Terminierungen für Aussendienst
am 12.06.2006 12:37:15 von infoHallo zusammen,
> Ich bin übrigens zur Zeit in der gleichen Situation wie Du. Meine
> Verwandtschaft und Bekanntschaft spreche ich nicht an, nicht weil ich sie
> nicht belästigen will, sondern weil sie sich verpflichtet fühlen könnten.
Gutes Argument!
Ich möchte das Thema Kundenwerbung noch einmal aufgreifen - aber aus einem
anderen Blickwinkel.
Ich führe eine kleine Firma, die sich mit Büroservice befasst. Ein Standbein
ist die Zusammenarbeit mit
Versicherungsagenturen, deren Mitarbeiter(innen) sich auch Vertrauensmann
bzw. -frau nennen.
Hier übernehme ich das Terminieren für den Aussendienst. Da ich seit über 12
Jahren mit dieser Gesellschaft
"zusammen arbeite", verfüge ich über ausreichend Fachwissen. Einen BWV
Schein habe ich allerdings nicht.
Das Bestandsgeschäft an sich läuft hier durchaus erfolgreich (Termine liegen
bei ca. 80%). Bei Kaltaquise sieht das ganz anders aus.
Wichtig ist m.E. Durchhaltevermögen, Ehrlichkeit und den Respekt den Kunden
gegenüber. Sagt der Kunde einmal "nein danke",
wird nochmal gefragt ob in sechs Monaten erneut nachgegfragt werden darf -
und wenn dann wieder ein "nein" kommt, wird sich
freundlich bedankt und der Kunde aus der Datenbank für Werbung gesperrt.
Wieder zum Thema:
Wie verhaltet ihr (Profis aus der Versicherungsbranche) euch in Punkto
Kaltaquise?
Laut Urteil von letztem Jahr (Az.: 6 U 175/04) ist diese bei Privatleuten ja
verboten. Selbst die Warmaquise ist
fast unmöglich geworden. Da ich ja als Büroservice das letzte Glied in der
Kette zum Kontakt zum Kunden bin,
möchte ich mich nicht strafbar machen, aber diesen Geschäftszweig trotzdem
gerne erweitern.
Sommerliche Grüße aus dem Sauerland.
Uwe