Überweisungen und Lastschriften mit abweichendem Namen

Überweisungen und Lastschriften mit abweichendem Namen

am 01.07.2006 12:41:40 von Stefan Schmitz

Was passiert, wenn jemand eine Überweisung an Willi Schmitz auf mein
Konto tätigt? Und was, wenn eine Lastschrift für Willi Schmitz auf
mein Konto eingereicht wird?

Gehen die Buchungen automatisch zurück?
Geht die Lastschrift erst dann zurück, wenn ich widerspreche?
Gibt es einen Betrag (wenn ja, welchen?), unter dem die Buchungen
problemlos durchgehen und über dem zurückgebucht wird?
Macht es für die Vorgehensweise einen Unterschied, ob mein zweiter
Vorname Willi ist?

Re: Überweisungen und Lastschriften mit abweichendem Namen

am 01.07.2006 16:11:45 von Matthias Hanft

Stefan Schmitz schrieb:

> Was passiert, wenn jemand eine Überweisung an Willi Schmitz auf mein
> Konto tätigt? Und was, wenn eine Lastschrift für Willi Schmitz auf
> mein Konto eingereicht wird?

Wird i.d.R. gebucht. Außer vielleicht, es ist ne Million, und Du
hast normalerweise keine Millionenumsätze...

> Gehen die Buchungen automatisch zurück?

Sicher nicht.

> Geht die Lastschrift erst dann zurück, wenn ich widerspreche?

Ja.

> Gibt es einen Betrag (wenn ja, welchen?), unter dem die Buchungen
> problemlos durchgehen und über dem zurückgebucht wird?

Ja. Ist aber bei jeder Bank anders (und geheim).

> Macht es für die Vorgehensweise einen Unterschied, ob mein zweiter
> Vorname Willi ist?

Kommt drauf an, ob der in Deiner Kontobezeichnung enthalten ist.

Generell scheinen Banken aber eher gar nicht auf Vornamen zu achten.

Gruß Matthias.

Re: Überweisungen und Lastschriften mit abweichendem Namen

am 03.07.2006 09:00:53 von Juergen Bohl

Am 1 Jul 2006 03:41:40 -0700 schrieb Stefan Schmitz:

> Geht die Lastschrift erst dann zurück, wenn ich widerspreche?

Wenn Du nicht widersprichst, reagiert kein KI selbsttätig mit einer
valutagerechten Rückbuchung der Lastschrift. Selbst bei einer nicht
berechtigen Einreichnung. Also immer schön aufpassen, wer sich da bedient
:)

> Macht es für die Vorgehensweise einen Unterschied, ob mein zweiter
> Vorname Willi ist?

Zur Lastschrift:
Der 1.Inkassostelle obliegt die Pflicht zur Prüfung des Kontoinhaber lt.
legitimierten Personenstammdaten wie bei Kontoeröffnung hinterlegt.
Der Zahlstelle obliegt die Pflicht, ebenfalls die Stammdaten des
vermeintlichen Zahlungspflichtigen bei sich gemäß Stammdatenanlage
abzugleichen.
Soweit die Theorie. Die Praxis sieht da einen EUR-Schwellwert bei jedem KI
vor, bis zu welchem solch u.a. Namesdifferenzen auf internen Kontrollisten
für die betreffenden KI-Mitarbeiter ausgegeben werden. Aber KI-Mitarbeiter
sind teuer, wie auch automatisierte Abgleichsysteme. D.h., es werden diese
EUR-Grenzen von jedem KI so gewählt, dass noch die beste
Kosten/Nutzenrechnung in Anbetracht zu bisherigen Regulationen der KI's
von Schadensereignissen sich ergeben.

--

Gruss, Juergen