Re: Alkohol ins Ausland schicken?
am 10.07.2006 11:54:26 von usenet-01-2006Sandra Müller schrieb:
> Das versteh ich jetzt so, als könne ich ihr vom deutschen Gesetz her
> auch 110 Liter schicken (siehe Punkt 2).
Nein. Verbringen. Wie kommst Du auf die Idee, daß das "Schicken" heißt?
> Was sich vom Porto her allerdings nicht mehr so ganz rechnen würde *G*:
>
>
>
> ..
> ..
> 2. Verbringen zu privaten Zwecken in einen anderen EG-Mitgliedstaat
> Aus dem deutschen Steuergebiet kann Bier auch zu privaten Zwecken in
> andere Mitgliedstaaten verbracht werden.
Verschicken != Verschicken.