512 EUR Freigrenze vs. Halbeinkünftverfahren
512 EUR Freigrenze vs. Halbeinkünftverfahren
am 01.07.2006 12:31:52 von Guenter Schmidt
Hallo,
für Spek.gewinne gilt ja die Freigrenze von 512 EUR. Bei der Besteuerung
kommt dann wiederum das Halbeinkünfteverfahren zu Anwendung. Meine
Frage: Heißt das, dass ich tatsächlich bis 1024 EUR netto Gewinn machen
darf und diese steuerfrei bleiben, oder vielmehr dass z.B. 700 EUR
Spekulationsgewinne zwar versteuert werden, dabei aber nur ein Betrag
von 350 EUR als Berechnungsgrundlage genommen wird?
Ich bin derzeit über den 512 EUR, könnte aber noch ein paar
Verlustbringer verkaufen, eh die Spek.frist für diese abläuft.
Danke & Gruß
Günter
Re: 512 EUR Freigrenze vs. Halbeinkünftverfahren
am 02.07.2006 00:28:38 von Tobias Vollmer
Günter Schmidt wrote:
> Hallo,
>
> für Spek.gewinne gilt ja die Freigrenze von 512 EUR. Bei der Besteuerung
> kommt dann wiederum das Halbeinkünfteverfahren zu Anwendung. Meine
> Frage: Heißt das, dass ich tatsächlich bis 1024 EUR netto Gewinn machen
> darf und diese steuerfrei bleiben, oder vielmehr dass z.B. 700 EUR
> Spekulationsgewinne zwar versteuert werden, dabei aber nur ein Betrag
> von 350 EUR als Berechnungsgrundlage genommen wird?
> Ich bin derzeit über den 512 EUR, könnte aber noch ein paar
> Verlustbringer verkaufen, eh die Spek.frist für diese abläuft.
>
> Danke & Gruß
> Günter
Hallo,
erstmal ist zu beachten, dass es sich hier um eine Freigrenze und keinen
Freibetrag handelt, d.h. ein Überschreiten der Grenze führt dazu, dass
der gesamte Betrag steuerpflichtig ist.
Also: Bist du unter 512Euro x 2 (da Halbeinkünfteverfahren) =1024 Euro
Spekulationsgewinn ist dieser steuerfrei, bist du darüber ist die Hälfte
des Gewinns steuerpflichtig.
Beste Grüße
Tobias
Re: 512 EUR Freigrenze vs. Halbeinkünftverfahren
am 02.07.2006 02:45:39 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: 512 EUR Freigrenze vs. Halbeinkünftverfahren
am 02.07.2006 12:47:57 von Guenter Schmidt
Hallo Martin,
sind nur Aktien, über die ich schrieb.
Gruß
Stefan
Martin Gerdes schrieb am 02.07.2006 02:45:
> Günter Schmidt <> schrieb:
>
>> für Spek.gewinne gilt ja die Freigrenze von 512 EUR. Bei der Besteuerung
>> kommt dann wiederum das Halbeinkünfteverfahren zu Anwendung.
>
> Manchmal. Manchmal allerdings nicht.
>
>> Meine Frage: Heißt das, dass ich tatsächlich bis 1024 EUR netto Gewinn machen
>> darf und diese steuerfrei bleiben,
>
> Nein.
> Das heißt, daß Du für jedes Spekulationsobjekt klären mußt, ob für dieses
> das Halbeinkünfteverfahren gilt oder nicht. Wenn ja, kannst Du die
> entsprechenden Gewinne (und Verluste) halbieren, wenn nicht, dann nicht.
>
>> oder vielmehr dass z.B. 700 EUR Spekulationsgewinne zwar versteuert werden,
>> dabei aber nur ein Betrag von 350 EUR als Berechnungsgrundlage genommen wird?
>
> Siehe oben.
>
>> Ich bin derzeit über den 512 EUR, könnte aber noch ein paar
>> Verlustbringer verkaufen, eh die Spek.frist für diese abläuft.
>
> Was für Papiere stehen denn auf Deiner Liste?
>
Re: 512 EUR Freigrenze vs. Halbeinkünftverfahren
am 02.07.2006 16:58:33 von Tobias Vollmer
Günter Schmidt wrote:
> Hallo Martin,
>
> sind nur Aktien, über die ich schrieb.
>
Da gilt immer Halbeinkünfteverfahren. Hatt ich beim ersten mal glatt
vergessen, dass es auch noch andere Papiere gibt...
Tobias