Einfuhrzölle innerhalb der EU

Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 11.07.2006 00:44:07 von bibe2001

Hi,
die Gruppe passt vermutlich auch nicht so richtig, aber in
de.soc.wirtschaft hat mir bisher noch niemand antworten können...

Ich habe folgende Information gefunden:
"Die Europäische Union ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle
erhoben werden. Rechtliche Grundlage sind Art. 23 I und 25 ff.
EG-Vertrag und Art. XXIV GATT. Von Bedeutung sind hier nur noch
Einfuhrzölle gegenüber Nicht-EU-Ländern."

Das heißt also, wenn ich z.B. per Ebay etwas in den Niederlanden kaufe,
kann ich das unabhängig vom Warenwert zollfrei nach Deutschland
importieren. Ist das tatsächlich so?

Meines Wissens fordert z.B. Schweden, also ein Mitgliedstaat der EU,
Einfuhrzölle auf alkoholische Getränke. Man korrigiere mich bitte, wenn
das inzwischen nicht mehr so ist. Es scheint also Ausnahmeregelungen zu
geben, die bestimmte Produktgruppen ausklammern?

Wie ist das z.B. in der EFTA? Beispielhaftes Mitglied sei Norwegen.
Gelten hier komlizierte vom Produkt abhängige Abkommen oder kann ich
auch hier verallgemeinern, dass ich meine ebay-Bestellung bei Import
nach D nicht verzollen muss? Bezüglich alkoholischer Getränke und
Tabakwaren gibt es hier sicher Einfuhrzölle.

Vielen Dank für eure Bemühungen, viele Grüße
Thomas

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 11.07.2006 10:05:22 von Martin Schoenbeck

Thomas Müller schrieb:

> Hi,
> die Gruppe passt vermutlich auch nicht so richtig, aber in
> de.soc.wirtschaft hat mir bisher noch niemand antworten können...

Und warum setzt Du dann unangekündigt ein Follow-Up dahin? Sowas ist böse.
Zumindest der Teil, bei dem es um Steuern geht, ist hier ohnehin richtig.
Zölle würde ich spontan auch hier einordnen, aber die Charta studiere ich
jetzt nicht extra.

> Ich habe folgende Information gefunden:
> "Die Europäische Union ist eine Zollunion, innerhalb derer keine Zölle
> erhoben werden. Rechtliche Grundlage sind Art. 23 I und 25 ff.
> EG-Vertrag und Art. XXIV GATT. Von Bedeutung sind hier nur noch
> Einfuhrzölle gegenüber Nicht-EU-Ländern."
>
> Das heißt also, wenn ich z.B. per Ebay etwas in den Niederlanden kaufe,
> kann ich das unabhängig vom Warenwert zollfrei nach Deutschland
> importieren. Ist das tatsächlich so?

Das ist tatsächlich so. Schon recht lange.

> Meines Wissens fordert z.B. Schweden, also ein Mitgliedstaat der EU,
> Einfuhrzölle auf alkoholische Getränke.

Halte ich für ein Gerücht.

> Man korrigiere mich bitte, wenn
> das inzwischen nicht mehr so ist.

Es ist inzwischen nicht mehr so. Daß Du Dich überhaupt noch an sowas
erinnern kannst. Alle Achtung.

> Es scheint also Ausnahmeregelungen zu
> geben, die bestimmte Produktgruppen ausklammern?

Nein. Was es gibt, sind Verbrauchsteuern. Und _die_ darf Schweden für
Alkohol erheben.

> Wie ist das z.B. in der EFTA? Beispielhaftes Mitglied sei Norwegen.
> Gelten hier komlizierte vom Produkt abhängige Abkommen oder kann ich
> auch hier verallgemeinern, dass ich meine ebay-Bestellung bei Import
> nach D nicht verzollen muss? Bezüglich alkoholischer Getränke und
> Tabakwaren gibt es hier sicher Einfuhrzölle.

Es gibt komplizierte, vom Produkt abhängige Abkommen. Ich weiß den heutigen
Stand nicht, aber noch vor kurzem gab es beispielsweise ein paar hundert
verschiedene Antidumpingzölle allein für Lachs aus Norwegen.

> Vielen Dank für eure Bemühungen, viele Grüße

Da nich für.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 11.07.2006 16:32:26 von bibe2001

Hi!

>> die Gruppe passt vermutlich auch nicht so richtig, aber in
>> de.soc.wirtschaft hat mir bisher noch niemand antworten können...
>
> Und warum setzt Du dann unangekündigt ein Follow-Up dahin? Sowas ist böse.

Hm, ich habe gedacht, dass es noch böser wäre, einfach parallel einen
Thread zum gleichen Thema in einer anderen Gruppe zu starten. Naja, nun
schreiben wir doch wieder parallel zum Ursprungsthread. :)

>> Das heißt also, wenn ich z.B. per Ebay etwas in den Niederlanden kaufe,
>> kann ich das unabhängig vom Warenwert zollfrei nach Deutschland
>> importieren. Ist das tatsächlich so?
>
> Das ist tatsächlich so. Schon recht lange.

Ok, danke.

>> Meines Wissens fordert z.B. Schweden, also ein Mitgliedstaat der EU,
>> Einfuhrzölle auf alkoholische Getränke.
>
> Halte ich für ein Gerücht.

Ich hab' meine Behauptung inzwischen etwas intensiver untersucht:


Hier schreibt der schwedische Zoll, dass auch beim Import von
Alkoholwaren innerhalb der EU für Privatleute gilt, dass die Steuern für
das Produkt dort gezahlt werden, wo es gekauft wurde. Schweden fordert
also tatsächlich keinen Zoll auf alkoholische Getränke mehr bei Einfuhr.
Das war mir neu.

>> Es scheint also Ausnahmeregelungen zu
>> geben, die bestimmte Produktgruppen ausklammern?
>
> Nein. Was es gibt, sind Verbrauchsteuern. Und _die_ darf Schweden für
> Alkohol erheben.

Genau, allerdings scheinbar nur dann, wenn das Produkt auch in Schweden
gekauft wurde - nicht bei Einfuhr aus anderen EU-Ländern.

>> Wie ist das z.B. in der EFTA? Beispielhaftes Mitglied sei Norwegen.
>> Gelten hier komlizierte vom Produkt abhängige Abkommen oder kann ich
>> auch hier verallgemeinern, dass ich meine ebay-Bestellung bei Import
>> nach D nicht verzollen muss? Bezüglich alkoholischer Getränke und
>> Tabakwaren gibt es hier sicher Einfuhrzölle.
>
> Es gibt komplizierte, vom Produkt abhängige Abkommen. Ich weiß den heutigen
> Stand nicht, aber noch vor kurzem gab es beispielsweise ein paar hundert
> verschiedene Antidumpingzölle allein für Lachs aus Norwegen.

Ah, ok. Hier bin ich nämlich sicher, dass Alkohol- und Tabakwaren bei
Einfuhr ab einer bestimmten Menge, unabhängig davon, ob ich sie komplett
selbst komsumiere, üppig verzollt werden müssen.

Vielen Dank, viele Grüße
Thomas

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 12.07.2006 17:55:24 von Martin Schoenbeck

Hallo Thomas,

Thomas Müller schrieb:

> Hm, ich habe gedacht, dass es noch böser wäre, einfach parallel einen
> Thread zum gleichen Thema in einer anderen Gruppe zu starten. Naja, nun
> schreiben wir doch wieder parallel zum Ursprungsthread. :)

Wie? Was? Parallel zu welchem Ursprungsthread?

Natürlich ist das böse, parallel in zwei Gruppen einen Thread zu starten.
Deshalb macht mein ein Crosspost in beide Gruppen. D.h. dasselbe Posting
erscheint in beiden Gruppen. Und _dann_ ist ein FUP in eine der beiden
Gruppen sinnvoll, soll aber trotzdem angekündigt werden.

> Ich hab' meine Behauptung inzwischen etwas intensiver untersucht:
>
>
> Hier schreibt der schwedische Zoll, dass auch beim Import von
> Alkoholwaren innerhalb der EU für Privatleute gilt, dass die Steuern für
> das Produkt dort gezahlt werden, wo es gekauft wurde. Schweden fordert
> also tatsächlich keinen Zoll auf alkoholische Getränke mehr bei Einfuhr.
> Das war mir neu.

Ich kann das nicht wirklich lesen, aber reden die da nicht von
Verbrauchsteuern?

>>> Es scheint also Ausnahmeregelungen zu
>>> geben, die bestimmte Produktgruppen ausklammern?
>>
>> Nein. Was es gibt, sind Verbrauchsteuern. Und _die_ darf Schweden für
>> Alkohol erheben.
>
> Genau, allerdings scheinbar nur dann, wenn das Produkt auch in Schweden
> gekauft wurde - nicht bei Einfuhr aus anderen EU-Ländern.

Nö, auch bei Einfuhr aus anderen EU-Ländern. Nur nicht bei Ware für den
privaten Gebrauch.

>> Es gibt komplizierte, vom Produkt abhängige Abkommen. Ich weiß den heutigen
>> Stand nicht, aber noch vor kurzem gab es beispielsweise ein paar hundert
>> verschiedene Antidumpingzölle allein für Lachs aus Norwegen.
>
> Ah, ok. Hier bin ich nämlich sicher, dass Alkohol- und Tabakwaren bei
> Einfuhr ab einer bestimmten Menge, unabhängig davon, ob ich sie komplett
> selbst komsumiere, üppig verzollt werden müssen.

Bist Du sicher, daß es nicht nur Verbrauchsteuern sind?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 12.07.2006 17:56:05 von Martin Hentrich

Thomas Müller <> schrieb am Tue, 11 Jul 2006 16:32:26
+0200 :

>Ah, ok. Hier bin ich nämlich sicher, dass Alkohol- und Tabakwaren bei
>Einfuhr ab einer bestimmten Menge, unabhängig davon, ob ich sie komplett
>selbst komsumiere, üppig verzollt werden müssen.

Wie war doch gleich deine Frage?

Die EU ist jedenfalls eine Zollunion innerhalb derer *keine* Zölle
erhoben werden.

Worüber *genau* bist du dir nun sicher?

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 12.07.2006 19:58:34 von bb.bb

Was ist mit der Mehrwertsteuer? Wenn man z. B. in DE kauft mit 16%darf
man dort einführen, wo es 19% oder soger mehr Mehrwertsteuer erhoben
wird, oder muss man den Unterschied bezahlen?

Re: Einfuhrzölleinnerhalb der EU

am 13.07.2006 00:52:36 von Sven Gottwald

* Quoting Mystras <>:
> Was ist mit der Mehrwertsteuer? Wenn man z. B. in DE kauft mit 16%darf
> man dort einführen, wo es 19% oder soger mehr Mehrwertsteuer erhoben
> wird, oder muss man den Unterschied bezahlen?

Du mußt die Einfuhrumsatzsteuer dort zahlen, wo die Ware zum freien
Verkehr abgefertigt wird. Gut, regelmäßig kann der einführende
Unternehmer die entrichtete Einfuhr-USt dann wieder als VorSt
abziehen, so dass diese sich dort nicht auswirkt.

Danach ist die Ware quasi in der EU angekommen und es gelten die
Vorschriften über die innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Erwerb
(steuerfreie Lieferung und steuerpflichtigerr Erwerb).

Alles stark vereinfacht. Aber was hat das mit Einfuhrzöllen zu tun?

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 13.07.2006 08:03:06 von Martin Hentrich

"Mystras" <> schrieb am 12 Jul 2006 10:58:34 -0700 :

>Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Es geht in diesem Thread um Zölle!

>Wenn man z. B. in DE kauft...

Als Privatperson oder als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer?

>... mit 16%darf
>man dort einführen,...

Als Privat....

>... wo es 19% oder soger mehr Mehrwertsteuer erhoben
>wird, oder muss man den Unterschied bezahlen?

Gib mal ein Beispiel, wie du dir was vorstellst. Denn nicht nur die
MWSt-Sätze sind in der einzelnen EU-Staaten unterschiedlich, auch das
Grundpreisniveau selbst unterschiedet sich. Als Urlauber kann man da
manchmal ein Schnäppchen machen, oft aber auch nicht.

Und für Unternehmer sind die unterschiedlichen MwSt-Sätze irrelevant,
weil innerhalb der EU umsatzsteuerfrei geliefert wird. Und bei
Importen wird die je nach EU-Land geforderte Einfuhrumsatzsteuer
fällig. Privatpersonen zahlen die, Unternehmer können sie als
Vorsteuer wieder abziehen, ist ihnen also egal.

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: Einfuhrzölle innerhalb der EU

am 13.07.2006 10:10:34 von bb.bb

Martin Hentrich wrote:

>
> Gib mal ein Beispiel, wie du dir was vorstellst. Denn nicht nur die
> MWSt-Sätze sind in der einzelnen EU-Staaten unterschiedlich, auch das
> Grundpreisniveau selbst unterschiedet sich. Als Urlauber kann man da
> manchmal ein Schnäppchen machen, oft aber auch nicht.

In Griechenland auf die Dodekaness (insel Rhodos Kos etc) ist die MWS
5% niedriger als in rest von Griechenland. Wenn ich dort ein on-line
shop mache (ich kann nicht weil ich weder kapital noch die Kenntnisse
habe) aber sagen wir eine Firma, dann könnte diese Firma per
Versandhandel 5% billiger verkaufen und in England, wo der MWS 21% ist,
7% billiger.

Re: Einfuhrzölleinnerhalb der EU

am 13.07.2006 13:03:30 von Sven Gottwald

* Quoting Mystras <>:
>> Gib mal ein Beispiel, wie du dir was vorstellst. Denn nicht nur die
>> MWSt-Sätze sind in der einzelnen EU-Staaten unterschiedlich, auch das
>> Grundpreisniveau selbst unterschiedet sich. Als Urlauber kann man da
>> manchmal ein Schnäppchen machen, oft aber auch nicht.
>
> In Griechenland auf die Dodekaness (insel Rhodos Kos etc) ist die MWS
> 5% niedriger als in rest von Griechenland. Wenn ich dort ein on-line
> shop mache (ich kann nicht weil ich weder kapital noch die Kenntnisse
> habe) aber sagen wir eine Firma, dann könnte diese Firma per
> Versandhandel 5% billiger verkaufen und in England, wo der MWS 21% ist,
> 7% billiger.

Ob Du's glaubst oder nicht, auf diese Idee ist der Gesetzgeber auch
schon gekommen. Lies doch bitte mal den § 3c UStG (in den anderen
EU-Ländern gibt es entsprechende Regelungen):

<>

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett