Re: RechtsgültigkeitEinschreiben

Re: RechtsgültigkeitEinschreiben

am 02.07.2006 00:58:50 von Mark Obrembalski

Kurt Guenter <> schrieb:
> Mark Obrembalski <> schrieb:
>
>>Und dass es ein Fenstercouvert war, unterschreibt auch der Postbote?
>
> Nein, aber derjenige, welcher behauptet, möge dann den 'leeren'
> Umschlag mit den Adressdaten vorzeigen.

Warum sollte der offenbar wertloses Altpapier aufbewahren?

Gruß,
Mark

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