Re: Vor die Tür stellen ??

Re: Vor die Tür stellen ??

am 30.06.2006 14:56:11 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Vor die Tür stellen ??

am 30.06.2006 20:36:45 von Peter Fronteddu

Mark Henning schrieb:

> Warum sollen eigentlich nur Lehrer die Härte des Gesetzes spüren?

Wer sagt, dass das so sei.

> Ich wäre dafür, Eltern, die die Schulpflicht untergraben, ebenfalls
> gemäß dem Gesetz zu bestrafen.

Ich bin dafür, dass Deutschland Weltmeister wird und Schöller
Banane/Aprikose auf den Markt bringt. Schön, dass wir darüber geredet
haben. Hier ist eine Rechtsgruppe, und es geht um die rechtliche
Beurteilung eines konkreten Sachverhalts. Was genau hast Du also zu den
von mir zitierten Rechtsvorschriften anzumerken, ausser, dass die
Lehrerin offensichtlich dagegen verstößt?

Peter

Re: Vor die Türstellen ??

am 01.07.2006 00:23:53 von Thomas Paschke

On 2006-06-30, Peter Fronteddu <> wrote:
> Mark Henning schrieb:
>
>> Warum sollen eigentlich nur Lehrer die Härte des Gesetzes spüren?
>
> Wer sagt, dass das so sei.
>
>> Ich wäre dafür, Eltern, die die Schulpflicht untergraben, ebenfalls
>> gemäß dem Gesetz zu bestrafen.
>
> Ich bin dafür, dass Deutschland Weltmeister wird und Schöller
> Banane/Aprikose auf den Markt bringt. Schön, dass wir darüber geredet
> haben. Hier ist eine Rechtsgruppe, und es geht um die rechtliche
> Beurteilung eines konkreten Sachverhalts. Was genau hast Du also zu den
> von mir zitierten Rechtsvorschriften anzumerken, ausser, dass die
> Lehrerin offensichtlich dagegen verstößt?
>

Leider ohne Angabe des Kürzels: "Beispiele aus der Rechtsprechung [...]
Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer [...] ein normal entwickeltes,
8 bis 9 Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt [...]"

Ob es nun spielt oder steht ist IMHO nebensächlich. Die Richter haben in
dem Fall eindeutig bestätigt, dass es nicht nötig ist, das Kind ständig
im Auge zu behalten.

Und §1631 BGB sagt aus: "Die Personensorge umfasst insbesondere die
Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu
beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."
Pflegen->Es unbeaufsichtigt in den Straßenverkehr zu jagen
Erziehen->Zu Lug, Untergrabung von Gesetzen....
Beaufsichtigen->Du hast es einer Beaufsichtigung entzogen!
Aufenthalt bestimmen->Entgegen der Rechtssprechung, vertragsähnlichen
Vereinbarungen (Anmeldung zum Besuch dieser Schule...)

Nun schaun wir mal, wer hier mehr im Unrecht ist :)

Viele Grüße und überdenke mal deine verwirrten Vorstellungen zum Thema
Erzeihung.

Thomas

Re: Vor die Tür stellen ??

am 01.07.2006 09:41:39 von Peter Fronteddu

Thomas Paschke schrieb:

>
> Leider ohne Angabe des Kürzels: "Beispiele aus der Rechtsprechung [...]
> Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer [...] ein normal entwickeltes,
> 8 bis 9 Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt [...]"
>
> Ob es nun spielt oder steht ist IMHO nebensächlich. Die Richter haben in
> dem Fall eindeutig bestätigt, dass es nicht nötig ist, das Kind ständig
> im Auge zu behalten.

Ja. Weils zur notwendigen Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes
gehört, je nach Alter mehr oder weniger unbeaufsichtigt zu spielen. Das
Stehen vor der geschlossenen Klassenzimmertür würde ich eher als unnötig
für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes ansehen. Meine
pädagogischen Vorlesungen sind ja auch schon 20 Jahre her, da war das
nicht Bestandteil der Methodik. Vielleicht hat sich das ja auch geändert.

> Viele Grüße und überdenke mal deine verwirrten Vorstellungen zum Thema
> Erzeihung.

Dunkel sind Deiner Worte Sinn. Meine Vorstellungen zum Thema Erziehung
sind hier gar nicht von Belang. Weswegen ich sie auch nicht geäußert habe.
Wer "recht" hat, wird sich in so einem Fall leider erst dann zeigen,
wenn der Haftungsfall eingetreten ist. Richterentscheidungen sind
Einzelentscheidungen.

Peter

Re: Vor die Türstellen ??

am 03.07.2006 00:41:44 von Thomas Paschke

On 2006-07-01, Peter Fronteddu <> wrote:
> Thomas Paschke schrieb:
>
>>
>> Leider ohne Angabe des Kürzels: "Beispiele aus der Rechtsprechung [...]
>> Die Aufsichtspflicht verletzt nicht, wer [...] ein normal entwickeltes,
>> 8 bis 9 Jahre altes Kind ohne Aufsicht im Freien spielen lässt [...]"
>>
>> Ob es nun spielt oder steht ist IMHO nebensächlich. Die Richter haben in
>> dem Fall eindeutig bestätigt, dass es nicht nötig ist, das Kind ständig
>> im Auge zu behalten.
>
> Ja. Weils zur notwendigen Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes
> gehört, je nach Alter mehr oder weniger unbeaufsichtigt zu spielen. Das
> Stehen vor der geschlossenen Klassenzimmertür würde ich eher als unnötig
> für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes ansehen. Meine
> pädagogischen Vorlesungen sind ja auch schon 20 Jahre her, da war das
> nicht Bestandteil der Methodik. Vielleicht hat sich das ja auch geändert.
>
Das ist deine Ansicht. Andere sagen (auch in diesem Thread), dass es
einerseits der Persönlichkeitsentwicklung der anderen Kinder dienlich
ist, da sie lernen können und nicht durch 1-2 Kinder davon abgehalten
werden. Auch ist ein "vor der Tür stehen" manchmal dienlich. Wenn man
die Lehrer (nicht die eine, sondern allgemein) als Respektperson ansieht
und die Lehrer über den Flur kommen und einem mit dem strafenden Blick
"na, Sc#### gebaut?!" gegenüber stehen (möglichst der/die Lehrer, zu
denne der Schüler noch aufsieht, kann es gut sein, dass sich der Schüler
dann besser im Unterricht aufführt, um nicht noch einmal in die
Situation kommen zu müssen. Hat zumindest bei mir gewirkt *g* (die 1-2
mal, wo ich die Tür von außen sehen dürfte).

>> Viele Grüße und überdenke mal deine verwirrten Vorstellungen zum Thema
>> Erzeihung.
>
> Dunkel sind Deiner Worte Sinn. Meine Vorstellungen zum Thema Erziehung
> sind hier gar nicht von Belang. Weswegen ich sie auch nicht geäußert habe.
> Wer "recht" hat, wird sich in so einem Fall leider erst dann zeigen,
> wenn der Haftungsfall eingetreten ist. Richterentscheidungen sind
> Einzelentscheidungen.
>
Hats du aber durch deine Handlungen dargestellt. Kostproben?:
- das Kind hat ungeprüft recht (auch wenn es nicht richtig erzählt -
lügen möchte ich das nich nennen, es ist 7 oder 8 Jahre alt)
- die Lehrer sind doof (wenn dich die Lehrerin vor die Tür stellt ist
sie einfach mal blö#, komm nach Hause)
- vor Problemen kann man wegrennen, statt sich denen zu stellen (eine
Besprechung unter 6 Augen (du, dein Kind, die Lehrerin z.B.)

Beste Grüße

Thomas
> Peter

Re: Vor die Tür stellen ??

am 03.07.2006 11:28:31 von Peter Fronteddu

Thomas Paschke schrieb:

> Das ist deine Ansicht. Andere sagen (auch in diesem Thread), dass es
> einerseits der Persönlichkeitsentwicklung der anderen Kinder dienlich
> ist, da sie lernen können und nicht durch 1-2 Kinder davon abgehalten
> werden. Auch ist ein "vor der Tür stehen" manchmal dienlich.

Nein. Seltsamerweise gibt es Schulen, die mit Störern zurecht kommen,
ohne diejenigen unbeaufsichtigt vor die Tür zu stellen.

> Hats du aber durch deine Handlungen dargestellt.

Nein.

> Kostproben?:

Ja. Message-ID bitte.

> - das Kind hat ungeprüft recht (auch wenn es nicht richtig erzählt -
> lügen möchte ich das nich nennen, es ist 7 oder 8 Jahre alt)

Sage ich wo? Mir gings um das Thema Aufsichtspflicht.

> - die Lehrer sind doof (wenn dich die Lehrerin vor die Tür stellt ist
> sie einfach mal blö#, komm nach Hause)

Sage ich wo? Mir gings um das Thema Aufsichtspflicht.

> - vor Problemen kann man wegrennen, statt sich denen zu stellen (eine
> Besprechung unter 6 Augen (du, dein Kind, die Lehrerin z.B.)

Sage ich wo? Mir gings um das Thema Aufsichtspflicht.

Ich habe durchaus eine Meinung sowohl zum Vorfall, als auch zum
Verhalten des Vaters. Die ist aber in einer rechts group exakt Null von
Interesse.

Peter

Re: Vor die Türstellen ??

am 03.07.2006 11:44:23 von Thomas Paschke

On 2006-07-03, Peter Fronteddu <> wrote:
> Thomas Paschke schrieb:
>
>> Das ist deine Ansicht. Andere sagen (auch in diesem Thread), dass es
>> einerseits der Persönlichkeitsentwicklung der anderen Kinder dienlich
>> ist, da sie lernen können und nicht durch 1-2 Kinder davon abgehalten
>> werden. Auch ist ein "vor der Tür stehen" manchmal dienlich.
>
> Nein. Seltsamerweise gibt es Schulen, die mit Störern zurecht kommen,
> ohne diejenigen unbeaufsichtigt vor die Tür zu stellen.
>
Störer != Störer. In einer kleinen Dorfschule mit sozialem Gefüge ist
sowas anders durchzusetzen als in sog. Problemschulen. Oder willst du
behaupten, dass Problemschulen daher kommen, dass dort nur inkompetente
Pädagogen sind? Eher wohl so, dass bi szu einem gewissen Level das
"Zurechtkommen" mit Störern möglich ist. Danach versagen alle
pädagogischen Konzepte (wie auch die häusliche ERziehung davor versagt
hat).

>
> Sage ich wo? Mir gings um das Thema Aufsichtspflicht.
>
> Ich habe durchaus eine Meinung sowohl zum Vorfall, als auch zum
> Verhalten des Vaters. Die ist aber in einer rechts group exakt Null von
> Interesse.
>
OK, hatte - da ich auch auf ein anderes Posting geantwortet habe dich
mit TOM verwexelt. Wenn mir jetzt noch jemand sagen würde, wie ich in
pine canceln kann :)

Entschuldigung.

Aber um wieder OnTopic zu werden: Wie in einem anderen Posting bereits
geschildert sehe ich keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Kurzzeitiges
"aus den Augen lassen" ist je nach ENtwicklungsstand des Kindes erlaubt.
Ob dies zum Spielen, Toilette gehen oder Tür von außen ansehen geschieht
ist AFAIK nirgends eingeschränkt.

Thomas

Re: Vor die Tür stellen ??

am 03.07.2006 19:25:38 von Florian Kleinmanns

Thomas Paschke <> schrieb:
>Störer != Störer. In einer kleinen Dorfschule mit sozialem Gefüge ist
>sowas anders durchzusetzen als in sog. Problemschulen.

Schulen, die "Problemschulen" genannt werden, nehmen üblicherweise keine
Zweitklässler auf.

>Oder willst du
>behaupten, dass Problemschulen daher kommen, dass dort nur inkompetente
>Pädagogen sind?

Inkompetente Pädagogen gibt es überall. An manchen Schulen treffen sie
auf Schüler, die sie tolerieren, an anderen Schulen nicht.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Vor die Tür stellen ??

am 04.07.2006 09:44:15 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Vor die Tür stellen ??

am 04.07.2006 09:49:24 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Vor die Tür stellen ??

am 05.07.2006 09:39:00 von Peter Fronteddu

Mark Henning schrieb:

> Wie stehst Du also zu der rechtlichen Beurteilung bzgl.
> der Tatsache, dass 8-9-Jährige alt genug sind, mal eine Zeit lang ohne
> Aussicht auszukommen, außer dass die Lehrerin nicht ihre
> Aufsichtspflicht verletzte?

Ja. Letztes.

Peter

Re: Vor die Tür stellen ??

am 05.07.2006 09:49:32 von Peter Fronteddu

Mark Henning schrieb:

> Na, dann beurteilen wir doch mal rechtlich den konkreten Sachverhalt,
> dass Thomas Mayer die Schulpflicht untergraben hat.

Ja, mach mal. Nenne die Norm und subsumiere. Wenns so ist, ists ne OWI.
Allerdings würde ich mich allemal damit rausreden wollen, dass ich
Schaden von meinem Kind abhalten wollte. Auch dazu bin ich verpflichtet.
Wird ne lange Diskussion ;)

Dass es eine gewisse argumentative Schwäche mit sich bringt, einerseits
einer Lehrerin Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen, andererseits
das Kind anweist, in einem solchen Fall alleine nach Hause zu gehen,
habe ich erwähnt.

*Ich* hätte meinen Sohn angewiesen, in so einem Fall auf direktem Weg
ins Sekretariat zu gehen. Und das den Beteiligten auch mitgeteilt.

Peter