#1: Rückkehr von der PKV in die GKV
Posted on 2006-06-06 13:21:16 by awt13a
K=FCrzlich hatte ich mit einem befreundeten Ehepaar diskutiert, wie sie
ggf. von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zur=FCckkehren
k=F6nnten. Ob das jetzt wirklich SOZIAL ist oder nicht sei mal dahin
gestellt.....
Hier die Fakten:
Beide sind 50 bzw. 51 Jahre alt
Beide sind seit Jahren in der PKV
Hier die Strategie:
Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze f=E4llt, wird er
(sie) automatisch gesetzlich versichert.
Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, h=F6rt
der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gr=FCnde) und
l=E4sst sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)
Das sollte alles so funktionieren, wenn beide noch nicht 55 Jahre alt
sind.
Ist das so ?
Wo ich mir aber total unsicher bin ist folgendes:
Angenommen, das oben beschrieben hat so funktioniert und der
Alleinverdiener hat jetzt auch keine Lust mehr zu arbeiten.
Wie verh=E4lt es sich dann mit der Versicherung bzw. wer muss was
bezahlen ??
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#2: Re: Rückkehr von der PKV in die GKV
Posted on 2006-06-06 16:54:25 by Martin Gerken
On 6 Jun 2006 04:21:16 -0700, <a href="mailto:awt13a@yahoo.de" target="_blank">awt13a@yahoo.de</a> wrote:
>Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>(sie) automatisch gesetzlich versichert.
Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
>Wenn der eine eine gewisse Zeit (wie lange ???) in der GKV ist, hört
>der andere auf zu arbeiten (keine Lust mehr oder andere Gründe) und
>lässt sich beim Partner mitversichern (Familienversicherung)
Ich würde vermuten, daß das aufgrnd fehlender Vorversicherungszeiten
nicht geht. Schau doch im SGB V nach!
cu, Martin
--
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#3: Re: Rückkehr von der PKV in die GKV
Posted on 2006-06-07 01:05:54 by Frank Kozuschnik
Martin Gerken schrieb:
> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>
> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
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#4: Re: Rückkehr von der PKV in die GKV
Posted on 2006-06-07 09:27:54 by Martin Gerken
On Wed, 07 Jun 2006 01:05:54 +0200, Frank Kozuschnik
<<a href="mailto:franco@nurfuerspam.de" target="_blank">franco@nurfuerspam.de</a>> wrote:
>> >Einer von beiden arbeitet nur noch Teilzeit.
>> >Wenn er (sie) damit unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, wird er
>> >(sie) automatisch gesetzlich versichert.
>>
>> Sollte bei 50% Teilzeit gehen.
>
>Das geht auch bei mehr oder weniger als 50%. Entscheidend ist, dass
>das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Danke, hatte ich mit dem umgekehrten Fal verwechselt (§ 8 SGB V). Geht
übrigens nur, wenn man sich nicht schon vorher aufgrund des oa
Paragraphen wegen Teilziet von der GKV hat befreien lassen.
cu, Martin
--
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