Mahnbescheid: Bank darf Schufa informieren
am 04.07.2006 08:51:27 von maldicionesGefunden auf:
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Aus meiner Sicht skandalös.
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Wenn gegen einen Bankkunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, darf die
Bank dies der privaten Kreditauskunftei Schufa mitteilen.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Mahnbescheid wegen einer
Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden beantragt
wurde. Unerheblich ist dagegen, ob sich die Forderungen im Mahnbescheid
als berechtigt herausstellen. Das Gericht wies damit die Klage einer
Bankkundin ab, die sich dagegen wandte, dass ihre Bank die Schufa über
einen Mahnbescheid informiert hatte. Sie war der Auffassung, die
Mahnung allein besage nichts über ihre Kreditwürdigkeit.
Die Richter waren jedoch anderer Auffassung und betonten das legitime
Recht der von der Kreditwirtschaft getragenen Schufa, ihre
angeschlossenen Partner vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen.
Damit kommt bereits der Mitteilung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
ein erheblicher Informationswert zu. Oberlandesgericht Saarbrücken,
Az.: 8 UH 323/05-99 (jlp/mf)