Re: Vor die Tür stellen ??
Re: Vor die Tür stellen ??
am 30.06.2006 14:12:27 von Ronald Becker
"Andreas Froehlich" <> schrieb
> Und wer beaufsichtigt das Kind beim Nachhausegehen?
Niemand.
> Warum muß das Kind vor der Klassentüre beaufsichtigt werden, beim
> Heimweg aber nicht?
Weil die Schule das Kind zu beaufsichtigen hat, solange es sich im Rahmen
seiner Schulpflicht in der Schule aufhält. Es ist eigentlich ganz simpel.
Ich weiß natürlich, daß Deine Frage rhetorisch gemeint ist und Du zwei
völlig verschiedene Dinge auf einen Nenner zu bringen versuchst, in dem Du
feststellst, es finde in beiden Fällen keine Beaufsichtigung statt, um
daraus zu folgern, daß die Schule deshalb ebenfalls nicht in der Pflicht
stehe, das Kind ständig und ausnahmslos zu beaufsichtigen.
Du kannst selbstverständlich für Deine Kinder schlußfolgern, was Du willst.
Für mich macht es einen wesentlichen Unterschied, ob jemand seine
Aufsichtspflicht verletzt, indem er das Kind unbeaufsichtigt vor die Tür
schickt oder ob jemand für diesen Fall dem Kind die Anweisung erteilt, nach
Hause zu kommen, damit der jeweilige Elternteil die Aufsicht wieder
herstellen kann.
R.B.
Re: Vor die Tür stellen ??
am 30.06.2006 16:02:43 von Andreas Froehlich
Ronald Becker schrieb:
>
> Du kannst selbstverständlich für Deine Kinder schlußfolgern, was Du willst.
> Für mich macht es einen wesentlichen Unterschied, ob jemand seine
> Aufsichtspflicht verletzt, indem er das Kind unbeaufsichtigt vor die Tür
> schickt
Sorry, aber das macht die Schule meiner Kinder jeden Tag so:
Nach Schulschluß schickt die meine Kinder unbeaufsichtigt vor die Tür.
Andreas
Re: Vor die Tür stellen ??
am 30.06.2006 16:40:10 von Ronald Becker
"Andreas Froehlich" <> schrieb
> > Du kannst selbstverständlich für Deine Kinder schlußfolgern, was Du
> > willst. Für mich macht es einen wesentlichen Unterschied, ob jemand
> > seine Aufsichtspflicht verletzt, indem er das Kind unbeaufsichtigt
> > vor die Tür schickt
>
> Sorry, aber das macht die Schule meiner Kinder jeden Tag so:
>
> Nach Schulschluß schickt die meine Kinder unbeaufsichtigt vor die Tür.
.... und verstößt damit gegen ihre Aufsichtspflicht? Du schwafelst!
R.B.
Re: Vor die Türstellen ??
am 01.07.2006 00:19:42 von Marco Sondermann
Ronald Becker folterte am 30.06.2006 folgende Tasten:
>> Und wer beaufsichtigt das Kind beim Nachhausegehen?
>
> Niemand.
>
>> Warum muß das Kind vor der Klassentüre beaufsichtigt werden, beim
>> Heimweg aber nicht?
>
> Weil die Schule das Kind zu beaufsichtigen hat, solange es sich im Rahmen
> seiner Schulpflicht in der Schule aufhält. Es ist eigentlich ganz simpel.
>
> Ich weiß natürlich, daß Deine Frage rhetorisch gemeint ist und Du zwei
> völlig verschiedene Dinge auf einen Nenner zu bringen versuchst, in dem Du
> feststellst, es finde in beiden Fällen keine Beaufsichtigung statt, um
> daraus zu folgern, daß die Schule deshalb ebenfalls nicht in der Pflicht
> stehe, das Kind ständig und ausnahmslos zu beaufsichtigen.
Und was machst Du? Du handelst nach dem Motto "Wenn die Schule etwas falsch
machen draf, darf ich es auch." Das ist genau so ein Unsinn.
Natürlich hast du das Recht, eine Gefahr durch nicht vorhandene Aufsicht
von Deinem Kind abzuwenden. Die Frage ist nur, welche Gefahren für maximal
45 Minuten so vor der Tür des Klassenraums einer Grundschule laueren.
Marco
--
Auszug aus einem Kinderaufsatz: "Meine Tante schenkte mir eine Sparbüchse.
Sie war ein Schwein. Sie hatte 2 Schlitze. Hinten fürs Papier und vorne
einen fürs harte."
Re: Vor die Tür stellen ??
am 01.07.2006 06:53:43 von Andreas Froehlich
Ronald Becker schrieb:
>
> ... und verstößt damit gegen ihre Aufsichtspflicht? Du schwafelst!
>
OK, dies ist eine juristische NG und vom juristischen Standpunkt hast Du
natürlich recht.
Aber auch in einer juristischen NG darf man mal OT sein, das mache ich
jetzt ganz bewußt:
Aufsichtspflichtverletzung hin oder her, der OP hat dadurch, daß er sein
Kind unbeaufsichtigt zu einer Zeit heimgeschickt hat, zu der
beispielsweise keine Schülerlotsen mehr auf der Straße sind und manche
Fußgängerampeln abgeschaltet, dem Kind ein *wesentlich* höheres
Unfallrisiko auferlegt, als wenn es eine Stunde vor der Tür gestanden
hätte.
Der OP wollte der Lehrerin eins reinwürgen, aber er hat es auf Risiko
seines Kindes getan.
Andreas
Re: Vor die Tür stellen ??
am 01.07.2006 07:16:10 von Ronald Becker
"Marco Sondermann" <> schrieb
> Und was machst Du? Du handelst nach dem Motto "Wenn die Schule etwas
> falsch machen draf, darf ich es auch." Das ist genau so ein Unsinn.
In der Tat ist Dein Einwand völlig unsinnig: Erstens läßt sich eine
Aufsichtspflichtverletzung nicht einfach durch die Formulierung "etwas
falsch machen" bagatellisieren. Zweitens "darf" die Schule ihre
Aufsichtspflicht nicht verletzen. Und dritten macht der OP rein gar nichts
"falsch", wenn er sein (ca. 8-jähriges) Kind in diesem Fall nach Hause
schickt.
> Natürlich hast du das Recht, eine Gefahr durch nicht vorhandene Aufsicht
> von Deinem Kind abzuwenden. Die Frage ist nur, welche Gefahren für maximal
> 45 Minuten so vor der Tür des Klassenraums einer Grundschule laueren.
Interessant ist auch, welch sinnlose Fragen Du Dir stellst: Bestehen
Gefahren für das Kind, so handelt die Schule pflichtwidrig, wenn sie das
Kind vor die Tür schickt. Bestehen keine Gefahren für das Kind, so handelt
die Schule pflichtwidrig, wenn sie das Kind vor die Tür schickt. Die
Pflichtverletzung hängt nicht vom Bestehen einer konkreten Gefahr ab. Ebenso
verhält es sich mit dem Verbot einer solchen, bereits von Holger erwähnten
Strafaktion.
> Auszug aus einem Kinderaufsatz: "Meine Tante schenkte mir eine Sparbüchse.
> Sie war ein Schwein. Sie hatte 2 Schlitze. Hinten fürs Papier und vorne
> einen fürs harte."
Und noch so ein dämliches Gequatsche. In Deinen Kreisen ist das sicher ein
prima Schenkelklopfer.
Re: Vor die Türstellen ??
am 02.07.2006 01:06:16 von Mark Obrembalski
Andreas Froehlich <> schrieb:
> Aufsichtspflichtverletzung hin oder her, der OP hat dadurch, daß er sein
> Kind unbeaufsichtigt zu einer Zeit heimgeschickt hat, zu der
> beispielsweise keine Schülerlotsen mehr auf der Straße sind und manche
> Fußgängerampeln abgeschaltet, dem Kind ein *wesentlich* höheres
> Unfallrisiko auferlegt, als wenn es eine Stunde vor der Tür gestanden
> hätte.
Du scheinst die Verkehrsverhältnisse auf dem Schulweg des Kindes ja
hervorragend zu kennen...
Gruß,
Mark
--
Bußgeldverfahren: Elektronische Dokumentation von Anordnungen ausreichend
OVG Lüneburg: Kein BAFöG für Master-Studienanfänger über 30
Aus den Gründen. Neues aus der Rechtsprechung.
Re: Vor die Tür stellen ??
am 02.07.2006 06:39:11 von Andreas Froehlich
Mark Obrembalski schrieb:
>
> Du scheinst die Verkehrsverhältnisse auf dem Schulweg des Kindes ja
> hervorragend zu kennen...
>
Das sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein.
Oder falls ich die Ironie hier nicht verstanden habe:
Es gab im Jahr 2004 insgesamt 139.567 Schulwegunfälle in Deutschland.
Von Kindern, denen etwas passiert ist, weil sie eine Stunde unbeaufsichtigt
vor der Tür gestanden sind, habe ich leider keine Statistik gefunden.
Andreas
Re: Vor die Türstellen ??
am 02.07.2006 21:39:08 von Marco Sondermann
Ronald Becker folterte am 01.07.2006 folgende Tasten:
Ich weiß. ich bin unbelehrbar, aber ich hoffe noch ein letztes mal, daß du
vernünfig diskutieren kannst:
> Interessant ist auch, welch sinnlose Fragen Du Dir stellst: Bestehen
> Gefahren für das Kind, so handelt die Schule pflichtwidrig, wenn sie das
> Kind vor die Tür schickt. Bestehen keine Gefahren für das Kind, so handelt
> die Schule pflichtwidrig, wenn sie das Kind vor die Tür schickt. Die
> Pflichtverletzung hängt nicht vom Bestehen einer konkreten Gefahr ab.
Streiet ja auch keiner ab. Und jetzt? Was hat das damit zu tun, das Kind
nach Hause zu beordern? Genau: Nichts! Da gibt es nämlich immer noch keinen
Grund für.
Marco
--
Der Pfuscher schafft, der Hebel wächst,
es steigt die Kraft, die Schraube ächzt..
... zu spät merkt seine Grosshirnrinde:
die Schraube trug ein Linksgewinde.