Kontopflicht für selbständige?

Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 07:16:28 von Hasso

Muss ich als selbständiger Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Konto
haben? Oder darf ich meinen gesamten Geldverkehr auch anders lösen? (So
eine Kneipe kann ich ja auch ohne Rechnung und Quittung laufen lassen)


Hasso

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 08:18:58 von Matthias Hanft

Hasso schrieb:

> Muss ich als selbständiger Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Konto
> haben? Oder darf ich meinen gesamten Geldverkehr auch anders lösen? (So
> eine Kneipe kann ich ja auch ohne Rechnung und Quittung laufen lassen)

Einen Kontozwang gibt es nicht. Aber in Deinen Steuererklärungen mußt
Du es angeben, weil das arme Finanzamt ja sonst gar nicht weiß, wohin
es das ganze Geld aus seinen Steuererstattungen überweisen soll :-)

Im Ernst: Warum soll man sich's unnötig schwer machen. (Und ansonsten
brauchst Du zumindest ein anständiges Kassenbuch, oder in einer Kneipe
vermutlich eine maschinelle Registrierkasse oder so.)

Gruß Matthias.

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 10:38:17 von Hasso

Matthias Hanft schrieb:
> Hasso schrieb:
>
>> Muss ich als selbständiger Gewerbetreibender oder Freiberufler ein
>> Konto haben? Oder darf ich meinen gesamten Geldverkehr auch anders
>> lösen? (So eine Kneipe kann ich ja auch ohne Rechnung und Quittung
>> laufen lassen)
>
> Einen Kontozwang gibt es nicht. Aber in Deinen Steuererklärungen mußt
> Du es angeben, weil das arme Finanzamt ja sonst gar nicht weiß, wohin
> es das ganze Geld aus seinen Steuererstattungen überweisen soll :-)
>
> Im Ernst: Warum soll man sich's unnötig schwer machen. (Und ansonsten
> brauchst Du zumindest ein anständiges Kassenbuch, oder in einer Kneipe
> vermutlich eine maschinelle Registrierkasse oder so.)
>

Hallo Matthias,

also ein weiß ich sicher, in einer Kneipe brauchst du keine
Registrierkasse oder so etwas. Du kennst doch bestimmrt auch Kneipen wo
der Wirt dir deine Rechnung auf einer halben Zigartettenschachtel
zusammenstellt und das wars dann.

Hasso

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 11:20:11 von info

> also ein weiß ich sicher, in einer Kneipe brauchst du keine
> Registrierkasse oder so etwas. Du kennst doch bestimmrt auch Kneipen wo
> der Wirt dir deine Rechnung auf einer halben Zigartettenschachtel
> zusammenstellt und das wars dann.
>

Und was ist wenn jemand einen Bewirtungsbeleg will?

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 11:53:18 von Hasso

Hertlein, Harald schrieb:
>> also ein weiß ich sicher, in einer Kneipe brauchst du keine
>> Registrierkasse oder so etwas. Du kennst doch bestimmrt auch Kneipen wo
>> der Wirt dir deine Rechnung auf einer halben Zigartettenschachtel
>> zusammenstellt und das wars dann.
>>
>
> Und was ist wenn jemand einen Bewirtungsbeleg will?
>
>

Dann wird ihm auf einem Quittungsblock ganz ordentlich so ein Ding mit
allen Angaben wie Speisen, Getränke, Mwst, Datum, handschriftlich
ausgestellt. Darunter kommt noch der Gaststättenstempel.


Hasso

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 15:24:11 von Matthias Hanft

Hasso schrieb:

> Dann wird ihm auf einem Quittungsblock ganz ordentlich so ein Ding mit
> allen Angaben wie Speisen, Getränke, Mwst, Datum, handschriftlich
> ausgestellt. Darunter kommt noch der Gaststättenstempel.

Das gilt nicht. Steuerlich abzugsfähige Bewirtungsrechnungen müssen
seit ein paar Jahren von einer maschinellen Kasse ausgestellt werden.

Gruß Matthias.

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 16:42:11 von Hasso

Matthias Hanft schrieb:
> Hasso schrieb:
>
>> Dann wird ihm auf einem Quittungsblock ganz ordentlich so ein Ding mit
>> allen Angaben wie Speisen, Getränke, Mwst, Datum, handschriftlich
>> ausgestellt. Darunter kommt noch der Gaststättenstempel.
>
> Das gilt nicht. Steuerlich abzugsfähige Bewirtungsrechnungen müssen
> seit ein paar Jahren von einer maschinellen Kasse ausgestellt werden.
>

Das ist auch nicht ganz richtig, wichtig ist, dass leserlich mit einer
Maschine eine Rechnung geschrieben wird und die inhaltlichen
Anforderungen eines üblichen kaufmännisches Beleges erfüllt werden.
(Rechnungsnummer, Steuernummer u.a)
Aus einer Registrierkasse o.ä. muss das alles nicht kommen.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Wirt nicht eine anständige
Buchführung machen muss. Nur er kann sich eben abends oder morgens
hinsetzen und alles aufschreiben was er eingenommen hat und natürlich
auch das was er ausgibt. Aber das ist eigentlich nicht das Problem,
sondern muss er ein Konto führen lassen bei der Bank?


Hasso

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 17:47:40 von Matthias Hanft

Hasso schrieb:

> Das ist auch nicht ganz richtig, wichtig ist, dass leserlich mit einer
> Maschine eine Rechnung geschrieben wird und die inhaltlichen
> Anforderungen eines üblichen kaufmännisches Beleges erfüllt werden.
> (Rechnungsnummer, Steuernummer u.a)
> Aus einer Registrierkasse o.ä. muss das alles nicht kommen.

Im zugehörigen BMF-Schreiben

steht:

[...]nur noch maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen
anerkannt. Rechnungen in anderer Form, z. B. handschriftlich erstellte oder nur maschinell
erstellte, erfüllen die Nachweisvoraussetzungen des R 21 Abs. 7 Satz 13 EStR 1993 nicht;
die darin ausgewiesenen Bewirtungsaufwendungen sind vollständig vom Betriebsausgabenabzug
ausgeschlossen.
Es genügt, wenn die Rechnungsendsumme maschinell registriert wird; eine Registrierung
der Einzelleistungen (Speisen, Getränke, Sonstiges) beim Gastwirt ist nicht erforderlich. Der
bewirtende Steuerpflichtige (Leistungsempfänger) kann im allgemeinen darauf vertrauen,
dass die ihm erteilte Rechnung vom Gastwirt maschinell ordnungsgemäß registriert worden
ist, wenn die Rechnung von der Registrierkasse mit einer laufenden Registriernummer
versehen wird.

Da kommt das Zauberwort "Registrierkasse" aber sehr deutlich vor :-)

> Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Wirt nicht eine anständige
> Buchführung machen muss. Nur er kann sich eben abends oder morgens
> hinsetzen und alles aufschreiben was er eingenommen hat und natürlich
> auch das was er ausgibt. Aber das ist eigentlich nicht das Problem,
> sondern muss er ein Konto führen lassen bei der Bank?

Nee, natürlich nicht. Ich stell' mir das halt einfach nur höchst
unpraktisch vor. Zahlt man die Bierlieferung dann bar an den Fahrer?

Gruß Matthias.

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 19:18:13 von Hasso

Matthias Hanft schrieb:
> Hasso schrieb:
>
>> Das ist auch nicht ganz richtig, wichtig ist, dass leserlich mit einer
>> Maschine eine Rechnung geschrieben wird und die inhaltlichen
>> Anforderungen eines üblichen kaufmännisches Beleges erfüllt werden.
>> (Rechnungsnummer, Steuernummer u.a)
>> Aus einer Registrierkasse o.ä. muss das alles nicht kommen.
>
> Im zugehörigen BMF-Schreiben
>
>
> steht:
>
> [...]nur noch maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen
> anerkannt. Rechnungen in anderer Form, z. B. handschriftlich erstellte
> oder nur maschinell
> erstellte, erfüllen die Nachweisvoraussetzungen des R 21 Abs. 7 Satz 13
> EStR 1993 nicht;
> die darin ausgewiesenen Bewirtungsaufwendungen sind vollständig vom
> Betriebsausgabenabzug
> ausgeschlossen.
> Es genügt, wenn die Rechnungsendsumme maschinell registriert wird; eine
> Registrierung
> der Einzelleistungen (Speisen, Getränke, Sonstiges) beim Gastwirt ist
> nicht erforderlich. Der
> bewirtende Steuerpflichtige (Leistungsempfänger) kann im allgemeinen
> darauf vertrauen,
> dass die ihm erteilte Rechnung vom Gastwirt maschinell ordnungsgemäß
> registriert worden
> ist, wenn die Rechnung von der Registrierkasse mit einer laufenden
> Registriernummer
> versehen wird.
>
> Da kommt das Zauberwort "Registrierkasse" aber sehr deutlich vor :-)
>
OK, aber das ist einfach nicht mein Problem. Das ist nur für den Fall wo
der Gast halt sein Geschäftsessen absetzen will. Aber das spielt ja bei
ganz vielen Gästen überhaupt keine Rolle und sagt gar nicht über eine
Kontopflicht. .

>> Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Wirt nicht eine anständige
>> Buchführung machen muss. Nur er kann sich eben abends oder morgens
>> hinsetzen und alles aufschreiben was er eingenommen hat und natürlich
>> auch das was er ausgibt. Aber das ist eigentlich nicht das Problem,
>> sondern muss er ein Konto führen lassen bei der Bank?
>
> Nee, natürlich nicht. Ich stell' mir das halt einfach nur höchst
> unpraktisch vor. Zahlt man die Bierlieferung dann bar an den Fahrer?
>
Ich kenne Gastwirte die kriegen auf Rechnung gar nichts mehr bei der
Brauerei. Die müssen immer sofort bar zahlen.


Hasso

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 03.07.2006 21:31:51 von Stefan Krieg

Hallo Hasso,

Hasso <> wrote:
[...Registrierkasse...]
> OK, aber das ist einfach nicht mein Problem. Das ist nur für den Fall
> wo der Gast halt sein Geschäftsessen absetzen will. Aber das spielt
> ja bei ganz vielen Gästen überhaupt keine Rolle und sagt gar nicht
> über eine Kontopflicht. .

Und wie oft möchtest Du die Frage noch damit beantwortet bekommen: "nein,
gibt es nicht; man braucht kein Konto zu führen (aber es ist in 99% der
Fälle eben praktischer)."? ;-)

gruß aus berlin
der stef

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 10:00:07 von Christian Schmidt

Am Mon, 03 Jul 2006 17:47:40 +0200 schrieb Matthias Hanft:


[Kneipe ohne Konto]

> Nee, natürlich nicht. Ich stell' mir das halt einfach nur höchst
> unpraktisch vor. Zahlt man die Bierlieferung dann bar an den Fahrer?

Du kennst nicht viele Kneipen/Bierlieferanten, oder :-)
Manche Kneipen bekommen Ihr Bier nur noch, wenn Sie dem Fahrer das Geld bar
geben, bevor er das Fass aus dem LKW holt.
Warum die die Kneipe ueberhaupt noch beliefern ist eine andere Frage.

Gruß

Chris

--
Jetzt auch bei mir:

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 11:19:33 von Lutz Schulze

On Tue, 4 Jul 2006 10:00:07 +0200, Christian Schmidt
<> wrote:

>Du kennst nicht viele Kneipen/Bierlieferanten, oder :-)
>Manche Kneipen bekommen Ihr Bier nur noch, wenn Sie dem Fahrer das Geld bar
>geben, bevor er das Fass aus dem LKW holt.
>Warum die die Kneipe ueberhaupt noch beliefern ist eine andere Frage.

Gegen Bares ist ja nun wirklich wenig einzuwenden ;-)

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 12:57:38 von Christian Schmidt

Am Tue, 04 Jul 2006 11:19:33 +0200 schrieb Lutz Schulze:

> On Tue, 4 Jul 2006 10:00:07 +0200, Christian Schmidt
> <> wrote:
>
>>Du kennst nicht viele Kneipen/Bierlieferanten, oder :-)
>>Manche Kneipen bekommen Ihr Bier nur noch, wenn Sie dem Fahrer das Geld bar
>>geben, bevor er das Fass aus dem LKW holt.
>>Warum die die Kneipe ueberhaupt noch beliefern ist eine andere Frage.
>
> Gegen Bares ist ja nun wirklich wenig einzuwenden ;-)

Doch, und genau darum gerht es ja hier.
Es ist umständlich, unpraktisch und das Risiko (Verkust, Überfall, "in die
eigene Tasche stecken") ist größer.

Am besten (für den Lieferanten) wäre sicher: Der Wirt bestellt, es wird
geliefert, die Rechnung wird per Lastschrift eingezogen. Man kann hier fast
alle Vorgänge (bis auf die Lieferung selbst) automatisieren. Versuch das
mal mit Bargeld. Das fängt ja schon damit an, das der Fahrer das Geld
zählt, das Geld beim abliefern beim Lieferanten nochmal gezählt wird und
bevor es zur Bank geht womöglich erneut. Und wenn dann was fehlt, ist es
keiner gewesen ;-)

Gruß

Chris

--
Jetzt auch bei mir:

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 14:34:34 von Wolfgang Kieckbusch

"Hasso" <> schrieb im Newsbeitrag
news:e8a98n$5ho$
> Muss ich als selbständiger Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Konto
> haben? Oder darf ich meinen gesamten Geldverkehr auch anders lösen? (So
> eine Kneipe kann ich ja auch ohne Rechnung und Quittung laufen lassen)

Lass das lieber ganz sein, Du bist schließlich total unzufrieden mit dieser
BRD.
Ich zitiere Deine Worte aus de.soc.politik.misc:

Mit 55 Jahren können die lächerlichen Staatsbüttel in Rente. Das ist
doch wohl ein Witz und ein Ungerechtigkeit gegenüber dem normalen
Hartz-IV Mann die sucht ihresgleichen. Scheiß-BRD
Hasso

Gruß, Wolfgang

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 14:52:15 von Hasso

Wolfgang Kieckbusch schrieb:
> "Hasso" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:e8a98n$5ho$
>> Muss ich als selbständiger Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Konto
>> haben? Oder darf ich meinen gesamten Geldverkehr auch anders lösen? (So
>> eine Kneipe kann ich ja auch ohne Rechnung und Quittung laufen lassen)
>
> Lass das lieber ganz sein, Du bist schließlich total unzufrieden mit dieser
> BRD.
> Ich zitiere Deine Worte aus de.soc.politik.misc:
>
> Mit 55 Jahren können die lächerlichen Staatsbüttel in Rente. Das ist
> doch wohl ein Witz und ein Ungerechtigkeit gegenüber dem normalen
> Hartz-IV Mann die sucht ihresgleichen. Scheiß-BRD
> Hasso
>
> Gruß, Wolfgang
>
>
>
Hast du auch was zum Thema oder kannst du nur faseln?


Hasso

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 15:09:11 von spam01

Christian Schmidt wrote:
> Am Tue, 04 Jul 2006 11:19:33 +0200 schrieb Lutz Schulze:
>
>> On Tue, 4 Jul 2006 10:00:07 +0200, Christian Schmidt
>> <> wrote:
>>
>>> Du kennst nicht viele Kneipen/Bierlieferanten, oder :-)
>>> Manche Kneipen bekommen Ihr Bier nur noch, wenn Sie dem Fahrer das
>>> Geld bar geben, bevor er das Fass aus dem LKW holt.
>>> Warum die die Kneipe ueberhaupt noch beliefern ist eine andere
>>> Frage.
>>
>> Gegen Bares ist ja nun wirklich wenig einzuwenden ;-)
>
> Doch, und genau darum gerht es ja hier.
> Es ist umständlich, unpraktisch und das Risiko (Verkust, Überfall,
> "in die eigene Tasche stecken") ist größer.
>
> Am besten (für den Lieferanten) wäre sicher: Der Wirt bestellt, es
> wird geliefert, die Rechnung wird per Lastschrift eingezogen.

....die dann mangels Deckung nicht eingelöst wird...


> Man kann hier fast alle Vorgänge (bis auf die Lieferung selbst)

und die Beitriebung offener Forderungen

> automatisieren. Versuch das mal mit Bargeld. Das fängt ja schon damit
> an, das der Fahrer das Geld zählt, das Geld beim abliefern beim
> Lieferanten nochmal gezählt wird und bevor es zur Bank geht womöglich
> erneut.

Aber: was man hat, dass hat man

Und wenn dann was fehlt, ist es keiner gewesen ;-)
>
> Gruß
>
> Chris

Gruß

Ot(kein Bierlieferant)fried

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 15:14:42 von Christian Schmidt

Am Tue, 4 Jul 2006 15:09:11 +0200 schrieb Otfried Brützel:

> Christian Schmidt wrote:
>> Am Tue, 04 Jul 2006 11:19:33 +0200 schrieb Lutz Schulze:
>>
>>> On Tue, 4 Jul 2006 10:00:07 +0200, Christian Schmidt
>>> <> wrote:
>>>
>>>> Du kennst nicht viele Kneipen/Bierlieferanten, oder :-)
>>>> Manche Kneipen bekommen Ihr Bier nur noch, wenn Sie dem Fahrer das
>>>> Geld bar geben, bevor er das Fass aus dem LKW holt.
>>>> Warum die die Kneipe ueberhaupt noch beliefern ist eine andere
>>>> Frage.
>>>
>>> Gegen Bares ist ja nun wirklich wenig einzuwenden ;-)
>>
>> Doch, und genau darum gerht es ja hier.
>> Es ist umständlich, unpraktisch und das Risiko (Verkust, Überfall,
>> "in die eigene Tasche stecken") ist größer.
>>
>> Am besten (für den Lieferanten) wäre sicher: Der Wirt bestellt, es
>> wird geliefert, die Rechnung wird per Lastschrift eingezogen.
>
> ...die dann mangels Deckung nicht eingelöst wird...

Bingo.

Deshalb "Vorkasse, Bar" mit dementsprechenden Rattenschwanz an
Verwaltung/Aufwand. Irgendwie ein Teufelskreis :-(

Gruß

Chris

--
Jetzt auch bei mir:

Re: Kontopflicht f?r selbst?ndige?

am 04.07.2006 15:53:09 von hausen

Hi!

Christian Schmidt <> wrote:

> Deshalb "Vorkasse, Bar" mit dementsprechenden Rattenschwanz an
> Verwaltung/Aufwand. Irgendwie ein Teufelskreis :-(

Ich glaube mich zu erinnern, daß "Vorkasse, Scheck" auch
nicht ganz schlecht ist, da ein geplatzter Scheck bereits
eine Straftat (Betrug) darstelle und man den Schuldner gleich
am Wickel habe, was bei einem geplatzten Bankeinzug nicht gelte.

Kann das jemand bestätigen, der sich damit auskennt?

Gruß,
Patrick
--
punkt.de GmbH Internet - Dienstleistungen - Beratung
Vorholzstr. 25 Tel. 0721 9109 -0 Fax: -100
76137 Karlsruhe

Re: Kontopflicht f?r selbst?ndige?

am 04.07.2006 17:09:17 von spam01

Patrick M. Hausen wrote:
> Hi!
>
> Christian Schmidt <> wrote:
>
>> Deshalb "Vorkasse, Bar" mit dementsprechenden Rattenschwanz an
>> Verwaltung/Aufwand. Irgendwie ein Teufelskreis :-(
>
> Ich glaube mich zu erinnern, daß "Vorkasse, Scheck" auch
> nicht ganz schlecht ist, da ein geplatzter Scheck bereits
> eine Straftat (Betrug) darstelle und man den Schuldner gleich
> am Wickel habe, was bei einem geplatzten Bankeinzug nicht gelte.


nöö, das ist vielleicht in Bushland so, hier ist es strafrechtlich immer
noch ein kavaliersdelikt.

>
> Kann das jemand bestätigen, der sich damit auskennt?
>
> Gruß,
> Patrick

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 17:34:45 von Matthias Hanft

Christian Schmidt schrieb:

> Du kennst nicht viele Kneipen/Bierlieferanten, oder :-)

Nee, in der Tat :-) Meine einzigen diesbezüglichen eigenen
Erfahrungen stammen aus meiner Zivi-Zeit als "Barkeeper",
da hat die alle zwei Wochen angerufen
und gefragt, was ich denn so bestellen möchte, und dann hats
der Lkw-Fahrer gebracht. Rechnung kam dann irgendwann per Post.

Daß das heutzutage so schlimm ist (mit "Geld her vor Lkw ent-
laden"), war mir wirklich nicht bewußt.

Gruß Matthias.

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 17:53:36 von Lutz Schulze

On Tue, 04 Jul 2006 17:34:45 +0200, Matthias Hanft <>
wrote:


>Daß das heutzutage so schlimm ist (mit "Geld her vor Lkw ent-
>laden"), war mir wirklich nicht bewußt.

Bei Umzugsfirmen soll das wohl oft üblich sein.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
mit Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
neu: USB-Sensor spricht Klartext:
Test im IT-Administrator:

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 18:39:56 von Gunar Klemm

Hasso schrieb:

> Matthias Hanft schrieb:

[..]

> > Nee, natürlich nicht. Ich stell' mir das halt einfach nur höchst
> > unpraktisch vor. Zahlt man die Bierlieferung dann bar an den Fahrer?
> >
> Ich kenne Gastwirte die kriegen auf Rechnung gar nichts mehr bei der
> Brauerei. Die müssen immer sofort bar zahlen.

Das gilt nicht nur für Gastwirte! Es gibt sogar Fluggesellschaften, da
trabt der Käpt'n erst mit dem Geldköfferchen zum Tankwagenfahrer, ehe
der den Rüssel anschließt.

GK

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 04.07.2006 20:06:15 von Christian Schmidt

Am Tue, 04 Jul 2006 17:53:36 +0200 schrieb Lutz Schulze:

> On Tue, 04 Jul 2006 17:34:45 +0200, Matthias Hanft <>
> wrote:
>
>
>>Daß das heutzutage so schlimm ist (mit "Geld her vor Lkw ent-
>>laden"), war mir wirklich nicht bewußt.
>
> Bei Umzugsfirmen soll das wohl oft üblich sein.

Die Umzugsfirma lädt ein, vor Abfahrt bzw. bevo wieder abgeladen wird muss
man bezahlen. Die haben wohl auch so Ihre Erfahrungen gemacht.

Gruß

Chris

--
Jetzt auch bei mir:

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 01:33:28 von maldiciones

Christian Schmidt wrote:
> Am besten (für den Lieferanten) wäre sicher: Der Wirt bestellt, es wird
> geliefert, die Rechnung wird per Lastschrift eingezogen. Man kann hier fast
> alle Vorgänge (bis auf die Lieferung selbst) automatisieren.

Und genau das ist der Grund, weshalb (wieder zunehmend mehr) Leute Abstand
davon nehmen, die Wege ihrer Finanzen beliebig gläsern offen zu legen.

Re: Kontopflicht f?r selbst?ndige?

am 05.07.2006 01:33:29 von maldiciones

Patrick M. Hausen wrote:
> Ich glaube mich zu erinnern, daß "Vorkasse, Scheck" auch
> nicht ganz schlecht ist, da ein geplatzter Scheck bereits
> eine Straftat (Betrug) darstelle und man den Schuldner gleich
> am Wickel habe, was bei einem geplatzten Bankeinzug nicht gelte.

Mit einem geplatzten Scheck in der Hand hat man als Gläubiger in .de
einen vollstreckbaren Titel, strafbar ist die Ausstellung eines
ungedeckten Schecks dagegen nicht. In angloamerikanischen Ländern
dagegen ist das in der Tat eine Straftat, weswegen dort auch nach wie
vor im Gegensatz zu .de Schecks als Zahlung in der Regel gern
akzeptiert werden.

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 08:12:03 von Spartacus

Hallo,

Christian Schmidt wrote:
> Die Umzugsfirma lädt ein, vor Abfahrt bzw. bevo wieder abgeladen wird m=
uss
> man bezahlen. Die haben wohl auch so Ihre Erfahrungen gemacht.
>
nicht immer.
Wir sind letztes Jahr umgezogen und die Jungs haben ihr Geld bekommen
nachdem die Sachen ausgeladen und die Möbel aufgebaut waren.
Und das war bei dieser Firma, mit der wir bereits vor einigen Jahren
schon einmal umgezogen sind auch damals schon so. Erst Leistung, dann
Geld. Gab nie ein Problem.

Scheint wie bei den Getränkelieferanten für Kneipen wohl auch
kundenabhängig zu sein, oder?

Schönen Gruß

Olaf

Re: Kontopflicht f?r selbst?ndige?

am 05.07.2006 09:44:16 von Michael Kallweitt

Thomas Rudolf Bergh <> writes:

> Mit einem geplatzten Scheck in der Hand hat man als Gläubiger in .de
> einen vollstreckbaren Titel, [...]

Rechtsgrundlage?

Re: Kontopflicht f?r selbst?ndige?

am 05.07.2006 11:52:47 von maldiciones

Michael Kallweitt wrote:
> > Mit einem geplatzten Scheck in der Hand hat man als Gläubiger in .de
> > einen vollstreckbaren Titel, [...]
>
> Rechtsgrundlage?

Ja. ;-)

Mein Fehler, nach "Gläubiger" fehlt ein "sehr schnell".

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 11:58:17 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 15:15:56 von Norbert Lack

Christian Schmidt schrieb:
> Die Umzugsfirma lädt ein, vor Abfahrt bzw. bevo wieder abgeladen wird
> muss man bezahlen. Die haben wohl auch so Ihre Erfahrungen gemacht.

"Gerne" wird dann auch ein deutlich höherer Preis gefordert als vorher
ausgemacht wurde.

Gruß
Norbert

--
Jeder Handel setzt ein Minimum an Vertrauen vorraus, notfalls in unser
Rechssystem (und hilfsweise ins jüngste Gericht).
(Dietmar am 18.11.2005 in rwth.general)

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 16:40:18 von Christian Schmidt

Am Wed, 05 Jul 2006 15:15:56 +0200 schrieb Norbert Lack:

> Christian Schmidt schrieb:
>> Die Umzugsfirma lädt ein, vor Abfahrt bzw. bevo wieder abgeladen wird
>> muss man bezahlen. Die haben wohl auch so Ihre Erfahrungen gemacht.
>
> "Gerne" wird dann auch ein deutlich höherer Preis gefordert als vorher
> ausgemacht wurde.

Sowas hab ich a) noch nie gehört b) (schriftlicher) Vertrag/Angebot regelt

Gruß

Chris

--
Jetzt auch bei mir:

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 22:06:09 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Kontopflicht für selbständige?

am 05.07.2006 23:15:47 von Norbert Lack

Christian Schmidt schrieb:
> Am Wed, 05 Jul 2006 15:15:56 +0200 schrieb Norbert Lack:
>> Christian Schmidt schrieb:
>>> Die Umzugsfirma lädt ein, vor Abfahrt bzw. bevo wieder abgeladen
>>> wird muss man bezahlen. Die haben wohl auch so Ihre Erfahrungen
>>> gemacht.
>>
>> "Gerne" wird dann auch ein deutlich höherer Preis gefordert als
>> vorher ausgemacht wurde.
>
> Sowas hab ich a) noch nie gehört b) (schriftlicher) Vertrag/Angebot
> regelt

ad a) WIMRE war das eine Erfahrung, die im Rahmen von "Wie klappt's
eigentlich ...?" in der "Aktuellen Stunde" des WDR-Fernsehens (also
kein(e) Boulevardsend[er|ung]) berichtet wurde.
ad b) Ich weiß nicht, ob die betreffende Familie einen schriftlichen
Vertrag hatte. Die Umzugsfirma hat (unter anderem oder nur --- weiß
nicht mehr) das Bett des Kleinkindes zurück gehalten und erst nach
längerem Betteln heraus gerückt.

Gruß
Norbert