#1: Austritt zum 30.09. Kann Abfindung trotzdem zum 05.01. ausgezahlt werden?
Posted on 2006-07-02 20:32:58 by Sepp Erdmann
Hallo,
meine Firma bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Der Austritt soll zum
30.09.2006 erfolgen. Um die fünftel Regelung bei einer evtl.
Arbeitslosigkeit nutzen zu können, wäre es wichtig das Geld erst im nächsten
Jahr versteuern zu müssen.
Kann man die Fälligkeit um 3 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinauszögern um dies zu erreichen? Macht das Finanzamt da mit?
Danke für die Hilfe
Sepp
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