127 Abs. 5 Nr. 1 LStR 2005:
> "aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das
> Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen
> Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird".

Alle Steuerprüfer mal mit dem Lesen aufhören!

Bei mir sind immerhin schon zwei Lohnsteuerprüfungen durchgegangen, bei
denen ich von 18 Tagen ausgegangen bin ;-)


Ciao

Gerhard

Re: Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

am 05.07.2006 10:28:05 von Matthias Hanft

Gerhard Faehling schrieb:

> Verwechselst Du da nicht etwas? Der Fahrkostenzuschuß ist doch etwas
> anderes als der Fahrtkostenanteil bei einem Dienstwagen.

Exakt das versuche ich mittels dieses Threads so zu klären, damit
ich's auch kapiere :-)

> Für ersteres gelten die Entfernungskilometer mal Anzahl der Arbeitstage.
> Für das zweitere spielt nur der Listenpreis mal 0,03% pro
> Entfernungskilometer eine Rolle. Aber das sind zwei unterschiedliche
> Dinge. Bei dem zweiten Sachverhalt ist es ja so, dass der AG alles am
> Fahrzeug zahlt, also auch Betriebskosten (Benzin, Reparaturen usw.).
> Beim Fahrtkostenzuschuß zahlt alles der AN - bekommt es aber quasi vom
> AG wieder.

Hängt aber schon zusammen. Lohnhandbuch: "Der Arbeitgeber hat bei der
Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Überlassung eines Firmen-
wagens zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Möglichkeit,
die Lohnsteuer insoweit mit 15% zu pauschalieren, als der Arbeitnehmer
Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte."

Also sehe ich das so:
- Es ist ein Dienstwagen, AN zahlt nix dafür.
- Der "geldwerte Vorteil" dafür muß mit den 0,03% versteuert werden.
- Der Anteil dieses geldwerten Vorteils, den der AN als Entfernungs-
pauschale geltend machen könnte, kann mit 15% pauschalversteuert
werden;
- der Rest (also die Differenz aus dem geldwerten Vorteil und der
Entfernungspauschale) ist LSt- und SV- (und USt-?) -pflichtiger
Arbeitslohn.

Kurzes knackiges Beispiel: Auto 50.000 EUR, Entfernung 10 km.

Geldwerter Vorteil:
0,03% * 50.000 EUR * 10 km = 150 EUR

Entfernungspauschale:
0,30 EUR x 10 km x 15 Tage = 45 EUR

Dann kann ich 45 von den 150 EUR mit 15% pauschalversteuern, und die
restlichen 105 EUR eben nicht (sondern ganz normal).

Richtig oder falsch (oder halb-halb :-) )?

> Bei mir sind immerhin schon zwei Lohnsteuerprüfungen durchgegangen, bei
> denen ich von 18 Tagen ausgegangen bin ;-)

Ich finde auch, daß 15 etwas sehr wenig sind. Mit den 220 im Jahr, die
ein Arbeitnehmer ungeprüft in die Anlage N seiner Steuererklärung schreiben
darf, kommt man ja auch schon über 18. Und bei allen Leuten, die ich kenne
(inkl. mich selbst), sind dort auch stets 230 Tage durchgegangen. Wer
arbeitet denn so wenig?! (Vielleicht die Beamten, die diese Regelung
erfunden haben? :-) )

Gruß Matthias.

Re: Versteuerung und Buchung Firmenwagen: 1% und 0,03%

am 05.07.2006 12:23:56 von Gerhard Faehling

Matthias Hanft schrieb am 05.07.2006 10:28:

> - Es ist ein Dienstwagen, AN zahlt nix dafür.
> - Der "geldwerte Vorteil" dafür muß mit den 0,03% versteuert werden.
> - Der Anteil dieses geldwerten Vorteils, den der AN als Entfernungs-
> pauschale geltend machen könnte, kann mit 15% pauschalversteuert
> werden;
> - der Rest (also die Differenz aus dem geldwerten Vorteil und der
> Entfernungspauschale) ist LSt- und SV- (und USt-?) -pflichtiger
> Arbeitslohn.

So scheint es tatsächlich auch zu sein.

> Kurzes knackiges Beispiel: Auto 50.000 EUR, Entfernung 10 km.
>
> Geldwerter Vorteil:
> 0,03% * 50.000 EUR * 10 km = 150 EUR
>
> Entfernungspauschale:
> 0,30 EUR x 10 km x 15 Tage = 45 EUR
>
> Dann kann ich 45 von den 150 EUR mit 15% pauschalversteuern, und die
> restlichen 105 EUR eben nicht (sondern ganz normal).
>
> Richtig oder falsch (oder halb-halb :-) )?

Ich habe das eben mal in meinem Lohnprogramm nachvollzogen (Lexware
Lohn+Gehalt).

Bei diesem Beispiel wird als Pauschalsteuer allerdings 54 EUR
ausgewiesen - das wäre der Betrag auf 18 Tage. Insofern gehe ich mal
davon aus, dass die 18 Tage auch genommen werden können.

Das Steuerbrutto vom AN steigt dann entsprechend um 96 EUR.

Diese anteilige Berechnung war mir auch neu. Aber die grundsätzliche
pauschale Versteuerung wäre ja auch vielleicht zu einfach gewesen ;-)


Viele Grüße

Gerhard