Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 12:28:29 von use.reply-to

Frank Kozuschnik in <news:>:

>Eine Erstattung kommt heraus, wenn man entweder das zulässige Volumen
>für Freistellungsaufträge nicht ausgeschöpft hat, oder wenn der
>persönliche Grenzsteuersatz niedriger ist als der jeweils gezahlte
>Steuersatz der Kapitalertragsteuer.

Wie hoch ist der eigentlich, wenn man kein Einkommen außer
Kapitalerträgen hat? Meinereiner befindet sich in einer ähnlichen
Situation (allerdings unfreiwillig) wie der OP und würde doch gerne=20
weniger als den 30%igen Abschlag auf die ZaST zahlen.=20

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 14:23:57 von Lutz Schulze

On Mon, 10 Jul 2006 12:28:29 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
<> wrote:

>Wie hoch ist der eigentlich, wenn man kein Einkommen außer
>Kapitalerträgen hat?

Das hängt vom Einkommen ab. Durch die 'kalte Progression' sind
mittlerweile viele über 30% und ahnen davon gar nichts.

>Meinereiner befindet sich in einer ähnlichen
>Situation (allerdings unfreiwillig) wie der OP und würde doch gerne
>weniger als den 30%igen Abschlag auf die ZaST zahlen.

Viele Programme zur Steuerberechnung geben das mit aus, man kann das
auch mit einem online Steuerrechner durchspielen. Wenn du dort das
Jahreseinkommen um 100 Euro veränderst, gibt die Differenz in der
Steuer direkt den Grenzsteuersatz an.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 17:20:52 von use.reply-to

Lutz Schulze in <news:>:

>On Mon, 10 Jul 2006 12:28:29 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
><> wrote:
>
>>Wie hoch ist der eigentlich, wenn man kein Einkommen außer
>>Kapitalerträgen hat?=20
>
>Das hängt vom Einkommen ab.=20

Mein Einkomen sind aber nur die Einkünfte bei denen ja mein =
persönlicher
Steuersatz zutreffen würde. Wie hoch mag der aber bei Null sonstigen
Einkünften sein?

>Viele Programme zur Steuerberechnung geben das mit aus, man kann das
>auch mit einem online Steuerrechner durchspielen. Wenn du dort das
>Jahreseinkommen um 100 Euro veränderst, gibt die Differenz in der
>Steuer direkt den Grenzsteuersatz an.

Den habe ich jetzt nicht ganz verstanden, werde aber mal 'ne Nacht
drüber schlafen ...

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 18:00:07 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 18:00:08 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 18:50:02 von use.reply-to

Martin Gerdes in <news:>:

>"Ulrich F. Heidenreich" <> schrieb:
>
>>>Eine Erstattung kommt heraus, wenn man entweder das zulässige =
Volumen
>>>für Freistellungsaufträge nicht ausgeschöpft hat oder wenn der
>>>persönliche Grenzsteuersatz niedriger ist als der jeweils gezahlte
>>>Steuersatz der Kapitalertragsteuer.
>
>>Wie hoch ist der eigentlich, wenn man kein Einkommen außer
>>Kapitalerträgen hat?=20
>
>Wer "der"? Der Steuersatz?=20

Ja genau der. Überall liest man, für die Versteuerung der =
Zinseinkünfte
gelte der "persönliche Steuersatz". Wie hoch der allerdings sei, ist
genau dann nirgendwo zu erfahren, wenn man außer diesen =
Kapitalerträgen
nix zu versteuern hat.=20

>>Meinereiner befindet sich in einer ähnlichen Situation (allerdings=20
>>unfreiwillig) wie der OP und würde doch gerne weniger als den=20
>>30%igen Abschlag auf die ZaST zahlen.=20
>
>Hoppala:
>"... würde auf meine Zinserträge gern weniger als die gesetzlichen =
30%
>ZASt zahlen." So?

IMHO nicht so, da es nach meinem Wissenstand eine "Zinsabschlagsteuer"
gar nicht gibt, sondern nur eine Abschlagszahlung von IIRC 30% auf die
Kapitalertragssteuer. Der dann wiederum mit der tatsächlich zu
entrichtenden KapESt "verrechnet" wird. In welcher Richtung auch immer.

>Wenn Du mit Deinen Zinserträgen unter dem Grundfreibetrag bist,=20

Das ist der, den ich ggfls. per Freistellungsauftrag sofort von der
"Zinsabschlagssteuer" absetzen kann, nicht wahr? Wie hoch versteuere=20
ich aber darüber hinausgehende Zinseinkünfte? Mit 30% oder meinem
persönlichen Steuersatz, der dann - wir drehen uns im Kreise - wie hoch
genau sein mag?

>kannst
>Du vom Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung holen. Mit einer
>solchen stellt Dir die Bank mehr als den Sparerfreibetrag von der Steuer
>frei.

Danke. Den Hinweis halte ich mal im Hinterkopf. Inzwischen kümmert sich
(zum zweiten Mal: hoffentlich diesmal erfolgreich) ein Lohnsteuerhilfe-
verein darum. Vielleicht bleibt ja unterm Strich dann soviel übrig, daß
ich mir im Sinne des Threads hier auch wieder eine KV leisten kann.

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 19:26:35 von use.reply-to

Martin Gerdes in <news:>:

>Mit kann man das
>ausrechnen,

Und genau da renne ich vor die nur zu bekannte Wand, wenn man - wie=20
der OP auch - ohne Einkommen nur von der sprichwörtlichen "Hohen Kante"
leben will oder muß:=20

Denn auch dieses Formular bemängelt bereits einen Jahresbruttolohn von
0,00 Euro. Oder sollte ich etwa dort meine Zinseinkünfte eintragen?=20

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 19:53:46 von Matthias Hanft

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Ja genau der. Überall liest man, für die Versteuerung der Zinseinkünfte
> gelte der "persönliche Steuersatz". Wie hoch der allerdings sei, ist
> genau dann nirgendwo zu erfahren, wenn man außer diesen Kapitalerträgen
> nix zu versteuern hat.

Ja nun, der hängt dann halt von der Höhe der Kapitalerträge ab!

Mit 50.000 EUR Zinserträgen pro Jahr hast Du halt einen anderen Steuer-
satz als mit 10.000 EUR.

Gruß Matthias.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 10.07.2006 23:38:21 von Frank Kozuschnik

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Überall liest man, für die Versteuerung der Zinseinkünfte
> gelte der "persönliche Steuersatz". Wie hoch der allerdings sei, ist
> genau dann nirgendwo zu erfahren, wenn man außer diesen Kapitalerträgen
> nix zu versteuern hat.

Natürlich ist der zu erfahren.

Grob zusammengefasst: Von den Kapitalerträgen ziehst du die
Werbungskosten(-pauschale) und den Sparerfreibetrag ab, dann
berücksichtigt du das Halbeinkünfteverfahren. Vom Rest gehen noch
Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ab. Dann hast du das
zu versteuernde Einkommen, auf das du den jeweiligen
Einkommensteuertarif anwendest.



> IMHO nicht so, da es nach meinem Wissenstand eine "Zinsabschlagsteuer"
> gar nicht gibt, sondern nur eine Abschlagszahlung von IIRC 30% auf die
> Kapitalertragssteuer. Der dann wiederum mit der tatsächlich zu
> entrichtenden KapESt "verrechnet" wird. In welcher Richtung auch immer.

"Zinsabschlag" oder "Zinsabschlagsteuer" ist im Prinzip dasselbe wie
"Kapitalertragsteuer". Egal wie es heißt, es ist immer nur eine
Abschlagszahlung auf die persönliche Einkommensteuer.

> >Wenn Du mit Deinen Zinserträgen unter dem Grundfreibetrag bist,
>
> Das ist der, den ich ggfls. per Freistellungsauftrag sofort von der
> "Zinsabschlagssteuer" absetzen kann, nicht wahr?

Nein, für den Freistellungsauftrag hast du nur den Sparerfreibetrag
(1.370 Euro) plus Werbungskostenpauschale (51 Euro) zur Verfügung.

Den Grundfreibetrag (7.664 Euro) kannst du höchstens über eine
Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Kapitalertragsteuer ausnehmen.

> Wie hoch versteuere
> ich aber darüber hinausgehende Zinseinkünfte? Mit 30% oder meinem
> persönlichen Steuersatz, der dann - wir drehen uns im Kreise - wie hoch
> genau sein mag?

Mit deinem persönlichen Steuersatz, der sich nach den normalen Regeln
berechnet (siehe oben).

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 05:36:26 von Lutz Schulze

On Mon, 10 Jul 2006 18:00:08 +0200, Martin Gerdes
<> wrote:

>Lutz Schulze <> schrieb:
>
>>>Wie hoch ist der eigentlich, wenn man kein Einkommen außer
>>>Kapitalerträgen hat?
>
>>Das hängt vom Einkommen ab. Durch die 'kalte Progression' sind
>>mittlerweile viele über 30% und ahnen davon gar nichts.
>
>Na ja, wenn man ohne sonstiges Einkommen nur aus Kapitaleinkünften über
>30% Durchschnittssteuersatz kommen will, braucht man eine ganze Menge
>Zinsen.
>
>Mit kann man das
>ausrechnen, die Grenze liegt zwischen 65 und 70 TEUR Zinsen.
>
>Wer soviel Zinsen kriegt, muß nicht unbedingt arbeiten (je nach
>Anspruch, natürlich).

Hm. Den Teilsatz 'wenn man kein Einkommen außer
Kapitalerträgen hat' hatte ich irgendwie überlesen.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
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Test im IT-Administrator:

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 09:01:02 von use.reply-to

Frank Kozuschnik in <news:>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>> Überall liest man, für die Versteuerung der Zinseinkünfte
>> gelte der "persönliche Steuersatz". Wie hoch der allerdings sei, ist
>> genau dann nirgendwo zu erfahren, wenn man außer diesen =
Kapitalerträgen
>> nix zu versteuern hat.=20
>
>Natürlich ist der zu erfahren.
[..]
>

Danke für den Tip. An die Wikipedia hatte ich nicht gedacht. In allen
anderen Quellen fand ich für den Fall immer nur die Tatsache, aber =
nicht
die Höhe dieses Steuersatzes.

>Den Grundfreibetrag (7.664 Euro) kannst du höchstens über eine
>Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Kapitalertragsteuer ausnehmen.

Wenn Du Recht hast und er Ahnung, wird das dann wohl mein Steuerberater
so machen. Da liege ich locker drunter. Das Problem dürfte dann noch
werden, der Finanzbehörde klarzumachen, wie man davon leben kann. =20

>> Wie hoch versteuere=20
>> ich aber darüber hinausgehende Zinseinkünfte? Mit 30% oder meinem
>> persönlichen Steuersatz, der dann - wir drehen uns im Kreise - wie =
hoch
>> genau sein mag?
>
>Mit deinem persönlichen Steuersatz, der sich nach den normalen Regeln
>berechnet (siehe oben).

Danke nochmal für die Regeln.

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 18:00:05 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 18:56:00 von use.reply-to

Martin Gerdes in <news:>:

>"Ulrich F. Heidenreich" <> schrieb:
>
>>>> Überall liest man, für die Versteuerung der Zinseinkünfte
>>>> gelte der "persönliche Steuersatz". Wie hoch der allerdings sei, =
ist
>>>> genau dann nirgendwo zu erfahren, wenn man außer diesen =
Kapitalerträgen
>>>> nix zu versteuern hat.=20
>
>>>Natürlich ist der zu erfahren.
>>[..]
>>>
>
>>Danke für den Tip. An die Wikipedia hatte ich nicht gedacht. In allen
>>anderen Quellen fand ich für den Fall immer nur die Tatsache, aber =
nicht
>>die Höhe dieses Steuersatzes.
>
>Die Wikipedia erläutert das Prinzip. Das interessiert aber in der =
Regel
>nicht. Dich interessiert, was bei DIR herauskommt.=20

Mich interessierte primär, wie hoch denn mein überall genannter, aber
augenscheinlich nirgendwo bezifferter "persönliche Steuersatz" konkret
sein mag: Wesentlich höher oder niedriger als die stillschweigend via
ZASt gezahlten 30%? Konkrete *Zahlen* zu finden, war ich wohl zu
dämlich. =20

>Und dabei hilft Dir
>ein Online-Rechner mehr.

Die gefundenen stiegen ja bei ehrlicherweise angegebenen 0.00 =A4
Bruttoarbeitslohn aus und fragten erst gar gar nicht mehr nach Einkommen
aus Kapitelvermögen, Vermietung/Verpachtung, etc. pp. =20

>Erstaunlich allerdings, daß Du Geld für den Steuerberater=20

S/steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/

Das sind ~ 50=A4 jährlich, die ich Anbetracht der Tatsache, daß ich
vielleicht etwas bei der ersten Steuererklärung meines Lebens so
grundlegend falsch machen könnte, daß ich <übertrieben> wegen
Steuerhinterziehung in den Knast komme </> für nicht überzogen=20
halte.=20

Vor Einführung der ZASt habe ich nämlich keinerlei Kapitalerträge
versteuert=20

>ausgeben willst, wenn Du kein Einkommen hast. In so einer Situation=20
>würde ich ans Sparen denken.

Ich eigentlich auch. Ich habe aber ohne fachliche Hilfe Probleme mit
den Fachfragen der Formulare. Damit dürft eich ja nicht so ganz alleien
dastehen, nicht wahr?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 20:13:17 von Frank Kozuschnik

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Martin Gerdes:
>
> >Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> >
> >>>> Überall liest man, für die Versteuerung der Zinseinkünfte
> >>>> gelte der "persönliche Steuersatz". Wie hoch der allerdings sei, ist
> >>>> genau dann nirgendwo zu erfahren, wenn man außer diesen Kapitalerträgen
> >>>> nix zu versteuern hat.
> >
> > [Frank Kozuschnik:]
> >>>Natürlich ist der zu erfahren.
> >>[..]
> >>>
> >
> >>Danke für den Tip. An die Wikipedia hatte ich nicht gedacht. In allen
> >>anderen Quellen fand ich für den Fall immer nur die Tatsache, aber nicht
> >>die Höhe dieses Steuersatzes.
> >
> >Die Wikipedia erläutert das Prinzip. Das interessiert aber in der Regel
> >nicht. Dich interessiert, was bei DIR herauskommt.
>
> Mich interessierte primär, wie hoch denn mein überall genannter, aber
> augenscheinlich nirgendwo bezifferter "persönliche Steuersatz" konkret
> sein mag: Wesentlich höher oder niedriger als die stillschweigend via
> ZASt gezahlten 30%? Konkrete *Zahlen* zu finden, war ich wohl zu
> dämlich.

Um es noch mal klar zu sagen:

Wenn du nur Kapitaleinkünfte hast, werden (mindestens) folgende
Freibeträge berücksichtigt:

Werbungskostenpauschbetrag 51 Euro
Sparerfreibetrag 1.370 Euro
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
Grundfreibetrag 7.664 Euro

Wenn deine Kapitalerträge also 9.121 Euro nicht übersteigen, zahlst du
keine Einkommensteuer. Falls Kapitalertragsteuer einbehalten wurde,
bekommst du sie mit der Einkommensteuerveranlagung komplett erstattet.

Wenn dein Einkommen höher ist, berechnet sich die Einkommensteuer nach
den Formeln in § 32a EStG:

> >Erstaunlich allerdings, daß Du Geld für den Steuerberater
>
> S/steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/
>
> Das sind ~ 50¤ jährlich, die ich Anbetracht der Tatsache, daß ich
> vielleicht etwas bei der ersten Steuererklärung meines Lebens so
> grundlegend falsch machen könnte, daß ich <übertrieben> wegen
> Steuerhinterziehung in den Knast komme </> für nicht überzogen
> halte.

Wenn dein Einkommen die Freibeträge unterschreitet, brauchst du dir
keine derartigen Gedanken zu machen.

Ich bezweifle aber, ob dich ein Lohnsteuerhilfeverein überhaupt
beraten darf, wenn du ausschließlich Kapitalinkünfte hast. Eigentlich
ist das nämlich nur für Personen erlaubt, die Arbeitslohn, Rente oder
Unterhaltsleistungen erzielen (§ 4 Nr. 11 StBerG).

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 20:35:44 von use.reply-to

Frank Kozuschnik in <news:>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:

>> Mich interessierte primär, wie hoch denn mein überall genannter, =
aber
>> augenscheinlich nirgendwo bezifferter "persönliche Steuersatz" =
konkret
>> sein mag: Wesentlich höher oder niedriger als die stillschweigend =
via
>> ZASt gezahlten 30%? Konkrete *Zahlen* zu finden, war ich wohl zu
>> dämlich. =20
>
>Um es noch mal klar zu sagen:

*Klar* war die Wiki. Dort stand was von 0% unterhalb einer Mindestgrenze
und von 15% als Eingangssteuersatz. Konkret diese Zahlen habe ich bis
dato nicht finden könne,=20

>Wenn du nur Kapitaleinkünfte hast, werden (mindestens) folgende
>Freibeträge berücksichtigt:
>
>Werbungskostenpauschbetrag 51 Euro
>Sparerfreibetrag 1.370 Euro
>Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
>Grundfreibetrag 7.664 Euro

Und schon wieer ein - sorry - Geschwafel über "Freibeträge" etc. pp.
Meinereiner fragte nach sowas ganz trivialem(?) wie den Zahlen für
diesen ominösen "persönlichen Steuersatz" und wird immer mit =
Antworten
konfrontiert, die nicht zur Frage passen #-(

>> >Erstaunlich allerdings, daß Du Geld für den Steuerberater=20
>>=20
>> S/steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/
>>=20
>> Das sind ~ 50=A4 jährlich, die ich Anbetracht der Tatsache, daß =
ich
>> vielleicht etwas bei der ersten Steuererklärung meines Lebens so
>> grundlegend falsch machen könnte, daß ich <übertrieben> wegen
>> Steuerhinterziehung in den Knast komme </> für nicht überzogen=20
>> halte.=20
>
>Wenn dein Einkommen die Freibeträge unterschreitet, brauchst du dir
>keine derartigen Gedanken zu machen.

Auch nicht, wenn ich vor Einführung der ZASt meine Einkünfte aus
Kapitalanlagen dem Finanzamt verschweigen habe?=20

>Ich bezweifle aber, ob dich ein Lohnsteuerhilfeverein überhaupt
>beraten darf, wenn du ausschließlich Kapitalinkünfte hast.=20

Muß das nicht am ehesten der Verein wissen, den man damit beauftragt?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 21:26:46 von Frank Kozuschnik

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Frank Kozuschnik:
>
> >Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
> >> Mich interessierte primär, wie hoch denn mein überall genannter, aber
> >> augenscheinlich nirgendwo bezifferter "persönliche Steuersatz" konkret
> >> sein mag:
>
> >Werbungskostenpauschbetrag 51 Euro
> >Sparerfreibetrag 1.370 Euro
> >Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
> >Grundfreibetrag 7.664 Euro
>
> Und schon wieer ein - sorry - Geschwafel über "Freibeträge" etc. pp.
> Meinereiner fragte nach sowas ganz trivialem(?) wie den Zahlen für
> diesen ominösen "persönlichen Steuersatz" und wird immer mit Antworten
> konfrontiert, die nicht zur Frage passen #-(

Das Problem ist, dass sich der "persönliche Steuersatz" nach Regeln
berechnet, die nicht ganz trivial sind. Die Addition von vier
Freibeträgen finde ich da vergleichsweise harmlos.

> >> S/steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/
> >>
> >> Das sind ~ 50¤ jährlich, die ich Anbetracht der Tatsache, daß ich
> >> vielleicht etwas bei der ersten Steuererklärung meines Lebens so
> >> grundlegend falsch machen könnte, daß ich <übertrieben> wegen
> >> Steuerhinterziehung in den Knast komme </> für nicht überzogen
> >> halte.
> >
> >Wenn dein Einkommen die Freibeträge unterschreitet, brauchst du dir
> >keine derartigen Gedanken zu machen.
>
> Auch nicht, wenn ich vor Einführung der ZASt meine Einkünfte aus
> Kapitalanlagen dem Finanzamt verschweigen habe?

Im Allgemeinen wohl nicht. Und verjährt dürfte es außerdem sein.

(Ich bin aber auch kein Steuerberater und kann dir deshalb keine
konkreten, auf deinen Einzelfall bezogenen Ratschläge geben.)

> >Ich bezweifle aber, ob dich ein Lohnsteuerhilfeverein überhaupt
> >beraten darf, wenn du ausschließlich Kapitalinkünfte hast.
>
> Muß das nicht am ehesten der Verein wissen, den man damit beauftragt?

Das sollte er. Aber auch Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater
machen ab und an (vereinzelt sogar haarsträubende) Fehler.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 11.07.2006 21:27:33 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 12.07.2006 14:01:02 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 12.07.2006 18:00:07 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 12.07.2006 19:42:27 von use.reply-to

Heinz Brueckner in <news:>:

>Statt von "Geschwafel" zu schreiben, solltest Du eher einen Schuss
>Verständnis in Dir wachsen lassen:
>Dein "persönlicher Steuersatz" ergibt sich erst aus Deinem "zu=20
>versteuernden Einkommen";=20

Hatte ich denn danach gefragt, woraus er sich ergibt oder wie hoch er
denn sein mag? Sorry, es ist nicht persönlich gemeint, aber ich erlebe
im Usenet mit steigender Tendenz, daß die jeweils eigentlichen Fragen
unbeantwortet bleiben, dafür aber großartig über irgendetwas =
referiert
wird, was gar nicht zur Debatte stand. =20

In meinen bisherigen Recherchen zur Versteuerung von (ausschließlich!)
Zinseinkünften stieß ich immer nur auf die Tatsache, daß dazu mein
persönlicher Steuersatz ausschlaggebend sei. Keiner - bis auf den mir
freundlicherweise von Frank Kozuschnik gegebener Wikipedialink - konnte
(wollte?) mir bis dato auch nur ansatzweise etwas über die Höhe
verraten.

Ich bin halt ein ziemlich einfach gestrickter Mensch, der irgendwie=20
auf die Frage, wieviel denn 3+5 sei, die Antwort 8 erwartet, aber mit
großartigen Erklärungen, welche Mathematik dahinter wohl stehen mag,
etwas überfordert ist.

CU!
Ulrich =20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 12.07.2006 21:33:36 von Stefan Krieg

Hallo Ulrich,

Ulrich F. Heidenreich <> wrote:

[..."persönlicher Steuersatz"...]

> Hatte ich denn danach gefragt, ...wie hoch er denn sein mag?
[...]

> Keiner - bis auf den mir freundlicherweise von Frank Kozuschnik
> gegebener Wikipedialink - konnte (wollte?) mir bis dato auch nur
> ansatzweise etwas über die Höhe verraten.

Unglaublich - da hat Dir also einer 'nen Link verraten, wo eine
Frage beantwortet wird, die Du hier angeblich gar nicht gestellt
hast (und Dich dann darüber erhitzt, daß nicht auf Deine Fragen
eingegangen wird).

SCNR und gruß aus berlin
der stef

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 00:59:04 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 01:21:40 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 07:59:40 von use.reply-to

Stefan Krieg in <news:>:

>Unglaublich - da hat Dir also einer 'nen Link verraten, wo eine
>Frage beantwortet wird, die Du hier angeblich gar nicht gestellt
>hast (und Dich dann darüber erhitzt, daß nicht auf Deine Fragen
>eingegangen wird).

Nein - Es hat mir einer einen Link genannt, der meine Frage
beantwortete. Ich habe mich dafür bedankt und dem Rest der=20
Schreiber mitgeteilt, daß sich damit meine Frage erledigt=20
hätte.

Alles Andere ist pure Unterstellung.

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 08:42:45 von Heinrich Schramm

"Ulrich F. Heidenreich" <> wrote:

>In meinen bisherigen Recherchen zur Versteuerung von (ausschließlich!)
>Zinseinkünften stieß ich immer nur auf die Tatsache, daß dazu mein
>persönlicher Steuersatz ausschlaggebend sei. Keiner - bis auf den mir
>freundlicherweise von Frank Kozuschnik gegebener Wikipedialink - konnte
>(wollte?) mir bis dato auch nur ansatzweise etwas über die Höhe
>verraten.

Dein persönlicher Steuersatz hängt direkt von der Höhe deiner
Zinseinkünfte ab. Da hier niemand die Höhe deiner Zinseinkünfte kennt,
kann dir auch niemand deinen persönlichen Steuersatz (als Zahl) nennen.
Man kann dir nur sagen, wie du die steuerlich maßgebliche Höhe deiner
Einkünfte berechnest (nämlich indem du z.B. Freibetrag und
Werbungskosten usw. von den Zinszahlungen abziehst). Mit dem Ergebnis
gehst du dann in die Steuertabelle und liest ab, wieviel Steuern du
bezahlen mußt (also im Prinzip deinen "persönlichen Steuersatz").

>Ich bin halt ein ziemlich einfach gestrickter Mensch, der irgendwie
>auf die Frage, wieviel denn 3+5 sei, die Antwort 8 erwartet,

Verständlich, aber leider ist deine Frage nicht ganz so einfach. Du
fragst nämlich eher sowas wie: "Wieviel sind 3 Euro + 5 Dollar" und das
kann man nur beantworten, wenn man den Umrechnungskurs kennt. Deshalb
erklärt man dir, wie du den Umrechnungskurs für ein bestimmtes Datum
herausfinden und die Summe dann selbst ausrechnen kannst.

Gruß Heiner

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 09:13:14 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 09:47:44 von use.reply-to

Heinrich Schramm in <news:>:

>"Ulrich F. Heidenreich" <> wrote:
>
>>In meinen bisherigen Recherchen zur Versteuerung von =
(ausschließlich!)
>>Zinseinkünften stieß ich immer nur auf die Tatsache, daß dazu =
mein
>>persönlicher Steuersatz ausschlaggebend sei. Keiner - bis auf den mir
>>freundlicherweise von Frank Kozuschnik gegebener Wikipedialink - konnte
>>(wollte?) mir bis dato auch nur ansatzweise etwas über die Höhe
>>verraten.
>
>Dein persönlicher Steuersatz hängt direkt von der Höhe deiner
>Zinseinkünfte ab. Da hier niemand die Höhe deiner Zinseinkünfte =
kennt,
>kann dir auch niemand deinen persönlichen Steuersatz (als Zahl) =
nennen.

Der Wiki-Artikel konnte es seltsamerweise.=20

>>Ich bin halt ein ziemlich einfach gestrickter Mensch, der irgendwie=20
>>auf die Frage, wieviel denn 3+5 sei, die Antwort 8 erwartet,
>
>Verständlich, aber leider ist deine Frage nicht ganz so einfach.=20

Dann habe ich wohl mal wieder mein berühmtes Kisuaheli geschrieben, das
nur von Franz verstanden wurde. :-)

>Du
>fragst nämlich eher sowas wie: "Wieviel sind 3 Euro + 5 Dollar" und =
das
>kann man nur beantworten, wenn man den Umrechnungskurs kennt.=20

Um noch mal abschließend(!) bei dem Vergleich zu bleiben:=20

Meine bisherigen Quellen als auch alle Atworten hier, außer Franz',
erklärten mir immer, daß ich dazu den Umrechnungskurs kennen müsse=20
und was ein Umrechnungskurs sei, wovon er abhängig wäre, etc. pp. =
(was
ich gestern lax aber nicht böse gemeint als "Geschwafel" bezeichnete)
aber niemand nannte mir einfach dessen Höhe oder eine Quelle, der=20
die Höhe entnehmbar wäre.

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 13.07.2006 23:07:06 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 14.07.2006 11:59:39 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> Stefan Krieg in <news:>:
>
>>Unglaublich - da hat Dir also einer 'nen Link verraten, wo eine
>>Frage beantwortet wird, die Du hier angeblich gar nicht gestellt
>>hast (und Dich dann darüber erhitzt, daß nicht auf Deine Fragen
>>eingegangen wird).
>
> Nein - Es hat mir einer einen Link genannt, der meine Frage
> beantwortete. Ich habe mich dafür bedankt und dem Rest der
> Schreiber mitgeteilt, daß sich damit meine Frage erledigt
> hätte.

Und bei Wikipedia steht:

Der persönliche Steuersatz von Ulrich F. Heidenreich liegt bei 28%?

Da steht, wie der Steuersatz berechnet wird, der ist nämlich -
Überraschung - bei ziemlich vielen Menschen unterschiedlich und reicht
von 0% bis 44,3%.

> Ich bin halt ein ziemlich einfach gestrickter Mensch, der irgendwie
> auf die Frage, wieviel denn 3+5 sei, die Antwort 8 erwartet, aber mit
> großartigen Erklärungen, welche Mathematik dahinter wohl stehen mag,
> etwas überfordert ist.

Du hast aber nicht gefragt, was 3+5 ist sondern was x+y ist, ohne x und
y zu nennen. Das funktioniert halt nicht.

Im Übrigen scheinst Du selbst nicht so genau zu wissen, was Du
eigentlich willst. Einerseits willst Du nicht selber rechnen,
andererseits aber auch nicht den Inhalt der Variablen nennen.

Sowohl diejenigen, die nach X und Y gefragt haben hast Du als Schwafler
abgetan, als auch die Leute, die Dir erklärt haben, wie man ihn denn
rechnet[1,2].

Im Wikipedia-Artikel fehlt nebenbei auch noch die Erklärung, wie sich
denn eigentlich das zvE errechnet, aber Hinweise darauf sind ja für dich
nur Geschwafel[3].


Markus
[1]<>
[2]<>
[3]<>







--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 14.07.2006 12:14:21 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44b6b617$0$32633$>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb=20
>=20
>> >Du
>> >fragst nämlich eher sowas wie: "Wieviel sind 3 Euro + 5 Dollar" und=
das
>> >kann man nur beantworten, wenn man den Umrechnungskurs kennt.=20
>>=20
>> Um noch mal abschließend(!) bei dem Vergleich zu bleiben:=20
~~~~~~~~~~~~~~ Bitte ...
=20
>> aber niemand nannte mir einfach dessen Höhe oder eine Quelle, der=20
>> die Höhe entnehmbar wäre.
>
>Die Quelle ist ganz einfach: Nennt sich Einkommenssteuergesetz.=20

Sie zu finden umso schwerer. Google mal scherzeshalber nach
"persönlicher Steuersatz":=20

Du findest tonnenweise Treffer, wo er überall zur Relevanz kommt=20
oder wodurch er beeinflußt wird oder, oder, oder ... Nur seine Höhe
respektive Hinweise, wie sie denn bestimmbar sei nirgendwo. Kein Wunder,
daß ich etwas übersäuert reagierte, auch hier - bis auf den =
Wikilink -
nur dieses "Um den heißen Brei"-Herumgerede vorzufinden. Das alles =
hatte
irgendwas von "Jeder weiß, wie hoch der Satz ist, aber den Heidenreich
lassen wir dumm sterben" an sich.=20

Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen:=20

Sind hier Spekulationen geduldet? Ich frage mich nämlich, wie sich die
eventuell zukünftig geplante Krankenkassenbeitragspflicht (oder wie es
auch korrekt heißen mag) auf Kapitalerträge darstellen mag. Rutschten=
so
Leute wie der OP oder ich dadurch wieder in eine - dann sehr günstige -
Krankenkasse? Oder mag es dann Untergrenzen geben, unterhalb derer die
Zinseinkünfte nicht krankenversicherungspflichtig wären?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 14.07.2006 20:49:02 von use.reply-to

Markus Ritter in <news:>:

>Und bei Wikipedia steht:
>
>Der persönliche Steuersatz von Ulrich F. Heidenreich liegt bei 28%?

Nein. Da stehen aber genügende Anhaltspunkte, wie hoch mein =
persönlicher
Steuersatz denn nun sein mag. Also so ziemlich genau die Beantwortung
der Frage, wie hoch er denn sein mag. Was alle anderen Links vermissen
ließen, weil sie immer nur höchst theoretisch darüber referierten, =
was
dieser Steuersatz sei, wodurch er beinflußt würde oder wo und wie er =
in
Betracht käme. Ohne sich aber nur ein einziges Mal auch nur ansatzweise
über seine Höhe auszulassen.

>Da steht, wie der Steuersatz berechnet wird, der ist nämlich -
>Überraschung - bei ziemlich vielen Menschen unterschiedlich und reicht
>von 0% bis 44,3%.

Bie mir dürfte er dank dieser endlich mal konkreten und nicht immer um
den heißen Brei herumredenden Informationen bei 0% oder höchstenfalls
15% liegen. Also deutlich unter den 30% der ZaST. Und genau diese grobe
Größenordnung hat mich mal interessiert. War das wirklich so schwer =
zu
verstehen?

>> Ich bin halt ein ziemlich einfach gestrickter Mensch, der irgendwie
>> auf die Frage, wieviel denn 3+5 sei, die Antwort 8 erwartet, aber mit
>> großartigen Erklärungen, welche Mathematik dahinter wohl stehen =
mag,
>> etwas überfordert ist.
>
>Du hast aber nicht gefragt, was 3+5 ist sondern was x+y ist, ohne x und
>y zu nennen. Das funktioniert halt nicht.

Nachdem ich den Wikipedia-Link bekam, funktionierte das im Gegensatz zu
allem andern "Geschwafele", was denn alles in diesen Satz hereinspiele
verblüffenderweise sehr gut.

>Im Übrigen scheinst Du selbst nicht so genau zu wissen, was Du
>eigentlich willst.=20

Da bin ich geringfügig anderer Meinung.=20

Mich interessierte mein persönlicher Steuersatz als solcher im
Allgemeinen und bei ausschließlich Zinseinkünften im Besonderen:=20

Wie hoch mag der sein, wenn ich kein Einkommen habe, auf Grund dessen=20
er berechnet werden könne? Die einzigen Informationen, die ich bekommen
konnte waren: Auch bei ausschließlich Zinseinkünften gilt dieser =
ominöse
"persönliche Steuersatz". Nur, in welcher Höhe wohl ...?

Den habe ich aber relativ trivial feststellen können, nachdem mir
endlich verwertbare Quellen genannt wurden.

>Einerseits willst Du nicht selber rechnen,

Laß doch diese Unterstellung, bitte. Solange ich nicht weiß, auf =
Grund
welcher Sätze ich rechnen soll, kann ich auch nicht rechnen. Auf die
Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: Nachdem sich endlich einer erbarmt
hat, mir den Wiki-Link zu nennen, glaube ich auch, selbst rechnen zu
können. Ohne die mir bisher bekannten Zahlen habe ich nicht rechnen
*können*. Also unterstelle mir bitte kein "nicht rechnen *wollen*". =20

>Im Wikipedia-Artikel fehlt nebenbei auch noch die Erklärung, wie sich
>denn eigentlich das zvE errechnet,=20

Dafür stehen dort aber endlich mal konkrete Zahlen, die ich bisher
erfolglos allen Anderen aus der Nase zu ziehen versuchte.

Können wir diese Diskussion an diesem Punkt *bitte* abbrechen? Es nutzt
doch niemanden (mehr) ...

CU!
Ulrich=20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 14.07.2006 23:02:38 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Mich interessierte mein persönlicher Steuersatz als solcher im
> Allgemeinen und bei ausschließlich Zinseinkünften im Besonderen:

Der unterscheidet sich in 2 Punkten, den unterschiedlichen Freibeträgen
und Pauschalen, die man in Anrechnung bringen kann.

Ansonsten ist beim zvE und das ist genau das, was im Wikipedia-Artikel
steht, völlig egal, wie Du Deine Einkünfte erzielst.


> Wie hoch mag der sein, wenn ich kein Einkommen habe, auf Grund dessen
> er berechnet werden könne?

Ersetze Einkommen durch Einkünfte, dann kannst Du hier nachlesen, was da
alles drunterfällt




> Die einzigen Informationen, die ich bekommen
> konnte waren: Auch bei ausschließlich Zinseinkünften gilt dieser ominöse
> "persönliche Steuersatz". Nur, in welcher Höhe wohl ...?

Du hättest also einfach nur einen Verweis auf §32a EStG gewollt?



Das haben hier halt viele anders verstanden.

> Nachdem sich endlich einer erbarmt hat, mir den Wiki-Link zu nennen,
> glaube ich auch, selbst rechnen zu können.

Ohne die Informationen, die hier z. T. geflossen sind und die bei
Wikipedia fehlen, wirst Du halt ein falsches Ergebnis herausbekommen. Je
nachdem wie hoch Deine Einkünfte sind, wie hoch Deine Sonderausgaben
sind (da zählt bspw. die Zahlungen an die Krankenkasse oder Beiträge in
eine private Rentenversicherung etc.)

Während man im ungünstigsten Fall ab 9121 (7664+1370+51+36) EUR Steuern
bezahlt, kann es schon bei normalen Fällen auf 10621 EUR anwachsen, aber
auch auf 11671 EUR. Wenn Du jetzt 12000 EUR an Zinsen hast, dann kommt
bei "Wikipedia" ein Steuersatz von 6,8% (816 EUR), während es in der
Realität nur 0,4% (50 EUR) sind. Bei 20000 EUR Zinsen macht der
Unterschied zwischen "Wikipedia" und Realität 1114 EUR (3006 zu 1892
EUR)aus.

Markus



--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 11:42:36 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 12:15:47 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44b8bae2$0$5405$>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb=20
>
>> Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen:=20
>>=20
>> Sind hier Spekulationen geduldet? Ich frage mich nämlich, wie sich =
die
>> eventuell zukünftig geplante Krankenkassenbeitragspflicht (oder wie =
es
>> auch korrekt heißen mag) auf Kapitalerträge darstellen mag. =
Rutschten so
>> Leute wie der OP oder ich dadurch wieder in eine - dann sehr =
günstige -
>> Krankenkasse? Oder mag es dann Untergrenzen geben, unterhalb derer die
>> Zinseinkünfte nicht krankenversicherungspflichtig wären?
>
>Auch hier wirfst du verschiedene Dinge durcheinander:

Nicht unbedingt "durcheiander". Ich habe lediglich kleinere Probleme mit
dem Wörtchen "Pflicht" in Versicherungspflichtig. Wo bleibt das *Recht*
auf eine solche? Soweit ich das absehen kann, kommen ja auch einige
Bezieher von 400=A4 Jobs nicht in den Genuß(!) einer =
Krankenversicherung
weil deren Job nicht versicherungspflichtig ist?. =20

>Die diskutierte Beitragspflicht von Kapitaleinkünften wird nur=20
>für Leute gelten, die sowieso versichert sind. Diese=20
>Beitragspflicht wird wohl keine Versicherungsberechtigung in der=20
>GKV auslösen.=20

Genau das, was ich oben befürchtete. Wer hier in Deutschland zu arm=20
ist wird auch noch zusätzlich durch Wegfall der Krankenversicherung
bestraft.

>Insbesondere kann ich mir nicht vorstellen, dass durch=20
>Zinseinkünfte die Mindestbeiträge der GKV ausgehebelt werden=20
>können.

Ich wage kaum noch zu fragen: Wo findet man die?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 15:05:15 von Lutz Schulze

On Sat, 15 Jul 2006 12:15:47 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
<> wrote:

>Genau das, was ich oben befürchtete. Wer hier in Deutschland zu arm
>ist wird auch noch zusätzlich durch Wegfall der Krankenversicherung
>bestraft.

Wenn alle ihre Kapitaleinkünfte richtig versteuern würden, könnte man
da glatt aus Steuermitteln was zuschiessen ;-)

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 16:38:12 von Matthias Hanft

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Ich wage kaum noch zu fragen: Wo findet man die?

Für freiwillig Versicherte in Abs. 4 von


Die dort erwähnte "Bezugsgröße" wird jedes (?) Jahr neu veröffentlicht,
momentan ist sie 2.450 EUR:


Insgesamt ergibt der Satz "Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den
Kalendertag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße."
also für einen Monat (30 Tage)

30 Tage * 1/90 * 2.450 EUR/Tag = 816,67 EUR

Davon dann der Krankenkassenbeitrag, also z.B. 13,6% (je nach Kranken-
kasse) = 110,07 EUR.

Dazu kommt dann noch die Pflegeversicherung.

Gruß Matthias.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 16:56:14 von use.reply-to

Lutz Schulze in <news:>:

>On Sat, 15 Jul 2006 12:15:47 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
><> wrote:
>
>>Genau das, was ich oben befürchtete. Wer hier in Deutschland zu arm=20
>>ist wird auch noch zusätzlich durch Wegfall der Krankenversicherung
>>bestraft.
>
>Wenn alle ihre Kapitaleinkünfte richtig versteuern würden, könnte =
man
>da glatt aus Steuermitteln was zuschiessen ;-)

Ich spielte eher auf - Zitat Wikipedia:

|Ein konstitutives Element der GKV ist das Solidaritätsprinzip: Dieses=20
|kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Beiträge (anders als bei privaten=
=20
|Krankenversicherungen) nicht in Abhängigkeit vom individuellen Risiko,=
=20
|sondern entsprechend der finanziellen Leistungskraft des einzelnen=20
|Versicherten erhoben werden.

- an, was so pauschal nicht stimmen kann:=20

Denn irgendwo scheint es dort eine untere(SIC!) Einkommensgrenze zu
geben, ab der der arme Krankenversicherte prozentual mehr an die GkV
zahlt, als der Besserverdienende. Bei mir würde es so aussehen, daß =
ich
mehr als 50% meines derzeitigen Einkommens (nämlich das besagte aus
Zinseinkünften) in die Krankenkasse stecken müßte. Da hätte es =
mich denn
schon irgendwie gefreut, würden die iirc üblichen 17% =
Kassenbeiträge
auch von meinen Zinseinkünften für ein Versicherungs_recht_(!) =
sorgen,
statt daß mir freudestrahlend klargemacht wird, so Pisselbeträge =
seien
nicht versicherungs_pflicht_ig :-(

CU!
Ulrich =20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 17:04:36 von use.reply-to

Matthias Hanft in <news:>:

>30 Tage * 1/90 * 2.450 EUR/Tag =3D 816,67 EUR

Also die gut 800=A4 die sich im Gegensatz zum persönlichen Steuersatz
recht leicht ergoogeln ließen.=20

Wikipedia dazu:

|Für sonstige freiwillige Mitglieder (z.B. Arbeitslose ohne Einkünfte=
und=20
|Ansprüche auf Unterstützung) werden Mindesteinnahmen von 816,67 =A4 =
und=20
|ein absoluter Mindestbeitrag von 115,97 =A4 angenommen.

Wer weniger Einkommen hat, zahlt also prozentual mehr. Und woher der
oben geklammerte Personenkreis diese Mindesteinnahmen her haben solle,
fragen die sich wohl auch nicht. Wird da etwa pauschal Schwarzarbeit in
dieser Höhe angerechnet?

Eigentlich wollte ich nicht in Thekenpolitiker-Speech verfallen, aber
dazu fällt mir wirklich nur "Asozialrepublik Deutschland" ein.

CU!
Ulrich=20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 17:18:51 von use.reply-to

Markus Ritter in <news:>:

>Du hättest also einfach nur einen Verweis auf =A732a EStG gewollt?
>
>

Im Prinzip ja. =20

>Das haben hier halt viele anders verstanden.

Das habe ich gemerkt. Nur weiß ich wahrhaftig nicht, wie genau ich mich
noch hätte ausdrücken sollen, damit das auch so verstanden worden =
wäre.
Selbst mein durchaus beabsichtigter aber keineswegs(!) böse gemeinter
Affront mit dem "Geschwafel" half irgendwie nicht :-)

>> Nachdem sich endlich einer erbarmt hat, mir den Wiki-Link zu nennen,=20
>> glaube ich auch, selbst rechnen zu können.
>
>Ohne die Informationen, die hier z. T. geflossen sind und die bei
>Wikipedia fehlen, wirst Du halt ein falsches Ergebnis herausbekommen. Je
>nachdem wie hoch Deine Einkünfte sind, wie hoch Deine Sonderausgaben
>sind (da zählt bspw. die Zahlungen an die Krankenkasse oder Beiträge=
in
>eine private Rentenversicherung etc.)

.... ändert sich das zu versteuernde Einkommen. Der dazu jeweils =
passende
Steuersatz (der wo genau mir fehlte) jedoch wohl nicht. Oder ...?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 17:58:56 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 15.07.2006 18:09:18 von Lutz Schulze

On Sat, 15 Jul 2006 17:04:36 +0200, "Ulrich F. Heidenreich"
<> wrote:

>Matthias Hanft in <news:>:
>
>>30 Tage * 1/90 * 2.450 EUR/Tag = 816,67 EUR
>
>Also die gut 800€ die sich im Gegensatz zum persönlichen Steuersatz
>recht leicht ergoogeln ließen.
>
>Wikipedia dazu:
>
>|Für sonstige freiwillige Mitglieder (z.B. Arbeitslose ohne Einkünfte und
>|Ansprüche auf Unterstützung) werden Mindesteinnahmen von 816,67 € und
>|ein absoluter Mindestbeitrag von 115,97 € angenommen.
>
>Wer weniger Einkommen hat, zahlt also prozentual mehr. Und woher der
>oben geklammerte Personenkreis diese Mindesteinnahmen her haben solle,
>fragen die sich wohl auch nicht. Wird da etwa pauschal Schwarzarbeit in
>dieser Höhe angerechnet?

Es wird unterstellt, dass man ohne Einkünfte in gewisser Höhe in
diesem Land nicht menschenwürdig leben kann. Du kannst dich dann dem
sozialen Netz anvertrauen, lästige Fragen inklusive.

>Eigentlich wollte ich nicht in Thekenpolitiker-Speech verfallen, aber
>dazu fällt mir wirklich nur "Asozialrepublik Deutschland" ein.

Mir nicht. Wenn dein Einkommen aus Kapitaleinkünften nicht reicht,
kannst du es auch mit Einkommen aus Arbeit aufstocken, so wie viele
andere es machen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten

Und selbst wenn du es nicht machst, kannst du viel von der
Infrastruktur nutzen, die andere mit ihren Abgaben finanzieren.

Was ist daran jetzt asozial?

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 16.07.2006 15:00:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 16.07.2006 15:05:18 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44b9f74f$0$5780$>:

>Kapitaleinkünfte berechtigen tatsächlich nicht zu einer billigen=20
>Versicherung auf Kosten der Arbeitnehmer.

Sie soll ja nicht billig sein. Aber auch nicht teurer als die eines
Arbeitnehmers. Wenn der für sagen wir einmal 17% seiner Einkünfte
versichert ist, möchte das der Geringverdienende auch. Sobald er aber
unter diese 800 Euro rutscht, wird sie - relativ - teuerer als die des
Besserverdienenden.

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 16.07.2006 20:03:59 von use.reply-to

Martin Gerdes in <news:>:

>Bei unserem längst ausgebüchsten OP ist das etwas anderes: Der will =
ja
>tatsächlich von seinem Vermögen herunterleben, wobei er sich meines
>Erachtens grob verkalkuliert.=20

Was vor Allem den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der freiwilligen
Pause angeht. Das Risiko wollte ich eigentlich nie eingegangen sein,
obwohl mich das auch mal gereizt hatte. Bis daß ich mehr oder weniger
unfreiwillig in dieser Situation landete.

>Bei Ulrich ist das etwas anderes: Der bezieht im Grunde wenig
>Kapitaleinkünfte.=20

Der OP mehr? Wenn der schreibt, von 300 Euro monatlich leben zu können,
wenn denn bloß diese ****** Krankenversicherung nicht wäre, dürfte =
es
bei ihm auch nicht anders ausschauen.

>Vielleicht sind sie zwar über dem Sparerfreibetrag, aber
>doch nicht so hoch, daß man allein daraus sein Leben fristen kann,
>vielleicht aber auch hat er einfach seinen Freistellungsauftrag =
vergessen.

Nein.=20

>Allem nach hat Ulrich noch nie Geld verdient, denn sonst hätte er =
zumindest
>eine grobe Ahnung von der Steuererklärung.

Ich hatte noch nicht einmal Ahnung vom Lohnsteuerjahresausgleich, von
dieser neumodernen Steuererklärung ganz zu schweigen. Meinereiner ist=20
in einer Welt groß geworden, in der es "Weck bloß mit einem solchen
Schmus das Finanzamt nicht, denn wenn die Dich einmal in den Fängen
haben, wirst Du die nie wieder los" hieß.=20

>Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen=20

.... ehemals ...

>Studierenden, dem Eltern oder Omma etwas Geld geschenkt haben,=20

Ja. Auch. Letzteres vor mehr als ca. 35 Jahren. Das Sparbuch, was auf
"Schüler Ulrich Heidenreich in 43 Essen an der Ruhr" lautet, existiert =
-
entsprechend umgeschrieben - heute noch. =20

>das jetzt=20

.... neben dem Einkommen aus meiner Berufstätigkeit

>Zinsen trägt.

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 16.07.2006 22:38:33 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 16.07.2006 22:44:54 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 16.07.2006 22:48:05 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 07:45:55 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44baa625$0$2906$>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb=20
>
>> ... ändert sich das zu versteuernde Einkommen. Der dazu jeweils =
passende
>> Steuersatz (der wo genau mir fehlte) jedoch wohl nicht. Oder ...?
>
>Doch.=20

Häh?

>Der Steuersatz ist eine Funktion des steuerpflichtigen=20
>Einkommens.=20

Was denn nun von Beiden?=20

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 07:56:10 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44baa62a$0$2906$>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb=20
>
>> >Kapitaleinkünfte berechtigen tatsächlich nicht zu einer billigen=20
>> >Versicherung auf Kosten der Arbeitnehmer.
>>=20
>> Sie soll ja nicht billig sein. Aber auch nicht teurer als die eines
>> Arbeitnehmers. Wenn der für sagen wir einmal 17% seiner Einkünfte
>> versichert ist, möchte das der Geringverdienende auch. Sobald er =
aber
>> unter diese 800 Euro rutscht, wird sie - relativ - teuerer als die des
>> Besserverdienenden.
>
>Der Gesetzgeber sieht das aus guten Gründen ganz anders als du.=20

Das weiß ich. Er tendiert ja nicht nur in diesem Bereich, sich bei den
Bürgern zu bedienen, die sowieso nix mehr in der Tasche haben: Wo 17%
der Einkünfte für die Versicherung nicht mehr ausreichen, wird halt =
vom
Armen mehr genommen ...

Aber hören wir hier bitte auf, sonst kann ich mir unpassende Polemik
nämlich wirklich nicht mehr klemmen.

CU!
Ulrich=20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 10:34:51 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> ... ändert sich das zu versteuernde Einkommen. Der dazu jeweils passende
> Steuersatz (der wo genau mir fehlte) jedoch wohl nicht. Oder ...?

richtig. Zu jedem zvE gibt es genau einen Steuersatz. Nur hat gerade bei
Menschen, die ihr Einkommen unkonventionell verdienen (Zinsen,
Dividenden, thesaurierende Fonds in Luxemburg, Vermietung und
Verpachtung ...) das "reale" Einkommen nichts aber auch gar nichts mit
dem zu versteuernden Einkommen zu tun, weil man Stückzinsen, das
Halbeinkünfteverfahren und viele andere Dinge zu berücksichtigen hat.

Wenn Du 4 Personen hast, von denen jeweils eine

30'000 EUR brutto als abhängig Beschäftigte verdient
30'000 EUR brutto an Zinsen bekommt
30'000 EUR brutto als Dividende bekommt
30'000 EUR brutto aus Vermietung und Verpachtung erhält

dann hast Du trotz scheinbar gleichem Einkommen extreme Unterschiede im
zu versteuernden Einkommen.


Markus



--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 11:44:24 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 12:02:38 von use.reply-to

Markus Ritter in <news:>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>> ... ändert sich das zu versteuernde Einkommen. Der dazu jeweils =
passende
>> Steuersatz (der wo genau mir fehlte) jedoch wohl nicht. Oder ...?
>
>richtig. Zu jedem zvE gibt es genau einen Steuersatz.=20

Dieser berühmte "Persönliche Steuersatz", der auch bei der =
Versteuerung
von Zinseinkünften angesetzt wird. Der ist ja wohl bei gleichbleibender
Einkunftshöhe immer gleich nicht wahr?

>Nur hat gerade bei
>Menschen, die ihr Einkommen unkonventionell verdienen (Zinsen,
>Dividenden, thesaurierende Fonds in Luxemburg, Vermietung und
>Verpachtung ...) das "reale" Einkommen nichts aber auch gar nichts mit
>dem zu versteuernden Einkommen zu tun,=20

Nuja: *Höher* als meine "Brutto"-Zinsen wird es wohl kaum werden. Und
wenn die schon unterhalb dieser ominösen 7.664 =A4 liegen, dürfte =
mein
persönlicher Steuersatz trivial zu berechnen sein. Wenn man denn die
Berechnungsgrundlage kennt. Und genau die fehlte mir anfangs. Aber das
schrieb ich, glaube ich, schonmal "andeutungsweise" ... ;-)=20

CU!
Ulrich=20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 12:50:21 von s.k

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

>Dieser berühmte "Persönliche Steuersatz", der auch bei der Versteuerung
>von Zinseinkünften angesetzt wird. Der ist ja wohl bei gleichbleibender
>Einkunftshöhe immer gleich nicht wahr?

Eben nicht.

Der Steuersatz bezieht sich immer auf das zu versteuernde
Einkommen. Und das ist nicht gleichzusetzen mit den Einkünften.

Drei Personen mit 40.000 Euro Einkünften können ein zu
versteuerndes Einkommen von bspw. 0, 30.000 und 37.000 Euro haben.
Alle haben dann auch unterschiedliche Steuern zu zahlen.

Wenn 3 Personen 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben,
zahlen sie auch die gleichen Steuern. Und dabei ist es egal, ob
sie bsw. 35.000, 45.000 oder 100.000 an Einkünften hatten.

Dir scheint die Trennung zwischen Einkommen/Einkünften und der
Berechnungsgrundlage für die Steuer (zu versteuerndes Einkommen)
nicht klar zu sein.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 13:04:56 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> Markus Ritter in <news:>:
> Nuja: *Höher* als meine "Brutto"-Zinsen wird es wohl kaum werden. Und
> wenn die schon unterhalb dieser ominösen 7.664 ¤ liegen, dürfte mein
> persönlicher Steuersatz trivial zu berechnen sein.

Jein, es könnte sein, dass Du Lohnersatzleistungen erhältst, bspw.
Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld,
die Abfindung Deines Arbeitgebers in diesem Jahr bezahlt wird, dann
bekommst Du es mit so lustigen Dingen wie Progressionsvorbehalt zu tun
und dann sieht das ganze wieder völlig anders aus, weil obige Leistungen
zwar steuerfrei sind, sich aber dennoch auf die Steuerhöhe des
restlichen Einkommens auswirken.

Falls Du das alles (und auch sonstige Spezialitäten) nicht bekommst, ist
er wirklich trivial, nämlich Null.


Gruss
Markus


--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 14:18:40 von Frank Kozuschnik

Stefan Kühling schrieb:

> Drei Personen mit 40.000 Euro Einkünften können ein zu
> versteuerndes Einkommen von bspw. 0, 30.000 und 37.000 Euro haben.
> Alle haben dann auch unterschiedliche Steuern zu zahlen.
>
> Wenn 3 Personen 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben,
> zahlen sie auch die gleichen Steuern.

Auch das nicht unbedingt. Schließlich gibt es noch Dinge wie den
Progressionsvorbehalt oder den Steuerabzug für Parteispenden.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 16:44:59 von use.reply-to

Martin Gerdes in <news:>:

>"Ulrich F. Heidenreich" <> schrieb:
>
>>>> ... ändert sich das zu versteuernde Einkommen. Der dazu jeweils =
passende
>>>> Steuersatz (der wo genau mir fehlte) jedoch wohl nicht. Oder ...?
>
>>>richtig. Zu jedem zvE gibt es genau einen Steuersatz.=20

>>Dieser berühmte "Persönliche Steuersatz", der auch bei der =
Versteuerung
>>von Zinseinkünften angesetzt wird. Der ist ja wohl bei =
gleichbleibender
>>Einkunftshöhe immer gleich nicht wahr?
>
>Nein.=20

Wieso zum Henker "Nein", wenn Du anschließend diesem Deinen eigenen
"Nein" gleich wieder widersprichast?

>Er ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen gleich=20

Nichts Anderes habe ich behauptet.=20

>-- das ist
>aber bei gleichem Einkommen aus verschiedenen Quellen unterschiedlich
>hoch.

Mit aber wohl immer dem gleichen, dazu passendem Steuersatz, nicht wahr?

>>>Nur hat gerade bei Menschen, die ihr Einkommen unkonventionell=20
>>>verdienen (Zinsen, Dividenden, thesaurierende Fonds in Luxemburg,=20
>>>Vermietung und Verpachtung ...) das "reale" Einkommen nichts aber=20
>>>auch gar nichts mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun,=20
>
>>Nunja: *Höher* als meine "Brutto"-Zinsen wird es wohl kaum werden.=20
>
>Mit dieser Einschätzung dürftest Du danebenliegen.

Ehrlich? Es könnte also Situationen geben, in denen das zu =
versteuerende
Einkommen höher als das Bruttoeinkommen läge?=20

>>Und wenn die schon unterhalb dieser ominösen 7.664 =A4 liegen, =
dürfte mein
>>persönlicher Steuersatz trivial zu berechnen sein.=20
>
>Sicherlich nicht.=20

Klar. Und morgen ist Weihnachten ... Mal ehrlich gefragt: Wollt ihr mich
alle Ver***** oder zum Trollen provozieren?=20

>Du hast nun mehrfach etwas von einer Berufstätigkeit
>angedeutet. Mit einer solchen könnte ein Einkommen verbunden sein, =
für
>Hosenknöpfe wirst Du wohl eher nicht arbeiten. Das Einkommen aus =
dieser
>Berufstätigkeit zählt natürlich dazu.

Und? Beeinflußt das in irgendeiner Weise die Höhe des Steuersatzes, =
ob
das Einkommen nun aus Zinsen oder aus Zinsen plus Lohn oder nur aus Lohn
besteht? Korrigiert mich bitte, falls ich mich da irre. Aber verwirrt
mich bitte nicht weiter. Bisher habe ich das so verstanden, daß Zinsen
genau wie des übrige Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz zu
versteuern sei. Nur über dessen Höhe war ich unsicher.

>>Wenn man denn die Berechnungsgrundlage kennt. Und genau die fehlte=20
>>mir anfangs. Aber das schrieb ich, glaube ich, schonmal =
"andeutungsweise"=20
>>... ;-)=20
>
>Ich habe nicht den Eindruck, daß Du von der Sache einen Eindruck hast,=
=20

Also stimmt es *nicht*, daß mein zu versteuerendes Einkommen von Brutto
unter 7.644=A4 nicht mit 0% versteuert wird, weil mir noch irgendein
Eindruck fehlt?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 17:16:25 von use.reply-to

Markus Ritter in <news:>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>> Markus Ritter in <news:>:
>> Nuja: *Höher* als meine "Brutto"-Zinsen wird es wohl kaum werden. =
Und
>> wenn die schon unterhalb dieser ominösen 7.664 =A4 liegen, dürfte =
mein
>> persönlicher Steuersatz trivial zu berechnen sein.=20
>
>Jein, es könnte sein, dass Du Lohnersatzleistungen erhältst, bspw.
>Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, =
Übergangsgeld,
>die Abfindung Deines Arbeitgebers in diesem Jahr bezahlt wird,=20

Und das alles ändert den für das jeweilige Einkommen zugehörigen
Steuersatz oder doch nicht eher nur das zu versteuernde Einkommen?=20
Wie hoch das ist, weiß ich. Wie hoch der passende Satz ist, wußte ich
nicht. Nach letzterem hatte ich gefragt. Beantwortet bekomme ich immer
alles mögliche Andere. #-(

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 17:23:03 von use.reply-to

Stefan Kühling in <news:>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>>Dieser berühmte "Persönliche Steuersatz", der auch bei der =
Versteuerung
>>von Zinseinkünften angesetzt wird. Der ist ja wohl bei =
gleichbleibender
>>Einkunftshöhe immer gleich nicht wahr?
>
>Eben nicht.=20

Eben doch

>Der Steuersatz bezieht sich immer auf das zu versteuernde
>Einkommen. Und das ist nicht gleichzusetzen mit den Einkünften.

Das wir hier von zu versteuerenden Einkünften rede, sollte doch wohl
klar wie die berühmte Kloßbrühe sein.

>Drei Personen mit 40.000 Euro Einkünften können ein zu
>versteuerndes Einkommen von bspw. 0, 30.000 und 37.000 Euro haben.
>Alle haben dann auch unterschiedliche Steuern zu zahlen.

Aber immer den jeweils gleichen Steuersatz. Der mit 0 zahlt den
gleichen, wie der andere mit 0. Der mit 30.000 den gleichen wie ein
andere mit 30..00 ...

>Wenn 3 Personen 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben,
>zahlen sie auch die gleichen Steuern.=20

Als wo bitteschön ist da der jeweils passende Steuersatz nicht=20
gleich?

>Dir scheint die Trennung zwischen Einkommen/Einkünften und der
>Berechnungsgrundlage für die Steuer (zu versteuerndes Einkommen)
>nicht klar zu sein.

Mir schon. Aber den Antwortenden wohl nicht. Was mir bis zum
Wikipedialink nicht klar war, war die jeweilige Höhe. Wenn meine
einzigen Einkünfte aus Zinsen zu meinem persönlichen Steuersatz
versteuert werden: Wie hoch mag der sein?=20

Aber die Frage ist ja schon längst beantwortet und es wird trotzdem
endlos weitergetreten. Warum eigentlich?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 17:33:52 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> Ehrlich? Es könnte also Situationen geben, in denen das zu versteuerende
> Einkommen höher als das Bruttoeinkommen läge?

Ja, bei all jenen, die bspw. Lohnersatzleistungen bekommen.

Nehmen wir mal den Fall des Ingenieurs, der mit 56 entlassen wird und
sich noch über 28 Monate ALG I freuen durfte.

Der hat dann (die Abfindung lasse ich mal aussen vor, das wird dann noch
hässlicher), bspw. im Jahr 2005 22554 EUR Arbeitslosengeld und 7668 EUR
Zinsen.

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem
Progressionsvorbehalt, so dass er im ungünstigsten Fall 1500 EUR
Einkommenssteuer für seine Zinsen bezahlen muss, obwohl er ein zu
versteuerndes Einkommen unterhalb des Existenzminimums hat.

Markus





--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 18:00:09 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 18:02:22 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> Markus Ritter in <news:>:
>
>>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>>
>>> Markus Ritter in <news:>:
>>> Nuja: *Höher* als meine "Brutto"-Zinsen wird es wohl kaum werden. Und
>>> wenn die schon unterhalb dieser ominösen 7.664 ¤ liegen, dürfte mein
>>> persönlicher Steuersatz trivial zu berechnen sein.
>>
>>Jein, es könnte sein, dass Du Lohnersatzleistungen erhältst, bspw.
>>Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld,
>>die Abfindung Deines Arbeitgebers in diesem Jahr bezahlt wird,
>
> Und das alles ändert den für das jeweilige Einkommen zugehörigen
> Steuersatz oder doch nicht eher nur das zu versteuernde Einkommen?

Ersteres.

Ein weiteres Beispiel:

ich bin als Wochenaufenthalter mit meinem schweizerischen Gehalt in der
Schweiz steuerpflichtig, mit meinem übrigen Welteinkommen in Deutschland.

Wenn ich bei meinem Festgeld 2000 EUR Zinsen pro Jahr bekomme, dann
rechnet der deutsche Staat folgendermassen:

2000 - 1371 - 51 = 578 EUR zvE

Der Steuersatz errechnet sich aus dem Progressionsvorbehalt für mein
schweizerisches Einkommen und dem deutschen Einkommen.

Wenn ich umgerechnet 72'000 EUR in der Schweiz verdiene, dann muss ich
für meine 2000 EUR Zinsen insgesamt 189,53 EUR Steuern zahlen, weil man
den persönlichen Steuersatz so berechnet, als wäre mein komplettes
Einkommen steuerpflichtig. Diesen Steuersatz wendet man dann aber nur
auf das zvE an.

578 EUR zvE können also durchaus einen "persönlichen" Steuersatz von
über 32% haben.

Gruss
Markus








--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 18:44:20 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 18:50:11 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 19:09:03 von Markus Ritter

Thomas Meyering schrieb:
> Der Steuersatz lässt sich über eine Funktion aus den
> steuerpflichtigen Einkommen ableiten.

Wo wir gerade so schön am Korinthenkacken sind:

Das stimmt nicht.

Näheres hierzu in den §§ 32b ff. EStG

Gruss
Markus



--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 19:31:26 von s.k

Ulrich F. Heidenreich schrieb:

>Stefan Kühling in <news:>:

>>Der Steuersatz bezieht sich immer auf das zu versteuernde
>>Einkommen. Und das ist nicht gleichzusetzen mit den Einkünften.
>
>Das wir hier von zu versteuerenden Einkünften rede, sollte doch wohl
>klar wie die berühmte Kloßbrühe sein.

Zu versteuernde Einkünfte und zu versteuerndes Einkommen sind zwei
verschiedene Sachen.

>>Drei Personen mit 40.000 Euro Einkünften können ein zu
>>versteuerndes Einkommen von bspw. 0, 30.000 und 37.000 Euro haben.
>>Alle haben dann auch unterschiedliche Steuern zu zahlen.
>
>Aber immer den jeweils gleichen Steuersatz. Der mit 0 zahlt den
>gleichen, wie der andere mit 0. Der mit 30.000 den gleichen wie ein
>andere mit 30..00 ...

Sicherlich, aber du hattest behauptet, bei gleichen Einkünften =
gleiche Steuer. Un das stimmt eben nicht.

>>Wenn 3 Personen 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben,
>>zahlen sie auch die gleichen Steuern.
>
>Als wo bitteschön ist da der jeweils passende Steuersatz nicht
>gleich?

Doch, aber beim zu versteuerndem Einkommen, während du von
Einkünften geschrieben hattest.

>>Dir scheint die Trennung zwischen Einkommen/Einkünften und der
>>Berechnungsgrundlage für die Steuer (zu versteuerndes Einkommen)
>>nicht klar zu sein.
>
>Mir schon. Aber den Antwortenden wohl nicht. Was mir bis zum
>Wikipedialink nicht klar war, war die jeweilige Höhe. Wenn meine
>einzigen Einkünfte aus Zinsen zu meinem persönlichen Steuersatz
>versteuert werden: Wie hoch mag der sein?

Das kann man eben aus den wenigen Angaben nicht berechnen.
Freibeträge, Freigrenzen, Werbungskosten und anderes muss man
wissen, bevor man den persönlichen Steuersatz berechnen kann.

>Aber die Frage ist ja schon längst beantwortet und es wird trotzdem
>endlos weitergetreten. Warum eigentlich?

Weil vermutlich Einige inkl. mir den Eindruck haben, du hast deine
Frage dir selber falsch beantwortet. Wenn Du es doch verstanden
hättest, würdest du nicht zu versteuerndes Einkommen und (zu
versteuernde) Einkünfte verwechseln.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 19:32:50 von s.k

Frank Kozuschnik schrieb:

>Stefan Kühling schrieb:
>
>> Drei Personen mit 40.000 Euro Einkünften können ein zu
>> versteuerndes Einkommen von bspw. 0, 30.000 und 37.000 Euro haben.
>> Alle haben dann auch unterschiedliche Steuern zu zahlen.
>>
>> Wenn 3 Personen 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben,
>> zahlen sie auch die gleichen Steuern.
>
>Auch das nicht unbedingt. Schließlich gibt es noch Dinge wie den
>Progressionsvorbehalt oder den Steuerabzug für Parteispenden.

Stimmt. Mir ging es erstmal darum, daß Prinzip verständlich und
(zu?) einfach zu erläutern.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 19:45:53 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44bbc0c0$0$23267$>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb=20
>
>> Ich hatte noch nicht einmal Ahnung vom Lohnsteuerjahresausgleich, von
>> dieser neumodernen Steuererklärung ganz zu schweigen. Meinereiner =
ist=20
>> in einer Welt groß geworden, in der es "Weck bloß mit einem =
solchen
>> Schmus das Finanzamt nicht, denn wenn die Dich einmal in den Fängen
>> haben, wirst Du die nie wieder los" hieß.=20
>
>Andere Leute werden dagegen überhaupt nicht gefragt, ob sie=20
>Steuern zahlen wollen oder nicht. Der Arbeitgeber teilt mein=20
>Gehalt brüderlich zwischen dem Finanzminister, dem=20
>Sozialminister und mir auf (wobei die beiden Minister die großen=20
>Brüder sind...).=20
>
>Dann darf ich einen Antrag stellen, damit ich etwas vom=20
>Finanzminister zurück bekomme.

Genau das habe ich lange genug verpennt. Unterm Strich dürften die
=46inanzbehörden mir mehr schulden, als das, was ich ihnen auf Grund
falscher "Konditionierung" vorenthalten habe.=20

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 19:55:34 von use.reply-to

Thomas Meyering in =
<news:44bbc0bf$0$23267$>:

>Schon der Begriff "persönlicher Steuersatz" gefällt mir nicht.=20

Glaube mir: Mir auch nicht. Aber aus anderen Gründen. Er suggeriert=20
mir irgendwas in Richtung "Es ist zwar der Dir persönlich aufs Auge
gedrückte, aber so richtig *kennen* darfst Du ihn erst nach 20 Semester
Steuerrechtsstudium". Was schlimmstenfalls gar nicht mal so tragisch
wäre, würde das Ausfüllen der Formulare nicht genau diese Kenntnis
voraussetzen.=20

Laßt mir doch bitte einfach die Einbildung(?), daß er so trivial zu
bestimmen sei, wie es mir Frank mit dem Wiki-Link zu dem Zeitpunkt
weismachte(?), bevor die Diskussion völlig aus dem Ruder=B9) lief.

CU!
Ulrich
______=20
=B9) Warum "gelingt" mir das eigentlich immer? ;-)
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 20:15:36 von hausen

Hi!

Ulrich F. Heidenreich <> wrote:

> Und? Beeinflußt das in irgendeiner Weise die Höhe des Steuersatzes, ob
> das Einkommen nun aus Zinsen oder aus Zinsen plus Lohn oder nur aus Lohn
> besteht? Korrigiert mich bitte, falls ich mich da irre. Aber verwirrt
> mich bitte nicht weiter. Bisher habe ich das so verstanden, daß Zinsen
> genau wie des übrige Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz zu
> versteuern sei. Nur über dessen Höhe war ich unsicher.

Du reizt deshalb zum Widerspruch, weil Du in den Begriffen
unpräzise bist. Und die sind hier entscheidend.

Bei gleichem zu versteuerndem Einkommen ist in der Tat der
Steuersatz von der Art der Einkünfte unabhängig.

Gleiche Einkünfte aus unterschiedlichen Quellen (abhängige Beschäftigung,
Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, ...) führen aber zu
einem unterschiedlichen zu versteuernden Einkommen, weil für alle
Einkunftsarten unterschiedliche Regeln über absetzbare Aufwendungen,
Freibeträge etc. pp. gelten.

Also: 30.000 aus einem Angestelltenverhältnis und 30.000 aus Zinsen
führen zu unterschiedlichem zu versteuerndem Einkommen und damit
zu unterschiedlichen Steuersätzen.

30.000 zu versteuerndes Einkommen als Angestellter und 30.000
zu versteuerndes Einkommen aus Kapitalerträgen führen zum gleichen
Steuersatz - die "Bruttobeträge" sind dann aber völlig unterschiedlich
gewesen.

> Also stimmt es *nicht*, daß mein zu versteuerendes Einkommen von Brutto
> unter 7.644? nicht mit 0% versteuert wird, weil mir noch irgendein
> Eindruck fehlt?

Es könnten mehr als 7.644 sein, weil irgendetwas Dein zu versteuerndes
Einkommen mindert. Brutto != zu versteuerndes Einkommen.

Gruß,
Patrick
--
punkt.de GmbH Internet - Dienstleistungen - Beratung
Vorholzstr. 25 Tel. 0721 9109 -0 Fax: -100
76137 Karlsruhe

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 20:17:41 von hausen

Hi!

Ulrich F. Heidenreich <> wrote:

> Ehrlich? Es könnte also Situationen geben, in denen das zu versteuerende
> Einkommen höher als das Bruttoeinkommen läge?

Klar - fällt mir gerade wie Schuppen aus den Haaren ...

Ich fahre einen Firmenwagen. Mein zu versteuerndes Einkommen ist
mein Bruttogehalt + 1% des Fahrzeugneupreises + noch irgendwas
prozentuales für die 10 km von zuhause ins Büro.

Gruß,
Patrick
--
punkt.de GmbH Internet - Dienstleistungen - Beratung
Vorholzstr. 25 Tel. 0721 9109 -0 Fax: -100
76137 Karlsruhe

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 20:31:18 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> Thomas Meyering in <news:44bbc0bf$0$23267$>:
>
>>Schon der Begriff "persönlicher Steuersatz" gefällt mir nicht.
>
> Glaube mir: Mir auch nicht. Aber aus anderen Gründen. Er suggeriert
> mir irgendwas in Richtung "Es ist zwar der Dir persönlich aufs Auge
> gedrückte, aber so richtig *kennen* darfst Du ihn erst nach 20 Semester
> Steuerrechtsstudium". Was schlimmstenfalls gar nicht mal so tragisch
> wäre, würde das Ausfüllen der Formulare nicht genau diese Kenntnis
> voraussetzen.

Das Ausfüllen der Formulare ist eigentlich trivial, solange die Fakten
nicht zu abgehoben sind:

- unselbständige Arbeit
- deutsche Aktien/Fonds
- deutsche Zinspapiere

Bei welchem Formular hast Du denn Schwierigkeiten?

Gruss
Markus

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 17.07.2006 20:44:22 von use.reply-to

Patrick M. Hausen in <news:>:

>Hi!
>
>Ulrich F. Heidenreich <> wrote:

Einleitungszeilen bitte einzeilig. Danke!

>> Also stimmt es *nicht*, daß mein zu versteuerendes Einkommen von =
Brutto
>> unter 7.644? nicht mit 0% versteuert wird, weil mir noch irgendein
>> Eindruck fehlt?
>
>Es könnten mehr als 7.644 sein, weil irgendetwas Dein zu versteuerndes
>Einkommen mindert. Brutto !=3D zu versteuerndes Einkommen.
~~~~~~~ Eben!

Und warum dann "mehr"?

Meinereiner könnte sich wirklich nur vorstellen, daß sich sein
Bruttoeinkommen wegen irgendwelcher unbekannter Freibeträge
*verringert*. Aber erhöht?

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 00:00:18 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 01:51:47 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 08:40:28 von Markus Ritter

Konrad Wilhelm schrieb:
>>- unselbständige Arbeit
> Ja, wir wirds denn dan genau gehandhabt mit dem Schreibtisch für 800 €
> den du beruflich benötigst

Das kommt wie oft vor? Vor allem in der Höhe? Und ohne dass es dann der
Arbeitgeber bezahlt?

> In der Tat find ich es mit KAP/AUS nicht so ganz simpel,

Diese Formulare habe ich bis heute nicht ganz verstanden und man rutscht
in der Tat recht schnell rein, aber wie hoch ist denn der Anteil der
Steuerpflichtigen, auf die das zutrifft?

Markus

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 08:42:56 von Markus Ritter

Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> Patrick M. Hausen in <news:>:
>
>>Hi!
>>
>>Ulrich F. Heidenreich <> wrote:
>
> Einleitungszeilen bitte einzeilig. Danke!
>
>>> Also stimmt es *nicht*, daß mein zu versteuerendes Einkommen von Brutto
>>> unter 7.644? nicht mit 0% versteuert wird, weil mir noch irgendein
>>> Eindruck fehlt?
>>
>>Es könnten mehr als 7.644 sein, weil irgendetwas Dein zu versteuerndes
>>Einkommen mindert. Brutto != zu versteuerndes Einkommen.
> ~~~~~~~ Eben!
>
> Und warum dann "mehr"?
>
> Meinereiner könnte sich wirklich nur vorstellen, daß sich sein
> Bruttoeinkommen wegen irgendwelcher unbekannter Freibeträge
> *verringert*. Aber erhöht?


Der Satz von Patrick sollte (vermutlich) lauten:

Es könnten mehr als 7.644 EUR sein, die mit einem Steuersatz von 0%
versteuert werden, weil irgendetwas Dein Einkommen mindert.

Im Übrigen ist bei Deinem Satz entweder irgendwo ein "nicht" zuviel,
oder ich weiss nicht was Du sagen wolltest.

Gruss
Markus

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 18:00:07 von unknown

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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 18:35:16 von use.reply-to

Martin Gerdes in <news:>:

Ich habe nur mal eine Aussage Deiner Vielen herausgegriffen,=20
um klarzumachen, daß - nicht nur(?) - Du einfach an der Frage
vorbeidiskutierst; vielleicht wird Dir das dann klar:

>Du beharrst recht hartnäckig auf dem Grundfreibetrag

Ich beharre keineswegs auf einem Grundfreibetrag, sondern erfragte
lediglich *konkrete* Zahlen über die Höhe des Steuersatzes. Daß es
Situationen gibt, in der die zugrundelegenden Einkünfte (oder für=20
die Erbsenzähler: Das zugrundeliegende Einkommen) nicht trivial
bestimmbar seien, stand nie zur Debatte.=20

Was mir fehlte, waren einfach die puren Prozentsätze, um sie in =
Relation
zu den 30%, mit denen ich bisher meine Zinseinküfte versteuerte, =
bringen
zu können. Plump gefragt: "Lohnte es sich, das Finanzamt zu wecken, =
weil
mein mir unbekannter, persönlicher Steuersatz unter diesen 30% liegt
oder sollte ich lieber die Klappe halten, weil ich mit den 30% immer
noch besser läge, als wenn ich die Einkünfte korrekt versteuern =
täte?"

Aber diese Frage war ja schon längst beantwortet. Es kommen vermutlich
0% auf mich zu, schlimmstenfalls 15%. Es ist also absolut müßig, da
immer und immer und immer wieder erneut nachzuhaken ...

CU!
Ulrich
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 19:05:43 von s.k

Ulrich F. Heidenreich schrieb:


>Ich beharre keineswegs auf einem Grundfreibetrag, sondern erfragte
>lediglich *konkrete* Zahlen über die Höhe des Steuersatzes. Daß es
>Situationen gibt, in der die zugrundelegenden Einkünfte (oder für
>die Erbsenzähler: Das zugrundeliegende Einkommen) nicht trivial
>bestimmbar seien, stand nie zur Debatte.

Man muss erst Erbsenzählen, bevor man den persönlichen Steuersatz
berechnen kann. Umgekehrt geht es nicht, auch nicht nach hundert
mal mit dem Fuß aufstampfen.

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 19:06:52 von use.reply-to

Markus Ritter in <news:>:

>Bei welchem Formular hast Du denn Schwierigkeiten?

Mangels aktueller Kenntnisse dieser Dinger - iirc habe ich annodunnemal,
als es noch so hieß, einen ersten und letzten Lohnsteuerjahresausgleich
gemacht - kann ich Dir jetzt konkret keine Antwort geben.=20

Ich hätte aber beispielsweise Schwierigkiten, wo und ob die sich aus
Patricks Dienstwagen ergebenden "imaginären" Einkünfte einzutragen =
wären
oder was man mit unterm Strich Verlust aus einem "dumm gelaufenen"[TM]
Immobilienfondskauf und Verkauf anstellen soll:=20

Gekauft hatte ich die Teile zu 38.019,60 =A4, verkauft zu 35.284,95 =A4.
Gekostet haben die mir 27,17 =A4 Depotgebühr und eingebracht 1.424,57 =A4
Ausschüttung. Unterm Strich also 1.337,25 =A4 Miese. Und das Alles nach
all den Steuern, die automatisch einbehalten wurden. Was die Sache für
ich noch intransparenter macht ...

Nein. *BITTE* keine Antwort, wie ich das zu versteuern hätte. =
Betrachtet
das *BITTE* auch nur als Entschuldigung, warum mir die Fähigkeit fehlt,
mit diesen Formularen umgehen zu können: Mir Dussel fehlen einfach die
Steuerrechtlichen Grundlagen. Naiv hätte ich dort in einem mir =
passendem
=46eld "Minus(!) 1.337,25 =A4" als Einkünfte eingetragen. Weniger Naiv =
wäre
ich davon ausgegeangen, daß vermutlich dieser imaginäre Gewinn von
1.424,57 =A4 zu versteuern gewesen wäre. Oder nur die Hälfte. Oder =
bei=20
OBI ...

Keine Ahnung. Es interessiert mich *hier* auch nicht die Bohne. Ich=20
fragte nur ziemlich beiläufig nach den puren Zahlen des persönlichen
Steuersatzes. Und muß irgendwo zwischen Erheiterung und Entsetzen
feststellen, wie und wohin das noch alles aufgebläht wird ...

CU!
Ulrich=20
--=20

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 18.07.2006 20:22:26 von hausen

Stefan Kühling <> wrote:

> Man muss erst Erbsenzählen, bevor man den persönlichen Steuersatz
> berechnen kann. Umgekehrt geht es nicht, auch nicht nach hundert
> mal mit dem Fuß aufstampfen.

"As far as I'm concerned, if something is so complicated that you
can't explain it in 10 seconds, then it's probably not worth
knowing anyway."

Calvin bzw. Bill Watterson

Gruß,
Patrick
--
punkt.de GmbH Internet - Dienstleistungen - Beratung
Vorholzstr. 25 Tel. 0721 9109 -0 Fax: -100
76137 Karlsruhe

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 19.07.2006 07:53:17 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink

am 19.07.2006 16:12:56 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)