ausgeloste Wertpapiere

ausgeloste Wertpapiere

am 08.07.2006 10:41:37 von Grzegorz Jureczko

Hallo,

könnte mir jemand die Bedeutung von "ausgelosten/verlosten Wertpapieren"
möglicherweise unkompliziert erklären? Danke im Voraus!

Gruß
Grzegorz

Re: ausgeloste Wertpapiere

am 08.07.2006 12:39:26 von Grzegorz Jureczko

....und könnte ich noch um eine Erklärung zu Abs. (2) bitten? Ihr alle seid
da besser im Bild, als ich, der Outsider. Dies ist übrigens Fragment eines
Vertrags über Verpfändung von Sparguthaben, Sparbriefen,
Festgeldern,Wertpapieren.

3.Verpfändung des Gegenwertes von Pfandgegenständen
(1) Die Gegenwerte der Pfandgegenstände (z.B. Rückzahlung fälliger
Wertpapiere) wird die Bank einem Konto gutschreiben, das sie zu diesem Zweck
für den Verpfänder einrichtet. An den jeweiligen Guthaben auf derartigen
Konten bestellt der Verpfänder der Bank hiermit ebenfalls ein Pfandrecht zur
Sicherung der in Nummer 4 genannten Ansprüche.
(2) Die Bank wird dem Verpfänder eine Verfügung über diese Guthaben zur
Anlage in Wertpapieren gestatten, die den zurückgezahlten oder ausgelosten
Werten im Hinblick auf die Bonität des Emittenten und die sonstigen Risiken
entspricht und die in dem oben genannten Depot zu verbuchen sind.

Gruß
Grzegorz