Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 07.07.2006 11:53:45 von Pankoweit
Hallo zusammen,
nach 12 Jahren Angestelltenverhältnis und freiwillig GKV-versichert,
möchte ich (34, ledig keine Kinder) demnächst kündigen und mir eine
mehrjährige Auszeit gönnen, ca. 4-6 Jahre (!). Ich werde also
*nichts* tun, keine Anstellung, keine Selbständigkeit, auch kein
Arbeitslosengeld beziehen (da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen werde). Sozusagen Privatier auf Zeit ohne jegliche
Einkünfte (bin recht anspruchslos und habe ein wenig gespart, das wird
finanziell also funktionieren).
Die Frage ist, wie ich mich dann krankenversichere, was ich natürlich
möchte. Nun gibt es natürlich die freiwillige Versicherung zum
Mindestbeitrag (~100 Eur) für "Personen ohne Einkünfte, mit Ausnahme
von Selbstständigen und Freiberuflern."
Mein Fragen dazu sind:
1 Kann ich davon ausgehen, daß mich jede gestzliche Kasse zu diesm
Tarif versichern wird, oder kann das ganze zu einer größeren Aktion
ausarten, weil mich vielleicht auch Kassen ablehnen werden (aus welchen
Gründen auch immer)?
2 Muß ich eventuell nachweisen, daß ich einkunftslos bin, wenn ja,
wie. Weil die Kasse ja vermuten könnte, ich wäre in irgendeiner Form
selbständig, und möchte mich nur möglichst billig versichern?
Vielen Dank und viele Grüße,
Fred
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 07.07.2006 14:26:41 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 07.07.2006 23:59:55 von Wolfgang Kieckbusch
Ja,
Du kannst Dich zum Mindestbeitrag, knapp 130 Euro, weiter versichern (mach
ich auch so).
Aber: die Zinseinnahmen und sonstige, z.B. Mieteinnahmen, werden
berücksichtigt.
Jährlich muss der Einkommensteuerbescheid vorgelegt werden.
Gruß, Wolfgang
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 08.07.2006 07:33:43 von Reinhard Pfeiffer
Hallo,
>Mein Fragen dazu sind:
>1. Kann ich davon ausgehen, daß mich jede gestzliche Kasse zu diesm
>Tarif versichern wird, oder kann das ganze zu einer größeren Aktion
>ausarten, weil mich vielleicht auch Kassen ablehnen werden (aus welchen
>Gründen auch immer)?
>2. Muß ich eventuell nachweisen, daß ich einkunftslos bin, wenn ja,
>wie. Weil die Kasse ja vermuten könnte, ich wäre in irgendeiner Form
>selbständig, und möchte mich nur möglichst billig versichern?
Es bleibt nur ein Weg ohne großen Ärger in der alten Krankenkasse
zu bleiben (neue Krankenkassen werden nein danke sagen):
Kündigen, es folgen 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt, dann 9 Monate
Arbeitslosengeld (+ automatische Versicherung) beziehen, danach sich
bei der Krankenversicherung mit Einkommen max. 300 Euro (z.B.
Zuwendungen durch Verwandte, Eltern etc.) für ca. 150 Euro/Monat
freiwillig weiterversichern lassen.
In allen anderen Fällen zahlt man sich dumm und dämlich, wenn man
den Weg Hartz IV nicht gehen will.
--
Gruß Reinhard
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 08.07.2006 11:12:10 von Pankoweit
Wolfgang Kieckbusch schrieb:
> Jährlich muss der Einkommensteuerbescheid vorgelegt werden.
> Gruß, Wolfgang
Hallo Wolfgang,
danke für die Antwort!
Ich frage mich eben, wenn ich kein Einkommen habe, gibt es doch auch
keinen Einkommensteuerbescheid?!
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 08.07.2006 11:18:47 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 11:48:09 von Pankoweit
Kathinka Wenz schrieb:
> Die Pflicht, deine Steuererklärung abzugeben, hast du auf jeden Fall und
> ich bin mir ganz sicher, dass du auch etwas zurückbekommst, wenn du kein
> Einkommen angibst.
>
> Mach dich schon mal auf längere Diskussionen gefasst, das FA wird immer
> sehr hellhörig, wenn jemand plötzlich so wenig Einkommen hat, dass er
> nicht davon leben kann. Leg am besten gleich einen Nachweis über dein
> Vermögen, von dem du lebst, bei.
>
> Gruß, Kathinka
Hmm, bisher war ich aber nicht verpflichtet eine Steuererklärung
abzugeben, da keine weiteren Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit,
kein Freibetrag eingetragen, etc.
Ich möchte schlicht auf recht einfachen Niveau von meinem Ersparten
leben. Haus ist schuldenfrei, Auto hab' ich nicht, Nichtraucher,
Nichttrinker, keine teuren Hobbys, ...
Dazu brauche ich monatlich ca. 150 bis 200 EUR - plus
Krankenversicherung.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 12:10:37 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 08.07.2006 12:32:34 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 08.07.2006 12:47:12 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 15:00:07 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 15:47:30 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 16:08:57 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 16:36:04 von Matthias Hanft
Kathinka Wenz schrieb:
> Häh? Ja und? Man muss doch trotzdem eine Steuererklärung abgeben, oder
> irre ich mich? Das Finanzamt weiß das ja alles nicht. Willst du
> ernsthaft erzählen, dass du noch nie eine Einkommenssteuererklärung
> abgegeben hast? Und Das Finanzamt hat nie gemeckert?
Wenn man _nur_ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und
eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 1 oder 4 hat, braucht man _nie_ eine
Steuererklärung abgeben. Wozu auch - man hat ja dann schon die kor-
rekte Steuersumme über die Lohnsteuer bezahlt.
Gruß Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 16:51:37 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 18:00:10 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 18:14:44 von Matthias Hanft
Kathinka Wenz schrieb:
> Vorausgesetzt, dass man nichts zum Absetzen hat und das ganze Jahr über
> gearbeitet hat.
> Soll ja Leute geben, die das freiwillig machen, weil sie Geld
> zurückbekommen.
Ja, dann schon. Aber wenn man da nicht gehörig Entfernungspau-
schale oder häusliches Arbeitszimmer etc. hat (und beides fällt
ab nächstem Jahr ja größtenteils eh weg), muß man sich schon
sehr anstrengen, mit dem "Absetzen" über die 920 EUR Pauschale
zu kommen. Und wenn man das nicht schafft, kann man's auch
gleich sein lassen :-)
Gruß Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 18:38:16 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 19:20:22 von Matthias Hanft
Konrad Wilhelm schrieb:
> Aber wo ist festgelegt, dass ein unbegrenzt Steuerpflichtiger, der
> _keine_ Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit hat, auch keine
> ESt-Erklärung abgeben muss, wenn er nichts verdient?
Interessante Frage :-)
In erster Näherung würde ich im Lebenslauf mal folgendes denken:
- Geburt, Kind etc. -> keine Steuererklärung.
- Nur-Angestellter Klasse 1 oder 4 -> keine Steuererklärung.
- Irgendein $FAKTOR, der eine Pflichtveranlagung auslöst
(z.B. Steuerklasse 3, Zinsen über Freibetrag, Nebengewerbe)
-> Steuererklärung.
- Wegfall aller $FAKTOR, die eine Pflichtveranlagung auslösen
(z.B. eben auch wegen "keine-Einkünfte"):
-> Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung
-> keine Steuererklärung.
Gruà Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 19:59:26 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 20:31:09 von Frank Kozuschnik
Matthias Hanft schrieb:
> Aber wenn man da nicht gehörig Entfernungspau-
> schale oder häusliches Arbeitszimmer etc. hat (und beides fällt
> ab nächstem Jahr ja größtenteils eh weg), muß man sich schon
> sehr anstrengen, mit dem "Absetzen" über die 920 EUR Pauschale
> zu kommen. Und wenn man das nicht schafft, kann man's auch
> gleich sein lassen :-)
Wenn man Kirchensteuer zahlt, lohnt es sich meistens allein wegen der
Sonderausgaben.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 20:32:43 von Matthias Hanft
Kathinka Wenz schrieb:
> Weißt du, was mich daran stört? Woher soll das FA wissen, welche
> Kriterien auf dich zutreffen, wenn du keine Steuererklärung machst...
Naja, einiges geht ja automatisch, z.B. die Elektronische Lohn-
steuerbescheinigung, da wissen sie dann schon mal die Steuer-
klasse (und evtl. weitere Lohnsteuerkarten). Von einer evtl.
Gewerbeanmeldung kriegen sie eh was mit. Zinsen ist vielleicht
schwieriger, evtl. über die Freistellungsbeträge. Ansonsten
hoffen sie halt auf Deine Steuerehrlichkeit :-)
Gruß Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 21:22:48 von Matthias Hanft
Frank Kozuschnik schrieb:
> Wenn man Kirchensteuer zahlt, lohnt es sich meistens allein wegen der
> Sonderausgaben.
Die steht aber mit auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird daher
automatisch berücksichtigt. Nachzahlungen/Erstattungen gibts in
so einem "Nur-Arbeitnehmer"-Fall ja dann genausowenig wie ESt.
Gruß Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 08.07.2006 21:57:13 von Frank Kozuschnik
Matthias Hanft schrieb:
> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> > Wenn man Kirchensteuer zahlt, lohnt es sich meistens allein wegen der
> > Sonderausgaben.
>
> Die steht aber mit auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird daher
> automatisch berücksichtigt.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht zwar, wieviel Kirchenlohnsteuer
abgeführt worden ist; aber wo wird sie "automatisch berücksichtigt"?
Einen Sonderausgabenabzug gibt es weder beim laufenden Lohnsteuerabzug
noch beim Lohnsteuerjahresausgleich. (Das wäre auch gar nicht so
einfach; denn wäre die Lohnsteuer dadurch niedriger, dann wäre auch
die absetzbare Kirchenlohnsteuer niedriger, die Lohnsteuer dann wieder
höher usw.)
> Nachzahlungen/Erstattungen gibts in
> so einem "Nur-Arbeitnehmer"-Fall ja dann genausowenig wie ESt.
Bei der Einkommensteuer-Veranlagung wird die gezahlte Kirchensteuer
als Sonderausgabe berücksichtigt. Dadurch gibt es in der Regel eine
Erstattung.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 00:00:09 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Einkünfte
am 09.07.2006 08:28:59 von Reinhard Pfeiffer
Hallo,
>Ich frage mich eben, wenn ich kein Einkommen habe, gibt es doch auch
>keinen Einkommensteuerbescheid?!
Woher weiß das Finanzamt, daß Du plötzlich kein Einkommen mehr hast?
Ein Finanzamt will grundsätzlich immer alles wissen.
--
Gruß Reinhard
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 09:21:11 von Matthias Hanft
Frank Kozuschnik schrieb:
> Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht zwar, wieviel Kirchenlohnsteuer
> abgeführt worden ist; aber wo wird sie "automatisch berücksichtigt"?
Wird sie nicht? Ich kanns nicht aus eigener Erfahrung sagen (mache
Steuererklärungen, seit ich meine erste Mark verdient habe). Naiver-
weise hatte ich angenommen "alles, was auf der Lohnsteuerkarte bzw.
in der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht, wird von Amts
wegen berücksichtigt". Aber jetzt, wo Du's sagst - da würde das FA
ja unaufgefordert was zurückzahlen; das glaube nicht mal ich :-)
Ok, also dann ergänze ich meine usprüngliche Aussage auf "ein kon-
fessionsloser Arbeitnehmer in Lohnsteuerklasse 1 oder 4 mit keinen
weiteren Einkünften, der auch nicht mehr Werbungskosten als die
Pauschale von 920 EUR absetzen kann und dem keine Zinsabschlags-
steuer abgezogen wurde, braucht keine ESt-Erklärung abgeben, weil
weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung dabei herauskommen würde".
So besser? :-)
Gruß Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 09:46:52 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 13:45:55 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 14:33:26 von Frank Kozuschnik
Matthias Hanft schrieb:
> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> > Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht zwar, wieviel Kirchenlohnsteuer
> > abgeführt worden ist; aber wo wird sie "automatisch berücksichtigt"?
>
> Wird sie nicht? Ich kanns nicht aus eigener Erfahrung sagen (mache
> Steuererklärungen, seit ich meine erste Mark verdient habe). Naiver-
> weise hatte ich angenommen "alles, was auf der Lohnsteuerkarte bzw.
> in der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht, wird von Amts
> wegen berücksichtigt".
Das ist noch nicht einmal bei den Sozialabgaben der Fall. Die werden
ja auch in der tatsächlich gezahlten Höhe bescheinigt, aber für die
Lohnsteuerberechnung zählt nur die Vorsorgepauschale. (Allerdings ist
das in vielen Fällen egal, weil man letzten Endes ohnehin nicht mehr
als die Vorsorgepauschale absetzen kann.)
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 14:41:59 von Frank Kozuschnik
Kathinka Wenz schrieb:
> Martin Gerdes wrote:
>
> > Klar. Zum Ausgleich wird ab dem nächsten Steuerjahr der Sparerfreibetrag
> > gekürzt, damit kommen dann die Leute, die sich der gekürzten
> > Entfernungspauschale wegen die Steuererklärung sparen könnten, der
> > Kapitalertragsteuer wegen doch in den Genuß :-)
>
> Hm, wenn man Kapitalertragsteuer zurückkriegen kann, kann man es also
> doch gegen etwas aufrechen, oder wie?
Die Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommensteuerschuld
angerechnet - genau wie gezahlte Lohnsteuer.
> Was für Bedingungen müssen erfüllt sein, damit man die Steuer wieder
> bekommt, auch wenn man über dem Freibetrag liegt?
Eine Erstattung kommt heraus, wenn man entweder das zulässige Volumen
für Freistellungsaufträge nicht ausgeschöpft hat, oder wenn der
persönliche Grenzsteuersatz niedriger ist als der jeweils gezahlte
Steuersatz der Kapitalertragsteuer.
Meistens ist es aber eher so, dass man wegen der Kapitalerträge noch
Einkommensteuer nachzahlen muss - über die bereits gezahlte
Kapitalertragsteuer hinaus. Deshalb ist man automatisch verpflichtet,
eine Steuererklärung abzugeben, wenn man Kapitalerträge hat, die die
Freibeträge übersteigen.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 14:44:35 von Frank Kozuschnik
Konrad Wilhelm schrieb:
> Ich hab das bisher so verstanden, dass das eine Abgeltungssteuer
> werden soll.
Man hört immer wieder, dass das im Endstadium wohl so werden soll. Für
kommendes Jahr wurde aber nur die Kürzung der Freibeträge beschlossen.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 15:20:07 von Stefan Krieg
Hallo Martin,
Martin Gerdes <> wrote:
>> Wenn man _nur_ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und
>> eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 1 oder 4 hat, braucht man _nie_ eine
>> Steuererklärung abgeben. Wozu auch - man hat ja dann schon die
>> korrekte Steuersumme über die Lohnsteuer bezahlt.
> Das kann erst einige Jahre so sein. Früher mußte man ab einer gewissen
> Grenze (m.W. 24.000 DM) stets eine Steuererklärung abgeben,[...]
> Weiß einer, ab wann das geändert wurde?
Man müßte mal schauen, wann §46 EStG entsprechend geändert o. eingefügt
wurde ().
Ich hab mir so alte Gesetze nicht aufgehoben, aber nach meinem Gefühl
war dieser Abschnitt schon ewig (mind. 10 Jahre) drin.
gruß aus berlin
der stef
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 17:00:26 von dirk silberbach
Hallo !
"Pankoweit" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Ich möchte schlicht auf recht einfachen Niveau von meinem Ersparten
> leben. Haus ist schuldenfrei, Auto hab' ich nicht, Nichtraucher,
> Nichttrinker, keine teuren Hobbys, ...
> Dazu brauche ich monatlich ca. 150 bis 200 EUR - plus
> Krankenversicherung.
Und im Winter ziehst Du ganz dicke Pullover an, ;-)
benötigst daher kein Geld für die Heizung, ;-)
Du hast zwar eine Krankenversicherung,
wirst aber trotz dem nicht krank, ;-)
benötigst also kein Geld für Zuzahlung im Krankenhaus
oder beim Zahnarzt usw. ;-)
Gruß Dirk
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 17:52:42 von unknown
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Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 09.07.2006 19:19:44 von Matthias Hanft
Konrad Wilhelm schrieb:
> Wieso habe ich niemals für meinen Sohn eine Steuererklärung abgeben
> müssen?
Interessante Frage :-) Vermutlich werden Kinder gleich mit einer ein-
gebauten virtuellen Nichtveranlagungsbescheinigung geboren :-)
Gruà Matthias.
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 12.07.2006 01:20:45 von Adam Weishaupt
Konrad Wilhelm schrieb am 09.07.2006 17:52:
> Ich frag mich nur, wie (eher:wo) das geregelt ist, dass
> Steuerpflichtige ohne Einkommen keine Steuererklärung abgeben müssen:
>
> Für ein deutsches Kind gilt z. B.:
> ==================================
> EStG
>
> § 1
>
> Steuerpflicht
>
> (1) [1] Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren
> gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt
> einkommensteuerpflichtig.
>
> § 25
>
> Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
>
> (1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres
> (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der
> Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit
> nicht nach § 46 eine Veranlagung unterbleibt.
>
> (3) [1] Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen
> Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
> =================================================
>
> Für ein Kind unterbleibt die Veranlagung ja nicht nach §46, da das
> Kind keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.
>
> Wieso habe ich niemals für meinen Sohn eine Steuererklärung abgeben
> müssen?
>
> k.
In §56 EStDV ist geregelt, wer wann eine Steuererklärung abzugeben
hat. Für unverheiratete ist Punkt 2 interessant:
1>Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche
Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr
(Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:
[...]
a) wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.664 Euro betragen
hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von
denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,
b) wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen
worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr.
1 bis 6 und 7 Buchstabe b des Gesetzes in Betracht kommt,
c) wenn eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2a des Gesetzes in Betracht
kommt.
Trifft nichts davon zu, muss man auch keine Steuererklärung abgeben.
zu finden z.B. hier:
Re: Freiwillig Krankenversichert ohne Eink
am 12.07.2006 07:54:37 von unknown
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